ses Angebot, wir greifen es gerne auf und freuen uns, dass wir mit diesem Rückenwind diese Aufgaben angehen. – Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte. Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mecklenburger! Liebe Vorpommern! Die Fraktionen der SPD und der CDU fordern von der Landesregierung, „die verkehrs- und umweltpolitischen Vorteile des CarSharing auch in Mecklenburg-Vorpommern auszuschöpfen“. Was allerdings genau ausgeschöpft werden soll und was die Landesregierung tun soll, da bleibt der Antrag eher vage.
Nichtsdestotrotz, nach dem Verkehrsclub Deutschland e. V. ist das Autoteilen interessant für all jene, die für den täglichen Arbeitsweg nicht auf ein Auto angewiesen sind und im Jahr nicht unbedingt mehr als 7.000 Kilometer mit dem Auto zurücklegen müssen. Zudem wohnen die meisten Carsharing-Kunden in größeren Orten, dort relativ zentral, und können viele Alltagswege mit Bus und Bahn, dem Fahrrad oder gar zu Fuß erledigen.
In Großstädten und Ballungszentren mag sich das System des Carsharing also als wichtiger Baustein für einen umweltfreundlichen Verkehr eignen. Auch der Bundesverband CarSharing ist natürlich überzeugt davon. Carsharing-Kunden verlagern demnach viele Wege, die nicht notwendigerweise mit dem Auto erledigt werden müssen, auf geeignetere und ökologisch weniger bedenkliche Verkehrsträger. Sie schaffen sogar im beträchtlichen Umfang eigene Pkw ab, heißt es. Aufgrund der Vielzahl an Angeboten und dem gesunden Mix an Möglichkeiten macht es auch durchaus Sinn, die Mobilität ist dort auf jeden Fall gegeben.
Andererseits gibt es aber auch Studien, die deutlich machen, dass die verkehrliche Relevanz doch eher gering ist und hier Mobilitätsbedürfnisse bedient werden, die Wege häufig genauso gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Ein Großteil dieser Fahrten in den Großstädten findet nämlich auf Distanzen von deutlich weniger als fünf Kilometern statt. Wenn also die Bequemlichkeit steigt, steht Carsharing plötzlich in Konkurrenz zu den weitaus umweltfreundlicheren Angeboten im ÖPNV oder dem Radverkehr. Und da freuen sich dann die Anbieter wie Daimler oder BMW. Ihnen gelingt es, durch ein neues Produkt zusätzliche Erlöse zu generieren und die Mobilitätsausgaben ihrer Kunden zu erhöhen.
Aber schauen wir in unser Land zurück: MecklenburgVorpommern ist ein Flächenland und benötigt deshalb Konzepte mit einem bedarfsgerechten Mix an Angeboten. Ein besonderes Augenmerk ist natürlich auf den ländlichen Raum zu legen und hier müssen neben ausreichenden Angeboten im ÖPNV und im SPNV passende alternative Bedienungsformen angeboten werden. Diese müssen zwingend mit den Möglichkeiten des Radverkehrs und dem Individualverkehr verknüpft werden.
Carsharing ist auch für uns in Mecklenburg-Vorpommern eine Möglichkeit, das Angebot zu erweitern und zu optimieren. Das hat die Landesregierung ja durchaus bereits erkannt und im Integrierten Landesverkehrsplan mit verankert. In dem Konzept taucht im Zusammenhang mit der besseren Vernetzung
und einem integrierten Gesamtplan der Begriff „Carsharing“ immer mit auf. Dem Thema wird sogar ein eigener Punkt eingeräumt. Demnach gibt es in MecklenburgVorpommern bereits in den großen Städten wie Rostock, Greifswald oder Schwerin die Möglichkeiten des Carsharing. Dass hier auch noch Potenziale sind, die ausgebaut werden müssen, hat die Landesregierung ganz offensichtlich erkannt. Und da frage ich mich dann: Wozu also der Punkt 1 Ihres Antrages?
