Die Linksfraktion stimmt durchaus der Feststellung zu, dass die Verbesserung der Jugendmobilität ein zentraler Baustein ist, um gleichwertige Lebensverhältnisse auch im ländlichen Raum zu sichern. Allerdings, und da unter
scheiden wir uns, legen wir nicht zuallererst den Fokus auf die Stärkung des individuellen motorisierten Verkehrs,
sondern auf einen bedarfsgerechten öffentlichen Personenverkehr – einen öffentlichen Personenverkehr, so war es auch für Mecklenburg-Vorpommern ursprünglich angedacht, der eine vollwertige Alternative zum individuellen motorisierten Verkehr bietet. Davon ist MecklenburgVorpommern weit, sehr weit entfernt und die Verkehrspolitik des Landes verabschiedet sich jeden Tag immer mehr davon.
Grundanliegen einer Landesverkehrspolitik muss weiterhin sein, auch ohne eigenes Auto, Motorrad oder Moped von A nach B zu kommen, auch und gerade in den ländlichen Räumen. „Mobilität ist die Lebensader der ländlichen Räume“, das sagte Professor Bombeck uns mal und dem kann ich uneingeschränkt zustimmen. Wird der öffentliche Personenverkehr immer weiter beschnitten, werden die Menschen, die sich kein eigenes Fahrzeug leisten können, selbst nicht oder nicht mehr fahren können beziehungsweise sogar wollen, abgehängt. Das trifft selbstverständlich auch Kinder und Jugendliche, die entweder auf die Fahrdienste der Eltern oder auf andere Mitfahrgelegenheiten angewiesen sind. Die Linksfraktion sieht deshalb den Feststellungsteil dieses Antrages kritisch. Das haben Sie sicherlich bemerkt.
Weil aber die Landesverkehrspolitik in dieser Weise versagt und der öffentliche Personenverkehr völlig unzureichend und in einigen Regionen fast gar nicht mehr existent ist, bleibt den jungen Leuten keine andere Wahl, als auf individuelle Mobilität zu setzen. Ja, es erhöht auch ihre Selbstbestimmung, aber natürlich auch ihre Selbstverantwortung. Das alles sind Gründe, weshalb wir diesen Antrag mittragen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das begleitete Fahren des Pkw ab 17 wird von den Jugendlichen, aber auch von den Begleitpersonen angenommen. Seit 2011 ist das begleitete Fahren ab 17 gesetzlich verankert. Es hat die Verkehrssicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer erhöht. Durch die längere Zeit zum Üben erlangen die jungen Leute sehr viel mehr Sicherheit und Routine, als es während der Fahrschule möglich wäre. Die Folge sind weniger Unfälle und das ist natürlich gut.
Nun hat die Rede des Ministers schon gezeigt, dass die Ziffer 1 im Punkt II Ihres Antrages eigentlich schon erfüllt ist. Im Antrag war kein Zeitpunkt für den Bericht vorgegeben, somit lag es im Ermessen des Ministers und das hat er natürlich genutzt. Das würde ich auch so machen.
Die Frage bleibt jetzt, ob das damit für Sie erledigt ist. Dieser Bericht dürfte nach unserer Auffassung ohnehin nur die Krücke sein, auf die sich CDU und SPD einigen konnten. Dem im Wahlprogramm der CDU formulierten Vorschlag, das begleitete Fahren von 17 auf 16 abzusenken, erteilte Verkehrsminister Christian Pegel ja ohnehin schon eine Abfuhr. Derzeit steht außerdem EURecht dagegen und lässt einen Führerschein ab 16 nicht zu.
Niedersachsen hindert das nicht, sich dafür starkzumachen, und erwägt eine Bundesratsinitiative zur Änderung des EU-Rechts. Verkehrsexperten haben darüber auch im Januar dieses Jahres im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages durchaus unterschiedlich diskutiert. Der Führerschein mit 16 gehört zumindest nicht zu den Empfehlungen des diesjährigen Verkehrsgerichtstages. Es macht also keinen Sinn, weiter darüber zu reden, solange EU-Recht dagegensteht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, somit dürfte der wichtigste Antragspunkt die Teilnahme Mecklenburg-Vorpommerns am Modellprojekt „Mopedführerschein mit 15“ sein. Das Bundesverkehrsministerium machte ab Mai 2013 für die Länder Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt den Weg frei für diesen Modellversuch „Moped mit 15“. Nun will auch Brandenburg in das Modellprojekt einsteigen. Wir haben gehört, die Genehmigung ist erteilt worden. Insofern macht es Sinn, dass auch Mecklenburg-Vorpommern diese Chance nutzt und mitmacht. Die Genehmigung muss allerdings relativ zeitnah erfolgen, denn sonst macht es nicht mehr sehr viel Sinn, da der Versuch bereits in knapp einem Jahr enden soll.
Die Linksfraktion spricht sich für die Teilnahme am Modellversuch aus. Damit wäre 15-Jährigen das Führen von Kleinkrafträdern, Mopeds und vierrädrigen Leichtfahrzeugen mit bis zu 45 Kilometern pro Stunde auch in Mecklenburg-Vorpommern gestattet. Dem können wir zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich, dass der Antrag von CDU und SPD hier im Landtag, in dem Hohen Hause, die breite Zustimmung erfahren hat, macht es doch deutlich, dass wir ein sehr wichtiges Thema damit besetzt haben.
