Herr de Jesus Fernandes, zu Ihrem Wortbeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der CDU.
Ja, Herr de Jesus Fernandes, es ist ja schön, dass Sie hier so viel in Ihrer sachlichen Debatte die Inhalte miteinander vermengen. Wir reden hier einmal über Sachsen-Anhalt, da sind sich die Koalitionspartner in diesem einen Punkt nicht einig. Ich möchte hier auch noch mal darauf hinweisen, wenn Sie in unsere Richtung schauen, wir haben mit unserem Koalitionspartner Einigkeit in diesem Punkt erzielt, von daher kann hier von Wortbrüchigkeit in der Koalition oder zum Koalitionsvertrag keinerlei Rede sein.
Und das ist eine Frechheit, was Sie hier erzählen! Und das hier zu vermengen mit unserem Innenminister, damit der im Amt bleiben kann, also die sachliche Debatte haben Sie quasi schon mit Ihrer Begrüßung verlassen, und das kann man da nur noch zurückweisen, so ein Gespräch hier.
Sie können das ja jetzt nicht einfach so hinnehmen, die Kritik, das wäre ja mal was ganz Neues, wenn die CDU einfach mal Kritik annimmt.
Und ich gehe einfach noch mal weiter: Sie sagen, Sie sind hier vertragstreu. Nein, Sie haben im Wahlkampf auch kundgetan, dass Sie gegen eine Erhöhung sind, dass Sie die nicht wollen. Sie haben das festgelegt in Ihrem Koalitionsvertrag, und wenn Sie jetzt anders abstimmen, dann sind Sie nicht nur wortbrüchig, dann sind Sie Betrüger, politische Betrüger! Dann ist das Wahlbetrug, meine Damen und Herren, und so muss man das auch nennen.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Sebastian Ehlers, CDU: Das sagt der Richtige! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)
So, also, Herr de Jesus Fernandes, ich habe es zwar nicht gesehen, aber im Livestream war offensichtlich zu sehen, dass Sie entgegen aller Anweisungen etwas hochgehalten haben,
ja. Genau das meine ich. Und da ich es dann nicht gleich einordnen konnte, weil ich es nicht gesehen habe, sage ich, dass es unparlamentarisch ist, und weise es zurück und …
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das hier geschäftsordnungsmäßig nicht vorgesehen ist, und sollten Sie das noch mal wiederholen, obwohl Sie genau wissen, dass es so ist, dann werde ich Ihnen auch im Nachgang einen Ordnungsruf erteilen, wenn ich das im Livestream prüfen werde.
(Andreas Butzki, SPD: Er hat es doch angekündigt. – Nadine Julitz, SPD: Er hat es doch sogar angekündigt.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun liegt es also an mir, wie von Frau Julitz zu Recht gefordert, in eine sachliche Debatte zurückzufinden. Der letzte Wortbeitrag hat da nicht unbedingt zu beigetragen. Es ist ein viel beleuchtetes Thema. Ende September haben wir hier in Erster Lesung das Gesetz zum Staatsvertrag beraten, in dem es im Kern um einen höheren Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht. Das ist also gut zweieinhalb Monate her. Seither hat sich die Lage insgesamt ein wenig verändert.
Meine Meinung zu dem Thema ist aber auch im Vergleich zur Ersten Lesung ziemlich die gleiche geblieben. Fakt ist – und das möchte ich zu Beginn klarstellen –, ich bin davon überzeugt, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen und dass wir diesen solide finanzieren müssen. Ob aber – und auch das habe ich in der Ersten Lesung schon gesagt – die Art und Weise, wie das geschieht, der Weisheit letzter Schluss ist, da mache ich mal ein Fragezeichen dran.
Mir ist durchaus bekannt, dass die sogenannte Staatsferne bei der Finanzierung des Rundfunks die zentrale Rolle spielt. Dem Gedanken kann ich auch durchaus etwas abgewinnen. Um diese Staatsferne bei der Finanzierung zu gewährleisten, haben wir uns aus meiner Sicht in Deutschland aber ein ziemlich kompliziertes
Konstrukt angeschafft, ein Gremium, das niemand so richtig kennt, aber ziemlich oft beim Namen genannt wird: Die KEF mit Sitz in Mainz ermittelt einen Beitrag. Dieses Gremium hat eine eigene Geschäftsstelle und sie besteht aus 16 Leuten, Sie haben es heute schon gehört. Jedes Bundesland darf ein Mitglied entsenden. Mittlerweile, denke ich, weiß auch jeder im Saal, wer unser Mitglied ist, Herr Fernandes hat es ja gerade gesagt, das ist der Herr Schweisfurth.
