Protokoll der Sitzung vom 28.10.2020

(Egbert Liskow, CDU: Aha!)

Bei der Verwirklichung dieser Ziele,

(Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

bei der Verwirklichung dieser Ziele kommt den Gemeinden eine entscheidende Rolle zu. Dafür müssen sie angemessen finanziell ausgestatten werden. Die Gemeinden in unserem Land sollen selbstbewusst und eigenverantwortlich die anstehenden Aufgaben anpacken können, sie dürfen nicht zu Bittstellern und Zuweisungsempfängern degradiert werden.

Die bisherige Regelung des Paragrafen 27 in der FAGNovelle aus 2019 hat ungünstige Auswirkungen für finanzschwache Kommunen. Der Paragraf 27 sieht nämlich vor, dass Gemeinden mit einem Negativsaldo der laufenden Ein- und Auszahlungen, also einem unausgeglichenen Haushalt, Konsolidierungszuweisungen nach Absatz 1 beziehungsweise Sonderzuweisungen nach Absatz 2 vom Land zur Unterstützung erhalten können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kommunen die Hebesätze für Realsteuern mindestens 20 Punkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse für das Haushaltsvorjahr festsetzen. Diese Forderung des Gesetzes sollte sicherstellen, dass die Kommunen auch hinreichend eigene Konsolidierungsanstrengungen unternehmen. Es gibt im Absatz 6 eine Übergangsregelung für das Antragsjahr 2020, wonach der Durchschnittshebesatz des Jahres 2019 in der jeweiligen Gemeindegrößenklasse als Voraussetzung ausreicht, denn eine nachträgliche Erhöhung nach Inkrafttreten des FAG am 01.01.2020 konnte ja nicht sinnvoll erscheinen.

Die vorliegende Gesetzesänderung verlängert die Übergangsbestimmungen bis zum Jahr 2022 und reagiert damit auf die Not der Betriebe, die eine zusätzliche Steuerbelastung unter den Corona-Bedingungen in der Regel nicht tragen könnten. Damit können die finanzschwachen Kommunen Konsolidierungsmittel und Sonderzuweisungen beantragen, ohne dass sie die Betriebe im Zuständigkeitsbereich stärker steuerlich belasten müssen.

Inzwischen hatten die Stellungnahmen des Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages nun ergeben, dass es akut einen weiteren Punkt gibt, der bereits ausgeführt worden war, nämlich in Paragraf 26 Absatz 5 wurde die Abarbeitung der Anträge zur Gewährung der Zuweisungen für die Wohnungsbaualtschulden für das Landesförderinstitut jetzt neu geregelt. Wir unterstützen alle Maßnahmen, die praktisch die Kommunen in dieser Frage entlasten, und meine Fraktion wird also beiden Änderungsvorschlägen und damit dem Gesetzentwurf zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort die Abgeordnete Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Bereits in der Ersten Lesung haben wir eigentlich die Argumente hier ausgetauscht. Hinzugekommen ist das, was der Kollege Reinhardt ja auch schon betont hat und Herr Dr. Jess eben auch noch mal aufgegriffen hat. Allerdings möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass die Regelung in Paragraf 27 Absatz 6 ja als großer Vorteil gerade mit dem Übergangszeitraum verankert worden war und wir mit diesen Änderungsanträgen zwei Situationen Rechnung tragen: zum einen mal, dass die Schuldenlast, die die Kommunen drückt, mit gelindert werden kann, jetzt schon dadurch, dass wir das Verfahren zur Gewährung der Zuweisung bei den Wohnungsbaualtschulden praktisch zur Norddeutschen Landesbank durch Rechtsverordnung geben, damit die dazu berechtigt werden, diese Auszahlungen, diese Abarbeitung der Anträge vorzunehmen.

Und zum anderen geht es hier ganz klar um die Gemeinden, die ihrer Verantwortung vor Ort, ihren Unternehmen gegenüber gerecht werden wollen, aber selber in einer schlechten Haushaltslage sind. Für die war es ja bis jetzt so, also immer, wenn eine Gemeinde Haushaltsüberschüsse hatte, also schwarze Zahlen schrieb, hat ihnen auch niemand reingeredet, was sie mit ihrem Geld tun, aber wenn eine Gemeinde Zuwendungen zum Haushaltsausgleich benötigt, dann guckt der Zuwendungsgeber natürlich ganz genau hin, ob die Gemeinde auch ihre Möglichkeiten in vollem Umfang ausschöpft. Und in diesem Fall, unter dieser besonderen Situation, um den Gemeinden auch Spielräume zu lassen, nehmen wir heute diese Änderung vor mit Annahme dieses Gesetzentwurfes, und ich bitte möglichst um einhellige Zustimmung. Unsere Gemeinden haben sich das wirklich verdient. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort die Abgeordnete Rösler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich kann es kurz machen. Meine Fraktion trägt die vorliegenden Änderungen des FAG mit, insbesondere in dieser Situation. Es ist, glaube ich, nicht an der Zeit, die Realsteuerhebesätze jetzt anzuheben, die letztlich die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Unternehmen in den Kommunen noch mal extra belasten würden. In den Fachausschüssen haben wir dazu beraten und letztendlich auch einstimmig für die Gesetzesänderung votiert.

