Protokoll der Sitzung vom 17.05.2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern! Zunächst auf diesen Beitrag der AfD-Fraktion: Allein der Punkt 1 des Antrages macht deutlich, dass es hier nicht darum geht, ein flächendeckendes unkoordiniertes System aufzubauen. Wir haben uns sehr lange mit dem Koalitionspartner darüber verständigt. Es geht um eine bedarfsdeckende Ausstattung. Da steckt also viel, viel mehr drin als so dargestellt: Na ja, wir streuen das Ganze mal, wir werden schon sehen, was dabei herauskommt.

Auf die Umweltauswirkungen in Bezug auf CO2-Einsparungen möchte ich eigentlich gar nicht weiter eingehen, es ist bei der Einbringung berücksichtigt worden. Kollege da Cunha hat dazu Ausführungen gemacht, der Minister ist darauf eingegangen. Ich möchte mich schon wesentlich auf die Bundesförderung und die Möglichkeiten der Umsetzung für unser Bundesland, für Mecklenburg-Vorpommern, konzentrieren. Und da bin ich mir ganz sicher, dass man im Energieministerium, im Infrastrukturministerium, sehr wohl auf die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau zurückgreifen wird. Hier ist es uns im Land gelungen, außerordentlich gut gelungen, Bundesfördermittel für die Errichtung der Infrastruktur zu generieren, sodass wir nahezu in allen Landkreisen gut aufgestellt sind, um die Infrastruktur aufzubauen.

Nun muss man natürlich einen Unterschied machen zwischen dem Stellenwert der Elektromobilität und dem Grundsatz des Ausbaus von Breitband, der Digitalisierung insgesamt. Auch – und das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen – darf man hier die Wirtschaft nicht außen vor lassen, darf also auch nicht den Eindruck erwecken, wenn wir hier über Infrastruktur für Elektromobilität reden, das sei eine ausschließlich staatliche Aufgabe. Das kann nicht sein, denn wenn wir uns in der Geschichte und Entwicklung der Automobiltechnik umschauen, so sind mit dem Einsatz der Verbrennungsmotoren auch die Tankstellen entstanden, und die sind nicht nur aufgrund der staatlichen Förderung und Subventionierung entstanden, sondern es ist ein enger Zusammenhang, und da komme ich eigentlich auf die Frage zurück, Herr Minister, Ei oder Huhn. Das gilt es herauszufinden. Wenn ich keine Angebote mache, die attraktiv sind, dann ist natürlich die Entscheidung für die Elektromobilität relativ einfach. Also das ist ein enges Wechselspiel und von daher können diese Förderkriterien – die wahrlich attraktiv sind, die im Bund aufgelegt worden sind mit 300 Millionen Euro, sie sind sehr attraktiv und sie sprechen auch dafür – nur eine Anreizfinanzierung, eine Anreizförderung sein, um dann die Automobilindustrie einzuladen.

Wenn man sich heute in den Fachzeitschriften der Automobilindustrie umschaut, so sind das nicht nur die Automobilhersteller in Bayern, in Baden-Württemberg oder in Niedersachsen, die sich dieser Technologie verschrieben haben und sehr zuversichtlich auch Berichte dazu veröffentlichen, sondern es ist international. Der japanische

Markt, der asiatische Markt ist sehr wohl für diese Technologie ausgerüstet, weil es weltweit darum geht, Umweltkriterien zu erfüllen und den CO2-Ausstoß zu minimieren.

Von daher ist dieser Antrag von den Koalitionsfraktionen ganz richtig gestellt, dass die Landesregierung aufgefordert wird, ein Konzept zur bedarfsdeckenden Ausstattung mit Ladeinfrastruktur für Mecklenburg-Vorpommern zu er- stellen. Und die Antragsteller – es ist nicht differenziert –, die Antragsteller können individuell private oder öffentliche sein, das schließt nämlich keine Verkehrsart aus.