Ich möchte aber zu Beginn noch einmal auf Frau Dr. Schwenke eingehen: Das kann ich so nicht im Raum stehen lassen,
… um mit diesem Antrag zu erläutern, dass der ÖPNV im Land versagt hätte. Frau Schwenke, der ÖPNV kann das gar nicht, will das nicht und soll das auch gar nicht leisten. Ich selbst – das für Herrn Dahlemann – habe vor 47 Jahren meinen Mopedführerschein bekommen.
1970 – dann brauchen Sie nicht zu rechnen, wie lange das her ist. Ja, junge Leute wollen mit ihren Freundinnen und Freunden mobil sein, wollen an den Baggersee fahren. Glauben Sie, dass der ÖPNV das schaffen soll? Das ist einfach nur schräg zu sagen, mit dem Antrag ist der Nachweis erbracht, dass der ÖPNV versagt hat.
Zum anderen beschäftigt uns die Jugendmobilität in dem Hohen Hause nicht erst mit dem vorliegenden Antrag. Und an dieser Stelle möchte ich meiner Kollegin Maika Friemann-Jennert Danke sagen.
Also möchte ich meiner Kollegin Frau Maika FriemannJennert danken. Frau Friemann-Jennert hat sich bereits vor über zwei Jahren um die Jugendmobilität verdient gemacht. Auf Bestreben der CDU-Fraktion fand das Thema Jugendmobilität Eingang in die fraktionsübergreifenden Handlungsempfehlungen der Enquetekommission der vergangenen Wahlperiode. Für diejenigen, die das nachlesen wollen, kann ich auch noch mal die Fundstelle sagen. Ich verweise hier auf die Kommissionsdrucksache 6/47, Seite 12 und darf an der Stelle vielleicht zitieren: „Die Absenkung des Mindestalters für das begleitete Fahren von 17 auf 16 leistet nicht nur einen Beitrag zur Verkehrssicherheit, sondern ist geeignet, in peripheren ländlichen Räumen die Mobilität Jugendlicher sicherzustellen und kann sich positiv auf den Mitnahmeverkehr auswirken.“ Zitatende. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Ich weiß aus eigener Erfahrung und aus vielen Gesprächen mit den Bürgern in meiner Gemeinde und in den Dörfern, wie kompliziert es ist, private Fahrdienste zu organisieren, um genau unseren jungen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Da sind junge Menschen nach Stralsund in die Musikschule zu fahren, sie sind zu Sportvereinen zu fahren, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Mit dem Mopedführerschein ab 15 ist eine breite Möglichkeit gegeben, zur Selbstbestimmtheit der jungen Leute beizutragen. Es ist richtig, wenn hier Vergleiche hergestellt werden zu dem begleiteten Fahren mit 17. Herr Minister, dazwischen ist natürlich ein deutlicher Unterschied: Das begleitete Fahren mit 17 bezieht sich auf einen Pkw, mit dem ganz andere Geschwindigkeiten erreicht werden als mit dem Moped.
Deshalb glaube ich, dass die Teilnahme von Mecklenburg-Vorpommern geboten ist, und bin auch ganz zuversichtlich, dass dieser Modellversuch mit einem guten Ergebnis enden wird, sodass dieses Projekt dann in ein Dauerrecht überführt werden kann.
Ich will an der Stelle auch noch einmal eine Zahl aufgreifen: Der Minister sprach vorhin von 4.000 Führerscheinanträgen zum begleiteten Fahren. 4.000 Anträge im Jahr für Mecklenburg-Vorpommern – das macht deutlich, dass wir für die Mobilität unserer jungen Menschen etwas tun müssen. Und ich sage es noch mal: Ich bin zuversichtlich, dass junge Menschen mit der Verantwortung, die ihnen für sich selbst und für andere übertragen wird, vernünftig umgehen werden, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Zum Abschluss möchte ich noch mal Franz-Robert dafür danken, dass die Junge Union auch dieses Thema aufgegriffen hat. Es ist ja aus der Enquetekommission mit dem Thema „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ ein Stück weit transportiert worden. Ja, auch junge Menschen werden älter und wollen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Deshalb freue ich mich, dass der Antrag heute diese breite Zustimmung erfahren hat. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/415. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/415 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Familien durch Darlehen gezielt fördern, auf Drucksache 7/403.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kollegen! Der demografische Wandel in Deutschland und natürlich auch in Mecklenburg-Vorpommern ist bereits seit Langem Realität. Die Zahl der Geburten reicht schon seit fast 40 Jahren nicht mehr aus, um die Generation der Eltern zu ersetzen. Mit anderen Worten, es sterben mehr Menschen, als Kinder geboren werden. Seit 2003 geht die Bevölkerung kontinuierlich zurück. Auch im Altersaufbau der Bevölkerung hat der demografische Wandel bereits jetzt starke Spuren hinterlassen. Die Bevölkerung