Das Problem ist nicht, dass sich das in fünf Jahren erledigt hat, weil die Anlagen, die letztes Jahr, 2014, in Betrieb gegangen sind, auch noch im Jahr 2044 blinken. Ich wünsche uns allen, dass wir das noch erleben können, aber es ist nicht sicher.
Mein Ziel ist es, dass Sie als jemand, der für den Tourismusverband steht, sagen müssten, toll, dass Sie eine Idee
haben, wie wir das gesamte Land dunkel geschaltet bekommen. Wenn wir das immer nur den Leuten vor Ort überlassen, gibt es natürlich die Gemeinden, die sagen, sorry, ihr wollt da jetzt 800.000 Euro ausgeben und das dunkel schalten, uns stört das nicht wirklich, gebt uns 600.000, wir packen das in unser schönes Gemeindezentrum, das wird schick und dann ist das geregelt vor Ort.
Das Problem ist aber, fahren Sie mal aus Rostock raus, dann sehen Sie in 35/40 Kilometern Entfernung die bedarfsgerechte Befeuerung! Wir müssen also alle ein Interesse daran haben, dass wir das grundsätzlich lösen und nicht immer sagen, die einen machen es, die anderen lassen es, na, dann blinkt es eben trotzdem weiter bei uns im Land.
Warum dieser etwas eigenartige Punkt III? Ich will es noch mal deutlich sagen: Herr Minister, ich kann Ihnen gerne einen Genehmigungsbescheid, einen BImSchGenehmigungsbescheid für eine Windkraftanlage mitbringen. Da steht zurzeit drin, dass der Investor beide Möglichkeiten hat. Er kann entweder rot-weiß-rote Flügelspitzen nehmen oder das weiße Gefahrfeuer. Jetzt erkennen wir immer stärker, dass wir das weiß blitzende Gefahrfeuer eigentlich nicht wollen. Das ist auch das Problem, dass das gerade in den Dämmerungsstunden sehr, sehr hell ist. Das stört richtig. Es könnte – deswegen steht das drin und mir hat meine Fachreferentin gesagt, Mensch, das kannst du doch nicht reinschreiben, als Juristin kann ich das nicht verantworten – in einem Genehmigungsbescheid drinstehen, wir als Land Mecklenburg-Vorpommern müssen Ihnen zwar beide Möglichkeiten einräumen, das können Sie frei entscheiden, wir empfehlen Ihnen aber Folgendes: Machen Sie das! Und die meisten würden auf diese Empfehlung sofort positiv reagieren, solange wir das nicht geklärt kriegen.
Ein weiteres Problem, weil es in diesem Antrag steht, ist: Wir wissen jetzt schon, dass das weiß blitzende Gefahrfeuer nicht unter die Regelung der bedarfsgerechten Befeuerung fallen wird. Ich kann es Ihnen technisch nicht erklären, warum, aber es ist so. Dagegen gibt es absolute Widerstände.
Zur Technik noch mal: Es ist von Rudi Borchert richtig angesprochen worden, es gibt die Transponderlösung. Die wäre eigentlich die schickste, funktioniert aber nicht, weil es bestimmte Flugkörper gibt, die so etwas nicht haben müssen. Es wäre volkswirtschaftlich die Frage, was ist billiger: Die rüsten es damit aus oder müssen wir sozusagen alle damit ausrüsten? Das könnte man diskutieren. Da sagt aber die Flugsicherung, sorry, die können auch ausfallen. Und wenn die mit so einem ausgefallenen System auf so einen Windpark zufliegen und da geht das Gefahrfeuer nicht an, dann haben wir genau die Situation, die wir verhindern wollen. Deswegen scheidet das System definitiv aus.
Dann bleibt das Radarsystem. Damit haben wir uns im Energieausschuss beschäftigt. Da gibt es erstens die Befürchtung, es könnte in der Bevölkerung wieder Ängste geben – Radarsystem: Unter militärischen Radaranlagen werden Leute verstrahlt. Es geht nicht darum. Das ist wie beim Abstandhalter im Automobilbereich.
Deswegen erscheint mir nach Prüfung aller Systeme dieses Passivradar tatsächlich als das sinnvollste System. Das funktioniert übrigens mit einem Fernsehsender, strahlt keinerlei Signale aus und empfängt ein Echo des Flugzeuges und das direkte Signal – komplizierte Rechnung –, und damit kann man das Flugzeug eindeutig identifizieren.
Wenn der Fernsehsender übrigens ausfällt, dann passiert es nicht etwa, dass die Flugzeuge dann alle da reinrasseln, sondern das System empfängt das Sendersignal nicht mehr und dann gehen die Lampen ganz normal an, so, wie es jetzt auch ist. Das ist also relativ einfach zu klären.