Auf die von CDU und SPD vorgeschlagene Änderung im Zusammenhang mit den Wohnungsbaualtschulden wurde schon hingewiesen. Genau wie den kommunalen Landesverbänden ist auch meiner Fraktion in erster Linie daran gelegen, dass nun endlich mit der im Jahr 2017 zugesagten Entschuldung der kommunalen Wohnungsbaualtschulden aus der ehemaligen DDR begonnen wird. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, nun muss allerdings auch etwas Fahrt in die Sache kommen.

Beide kommunalen Landesverbände haben sowohl den ursprünglichen Entwurf des Änderungsgesetzes als auch

die zusätzliche Regelung zu den Wohnungsbaualtschulden befürwortet. Wir werden uns allerdings vorbehalten, in gut einem Jahr wieder auf die Neuregelung und die Situation der Kommunen zu schauen. Dann spätestens müssen wir auch darüber reden, ob die Übergangszeiten doch noch weiter zu verlängern sind. Schließlich können wir jetzt nicht seriös abschätzen, wie lange und wie hart uns die Corona-Krise tatsächlich treffen wird. Wir werden, wie gesagt, der vorliegenden Beschlussempfehlung zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der CDU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/5278. Der Innen- und Europausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5465 anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/5465 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/5465 ebenfalls einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland auf Drucksache 7/5241, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/5466.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/5241 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 7/5466 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete da Cunha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute in der Zweiten Lesung über den Gesetzentwurf beraten und eine positive Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses vorliegt.

Wie bereits auf der 95. Sitzung am 26. August dieses Jahres von mir ausgeführt, benötigen wir dringend ein novelliertes Regelwerk für eine zukunftsfähige Medienpolitik in Deutschland und somit auch für unser Bundesland. Ganz gleich, ob beispielsweise in der Sozial-, Klima-, Digitalisierungs- oder eben Medienpolitik – wir müssen uns mit unseren Regularien an die zeitgegebene Herausforderung anpassen und den digitalen Wandel aktiv mitgestalten. Der Rundfunkstaatsvertrag ist in seiner aktuellen Form nicht mehr entsprechend und deswegen ist es unsere Pflicht, den laufenden Prozess zu begleiten. Doch nicht nur wir begleiten diesen Prozess, insgesamt sind über 1.300 Stellungnahmen eingegangen, während parallel mündliche Anhörungen durchgeführt wurden. Dieser Mantelstaatsvertrag ist das Produkt einer partizipierten Politik.

Wie bereits in der Problemstellung des Antrags deutlich wurde, verschwimmen die Grenzen zwischen der sozialen Welt und den klassischen Medien. Dadurch resultiert ein Handlungsbedarf. Es ist kein Geheimnis, dass dieser Schritt nun knapp fünf Jahre in Anspruch genommen hat und gleichermaßen auch auf europäischer Ebene das Anforderungsprofil gewachsen ist. Fünf Jahre sind in der digitalen Welt ein Zeitraum, der sich kaum noch greifen lässt. Dass wir nun diesen vorliegenden Antrag haben, zeugt von einem starken Willen.

Auch im Europäischen Parlament haben die deutschen Vertreterinnen und Vertreter eine Vorreiterrolle eingenommen. Der seit 1991 Anwendung findende Rundfunkstaatsvertrag wird durch den Mantelstaatsvertrag zur Neuordnung der Medien abgelöst und bildet die Grundlage der Debatte.

Die weiterhin zunehmende Ausbreitung des Internets in gar allen Lebensbereichen stellt für die Medienregulierung ganz klar eine Schwierigkeit dar. Um diesem Missstand zu begegnen, benötigen wir schnellstmöglich einen inhalts- und vor allem vielfältigkeitsfördernden Ansatz. Das Schlagwort in dem vorliegenden Entwurf bildet das sogenannte „Level Playing Fields“, das heißt die Schaffung gleicher, grundsätzlich technikneutraler, diskriminierungsfreier und transparenter Ausgangsvoraussetzungen –

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist genau nicht so.)

ein politischer Anspruch, der uns mittlerweile bei allen gesetzgebenden Novellierungen begegnet.

Ich erspare es uns an dieser Stelle, noch einmal konkret auf die Änderungen im Ganzen einzugehen. Die Darstellung sollte mir Ende August bereits in vollem Maße gelungen sein und wird heute bestimmt auch noch mal an

der einen oder anderen Stelle aufgegriffen. Der Vertrag tritt an vielen Stellen für Werte und Verständnis ein, die mittlerweile ein Common Sense sein sollten. Und nichtsdestotrotz wiederhole ich gerne meine Aussage, dass der Vertrag natürlich nicht in Stein gemeißelt ist und dennoch einer stetigen Weiterentwicklung bedarf.