Der Hinweis auf die Schifffahrt ist für unser Bundesland außerordentlich wichtig. Nicht nur die Automobilindustrie, sondern auch der Schiffverkehr auf unseren Binnenwasserstraßen und Seen ist außerordentlich interessiert an den neuen Antriebstechnologien. Von daher gilt es, für diesen Antrag zu werben. Ich freue mich auf die weiteren Beiträge. Ich kann aber nicht erkennen, dass es seitens der Debatte Ablehnung zu diesem Antrag gab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Jochen Schulte, SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen rennen mit diesem Antrag ganz bestimmt offene Türen bei der Landesregierung ein, denn nachdem Minister Pegel bereits am 20. April dieses Jahres gegenüber der „Schweriner Volkszeitung“ ankündigte, in Kürze die Erarbeitung eines landesweiten Ladeinfrastrukturkonzepts in Auftrag zu geben, fordern Sie ihn nun jetzt dazu auf. Das Verfahren kennen wir ja schon. Seit dem besagtem SVZ-Artikel im April ist bekannt, dass mit dem Konzept bestehende Ladestationen erfasst und der künftige Bedarf und mögliche Standorte zum Stromtanken ermittelt werden sollen. Nach Schätzungen des Energieministeriums gibt es in Mecklenburg-Vorpommern etwa 300 Normalladestationen und 24 Schnellladestationen. Also das ist bekannt und angezeigt, der Minister ist auf dem Weg. Wozu also dieser Antrag?

Wie wir beim Besuch des Energieausschusses in der letzten Woche bei den Rostocker Stadtwerken erfuhren, sind elf Ladepunkte in Rostock vorhanden, acht weitere sollen in diesem Jahr dazukommen. Diese Investitionen werden jedoch nicht über das neue Bundesprogramm gefördert, sondern über das Land. Für Rostock und Umgebung gibt es bereits ein Konzept für den Ladeinfrastrukturaufbau. Anträge für das Bundesprogramm können bereits seit März gestellt werden, von privaten Investoren, Städten und Gemeinden. Wenn also demnächst ein Landeskonzept in Auftrag gegeben wird, stellt sich die Frage, ob das nicht schon ziemlich spät ist. Zumindest für die Förderung in diesem Jahr dürfte der Zug abgefahren sein, zumal das Windhundprinzip gelten soll. Schön – wir konnten das ja hören aus der Rede des Ministers –, dass es doch einige Antragsteller aus dem Land gibt. Die Landesregierung kann selbst entscheiden, bis wann sie das Konzept erstellt, denn einen Fertigstellungstermin haben Sie in Ihrem Antrag nicht gefordert.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, seit Mitte Dezember letzten Jahres liegt der Schlussbericht

„LADEN2020: Konzept zum Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur … von heute bis 2020“ vor. Der Bericht wurde unter anderem vom Institut für Verkehrsforschung erstellt. Danach gab es im Oktober 2016 rund 60.000 registrierte Elektrofahrzeuge bundesweit. Sehr viel mehr werden es aktuell nicht sein. Im ersten Quartal dieses Jahres wurden in Mecklenburg-Vorpommern ganze 20 Elektrofahrzeuge und 238 Hybridautos von insgesamt 9.408 Zulassungen auf die Straße geführt,

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

und das trotz Förderung von 3.000 bis 4.000 Euro für Hybrid- beziehungsweise Elektroautos. Nach dem Schlussbericht „LADEN2020“ ist einer der Hauptfaktoren für den ausbleibenden Erfolg von Elektrofahrzeugen die fehlende Ladeinfrastruktur. Weitere Gründe sind schon angeführt worden: der hohe, immer noch sehr hohe Preis, auch technische Unausgereiftheit, insbesondere die noch nicht ausreichende Reichweite.

Kurzum, die bisherige Politik und die deutsche Autoindustrie haben sich bisher auf dem Gebiet nicht mit Ruhm bekleckert, um die Elektromobilität aus dem Nischendasein zu holen. Wir fahren anderen Nationen weit hinterher. Das neue Bundesprogramm für Ladeinfrastruktur wird auch nicht die eine Million E-Fahrzeuge auf die Straße bekommen, aber immerhin, es ist das richtige Signal.