Dieses aus meiner Sicht demokratisch etwas schlecht legitimierte und nicht wirklich transparent arbeitende Gremium ermittelt also einen Beitrag. Wir haben das heute schon gehört. Dieser Beitrag, dessen Zustandekommen ich nicht genau erklären kann, muss dann – auch das ist ja heute Kern der Debatte – in 16 Länderparlamenten bestätigt werden. Und am Ende wird der Beitrag dann von einer weiteren Behörde, dem Beitragsservice in Mainz, einkassiert. Diese Behörde hat 1.000 Mitarbeiter und macht den ganzen Tag nichts anderes, als Rechnungen zu schreiben und Adresslisten abzugleichen. Und wenn der Beitragszahler – und das ist ja de facto jeder Haushalt in Deutschland – seinen Beitrag nicht bezahlt, dann bekommt er in der Regel einen Vollstreckungsbescheid, in der Regel von seiner Wohnsitzgemeinde.
Meine Damen und Herren, wir brauchen den Rundfunk, und der Rundfunk muss vernünftig finanziert werden. Aber die Art und Weise, wie diese Finanzierung geregelt ist, ist aus meiner Sicht auf mehreren Ebenen inakzeptabel. Und so komme ich dann auch, wie heute schon viele, auf das Land Sachsen-Anhalt zu sprechen. Dass sich im Landtag von Sachsen-Anhalt keine Mehrheit für eine Erhöhung des Beitrags findet, das möchte ich zunächst politisch noch nicht bewerten, dass aber dieses wirre Finanzierungssystem – ich habe es gerade beschrieben – irgendwann Schiffbruch erleiden musste, das hätte eigentlich jedem klar sein können.
Insofern ist das, was in Magdeburg gerade passiert ist, aus meiner Sicht eine logische Folge eines jahrelangen Versäumnisses.
Dafür, dass es jetzt jeder sehen kann, der es sehen will, kann man den Kollegen in Magdeburg eigentlich auch danken. Ich bleibe dabei, was ich schon mehrfach gesagt habe: Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus einer Steuer wäre transparent, nachvollziehbar und effizient. Ich habe keinen Zweifel, dass die Staatsferne des öffentlichen Rundfunks dadurch in irgendeiner Weise leiden würde. Hochschulen, Kunst, Kultur, all diese Bereiche haben in Deutschland grundrechtlich verbriefte Freiheiten und werden zum großen Teil aus Steuern finanziert. Möglich, dass der Rundfunk sich wohler fühlt, wenn das Geld aus einem Beitrag kommt und nicht aus einer Steuer. Aber dieses mögliche Befinden sollte nicht handlungsleitend sein, wenn wir darüber sprechen, wie der Rundfunk finanziert wird.
Und ich möchte dann in meinem zweiten Teil meines Beitrages auch noch sagen, warum wir eigentlich dem Landtag und auch der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt durchaus dankbar sein können, weil ich finde, das wirft auch noch ein Licht auf die Debatte.
Ich möchte zunächst auf Sie eingehen, Frau Ministerpräsidentin. Ich möchte Ihren Vorwurf an die CDULandtagsfraktion in Sachsen-Anhalt zurückweisen. Ich glaube, es ist nicht redlich, dass wir sagen, weil eine andere Fraktion so abstimmt wie die CDU-Fraktion, glaube ich, auch schon vor der Wahl, und immer erklärt hat, wie sie abstimmen wird, dass sie das deshalb nicht darf. Ich glaube, diesen Vorwurf, den sollten wir uns hier machen, und er bringt uns auch in der Debatte nicht weiter. Deshalb möchte ich den zurückweisen!
Und ich finde, das Licht wirft noch auf etwas anderes. Sie werden alle wissen, ich bin jetzt seit mehr als 14 Jahren Abgeordneter in diesem Landtag. Und ein Konstrukt, ich will nicht sagen, ist mir auf den Geist gegangen, hat es aber mir als Parlamentarier immer schwergemacht, und das ist das Konstrukt des Staatsvertrages. Ein Staatsvertrag entsteht, ich kann mir gut vorstellen, wenn das für die gemeinsame Eichdirektion, die wir ja auch haben, wenn wir dafür einen Staatsvertrag machen, da kann ich mir das gut vorstellen, aber bei dem Objekt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da finde ich unser Vorgehen falsch: 16 Ministerpräsidenten handeln dort etwas aus, dann wird uns hier …