Protokoll der Sitzung vom 28.10.2020

(Egbert Liskow, CDU: Doch, jetzt!)

Was spricht demnach also für die jährliche Vorlage des Finanzplans?

Das Gericht und auch entsprechende Abhandlungen in der juristischen Literatur stellen vor allem auf den Sinn und Zweck der mehrjährigen Finanzplanung ab. So geht es unter anderem um eine vorausschauende Finanzpolitik, um konjunktur- und wirtschaftspolitische Steuerungsmöglichkeiten und nicht zuletzt um die wichtige

Informations- und Kontrollfunktion. Gerade aus Sicht der Opposition sind Transparenz und öffentliche Debatten in Haushaltsfragen von besonderer Bedeutung.

(Egbert Liskow, CDU: Das stimmt.)

Die Finanzplanung dient den Abgeordneten damit als Entscheidungshilfe für ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik, und das gilt umso mehr, wenn große Haushaltsposten angefasst werden. Die Auswirkungen der in Zahlen gegossenen Politik werden so deutlich. Für die Kontrolle der Regierung kann das grundsätzlich nur förderlich sein.

Aber, meine Damen und Herren, dies könnte auch in Mecklenburg-Vorpommern durchaus für die jährliche Vorlage der Mittelfristigen Finanzplanung sprechen, und zwar unabhängig davon, ob die Regierung den Haushalt jedes Jahr oder nur, wie bislang, alle zwei Jahre einbringt. Und nach unserer Kenntnis legen fast alle Landesregierungen ihre Finanzplanungen jährlich dem Parlament vor, auch wenn der Haushalt zum Teil eben nur alle zwei Jahre aufgestellt wird.

Dennoch, meine Damen und Herren, unsere Meinungsbildung in der Fraktion ist noch nicht abgeschlossen. Und das will ich hier ganz deutlich sagen, wir möchten gern noch weitere Argumente dafür und dagegen hören, und deswegen stimmen wir zunächst einer Überweisung des Gesetzentwurfes zu, um gegebenenfalls dann auch im Finanzausschuss mit Experten und Praktikern das Für und Wider einer jährlichen Vorlage der Mittelfristigen Finanzplanung abwägen zu können. Der Finanzminister hat ja an dieser Stelle schon einige Argumente genannt, die dagegensprechen. Wie gesagt, wir würden uns freuen, wenn wir im Finanzausschuss dazu noch intensiver miteinander beraten könnten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Eifler.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich dem Finanzminister für seine klaren und überzeugenden Ausführungen zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion danken. Da er die wichtigsten Punkte bereits erläutert hat, kann ich mich kurzfassen.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Und, Herr Dr. Jess, ich vermute,

(Heiterkeit und Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

dass Sie mit dem Gesetzentwurf genauso Schiffbruch erleiden wie mit dem vorausgegangenen Gesetzentwurf.

Sehr geehrte Damen und Herren, für die Fraktion der CDU möchte ich festhalten, wir halten den Gesetzentwurf für überflüssig und werden ihn daher ablehnen und auch einer Überweisung in den Finanzausschuss nicht zustimmen. Der Grund dafür liegt nicht in erster Linie in der praktischen Erwägung, dass es aufwandsärmer ist, nur jeweils mit der Vorlage eines neuen Doppelhaushaltes

einen mittelfristigen Finanzplan vorzulegen. Aus Sicht meiner Fraktion könnte man grundsätzlich durchaus darüber nachdenken, ob das Finanzministerium nicht die Mittelfristige Finanzplanung – die ist ohnehin fortlaufend aktualisiert – auch in jedem Jahr ohne Haushaltsberatung dem Landtag vorlegt. Man könnte dafür sicherlich auch eine Form finden, die den Aufwand für die Landesregierung in Grenzen hält, indem beispielsweise die Planung auf Ebene der Einzelpläne lediglich anhand von Erfahrungswerten fortgeschrieben wird und nur Teile wie die Entwicklung der Steuereinnahmen und die Ausführungen zur konjunkturellen Entwicklung sowie zu Chancen und Risiken im Detail aktualisiert werden.

Aber, meine Damen und Herren, man muss sich doch die Frage stellen: Welcher zusätzliche Nutzen wäre mit dieser Aktualisierung verbunden? Sicherlich, ein gewisser Informationsgewinn wäre fraglos vorhanden. Allerdings in normalen Jahren, wie wir sie ja bis 2019 erlebt haben – in diesem Jahr sind wir in einer außergewöhnlichen Situation –, werden die Änderungen sehr überschaubar sein. Aber selbst, wenn es neue Informationen gibt, was folgt daraus? Einen Haushaltsentwurf, der zu beraten wäre, gibt es in diesem Jahr nicht. Was macht der Landtag also mit den gewonnenen Informationen?