Zu Punkt 2: Dieser Punkt lässt vermuten, dass es sich um eine pauschale Aufforderung an die Landesregierung handelt, Bundesvorschriften im Land umzusetzen. Aus der Begründung allerdings geht eine andere Absicht hervor. Hier soll ein Wirtschaftszweig ganz bevorzugt behandelt werden. Durch pauschale Sondernutzungsrechte an Bundes- und Landesstraßen sollen CarsharingUnternehmen Bevorrechtigungen für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen erhalten. Darüber hinaus fordern Sie, diese Unternehmen von Parkgebühren zu befreien.
Es ist richtig, mit dem Carsharing-Gesetz haben die Länder seit dem 1. September 2017 die Möglichkeit, genau das umzusetzen, aber sie können es umsetzen, sie müssen es nicht umsetzen. Und es bleibt fraglich, ob das Carsharing-Gesetz des Bundes tatsächlich im Hauruckverfahren für Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden muss, denn man muss hinterfragen, ob es ein gerechtes Verfahren ist, die Auswahl auf nur ein Unternehmen zu beschränken. Dieses eine Unternehmen darf dann die Privilegien der Sondernutzung auf den ausgewiesenen Flächen bis zu acht Jahre lang nutzen.
Wo bleibt da der Wettbewerb? Das ist die große Frage. Und warum wollen Sie diese Unternehmen dann auch gleich komplett von den Parkgebühren befreien? Jeder Unternehmer sagt auch in der Carsharing-Branche, er macht eine Kalkulation, er kalkuliert seine Preise, um Gewinne zu generieren. Was spricht dagegen, dass dort Parkgebühren mit einkalkuliert werden können?
Dann schließt sich die Frage an, ob in MecklenburgVorpommern tatsächlich so ein großer Bedarf besteht für extra Parkflächen für Carsharing-Angebote. Machen es die Carsharing-Unternehmen tatsächlich davon abhängig, ob sie Parkgebühren zahlen müssen oder nicht, wenn sie sich hier im Land ansiedeln wollen? Ich glaube,
sie schauen eher danach, ob der Bedarf und das Kundenpotenzial hier im Land da sind, und nicht danach, ob sie für Parkflächen bezahlen müssen.
In Mecklenburg-Vorpommern sind bedarfsgerechte und gegebenenfalls auch individuelle Lösungen vor Ort gefragt. Wir haben in unserem Land viele Pendler, und gerade diese Pendler werden nicht ihr Auto abschaffen, weil es mehr Carsharing-Angebote gibt.
Auch die ältere Generation – es wird uns schwerlich gelingen, diese flächendeckend dafür zu begeistern, diese Art von Mobilität als Alternative zu nutzen. Gleichwohl – und das räume ich auch gerne ein –, für junge Leute ist es sehr interessant, denn gerade die können oder wollen sich kein Auto leisten und da ist diese alternative Nutzung selbstverständlich höchst interessant. Aber es gibt sie bereits, in den Städten wird sie gut angenommen.
In Mecklenburg-Vorpommern kann das Ganze noch ausgeweitet werden, da sind wir uns auch sicher, aber bitte nur da, wo ein konkreter Bedarf besteht, und darüber hinaus in einer engen Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Verkehrsbetrieben, Kommunen und Carsharing-Unternehmen. Einer grundsätzlich bevorzugten Behandlung von Carsharing-Unternehmern durch pauschale Sondernutzungsrechte und Befreiung von Parkgebühren können wir nicht zustimmen.
(Jochen Schulte, SPD: Das geht alles von der Redezeit ab, Herr Kollege Eifler. – Dietmar Eifler, CDU: Ja, da gibt es auch nicht so viel zu sagen.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Es war ja schon mal eine klare Ansage, dass seitens der AfD der Antrag keine Zustimmung findet – eine ganz interessante Aussage dafür, dass es um Mobilitätsfragen und Umweltfragen, Umweltbelastung in unserem Bundesland geht, für die jüngeren Menschen und älteren Menschen. Von daher ist zu Carsharing, was es bedeutet, schon viel gesagt worden, das will ich nicht alles noch mal wiederholen.
