In einer Rückschau werden wir über den Erfüllungsstand der laufenden Zielvereinbarung informiert, in der es heißt, dass laut den vorliegenden Berichten die Hochschulen die Zielvereinbarungen im Wesentlichen erreichen werden.
Besondere Erwähnung finden die Tatsachen, dass die Berufsschullehrerausbildung durch einen Kooperationsvertrag zwischen Neubrandenburg und Rostock wieder aufgenommen wurde und vom Land gefördert wird, es nunmehr sieben Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft gibt und dass die Einwerbung von Drittmitteln an nahezu allen Hochschulen insgesamt von 95 Millionen Euro 2010 auf 108 Millionen Euro in 2013 gesteigert werden konnte.
Im neuen Planungszeitraum für 2016 bis 2020 werden mehrere europäische Förderprogramme und Programme des Bundes relevant, die Auswirkungen auf die Finanzkulisse unserer Hochschulen haben werden. Eine Übersicht wurde in den Eckwerten dargestellt. Ich erwähne beispielhaft das EU-Rahmenprogramm „Horizonte 2020“, die dritte Finanzierungsphase des Hochschulpakts und natürlich die vollständige Übernahme des BAföG durch den Bund.
Einen breiten Raum im Eckwertepapier nehmen die Ausführungen zum Hochschulfinanzkorridor ein. Es wird
niemandem in diesem Hause entgangen sein, wie kontrovers die Debatten im Zuge der Veröffentlichung des Gutachtens zu den Hochschulfinanzen geführt wurden. Auch wenn immer noch einige in diesem Hause die einvernehmliche Einigung zwischen Landesregierung und Hochschulen über die Bereitstellung der zukünftigen Mittel, die auf der Grundlage der Berechnungen und Ergebnisse des Gutachtens erzielt wurde, nicht wahrhaben wollen, betrachte ich persönlich sie als Ausdruck verlässlicher und zukunftsfester Finanzpolitik unserer Landesregierung.
Die zukünftige Entwicklung der Finanzen stellt sich wie folgt dar: Der Hochschulfinanzkorridor erfährt eine Steigerung von 350 Millionen Komma noch was in 2016 auf 365 Millionen Euro in 2020. Hierin enthalten sind noch nicht weitere mögliche Aufwüchse, die bei Tarif- und Besoldungssteigerungen über 1,5 Prozent wirksam werden können.
Der Hochschulbaukorridor umfasst von 2012 bis 2020 660 Millionen Euro. Als Beispiele der geplanten Bauvorhaben möchte ich den Neubau der ZMF und die Entwicklung des Campus Ulmenstraße in Rostock, den Neubau der Notaufnahme und des Universitätsrechenzentrums sowie die Entwicklung des Campus Loefflerstraße in Greifswald erwähnen. In Neubrandenburg ist die Grundsanierung bestehender Gebäude geplant. In Stralsund steht der Erweiterungsbau der Bibliothek und in Wismar eine Grundsanierung an sowie ein Ersatzbau in Warnmünde.
Generell werden die Hochschulen auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Land leisten. Hauptaugenmerk wurde auf die mögliche Entwicklung der Studierendenzahlen gelegt. Gerade vor dem Hintergrund einer möglichen finanziellen Förderung durch eine Wohnsitzprämie des Landes sollen die Hochschulen verstärkt bei Studierenden außerhalb der Bundesländer für ein Studium werben. Weiterhin sind Maßnahmen zu treffen, die die Erfolgsquote der Studienabschlüsse erhöhen sollen und die Qualität in Studium, Forschung und wissenschaftlicher Weiterbildung verbessern werden. Des Weiteren werden Schwerpunkte der künftigen Forschung 2016 bis 2020 angeführt und Maßnahmen für Gleichstellung und Inklusion erörtert.
Zu unserem Änderungsantrag möchte ich noch Folgendes sagen: Da hat wohl jemand, der Verfasser wahrscheinlich, das Friedrich Loeffler Institut der Uni Greifswald vergessen, das in Kooperation mit der Uni Greifswald natürlich auch hervorragende Forschungsergebnisse leistet. Wir bitten daher um die Aufnahme dieses Punktes extra in das Eckwertepapier.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, uns liegt ein umfangreiches Papier vor, welches die Rahmenbedingungen unserer Hochschullandschaft für den Planungszeitraum 2016 bis 2020 festlegen soll. Lassen Sie uns darüber bitte sachlich und verantwortungsvoll diskutieren! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Eckwerte der Hochschulentwicklung sind da, allerdings mit einer dreimonatigen Verspätung, weil der Bildungsminister um eine Verlängerung bat. Es ist sicherlich äußerst knapp und schwierig, in einem Planungszeitraum von vier Jahren rechtzeitig die Eckwerte vorzulegen. Wenn man aber zweimal in einem Planungszeitraum von vier Jahren nicht aus den Puschen kommt und die Fristen überschreitet, nämlich 2010 und 2015, dann zweifle ich an den langfristigen Planungen und an der Tiefgründigkeit dieses Vorgehens.