Was sollte die Idee eines landeseinheitlichen Systems? Also es geht nicht darum, dass wir jetzt eine Leitwarte haben wollen. Wir wissen, dass jedes dieser 70 Einzelsysteme vor Ort standortgenau und exakt geprüft und geplant werden muss. Wir glauben aber, dass wir durch ein landesweites System, das heißt eine Institution, die das voranbringt – zum Beispiel die Deutsche Flugsicherung übernimmt hoheitliche Aufgaben, das ist privatrechtlich organisiert, das soll sich auch refinanzieren aus den Beiträgen der Windkraftanlagenbetreiber, das soll also nicht generell neue Kosten für das Land verursachen –, eine Kosteneinsparung hinkriegen, die erheblich sein wird. Wir glauben, mit dieser Kosteneinsparung in der Lage zu sein, die Altanlagen dunkel schalten zu können. Das ist eine geniale Idee.
Macht das jeder selbst, kriegen wir diese Kosteneinsparungen nicht hin und die Altanlagen bleiben, weil sie einmal genehmigt sind, dauerhaft am Blinken, und zwar bis zum Jahr 2045, selbst wenn wir es in diesem Jahr klären würden. Das könnten wir mit so einer Geschichte regeln und deswegen, glaube ich, auch wenn es heute abgelehnt und nicht in den Ausschuss überwiesen wird, sollten wir uns dringend im Ausschuss damit beschäftigen, weil wir jetzt ein Zeitfenster haben, kurz bevor die Technologie eingeführt wird, diese Sachen zu klären.
Zum Beihilferecht will ich auch noch etwas sagen. Beihilferechtlich ist das überhaupt kein Problem aus meiner Sicht, weil der Anlagenbetreiber – es geht ja nur um die Bestandsanlagen, wo wir überlegt haben, ob man da irgendwas machen sollte, die sollen ja noch einen Beitrag zusätzlich bezahlen über so einen gewissen moralischen Druck – überhaupt nichts davon hat, wenn er das System einführt. Der verdient dadurch nicht mehr, hat auch wirtschaftlich keinerlei Vorteile davon, dass er jetzt eine bedarfsgerechte Befeuerung macht. Deswegen glaube ich, dass das beihilferechtlich problemlos durchzusetzen ist, weil, wie gesagt, es für ihn nicht eine bessere oder eine schlechtere Position am Markt ist, er braucht es eigentlich nicht. Wir brauchen es für die Anwohner und nicht für die Windkraftanlage. Die dreht sich auch ohne die bedarfsgerechte Befeuerung und verdient ihr Geld.
Ich glaube, wir sollten uns wirklich noch mal intensiv damit beschäftigen. Ich fand es spannend, Ihnen heute eine konkrete Summe nennen zu können. Das war für mich selber spannend in der Recherche. Ich bin davon ausgegangen, dass es weit teurer sein würde, und ich denke, 32 Millionen hören sich finanzierbar an. Wir werden umgekehrt genauso auf die Branche zugehen und
denen das vorlegen und sagen, guckt mal, ob ihr das nicht selber gewuppt kriegt und dass ihr das organisiert bekommt. Aber ich vermute stark, es wird eine gewisse politische Begleitung brauchen, einen gewissen Druck auch von Ihrer Seite. Es gibt genügend Zielabweichungsverfahren, wo man mit Investoren ins Gespräch kommt und sagt, das machen wir, aber umgekehrt erwarten wir von euch, dass ihr einem solchen Branchenkonzept beitretet und dort mitmacht, und dann kriegen wir das am Ende auch wirklich finanziert. Aber wir müssen uns jetzt um das Thema kümmern. – Ich danke Ihnen.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/4089 zur Beratung an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsantrag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4089. Im Rahmen der Debatte ist seitens der Fraktion DIE LINKE beantragt worden, über die Ziffern des Antrages auf Drucksache 6/4089 einzeln abzustimmen.
Wer der Ziffer I des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4089 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4089 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und DIE LINKE.
Wer in Ziffer II der Nummer 1 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4089 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Ziffer II die Nummer 1 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4089 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer in Ziffer II der Nummer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4089 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist in Ziffer II die Nummer 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4089 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und NPD.
Wer der Ziffer III des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4089 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer III des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/4089 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und NPD.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Grenzen dicht für Kriminelle – Schengen Abkommen aussetzen und stationäre Grenzkontrollen wieder einführen!, Drucksache 6/4108.
Antrag der Fraktion der NPD Grenzen dicht für Kriminelle – Schengen Abkommen aussetzen und stationäre Grenzkontrollen wieder einführen! – Drucksache 6/4108 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „EU erlaubt im Notfall wieder Grenzkontrollen“, so titelte die „Süddeutsche Zeitung“ am 30. Mai 2013. Mit der Einigung der EU-Staaten, des Europaparlaments und der EU-Kommission wurde der Weg frei gemacht für Grenzkontrollen, wenn ein massenhafter Ansturm von Flüchtlingen zu befürchten ist. Das ist der Fall. Das zeigten die Ereignisse, die während des G7-Gipfels in Oberbayern stattfanden.