Aber es gibt einige grundlegende Widersprüche in der Mobilitätspolitik des Bundes und der Länder. Elektromobilität scheitert bisher nicht nur an fehlender Ladeinfrastruktur. Die Autoindustrie in Deutschland erzielt nach wie vor ihre Milliardeneinnahmen immer noch hauptsächlich über SUV und Oberklassewagen. Für diese PSstarken Wagen wird es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, ab 2020 die geltenden strengeren Abgasnormen zu erreichen. Dennoch setzt die deutsche Autoindustrie weiter vorrangig auf Dieselfahrzeuge. Die Autolobby verstärkt ihren Druck, die Abgastests sollen weiter nur unter Laborbedingungen erfolgen und alle Schlupflöcher zur Manipulation erlaubt bleiben. Schützenhilfe bekommt die Autowirtschaft dabei von der Bundesrepublik. Die Vorschläge der EU-Kommission für Tests unter realen Fahrbedingungen, die werden abgelehnt.

Die Krönung, sage ich nur mit einem Wort, ist: Die Mehrheit des Bundestagsuntersuchungsausschusses zum VW-Skandal hatte die Bundesregierung von jeglichem Staatsversagen freigesprochen. Die Folge ist, VW fährt weiter eine Kampagne für Diesel, auch BMW bricht eine Lanze für Dieselautos und Daimler hat seine eigene Batterieproduktion eingestellt.

Wir brauchen aber ein Umdenken, aus vielen Gründen, die hier schon genannt wurden, nicht zuletzt aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes, auch hier auf Landes- und Kommunalebene. Ich freue mich zu hören, dass es doch einige zaghafte Schritte in der Landesverwaltung gibt, hier vorwärtszukommen, weil es wichtig ist, dass die öffentliche Hand auch bei Elektrofahrzeugen Vorreiter ist. Beispiele gibt es. Der Minister hat selber Hamburg und Berlin genannt. Solche Maßnahmen, die in deren Konzepten vorgeschlagen werden, könnten durchaus auch bei uns umgesetzt werden, zumindest in den Städten, E-Fahrzeuge bei Parkmöglichkeiten in den Städten zu privilegieren oder auch von Höchstparkdauern zu befreien.

Als wir bei der Rostocker Straßenbahn AG waren, stellten dort die Kollegen dem Energieausschuss Pläne vor, Elektrobusse im ÖPNV in Warnemünde testen zu wollen. Aber ein solcher Bus ist mit 550.000 Euro doppelt so teuer wie ein Dieselbus, und das heißt, ein solches Projekt ist ohne Förderung nicht machbar. Trotzdem brauchen wir natürlich solche Praxiserfahrungen gerade auch für den öffentlichen Verkehr, wenn es denn tatsächlich was werden sollte mit der flächendeckenden Einführung auch von Elektrofahrzeugen.

Die Linksfraktion wird dem Antrag zustimmen. Trotzdem möchte ich noch hinzufügen, dass E-Fahrzeuge auch erst dann richtig wirksam werden im Sinne von Umwelt- und Klimaschutz, wenn sie erneuerbare Energien tanken. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr da Cunha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke Ihnen für die lebhafte Debatte. Wir haben heute, dessen müssen wir uns bewusst sein, nur über einen Teilaspekt zukünftiger Mobilität gesprochen. Unser heutiger Antrag deckt nur einen sehr kleinen Teil dessen ab, was Mobilität in Zukunft ausmachen wird. Aber er deckt einen Teil ab, bei dem wir jetzt handeln müssen.

Ein deutscher Hersteller, der kürzlich einen neuen Eigentümer bekam, könnte derzeit problemlos Tausende reine E-Mobile absetzen, wenn das Werk in den USA, das diese produziert, schon die nötige Kapazität hätte. Ich selbst wäre da sofort Kunde. Der bekannteste Hersteller von Elektrofahrzeugen weltweit hat für sein angekündigtes Mittelklassemodell, bei dessen Bestellung man knapp 1.000 Euro anzahlen muss, bereits gut eine halbe Million verbindlicher Vorbestellungen.