Ich zweifle nicht an den Zeiträumen und ich zweifle nicht an den Fristen, denn beides hat sich die Regierung selbst gesetzt und sie sogar für so entscheidend gehalten, dass sie diese deshalb ins Landeshochschulgesetz geschrieben hat. Dieser zeitliche Rahmen wurde durch die Landesregierung noch kein einziges Mal seit Inkrafttreten der Novelle des Landeshochschulgesetzes eingehalten,
und das, obwohl gerade diese Fristen in der damaligen Debatte zur Änderung des Gesetzes noch besonders gepriesen wurden.
Ich zitiere den damaligen hochschulpolitischen Sprecher der SPD: „Ich denke auch, das ist ein Fortschritt im Gesetz, sind für alle Beteiligten Fristen im Gesetz vorgesehen, um zu einer schlüssigen, zügigen und effizienten Hochschulplanung zu kommen. Übrigens darf man sagen, dieses Gesetz beinhaltet implizit auch eine Frist für den Landtag.“ Ende des Zitats.
Diese Fristen sind ganz wichtig, um zu einer „schlüssigen, zügigen und effizienten“ Planung zu kommen. Wenn nun diese Fristen jedes Mal überschritten werden, ist die Hochschulplanung schon mal nicht zügig.
Die Einhaltung der Fristen wird aber auch als Bedingung für eine effiziente und schlüssige Hochschulentwicklung angeführt. Als Grund für die Nichteinhaltung der diesjährigen Frist wird der warme BAföG-Regen angeführt. Gerade diese so wesentliche Strukturänderung wäre doch Grund genug, die Verwendung der BAföG-Mittel im Parlament im Zusammenhang mit den Eckwerten zu diskutieren. Aber hier wollte man das Parlament nicht beteiligen. Das hat die Regierung ganz allein entschieden und so an uns allen vorbeigemanagt.
Und nach all diesen Fristüberschreitungen verlangt man heute von uns, die Eckwerte schwuppdiwupp durch den Landtag zu hieven.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Unterrichtung dokumentiert die Landesregierung ihre Vorstellungen zu den wesentlichen Entwicklungslinien der Hochschulen des Landes, und zwar für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Der Landesregierung – und der Koalition – ist wahrscheinlich nur an einer zügigen Planung gelegen und deshalb hat sie die Unterrichtung gleich ins Parlament überwiesen, ohne dass der Bildungsausschuss die Möglichkeit hatte, sich mit den Eckwerten zu befassen,
eben ganz zügig. Würden wir aber diesem Antrag folgen, würden wir uns heute das erste und einzige Mal mit der Hochschulentwicklung der kommenden fünf Jahre in dieser Unterrichtung beschäftigen. Wir hätten eine Debatte, damit die Regierung den Schein wahrt, denn sie ist mit den Eckwerten einverstanden und ist mit sich zufrieden. Fünf Jahre Hochschulentwicklung in 120 Minuten, das kann auch nicht das Ziel von SPD und CDU sein. Wir sollen heute in wenigen Minuten die Eckwerte der Hochschulentwicklung durchwinken, damit der von der Landesregierung verursachte Zeitdruck nicht auffällt.
Meine Fraktion fordert die Überweisung des Antrages in den Bildungsausschuss, weil uns an einer schlüssigen und effizienten Hochschulplanung gelegen ist.
Wir haben zahlreiche Nachfragen, auf die wir vor einem Beschluss Antworten erwarten und die ich Ihnen konkret benennen möchte. Wir sind auf Widersprüche gestoßen, die geklärt werden müssen. Wir wollen, dass etwaige Fehler in den Eckwerten behoben werden. Wir wollen, dass fehlende Angaben und fehlende Lösungsstrategien ergänzt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren der Koalition, interessiert es Sie gar nicht, welche Zielvereinbarungen aus der vergangenen Planungsperiode erreicht wurden? Lapidar wird in der Unterrichtung beschrieben, dass die Hochschulen die formulierten Ziele im Wesentlichen erreicht haben. Das haben Sie eben auch noch mal angeführt, Frau Wippermann. Diese Äußerung ist keine Analyse, da ist überhaupt kein Weg aufgeführt. Welche sind erreicht, welche sind nicht erreicht? Warum sind sie nicht erreicht worden?
Hätte diese Aussage auch nur irgendein Studierender getätigt, hätte der seinen Seminarschein dafür nicht bekommen. Wir wollen von der Regierung ganz konkrete Ausführungen darüber, welche Zielvereinbarungen erreicht wurden, welche nicht, um damit überhaupt die Grundlage zu haben, neue Zielvereinbarungen abzuschließen, denn nur mit diesem Wissen kann man Entwicklungen beurteilen.
