Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Ersten möchte ich feststellen – Herr Reinhardt ist zwar nicht mehr da –,
Wischiwaschi-Anträge, na ja, also die Anträge, die wir teilweise von der CDU und der SPD beziehungsweise umgedreht vorgelegt bekommen, die die Regierung unterstützen, zum Jagen tragen und so weiter,
Die Hauptsache ist, man stellt die Ministerinnen und Minister in ein gutes Licht und sagt, man hat ja etwas getan,
das ist das Spiel, keine Frage. Aber viel ernster ist, dass wir, sowohl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch meine Fraktion, Sie seit Monaten bitten, den Volksentscheid als das zu werten, was er ist,
und ebenso das Volksbegehren. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als wir die Erste Lesung des Volksbegehrens hier im Landtag hatten – Herr Müller hat damals für seine Fraktion gesprochen –, dass es keine Würdigung dieses ersten erfolgreichen Volksbegehrens war.
Also erst mein Fraktionsvorsitzender hat dieses Volksbegehren, das erfolgreiche Volksbegehren gewürdigt
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach so? Ich fand die Rede von Herrn Müller auch nicht schlecht. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
als dritter Redner. Dann haben wir Sie gebeten beziehungsweise aufgefordert, gemeinsam für den Volksentscheid zu werben: Abgelehnt mit ganz konkreten Aussagen, von Ihnen abgelehnt, weil das muss man nicht.
Der Anlass war damals, dass wir gesagt haben, egal, wie man inhaltlich zu diesem Volksentscheid steht, aber die Anerkennung des demokratischen Rechts und dafür zu werben,
dass die Bürgerinnen und Bürger daran teilnehmen, das ist doch das Mindeste, der kleinste Konsens, auf den man sich hier verständigen sollte, und nicht ständig das Gejammer darüber, dass es immer weniger Wahlbeteiligung gibt, wir aber die Bürgerinnen und Bürger kaum ermutigen, mit diesen Instrumenten sehr selbstbewusst umzugehen.
Herr Caffier, Ihre Vorwürfe weise ich zurück, weil wir uns, denke ich, natürlich sehr, sehr vorsichtig ausgedrückt
haben. Aber der Beigeschmack bleibt, das sage ich ganz offen. Der Beigeschmack bleibt auch deshalb, weil Sie gestern im Zusammenhang mit dem Volksabstimmungsgesetz nach wie vor keine Bedarfe für Änderungen gesehen haben.
Das Dilemma ist doch dieses Volksabstimmungsgesetz, das sich nach wie vor a) auf ein Gesetz bezieht, was gar nicht mehr vorhanden ist, und b) diese Auseinandersetzung, ob denn ein Volksentscheid, wo über ein Landesgesetz entschieden wird – also das dann hier im Land gültig ist, egal jetzt, ob dieses oder zukünftig ein anderes –, zu werten ist als Kommunalwahl, Bürgermeisterwahl oder Landtagswahl. Das sind doch die ganzen Fragen, die man innerhalb der Änderung des Volksabstimmungsgesetzes einfach mal auf die Tagesordnung nehmen muss! Aber Sie haben gestern keinen Bedarf gesehen.
Das haben Sie vor vier Jahren in der 5. Wahlperiode schon mal ganz anders gesehen. Mich würde interessieren, wie denn damals die Prüfung des im Koalitionsvertrag festgelegten Auftrags, das Volksabstimmungsgesetz hinsichtlich seiner Aktualisierung zu prüfen, ausgegangen ist, zu welcher Entscheidung Sie gekommen sind. Hier im Landtag haben Sie gesagt, es besteht Bedarf, es besteht Änderungsbedarf, wir werden ein neues Gesetz vorlegen. Wir haben es immer noch nicht, die Widersprüche sind nach wie vor da!
Ich will auch ganz deutlich sagen, egal in welcher Gemeinde und ob das ein Bürgermeister der LINKEN, der CDU, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN festlegt, die Entscheidung selber, Wahllokale zu reduzieren, halten wir für falsch. Wenn man dann Zahlen aus einer großen Stadt nennt – Rostock von 134 auf 49, Schwerin wurde auch gesagt –, aber keine Zahlen aus dem ländlichen Raum,
Nein, Ihre Redner haben überhaupt keine Zahlen genannt, obwohl die ja teilweise auch bekannt sind. Das Problem ist doch der ländliche Raum, wo wir deutlich machen müssen, fünf Kilometer, um zum Wahllokal zu kommen, sind für die Bürgerinnen und Bürger eine andere Hürde als ein Kilometer.
Dann will ich noch etwas zu den Ehrenamtlichen sagen. Wenn Sie es richtig verfolgt haben, es gibt ja eine Internetseite www.volksentscheid-mv.de, dort wird damit geworben, dass sich auch die Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens sehr wohl als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer melden. Ich habe mich auch in meiner Gemeinde gemeldet und Sie können es ebenfalls alle tun. Also wir werden dafür werben, dass das abgesichert ist, keine Frage. Dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in der Vergangenheit die Wahlen, Abstimmungen und was es alles gibt, immer ordentlich und mit hohem Engagement vorbereitet haben, hat hier niemand infrage gestellt. Das weise ich ausdrücklich zurück.
Unser Appell ist, und das ist ein politischer Appell, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass die Wege zu den Wahllokalen nicht noch weiter erschwert werden, nicht mehr. Das ist einzig und allein der Sinn unseres Antrages und ich weiß nicht, wenn man sich Ihre Reden hier anhört, warum man dem nicht zustimmen kann. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4095. Wer dem zuzustimmen wünscht, die oder den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Und die Gegenprobe. – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4095 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der NPD, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und keiner Stimmenthaltung.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Finanziellen Aderlass unserer Heimat beenden – Ausgabengerechte Ausstattung der Kommunen sichern, Drucksache 6/4109.
Antrag der Fraktion der NPD Finanziellen Aderlass unserer Heimat beenden – Ausgabengerechte Ausstattung der Kommunen sichern – Drucksache 6/4109 –
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Nicht nur Griechenland ist de facto zahlungsunfähig, sondern auch immer mehr Kommunen im Land stehen vor dem finanziellen Aus. Ihre sogenannte Kreisgebietsreform, Herr Innenminister Caffier, ist ein Rohrkrepierer, ebenso wie die Polizeistrukturreform.