16 gewählte Ministerpräsidenten, wenn Herr Krüger sich dann wohler fühlt, handeln etwas aus. Daran ist ja noch gar nichts auszusetzen. Dann kommt der Staatsvertrag hier in den Landtag, und ich habe es oft genug miterlebt, wenn wir uns in der Fraktion – schon vor zehn Jahren, wo ich gesagt habe, das und das gefällt mir nicht, da heißt es, wir können nur Ja oder Nein sagen. Und was hat man gemacht? Wir haben, glaube ich, jedes Mal Ja gesagt, so, wie wir es heute auch tun werden.
Nun ist es aber tatsächlich einmal dazu gekommen, dass jetzt ein Landtag dort nicht mitmacht. Er hat nicht Nein gesagt, er wird wahrscheinlich gar nichts sagen. Und was ist die Reaktion darauf? Erstens, ARD und ZDF sagen, wir machen Verfassungsklage, und irgendwelche Bundesländer werfen Sachsen-Anhalt vor, dass sie gegen die Bundespflicht verstoßen. Da sage ich, na, hurra, wenn das der Erguss der politischen Debatte ist, dann herzlichen Glückwunsch!
Deshalb – ich bin sehr dafür, dass wir hier auch über die Struktur und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks diskutieren –, und deshalb möchte ich hier durchaus mal der Ministerpräsidentin vielleicht ein neues Verfahren, vielleicht kann sie das mitnehmen in die Runde der Ministerpräsidenten, dass wir vielleicht das nächste Mal, wir werden ja auch wieder einen neuen Staatsvertrag machen, vielleicht fangen wir dann damit an, zunächst einmal alle 16 Ministerpräsidenten diskutieren in ihrem Landtag. Wir diskutieren hier über die Finanzierung, über die Struktur. Ich will gerne darüber diskutieren, brauchen wir 25 Orchester und Bigbands
oder machen wir uns da nur als Landtag einen schlanken Fuß, weil Kulturhoheit ist eigentlich bei den Ländern,
und wir geben das einfach mal an den Beitragszahler ab. Ich will auch darüber diskutieren, ob wir tatsächlich alle Anstalten brauchen. Und ich möchte gerne, dass wir hier Vorschläge in diesem Landtag sammeln, die wir dann der Ministerpräsidentin an die Hand geben, die dann mit ihren 16 Kolleginnen und Kollegen verhandelt und die dann zu einem Entwurf kommen. Natürlich wird da nicht jede unserer Vorstellungen drin berücksichtigt werden, aber wenn wir so vorgehen, dass wir quasi die Debatte zurück in die Parlamente holen, dann, glaube ich, werden Staatsverträge auch mehr legitimiert und auch von uns besser verstanden als Abgeordnete. Und ich glaube, wir holen die Debatte dann ein Stück weit zurück in die Bevölkerung. So ein neues Verfahren würde ich mir wünschen, dass wir also, bevor die Verträge ausgehandelt werden, hier eine Debatte gerne auch in dem zuständigen Ausschuss mit einer Anhörung machen,
dann die Ministerpräsidenten unter den Vorschlägen das Beste raussuchen, den Kompromiss finden und wir dann hier abschließend zustimmen.
Ich glaube, das wäre ein guter Vorschlag. Um es allen leichter zu machen, will ich es uns am Ende mit Willy Brandt sagen: Lassen Sie uns mehr Demokratie wagen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Das war ja eben eine Rede, die hätte genauso gut auch jeder AfDAbgeordnete halten können, ohne sich da verbiegen zu müssen.
Dann wäre es zumindest ehrlich gewesen. Ihre Rede war inhaltlich ja ganz vorzüglich, Herr Reinhardt, aber sie war unehrlich, denn Sie reden hier einerseits so, werden gleich aber wieder Ihre Hand heben, zusammen mit Ihren
anderen Kollegen, und das alte System zementieren. Und dann nützt das alles nichts, wenn Sie hier beim Wähler ein bisschen Süßholz raspeln, indem Sie hier so ein bisschen einen auf die AfD-Kritik übernehmen. Es wäre doch viel besser, Sie würden gleich dieser Gebührenerhöhung nicht zustimmen, denn nach allem, was man ja so weiß über die Natur des Menschen und auch von Behörden – und was anderes ist der öffentlichrechtliche Rundfunk ja nun mal nicht –, verändern wird sich doch nichts, solange immer neues und immer mehr Geld fließt. Verändern wird sich doch immer erst dann was, wenn mal ein Cut gemacht wird und gesagt wird, jetzt gibt es nicht mehr, jetzt müsst ihr mit dem, was ihr habt, endlich mal auskommen, und dann müsst ihr euch mal überlegen, ob es 21 Fernsehprogramme und 74 Hörfunkprogramme wirklich braucht.
