Protokoll der Sitzung vom 01.07.2015

(Vincent Kokert, CDU: Jaja. Alles klar!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU – Herr Kokert, ich muss es leider so bezeichnen – betreibt dabei politische Schaumschlägerei,

(Vincent Kokert, CDU: Ach so? – Marc Reinhardt, CDU: Was?!)

wenn sie denn nur Probleme thematisiert, aber wirksame und effektive Lösungen schuldig bleibt.

(Vincent Kokert, CDU: Ja, wir haben Vorschläge gemacht, Ihre fehlen immer noch.)

Ich schlage daher vor,

(Vincent Kokert, CDU: Sie schaffen die Hubschrauber ab und die Polizeihunde. – Udo Pastörs, NPD: Oh, wie schön!)

dass sich die demokratischen Fraktionen im Innenausschuss weiter mit dieser Thematik beschäftigen und sich mit den konkreten Wünschen und Vorschlägen der Polizei auch systematisch auseinandersetzen.

(Michael Andrejewski, NPD: Unter Teilnahme von Vermummten.)

Im Innenausschuss könnten wir uns zum Beispiel mit den groß angelegten Studien zum Thema Gewalt gegen Polizisten, etwa des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen oder des Instituts für Psychologie der Universität Kiel beschäftigen. Auch diese Institute haben eine Strafrechtsverschärfung deutlich abgelehnt. Statt

dessen stellen sie eine bessere Vorbereitung der Aus- und Fortbildung,

(Vincent Kokert, CDU: Das wundert mich sehr bei der niedersächsischen Regierung, Herr Saalfeld. Ich bin sehr überrascht.)

eine intensivere Betreuung der betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie die Bereitstellung möglichst umfassender Informationen über den Einsatzanlass und eine vermehrte Durchführung von Einsatznachbereitungen in den Vordergrund.

In der Studie „Polizeibeamte als Opfer von Gewalt“ des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen wurden die Ergebnisse einer Befragung von fast 21.000 Beamtinnen und Beamten aus zehn Bundesländern, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern, zusammengetragen. Demnach übten die Beamten zum Teil deutliche Kritik an ihrem Ausbildungsstand und dem Dienstherren. Mehr als die Hälfte von ihnen gab an, dass in der konkreten Situation des Übergriffs die Richtlinien zur Eigensicherung nicht einzuhalten waren.

Zugleich attestierten rund 40 Prozent der Beamtinnen und Beamten dem Leitfaden generell eine eher schlechte Praxistauglichkeit. Mindestens ein Viertel der Beamten sah sich schlecht auf den Übergriff hinsichtlich der psychologischen Beurteilung, der körperlichen Abwehr und der Konflikthandhabung vorbereitet. Auffällig ist zudem, dass über die Hälfte der Beamtinnen und Beamten ihrem Dienstherrn eine schlechte Fürsorge bei der Bewältigung der Gewalttaten und der Vorbereitung auf zukünftige Gewalten attestierte. Zu all diesen Problemen habe ich heute von der CDU nichts gehört.

Vor anderthalb Jahren hat auch das Land NordrheinWestfalen eine große Studie veröffentlicht, in deren Rahmen mehr als 18.000 Polizisten befragt wurden. Diese Studie listet 25 konkrete Handlungsempfehlungen auf. Und ich möchte mich gerne einmal im Innenausschuss vom Innenminister persönlich unterrichten lassen, welche dieser Handlungsempfehlungen bis heute in unserem Land denn schon umgesetzt sind oder noch umgesetzt werden sollen. Das wäre ein substanzieller Beitrag für die Unterstützung unserer Polizistinnen und Polizisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin also der Meinung, dass dieses Thema besser in den Innenausschuss passt.

(Udo Pastörs, NPD: Aha!)