Elektromobilität ist ein Markt mit einer derzeit extrem hohen Dynamik, auch was den technologischen Fortschritt anbelangt. Ein französischer Hersteller verdoppelt die Reichweite seiner Elektroautos derzeit damit, dass einfach die alten Batterien gegen deutlich leistungsfähigere Batterien ausgetauscht werden. Vor Kurzem war auch zu hören, dass ein anderer deutscher Hersteller gerade erst ein großes Batteriewerk verdoppelt hat, um auch Heimspeicher neben Elektroautos anbieten zu können.

Womit wir bei der Reichweite sind. Herr Reuken hatte gerade davon gesprochen, aber Herr Borschke hat es auch schon bei diversen Gelegenheiten immer angebracht, dass man mit Elektroautos keine 500 Kilometer weit fahren könne. Ich frage mich dann ehrlicherweise, wohin Sie regelmäßig fahren. Nach Stettin zum Einkaufen? Denn bis Rostock oder Stralsund kommen Sie mit den markterhältlichen Elektrofahrzeugen heute schon auch im Winter problemlos ohne zwischenzuladen hin und zurück.

Wir müssen uns nichts vormachen, Elektromobilität wird uns noch vor eine ganze Reihe von Herausforderungen stellen, denn Autos mit Strom zu betanken, bedeutet, dass wir auch an unserem Stromnetz arbeiten müssen.

Deshalb ist es wichtig, Ladeinfrastruktur zu planen, möglichst dort, wo die Voraussetzungen für große Leistungsabgaben im Netz bereits gegeben sind. Wir werden uns dann zukünftig – und das auch eher auf Ebene der Bundesgesetzgebung – mit der Frage beschäftigen müssen, wie Ladeinfrastruktur außerhalb des solitären Eigenheimes funktionieren kann, beispielsweise in Garagen von Mietwohnungen.

Elektromobilität wird – und auch das müssen wir heute betonen – nicht der heilige Gral der Mobilität sein. Wir müssen uns von der Vorstellung des fossilen Zeitalters lösen, dass wir zwei oder drei Energieträger haben, die die Energie für unseren Lebenswandel liefern. Eine auf erneuerbaren Energien aufbauende Zukunft der Mobilität wird von der Vielfalt der Energieträger leben. Strom wird dabei eine wichtige Rolle spielen, weil es die Technologie ist, bei der wir aktuell die größte Marktreichweite haben. CO2-neutraler Wasserstoff wird ebenfalls relevant sein, ebenso wie Biokraftstoffe, die dann aber nicht auf sinnlos weiten Rapsfeldern mit magerer Energieausbeute beruhen. Wir werden nicht mehr den bestimmenden Energieträger haben, wie es Superbenzin und Diesel heute sind, sondern wir haben dann viele Energieträger. Das ist im Übrigen auch ein Ziel, das deutlich leichter zu erreichen ist, als einen fossilen Energieträger durch genau einen erneuerbaren zu ersetzen. Der Mix macht es, und er macht es vor allem einfacher.

Ein wichtiger Bestandteil dieses Mixes ist dann eine gute Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, die wir mit dem heutigen Antrag anstreben. Deshalb möchte ich auch gegen die Überweisung in den Ausschuss sprechen. Sie haben es erwähnt, das Programm läuft bereits und daher sehen wir einen günstigen Zeitpunkt.

Sehr geehrter Herr Reuken, Sie haben natürlich recht, wenn Sie sagen, dass der erste Aufruf für das Programm bereits gelaufen ist, übrigens auch mit einem Sack voll Anträgen aus unserem Land. Diese stammen überwiegend aus dem Kreis des Arbeitskreises Mitglieder EMobilität. Vom Verschlafen sind wir also weit weg. Es geht hier insbesondere um die Konzeption und eben die gezielte Steuerung.

Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der AfD, steht natürlich auch die Möglichkeit zur Verfügung, sich über das Selbstbefassungsrecht des Ausschusses einmal dieses Themas anzunehmen. Dann hätten wir eine spannende Debatte zur Elektromobilität und gerne auch zu anderen zukünftigen Technologien im Bereich des Verkehrs. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist seitens der Fraktion der AfD beantragt worden, den Antrag der Fraktionen von SPD und CDU auf Drucksache 7/528 in den Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU und einigen Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE, bei Stimmenthaltung weiterer Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der Fraktion der AfD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/528. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/528 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Meinungsfreiheit nicht der Willkür aussetzen – Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Bundesrat ablehnen, Drucksache 7/534.