Es ist sehr wohl wichtig, dass wir die Ermächtigungen, die aus dem Bundesgesetz den Ländern und auch den Kommunen zuteilwerden, umsetzen und gebrauchen, weil es gerade darum geht, um die älteren Menschen und die jüngeren. Da denke ich an die Studenten in Greifswald, in Rostock, in Stralsund, in Wismar, in Neubrandenburg, die sich eben kein Auto leisten können und sehr wohl auf Carsharing angewiesen sind, und an ältere Menschen, die sich dafür entschieden haben, das Auto abzugeben. Dann auf Fahrräder oder auf den ÖPNV zu verweisen, für Menschen, die einfach agil sind und noch Auto fahren können, das ist einfach zu kurz gesprungen. Von daher ist dieser Antrag auch richtig positioniert. Er ermächtigt und fordert die Landesregierung auf, in dieser Richtung tätig zu werden, nachdem der Bund – ich wiederhole mich da an der Stelle – ganz klar die Ermächtigung an die Länder und an die Kommunen gegeben hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sie haben völlig recht, ich werde wieder noch ein paar Sätze mehr sagen.
Ja, ja, der Rückenwind, Herr Minister, wer hat den nicht gerne?! Allerdings ist dieser Antrag eher ein laues Lüftchen.
Bundesgesetze umzusetzen, darauf kommt wahrscheinlich der Minister auch ganz alleine, es würde mich wundern, wenn nicht.
Mit diesem Antrag soll nun auch in M-V die Ära des Carsharing beginnen. Bundesweit gibt es in rund 600 Städten Carsharing-Angebote, auch Rostock, Schwerin, Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg sind dabei. Beispielsweise Flinkster – der Minister hat es schon gesagt – bietet dort mit insgesamt 20 Fahrzeugen stationsbasierte Angebote an. Die Fahrzeuge stehen an festen Stationen und reservierten Parkplätzen und werden nach Ende der Fahrt wieder dahin zurückgebracht.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, dass Carsharing im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern die Lösung sein soll, um Verkehr und Umwelt zu schonen, das ist doch wohl ziemlich übertrieben. Das trifft wohl eher auf Metropolregionen und wirkliche Großstädte zu. Bekanntermaßen ist MecklenburgVorpommern dünn besiedelt, wir haben ganz andere Probleme. Wir bleiben dabei – wir: meine Fraktion und ich –, in erster Linie muss es der Landespolitik darum gehen, dass der öffentliche Personenverkehr gestärkt wird. Mit öffentlichen Verkehrsangeboten muss die Mobilität auch für die Menschen gesichert werden, die, aus welchen Gründen auch immer, kein eigenes Auto haben oder auch ein Carsharing-Auto nicht oder nicht mehr fahren können.
Und weil wir das für fundamental halten, komme ich nicht umhin, aus dem gültigen ÖPNV-Landesgesetz zu zitieren. Darin heißt es: „Der ÖPNV soll eine bedarfsgerechte Versorgung in allen Teilen des Landes, auch in den dünn besiedelten Räumen, gewährleisten und unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit bei Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Sinne der bestmöglichen Arbeitsteilung zwischen den Verkehrsträgern als vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr ausgebaut werden.“ Ende des Zitats. Dazu erübrigt sich wohl jeglicher Kommentar. Wir sind weit davon entfernt und manchmal habe ich den Eindruck, wir entfernen uns von diesem Ziel immer weiter.
Der Antrag erscheint mir eher ein Verlegenheitsantrag zu sein. Eine Formulierung wie in Punkt 1, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, „die verkehrs- und umweltpolitischen Vorteile des CarSharing auch in Mecklenburg-Vorpommern auszuschöpfen“, ist schon sehr inhaltsleer. Auch der Punkt 2, dass man dazu Sondernutzungen gewähren könnte, wertet die Qualität dieses Antrages nicht auf.
Liebe Kollegen der SPD, vielleicht hätte dieser Antrag noch warten sollen, bis Ihnen etwas Greifbares eingefallen wäre. In der vorliegenden Fassung ist er aus unserer Sicht substanzlos und geht an den eigentlichen Problemen dieses Landes vorbei. Deshalb schlagen wir vor, den Antrag in den Verkehrsausschuss zu überweisen, um ihn in der Diskussion mit Inhalt zu füllen. Wenn Sie dem nicht zustimmen, werden wir dem Antrag auch nicht zustimmen können.