Es handelt sich nur vorübergehend um einen möglichst zeitgemäßen Lösungsansatz. Ob dies nun als medienpolitischer Meilenstein zu werten ist, ist jedem selbst überlassen. Ich kann aber verraten, dass ich durchaus davon sprechen würde, dass es an dieser Stelle gelungen ist. Es ist wichtig, dass nun die Kernpunkte wie die Onlinestreamingdienste, Social-Media-Plattformen sowie die Spracherkennungsassistenten gerade hier verankert sind. Aber auch die Regulierung von Zulassungsbeschränkungen ist ein sehr wichtiges Gut.

Wie gesagt, ich möchte an dieser Stelle nicht jeden Punkt nochmals wiederholen. In diesem Sinne freue ich mich über die positive Empfehlung und hoffe demnach sehr, dass wir den Antrag heute ebenso in Zweiter Lesung beschließen können. Das wäre ein wichtiges Signal für moderne Digitalpresse. – Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Herr Abgeordneter!

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Liebe Bürger im Land! Wir reden heute über die Zweite Lesung der Medienneuordnung hier im Land und leider ist es verdammt leise, wenn es um diesen Medienstaatsvertrag geht. Wenn wir die Tageszeitungen aufschlagen oder wenn wir öffentlichrechtlichen Rundfunk gucken, müsste doch eigentlich ein Aufschrei durch die gesamte Welt gehen, zumindest durch die sozialen Netzwerke,

(Zuruf von Philipp da Cunha, SPD)

wie es damals seinerzeit war, als das Internet den Siegeszug angetreten hat und es um Tauschbörsen ging zum Beispiel. Wer erinnert sich zum Beispiel noch an Aaron Swartz von Ihnen? Wahrscheinlich niemand. Er war Mitauslöser für die Gründung der Piratenpartei – nicht nur in Deutschland –, weil es damals schon um die Einschränkung des freien Internets ging, weil Großkonzerne quasi sich kleinen Leuten in den Weg gestellt haben, die ein Problem damit haben, mit freiem Internet.

Was machen wir denn jetzt hier, gerade heute? Wir geben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk quasi eine noch größere Macht, was Informationen angeht. Da geht es um die privilegierte Auffindbarkeit. Was ist mit Meinungsvielfalt und Meinungspluralismus, die wir alle wollen, wenn hier die privilegierte Auffindbarkeit festgeschrieben wird vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Das heißt, jeder, der sich ein TV-Gerät oder irgendein Netzgerät kauft, dem wird zuallererst der öffentliche Rundfunk präsentiert. Mich erinnert das dann eher an China, ja, ist doch jeder von uns eigenständig und weiß, was er sucht und wo er suchen kann, und er soll sich ja auch vollumfänglich aus allen möglichen Richtungen informie

ren. Das ist hier in Gefahr und das muss hier mal angesprochen werden.

Und wenn wir gucken, wie das damals war mit den Tauschbörsen, das hat den ganzen Markt umgewirbelt. Dann haben alle gesagt, ja, aber es geht ja eben auch um die Musikindustrie und die Filmindustrie et cetera. Da sind die Zahlen erst mal eingebrochen, die Umsatzzahlen auch, und alle haben sich neu suchen müssen und neue Wege finden müssen. Aber genau das hat ja eine wahnsinnige Innovationskraft gebracht und unser Digitalzeitalter entsprechend und entscheidend vorangebracht. Denn ohne Leute wie Aaron Swartz oder damals auch die Piratenpartei, wo es um Open Office und Open Software und so was ging, hätten wir den I-Pod nicht, wir hätten Netflix nicht, wir hätten keine Streamingdienste, wir hätten all das nicht. Wir hätten alte verkrustete Geschichte behalten und hätten uns beschnitten in der Entwicklung. Und genau das, diese Gefahr, ist eben mit diesem Medienneuordnungsstaatsvertrag in Gefahr. Quasi eine neue Ordnung soll hier geschaffen werden. Kenne ich nur aus Star Wars: Wenn die neue Ordnung da auftritt, dann ist sie meist schwarz. Na ja!

(Heiterkeit und Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wir sind jedenfalls dagegen und werden diesen Einschränkungen nicht zustimmen. Wir sind für freies Internet. Uns sind freie Information und freier Zugang auf wissenschaftliche Informationen und Wissen kein Dorn im Auge. Das muss immerhin weiter möglich sein. Wir wollen nicht, dass Leute zur Lizenzpflicht gezwungen werden, dass Influencer quasi genötigt werden, sich überall anzumelden und zu registrieren, dass Blogs bewertet werden, eingeordnet, dass Daten hinterlegt werden müssen, dass man sich Lizenzen holen muss.