Das tun Sie aber nicht, das tun Sie aber nicht. Stattdessen reden Sie hier ein bisschen so daher, wie Sie glauben, dass die Bürger es draußen hören wollen, aber ziehen daraus nicht die notwendigen Konsequenzen.
Als nach dem Zweiten Weltkrieg die Alliierten den öffentlichrechtlichen Rundfunk in Deutschland installierten, hatten sie ja nicht das im Sinn, was heute daraus geworden ist, nämlich letztendlich eine von den Parteien gekaperte und kontrollierte Riesenbehörde mit 2,5 Milliarden Pensionsansprüchen allein für die kommenden vier Jahre. Auch dafür brauchen sie das ganze Geld ja.
Und wenn ich mir hier noch den Antrag der LINKEN, der Fraktion der LINKEN anschaue, da wird ja deutlich, worum es nämlich tatsächlich geht. Es geht einfach darum, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Felle davonschwimmen sieht, weil immer mehr Menschen die immer vielfältiger und damit auch demokratischer werdende Informationslandschaft für sich entdecken und auch nutzen. Und das wollen Sie zurückdrängen, und deswegen muss mit allen Mitteln, Biegen und Brechen der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiter in dieser überalterten und nicht mehr zeitgemäßen Form am Leben erhalten werden.
Immerhin gehen ja auch zusätzlich 130 Millionen Euro an die Landesmedienanstalten von dieser Rundfunkgebühr, und die tun ja dann auch nichts anderes als die neuen Medien, von denen Sie hier ja einige aufzählen, dann zu kontrollieren und bei ihrer Arbeit zu behindern. Insofern kann man diesem Antrag nur widersprechen und hoffen, dass es zu der Diskussion kommen wird, die Herr Reinhardt sich so sehnlichst wünscht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich heute im Namen der Linksfraktion nur über unsere Vorschläge sprechen, zumal wir ja im Rahmen der Ersten Lesung eigentlich auch schon viel Wesentliches gesagt haben, aber die aktuellen Ereignisse in Sachsen-Anhalt gehen natürlich auch an uns nicht vorbei, und ich glaube,
Fangen wir an mit etwas ganz Allgemeinem. Zu groß, zu teuer, zu aufgebläht, man hört es immer wieder, diesen Vorwurf aus der Politik, wenn es um den ÖffentlichRechtlichen geht. Ja, wo sind denn die Reformen, wird gefragt. Ihr müsst endlich mal eure Strukturen modernisieren. Und das ruft ja nicht nur die CDU in SachsenAnhalt. Dann wird über sogenannte Schwerpunkte gesprochen. Die Öffentlich-Rechtlichen mögen bitte Schwerpunkte setzen, sich auf ihren sogenannten Kernauftrag konzentrieren. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss aufpassen, dass man es sich hier nicht zu einfach macht, und man muss auch aufpassen, dass man nicht gegen Verfassungsrecht verstößt.
Erstens – und ich bitte, das anzuerkennen –, es wurde und wird bereits viel gespart im Bereich des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Allein bei ARD und ZDF wurden Tausende Stellen abgebaut. Noch immer scheinen die Verwaltungsapparate zu groß, zu kostspielig zu sein. Wenn Geld fehlt, wird halt am Programm gespart. Ein bisschen mehr Musik vom Band, weniger selbst gemachte Nachrichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Vielfalt kostet Geld, Abwechslung kostet Geld und guter Journalismus kostet erst recht Geld.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll moderner werden, heißt es, digitaler. Das sagt sich auch immer so einfach dahin. Reformiert euch mal, ach ja, und nicht die Digitalisierung verpassen! Und dabei wissen doch gerade wir hier im Landtag am besten, wie sauteuer Digitalisierung ist. Wir haben gerade erst Hunderte Millionen Euro hier durch den Landtag gejagt, um die Verwaltung zu digitalisieren, um allein unsere Angebote zu digitalisieren. Wie sollen die Anstalten das finanzieren? Und was ist mit den kleinen Anstalten, die vor Ort verankert sind? Weg damit, einsparen?