Ich betone, dass wir diesen Antrag ablehnen, nicht das Carsharing. Carsharing hat durchaus das Potenzial, öffentliche Verkehrsangebote sinnvoll zu ergänzen. Auch der zunehmend praktizierte Einsatz von Hybrid- oder E-Fahrzeugen ist ein positives Signal für eine Abkehr vom Verbrennungsmotor. Carsharing kann zudem Stellplätze und Stellplatzflächen entbehrlich machen. Es ist allemal besser, wenn sich Menschen ein Auto teilen, als ein eigenes zu besitzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das auf Bundesebene verabschiedete Carsharing-Gesetz war Bestandteil des Koalitionsvertrages. Die SPD hatte dem Bundesverkehrsminister Dobrindt wiederholt versucht Beine zu machen, endlich den Koalitionsvertrag umzusetzen und zu handeln. Nun, seit Monatsbeginn gilt das Gesetz. Seit 2005 stand es bereits auf der Wunschliste für eine andere Verkehrspolitik, weg vom motorisierten Individualverkehr hin zum gemeinschaftlich genutzten Verkehr. Zu Beginn stellten ehrenamtlich organisierte Vereine ihren Mitgliedern Autos zur Verfügung. Die Vereinsmitglieder verzichteten bewusst auf ein eigenes Auto, nutzten es nur ausnahmsweise und teilten es sich mit anderen. Vorrangig nutzten sie jedoch öffentliche Verkehrsangebote. Im Laufe der Jahre – seitdem hat sich das Mobilitätsverhalten vieler Menschen verändert – verzichten inzwischen immer mehr Menschen bewusst auf das eigene Auto oder teilen es sich. Diese Menschen wollen aber grundsätzlich eine andere Verkehrspolitik.
Wir LINKEN geben den Vorrang eindeutig, wenn es um Carsharing geht, den stationsbasierten Angeboten. Stationsbasierte Autos, etwa an Bahnhöfen und Haltestellen, werden dann genutzt, wenn der öffentliche Personenverkehr oder das Fahrrad nicht mehr ausreichen und diese Lücke gefüllt werden muss. Stationsunabhängige FreeFloater werden hingegen häufig genutzt, um sich ein Taxi zu sparen oder nicht in den Bus zu steigen.
Das Gesetz räumt Ländern und Kommunen die Möglichkeit ein, Sonderparkplätze oder kostenfreies Parken für Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum einzurichten. Ein Privilegieren von Carsharing beim Parken gegenüber anderen Fahrzeugen macht schon Sinn, vor allem, wenn es kostenfrei ist, denn in Großstädten und Monopolregionen ist der Parkplatz knapp und teuer. Jede und jeder kennt die Suche und die Fahrerei auf der Suche nach einem Stellplatz, wenn er außerhalb unseres Landes unterwegs ist. Diesen Parkverkehr deut
Wir meinen, dass Carsharing nicht das Allheilmittel, aber als Ergänzung zum ÖPNV sinnvoll ist. Und wir meinen außerdem, dass stationsbasierten Anbietern gegenüber stationsunabhängigen besondere Nutzungsrechte eingeräumt werden sollten. Das Gesetz eröffnet zudem die Möglichkeit, für das stationsbasierte Carsharing Abhol- und Rückgabestellen an ausgewählten Standorten in den öffentlichen Verkehrsraum zu verlagern. Damit soll eine Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie dem Rad- und Fußverkehr erfolgen. Das wären zum Beispiel alles Ansätze, die im Fachausschuss auszudiskutieren wären.
Ein weiterer Punkt betrifft den Verzicht auf Parkgebühren, was gleichzeitig einen Einnahmeausfall für die Kommunen bedeuten würde. Dort bedarf es einer klaren Vereinbarung, dass auch Kommunen, die sich in Haushaltssicherung befinden, kostenfreies Parken erlauben dürfen.