Interessiert es Sie gar nicht, warum das Land nicht die ESF-Gelder für die Landesgraduiertenförderung ersetzt, sondern um 200.000 Euro jährlich kürzt? Wollen Sie nicht wissen, wie sich die Betreuungsverhältnisse an den Hochschulen entwickelt haben, wenn einerseits 600 Stellen abgebaut werden und andererseits wesentlich mehr junge Menschen studieren als im Jahr 2004, dem Zeitpunkt des Beschlusses über den Stellenabbau? Denn die damalige Entscheidung, diese Anzahl von Stellen abzubauen, wurde damit begründet, dass die Studierendenzahlen drastisch zurückgehen würden.
Gegenüber 2005 haben wir momentan 4.000 Studentinnen und Studenten mehr, die sich an den Hochschulen eingeschrieben haben.
4.000 Studierende mehr, Hunderte Stellen weniger, das ist nicht gesund. Darunter leidet die Qualität der Forschung und der Lehre. Dieser Sparzwang hat beispielsweise zur Folge, dass in Greifswald offenbar die Schließung der Bereichsbibliothek Am Schießwall droht und dass an der Universität Rostock Verwaltungsgebühren eingeführt werden sollten, also Studiengebühren durch die Hintertür. Dieser finanzielle Druck führt dazu, dass über 80 Prozent der Beschäftigten an den Universitäten und Fachhochschulen befristet tätig sind,
dass die Zahl der Lehramtstudierenden auf niedrigem Niveau gehalten wird und dass die Philosophische Fakultät in Greifswald extrem leidet. Studiengänge wie Baltistik werden zum Auslaufmodell, obwohl gerade Greifswald von kleineren Studiengängen und der hervorragenden Zusammenarbeit mit Instituten anderer Ostseeanrainer profitiert hat.
So verschlechtern sich weiter die Studienbedingungen. Wir fordern in der Unterrichtung Aussagen darüber, wie sich das Verhältnis von wissenschaftlichem Personal und Studierenden in den kommenden Jahren darstellt, um daraus Entwicklungen in der Hochschulpolitik ableiten zu können.
Sehr geehrte Damen und Herren der Koalition, warum mahnen Sie nicht an, dass die BAföG-Millionen nicht einer Verbesserung der Hochschulfinanzierung dienen, sondern nur dafür verwendet werden, ein bisheriges finanzielles Defizit bei der Ausfinanzierung der Stellenausstattungen der Hochschulen auszugleichen? Das ist doch eine selbstverständliche Aufgabe innerhalb des Landeshaushaltes. BAföG-Mittel sollten ursprünglich Strukturverbesserungen und Profilierungen an den Hochschulen ermöglichen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Wollen Sie gar nicht wissen, wie viele BAföG-Mittel für welchen Zweck im Hochschulbereich genutzt werden? Was fließt in die Großgerätefinanzierung, was in den Hochschulkorridor und welche Mittel in welche Bauvorhaben? Interessiert es Sie gar nicht, wohin circa 6 Millionen aus dem Hochschulfinanzkorridor verschwinden?
In der Unterrichtung wird ausgeführt, dass der Korridor jährlich um 1,5 Prozent steigt. Das passiert aber nicht, wenn man sich diese Übersicht genau ansieht. 6 Millio- nen gehen flöten und damit haben die Hochschulen keine 1,5-prozentige Erhöhung, und das, obwohl in den Eck- werten seitenlang beschrieben wird, dass selbst diese 1,5 Prozent nicht ausreichten, um den Hochschulkorridor annähernd bedarfsgerecht zu gestalten, sondern dies nur durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel gelang.
Wo sind die 6 Millionen? Selbst, wenn mir jetzt jemand von Ihnen erklärt, wo diese 6 Millionen untergetaucht sind, kann der Landtag keine Unterrichtung beschließen, die einer weiteren Unterrichtung bedarf, in der erklärt wird, wie was zu verstehen ist und wo eventuell was zu finden ist, und überhaupt, wie was gemeint sein könnte. Die hochschulpolitischen Eckwerte lassen sich nicht selbsterklärend
Sehr geehrte Abgeordnete der Koalition, wollen Sie gar nicht wissen, mit welchen Hochschulpaktmitteln Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden Jahren rechnen kann? Auch dazu findet sich keine Aussage in der Unterrichtung. Beschrieben wird lediglich der Idealfall von 194 Millionen Euro, wenn denn die von der Kultusministerkonferenz prognostizierten Studienanfängerzahlen idealerweise erreicht werden würden. Das geschieht aber nicht, denn seit 2012 nimmt die Anzahl der Studentinnen und Studenten in Mecklenburg-Vorpommern ab.