Zudem ist zu bedenken, dass der Landtag sich ohnehin kontinuierlich über die wesentlichen Entwicklungen, welche in die Mittelfristige Finanzplanung einfließen, berichten lassen kann und das in Form des Finanzausschusses auch regelmäßig tut, und zwar wesentlich zeitnäher, als würde er auf die Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung warten. Schließlich zeigt uns dieses Jahr, welche Grenzen eine Mittelfristige Finanzplanung in Zeiten hat, in denen sich die haushalts- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen drastisch verändern. In solchen Situationen hinkt eine jährliche Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung der aktuellen Entwicklung hoffnungslos hinterher. Würde der Finanzminister uns heute mit dem zweiten Nachtragshaushalt auch eine Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung vorlegen, müsste er sie mit den Einschränkungen versehen, dass die getroffenen Aussagen wenig praktikablen Wert haben, weil die eingeschlossenen Konjunkturprognosen, wie die verantwortlichen Wirtschaftswissenschaftler übrigens selbst eingestehen, mit einer derart großen Unsicherheit verbunden sind, dass sie für die praktische Haushalts- und Finanzpolitik im Prinzip wertlos sind.

(Beifall Egbert Liskow, CDU: Das ist so.)

Sehr geehrte Damen und Herren, auch aus diesem Grund vertritt meine Fraktion die Auffassung, wir sollten an der bewährten Praxis festhalten, die Mittelfristige Finanzplanung alle zwei Jahre zusammen mit dem Entwurf eines neuen Doppelhaushaltes dem Landtag vorzulegen.

(Beifall Bernhard Wildt, CDU)

Aus diesem Grund lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Und, Herr Dr. Jess, einen Hinweis möchte ich Ihnen noch geben: Wenn an dieser bestehenden Praxis festgehalten wird, wird auch der im nächsten Jahr zu wählende Landtag sich verantwortungsvoll und gewissenhaft mit dem nächsten Doppelhaushalt befassen. Da hätte die heutige abgegebene Prognose für eine Mittelfristige Finanzpla

nung überhaupt keine Auswirkungen. Das sollte einfach noch mal von mir auch deutlich gemacht werden. Das heißt also nicht, dass die neu gewählten Abgeordneten an irgendeine andere Aussage gebunden wären. – Wie gesagt, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wenn wir denn jetzt geklärt haben, wer wann wo und aus welchem Grund geht, dann bitte ich doch den Redner, …

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Wir haben uns noch über Taschen unterhalten. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Wir haben ja ein bisschen Zeitvorsprung …

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

… mit seiner Rede zu beginnen.

Und die meisten wollen ja hierbleiben, also was solls!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sie werden es erahnen, was jetzt kommt, ich kann es auch kurz machen.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Vollkommen überraschend.)

Sie sind vollkommen überrannt, aber eines, Herr Dr. Jess, muss ich Ihnen zugutehalten, Sie sind stringent in der Handhabung dieses Themas. Wir haben es mehrfach im Finanzausschuss gehabt, wir haben es im Landtag gehabt, das war in der 92. Sitzung, am 11. Juni, da haben wir über die Mittelfristige Finanzplanung gesprochen und darüber gesprochen, was es für Argumente dafür und dagegen gibt. Wir haben uns alle dagegen entschieden. Zumindest war damals auch Frau Rösler noch im Boot, dagegen zu sein, jetzt möchte sie das in den Finanzausschuss überweisen und dazu beraten. Kann man machen, ich glaube eher, die Koalitionsfraktionen brauchen das nicht mehr. Wir haben das da intensiv beraten und auch unsere Standpunkte ganz klar Ihnen mitgeteilt.

Ansonsten sehen wir auch keinen Bedarf, darüber noch weiter zu diskutieren, weil wenn Sie sich das Sitzungsprotokoll der 92. Landtagssitzung anschauen, da sind alle Argumente schon einmal genannt worden, das Für und Wider, wie gesagt. Und deswegen brauchen wir es nicht, diese Debatte. Wir lehnen die Überweisung, eine mögliche Überweisung in den Finanzausschuss, und auch den Gesetzentwurf jetzt und auch in drei Monaten ab, falls er noch mal kommt. Und darum vielen Dank, dass ich noch mal dazu reden durfte, aber wir lehnen es ab. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

An dieser Stelle wieder der obligatorische Hinweis: Ich werde jetzt den letzten Redner aufsuchen. Alle, die sich an der Abstimmung beteiligen wollen und sich nicht im Plenarsaal befinden, mögen sich auf den Weg machen.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Dr. Jess.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Warum redet eigentlich nicht der Professor zu solchen Finanzthemen?)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich hoffe, Sie suchen mich nicht auf?!

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

Entschuldigung!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger und Gäste! Ich will mal zusammenfassen, damit wir heute vielleicht noch einen netten Abend haben können:

(Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens-Holger Schneider, AfD)

Ich würde an Ihrer Stelle vielleicht, wenn ich in Regierungsverantwortung wäre, auch so reagieren wie Sie, das gebe ich ja zu, SPD und CDU.