Des Weiteren wurden 10.555 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, 237 Drogen- und 151 Urkundendelikte sowie 29 Verstöße gegen das Asylrecht registriert.
Zusätzlich wurden 135 offene Haftbefehle vollstreckt und 77 Personen wegen geringer Vergehen vorübergehend in Gewahrsam genommen. Gestohlenes Gut wurde ebenso beschlagnahmt wie Waffen und Drogen. An der Grenze zu Österreich wurden allein an einem Tag 190 größtenteils aus Eritrea stammende Personen aufgegriffen. Auf der Autobahn A 17 holte die Polizei 35 unerlaubt eingereiste Albaner und Mazedonier aus einem Reisebus.
Diese Bilanz ist einmal mehr eine Bestätigung für die von der NPD wiederholt aufgestellte Forderung, die Kontrollen an den deutschen Außengrenzen zu verstärken beziehungsweise zu den altbewährten stationären Grenzkontrollen zurückzukehren. Es wäre Wahnsinn, hier weiterhin zu behaupten, dass Deutschland keine Grenzkontrollen brauche. Wer so etwas sagt, verschließt die Augen vor der Realität.
Im Zuge Ihrer Fremdensucht stieg der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen allein in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2014 gegenüber 2013 um über 27 Prozent. Das Innenministerium merkt in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik erschreckenderweise selbst an, dass nur circa 60 Prozent der nicht deutschen Tatverdächtigen ermittelt werden konnten. Weiterhin heißt es hier sehr deutlich,
Zitat, dass „grenzüberschreitende Kriminalität nichtdeutscher Tatverdächtiger erfahrungsgemäß schwieriger und damit seltener aufzuklären ist“. Diese Aussage an sich muss doch schon genügen, um bei Ihnen die Einsicht hervorzurufen, dass Grenzkontrollen nötig sind,
Zusätzlich verschärft wird die Situation noch durch die von der Landesregierung hochgejubelte, von der Polizeigewerkschaft hingegen arg kritisierte Polizeireform. Nicht selten brauchen die Beamten von der erhaltenen Meldung über einen Vorfall bis zum Eintreffen am Tatort länger als 30 Minuten.
Im Hinblick auf die Diebstähle von Kraftfahrzeugen, für die es im Osten Europas regelrechte Bestelllisten gibt, äußerte sich der Landesverband M-V des Bundes Deutscher Kriminalbeamter vor einigen Jahren wie folgt, Zitat: „Eine zentrale Bearbeitung der Kfz-Kriminalität findet praktisch nicht statt. Jede Polizeidienststelle kämpft für sich, wo doch mindestens eine landesweite Bearbeitung erforderlich wäre. Auch wenn Politiker, Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften und der Gerichte in Gesprächen mit der Auffassung der Kriminalisten übereinstimmen, dass hier vorrangig bandenmäßig organisierte ausländische Gruppen am Werk sind, tun sie nichts dagegen, da die Gesetzeslage dagegen sprechen würde. Wenn auf Grund von Ermittlungen … einmal Täter auf frischer Tat ergriffen werden, so werden doch alle einzelnen Aufgriffe so behandelt, als wenn nur jeweils ein Täter handeln würde. Und so werden die Täter aus dem Gewahrsam der Polizei entlassen und oftmals nicht einmal dem Haftrichter vorgeführt.“ Zitatende.
Der Innenminister kündigte öffentlichkeitswirksam an, sich um die gravierenden Probleme in der Grenzregion zu kümmern. Doch mehr als warme Worte waren für die betroffenen Bürger bisher nicht drin. Stattdessen wird an der Reform festgehalten, koste es, was es wolle, und wenn es Hunderte von Millionen Euro sind, die hier die letzten Jahre für Asylanten aufgebracht worden sind und auch weiterhin aufgebracht werden.
Während im Jahr 1972 die Anerkennungsquote für Asylanten noch bei fast 40 Prozent lag, betrug diese im Jahr 2013 nur noch 1,1 Prozent. Da kann man wohl davon ausgehen, dass diejenigen, die hierherkommen, in der Mehrzahl Wirtschaftsflüchtlinge, ja, Asylbetrüger sind. Dies ist eine Tatsache und kann auch nicht mit Gerede von Willkommenskultur und anderen platten Parolen unter den Tisch gekehrt werden. Ohne die wirksamen Grenzkontrollen strömen natürlich auch die Illegalen ins Land und Schleuserbanden verdienen daran Millionen.