Wir können uns auch von den Sportübertragungen verabschieden, Schluss mit Fußball. Wollen Sie das? Erklären Sie das? Erklären Sie das öffentlich so klar? Das habe ich noch nicht gehört. Es ist einfach zu rufen, spart mal. Viel schwieriger ist es, schmerzhafte Einschnitte dann auch zu erklären und den Kopf dafür hinzuhalten. Natürlich haben die großen Sender im Vergleich zu den vielen kleinen Privaten – und das kennen wir hier auch aus MecklenburgVorpommern – immer noch ein großes Budget, keine Frage, aber ich möchte auch genau hier an dieser Stelle noch einmal daran erinnern: Im Verfahren der Beitragsfestsetzung, also jetzt, ist es dem Gesetzgeber, also uns, eindeutig verwehrt, indirekt Einfluss auf den Programmauftrag zu nehmen, indem Entscheidungen zur Finanzausstattung mit inhaltlichen Forderungen verknüpft werden.
Da wird nach Beitragsstabilität gerufen, Beitragsstabilität. Der Rundfunkbeitrag soll bleiben, wie er ist. Diese Forderung kann kein Ablehnungsgrund sein, denn diese Forderung widerspricht der verfassungsrechtlichen Garantie der entwicklungsoffenen und funktionsgerechten Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen. Das muss einem nicht gefallen, es ist aber so.
Wer die Erhöhung des Beitrages ablehnt, um die Rundfunkanstalten zu Reformen zu zwingen, nimmt Einfluss auf das Programm, das ist ein Fakt. Diese Verknüpfung von Beitragsentscheidung und inhaltlichen Forderungen verstößt gegen die Grundsätze der Programmneutralität und der Programmakzessorietät.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, unstrittig ist, die Medienwelt – und zu dieser Welt gehört natürlich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk – ist ins Kreuzfeuer geraten. Lange könnten wir darüber reden, welche Schritte ARD, ZDF und andere Sender versäumt haben. Wir könnten kritisch über Programmvielfalt streiten, über fehlende Transparenz, über Gehaltsstrukturen, zu hohe und zu niedrige, über Unternehmensverflechtungen, über fehlende regionale Aspekte im Programm, über Archivinhalte im Netz und, und, und. Unsere Gesellschaft hat vor geraumer Zeit eine Debatte ins Leben gerufen, die die Glaubwürdigkeit der Medien und ihrer Berichterstattung infrage stellt, eine Akzeptanzkrise, so kann man es wohl nennen, die durch viele Ereignisse ausgelöst wird und durch viele Faktoren beeinflusst ist.
Und ja, wir brauchen eine kritische Auseinandersetzung, aber eine kritische Auseinandersetzung, die fundiert und überlegt ist, die demokratisch und nach vorne gerichtet ist. Aber eine solche Debatte wird durch die Ereignisse der letzten Monate und vor allem durch die Ereignisse der letzten Tage ganz klar torpediert. Es gibt nämlich einen sehr wichtigen Unterschied, liebe Kolleginnen und Kollegen, den wir beachten müssen, und auf diesen Unterschied möchte ich gerne eingehen.
Ich sage, ich möchte über den Rundfunkbeitrag reden, okay soweit. Ich möchte wissen, wie mein Beitrag eingesetzt wird, ich möchte wissen, wofür. Und ja, ich möchte auch über das Programm der Sender sprechen und ob ich mich und meine Meinung und meine Region darin wiederfinde. Das kann ich fordern und das ist mein gutes Recht. Warum? Weil meine Forderungen, meine Kritik auf der Grundhaltung fußen, dass ein öffentlichrechtlicher Rundfunk, ein freier Rundfunk elementar für unsere Demokratie ist und zu unserer Gemeinschaft dazugehört. Meine Fragen sind lösungsorientiert. Meine Kritik will den Öffentlich-Rechtlichen stärken.
Und jetzt kommen wir zur AfD. Auch die AfD stellt diese Fragen, doch ihre Grundhaltung ist eine ganz andere. Sie stellt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner Existenz infrage, gestützt von der plumpen Behauptung, die Medien würden nur Lügen verbreiten. Ist ja auch einfach, die Medien, alles eine Suppe, links-grün-versifft ist es auch noch, na klar, natürlich.