Deswegen bleibt heute nur so ein bisschen der fade Beigeschmack, dass es hier um Profilierung der CDU geht,

(Vincent Kokert, CDU: Ja, dazu dient übrigens eine Aktuelle Stunde, Herr Saalfeld, dafür entschuldige ich mich nicht mal.)

aber wirksame Konzepte sind Sie uns heute schuldig geblieben, Herr Kokert. Ich nenne das politische Schaumschlägerei.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Lassen Sie uns das Thema im Innenausschuss in aller Ruhe behandeln! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind am Ende der heutigen Aktuellen Stunde angekommen. Ich schließe die Aussprache.

Bevor ich weitermache, will ich noch einmal darauf hinweisen, damit es da nicht zu Irritationen kommt: Wenn die Redezeiten nicht eingehalten werden, geben wir hier vorne ein Signal mit der roten Lampe. Das heißt, der Redner kann seinen Satz beenden, aber nicht sagen, ich komme zum Schluss, und was weiß ich wie viele Sätze noch hinten dranhängen. Und wenn eine Fraktion nur vier Minuten Redezeit hat oder sechs Minuten und dann trotzdem fast eine Minute länger redet, ist das nicht hinnehmbar. Ich bitte einfach darum, dass diese Hinweise des Präsidiums ernst genommen und beachtet werden.

(Udo Pastörs, NPD: Gleichbehandlung!)

Das gilt übrigens für alle Fraktionen. Es gilt für alle Fraktionen.

(Udo Pastörs, NPD: Gleichbehandlung!)

Ich will das noch mal ausdrücklich sagen. Wir werden das nicht dulden.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der NPD – Michael Andrejewski, NPD: Das haben wir schon oft genug erlebt.)

Ich habe so den Eindruck, dass die Herren der NPD immer noch nicht begriffen haben, dass sie hier nicht das Recht haben, die Äußerungen des Präsidiums zu kommentieren. Ich weise Sie nochmals darauf hin, reißen Sie sich zusammen

(Zuruf von Stefan Köster, NPD – Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

und verhalten Sie sich so, wie es einem Parlament angemessen ist, meine Herren!

(Stefan Köster, NPD: Deswegen haben wir auch in Greifswald gewonnen, Frau Präsidentin. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt...

Herr Köster,

(Udo Pastörs, NPD: Überlegen Sie, was jetzt kommt!)

wenn Sie glauben, dass ich Ihnen dafür jetzt einen Ordnungsruf ausspreche, das werde ich nicht tun.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Das ist schon der erste Schritt zur Besserung.)

Das werde ich nicht tun. Aber ich mache Sie noch mal darauf aufmerksam, dass Sie hier die Äußerungen des Präsidiums nicht zu kommentieren haben.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und zur Errichtung eines Sondervermögens „Konjunkturausgleichsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, auf Drucksache 6/3886, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 6/4126. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4142 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4145 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und zur Errichtung eines Sondervermögens „Konjunkturausgleichsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/3886 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 6/4126 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/4142 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/4145 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses. Bitte schön, Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor Ihnen liegt auf der Landtagsdrucksache 4126 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Schuldenbremse und zur Errichtung des Sondervermögens „Konjunkturausgleichsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“. Darin enthalten ist mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die entsprechenden Beratungen im Finanzausschuss.

Der Finanzausschuss hat hierzu am 28. Mai dieses Jahres auf Antrag der Fraktion DIE LINKE eine öffentliche Anhörung durchgeführt. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen der Mitglieder des Ausschusses bei allen Sachverständigen für ihre mündlichen beziehungsweise schriftlichen Stellungnahmen herzlich bedanken.

Sehr geehrte Damen und Herren, sowohl im Rahmen der Anhörung als auch in der weiteren Beratung des Ausschusses wurde die Frage, ob das richtige Verfahren gewählt worden sei, intensiv diskutiert. Seitens der Anzuhörenden wurde einerseits darauf verwiesen, dass das von der Landesregierung gewählte Referenzwertverfahren für das geeignetste Verfahren gehalten wird und insoweit auch das Steuertrendverfahren möglich gewesen wäre. Andererseits haben die Sachverständigen das gewählte Verfahren aber auch nicht abgelehnt.