Antrag der Fraktion der AfD Meinungsfreiheit nicht der Willkür aussetzen – Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) im Bundesrat ablehnen – Drucksache 7/534 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Komning.

Wertes Präsidium! Meine Damen und Herren Kollegen! Liebe Bürger dieses Landes! Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll übermorgen im Bundestag verabschiedet werden. Es steht am 2. Juni auf der Tagesordnung des Bundesrates. Meine Fraktion beantragt, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Bundesrat abzulehnen. Dieses Gesetz setzt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit der Willkür des Staates aus.

Bei dem unausweichlichen Reflex, es gehe bei diesem Gesetz etwa nicht um Meinungsfreiheit, sondern um Hasskriminalität, fällt mir gleich Jean-Luc Picard ein, der sagte, ich zitiere: „Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt.“ Zitatende.

Ziel soll sein, Hasskriminalität zu bekämpfen und die Verbreitung sogenannter Fake News zu unterbinden. Dazu sollen die Adressaten des Gesetzes – das sind die sozialen Netzwerke – verpflichtet werden, aufgrund von Beschwerden rechtswidrige Posts auf ihren Plattformen zu löschen und über diese Löschungspraxis in unregelmäßigen Abständen im Bundesanzeiger und auf der eigenen Webseite öffentlich zu berichten. Verstöße gegen dieses einzuführende Beschwerdemanagement, also gegen die Löschungspflicht und gegen die Berichtspflicht, werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet, und das kann nicht im Interesse der Bürger sein.

Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist juristisch handwerklich eine Katastrophe. Die Regelungen sind zu unbestimmt, sie verfehlen ihren Zweck und untergraben die Rechtsstaatlichkeit. Unklar ist nämlich schon, wie das Löschungsverfahren überhaupt in Gang gesetzt werden soll. Geht es da nur um Beschwerden von Adressaten einer vermutlich rechtswidrigen Äußerung oder soll jedermann beschwerdebefugt sein? Der Entwurf gibt hierauf keine Antwort. Gerade aber Delikte wie Beleidigungen oder Verleumdungen werden eben nur auf Antrag des Betroffenen strafrechtlich verfolgt.

Unbestimmt ist auch die Anwendbarkeitsschranke von zwei Millionen registrierten Nutzern. Geht es hier um jemals Registrierte oder nur zu einem bestimmten Zeitpunkt aktive Nutzer? Auch darauf gibt das Gesetz keine Antwort.

Es werden unterschiedlich lange Löschungsfristen festgesetzt, je nachdem, ob die Äußerung schlicht „rechtswidrig“ oder sogar „offensichtlich rechtswidrig“ ist. Was ist denn nun? Abgesehen davon, dass das deutsche Strafrecht diese Unterscheidung im Rahmen der Rechtswidrigkeit nicht kennt, wäre eine solche von Gerichten zu treffen und gerade nicht von privaten Unternehmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine Damen und Herren, offensichtlich ist bei diesem Gesetzesentwurf nur eines, nämlich dessen eigene Verfassungswidrigkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Die Grenze von zwei Millionen registrierten Nutzern ist willkürlich. Wieso sind Äußerungen in großen sozialen Netzwerken anders zu behandeln als in kleinen sozialen Netzwerken? Die Außenwirkung eines Posts hängt doch nicht von der Größe des Netzwerkes, sondern vielmehr von der Vernetzung des jeweils einzelnen Nutzers ab. Der Gleichheitsgrundsatz wird bei diesem Gesetz mit Füßen getreten.

Kern unseres Grundgesetzes ist das Gewaltmonopol des Staates. Nach meiner Vorstellung heißt das, dass Staatsanwälte die Strafverfolgung betreiben und Gerichte über eine Bestrafung entscheiden. Herr Maas will nun offenbar, dass dies in Zukunft von Facebook, Twitter und Co übernommen wird, und zwar sowohl die Verfolgung als auch gleich die Bestrafung hintendran, alles in einer Hand, sozusagen outgesourct. So etwas würde er wahrscheinlich effizient nennen, ich nenne das verantwortungslos.