(Andreas Butzki, SPD: Das sagt nicht nur die SPD, das ist noch in der Diskussion, wenn Sie mal aufgepasst haben.)
(Vincent Kokert, CDU: Was stand doch gleich bei Ihnen im Wahlprogramm, Herr Lerche? Wissen Sie das noch?)
zur Stärkung des Primats der inneren Sicherheit, und das alles finanziert durch Einsparungen an anderer Stelle
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Weil Sie es nicht wissen! Also so ein Quatsch! – Peter Ritter, DIE LINKE: Hören Sie doch auf! Hören Sie doch auf!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger von Mecklenburg-Vorpommern! Die Landesregierung hat uns den Entwurf zum Haushaltsplan für die Jahre 2018 und 2019 vorgelegt. Es ist ein Rekordhaushalt für unser Bundesland. Mit einem Volumen von 8,07 Milliarden Euro für 2018 und 8,12 Milliarden Euro in 2019 liegen wir erstmals über der 8-Milliarden-EuroMarke bei den Einnahmen und bei den Ausgaben im Landeshaushalt. Davon sind fast 1,9 Milliarden Euro in den Bereichen Soziales, Arbeit, Gesundheit, Umwelt und Sport veranschlagt worden. Mit 1,89 Milliarden Euro für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ein zweiter großer Block ausfinanziert. Die momentan gute Konjunkturlage, die Niedrigzinsphase sowie der von der Landesregierung gut verhandelte Bund-Länder-Finanzausgleich bringen uns in die Situation, auch weiterhin ohne Neuverschuldung auszukommen.
denn ab 2020 – vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender – gilt das Neuverschuldungsgebot, die sogenannte Schuldenbremse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin zufrieden damit, dass sich durch unsere kluge und strategische Finanzpolitik ein ausgeglichener Haushalt für die Jahre 2018 und 2019 ergibt.
Ich möchte Ihnen an einigen Beispielen verdeutlichen, woran sich die vorausschauende Finanzpolitik der letzten Jahre festmachen lässt: Bereits seit 2005 hat sich die SPD-geführte Landesregierung dazu entschlossen, ein Personalkonzept einzuführen und umzusetzen. Es wurde eingeführt, um den vergleichsweise hohen Personalbestand auf den Durchschnitt vergleichbarer Flächenländer anzupassen. Die Umsetzung war damals kein Spaß, ist es heute nicht und zukünftig wird es das auch nicht sein. Das Personalkonzept wird auch heute noch oft kritisiert. Es war notwendig und wird in den Folgejahren notwendig sein,
denn ohne dieses Konzept würden wir bereits heute jährlich etwa 700 Millionen Euro mehr an Personalausgaben schultern müssen. Natürlich musste das Personalkonzept zwischendurch den Umständen und Bedürfnissen angepasst werden. Wie Sie wissen, haben wir in den Bereichen Polizei und Lehrerpersonal Abweichungen vorgenommen, nämlich die Aufstockung. Das ist richtig so, denn kein langfristiges Konzept kommt ohne Nachsteuerung aus, wenn sich die Umstände auch ändern.
Ein zweiter, wie ich meine, wichtiger Baustein ist der Versorgungsfonds. Vorausschauenderweise wurde seit 2008 für alle neu in den Landesdienst aufgenommenen Beamtinnen und Beamte Monat für Monat 20 Prozent als
Sockelbetrag in diesen Versorgungsfonds eingezahlt. Das kostet zwar jährlich etwa 41 bis 44 Millionen Euro, wird aber im Laufe der Zeit soweit anwachsen, dass daraus für alle ab 2008 in den Landesdienst eingestellten Beamtinnen und Beamten die Ruhegehälter gezahlt werden können. Den Wirtschaftsplan des Versorgungsfonds finden Sie im Einzelplan 11 als Anlage 6. Alle Länder, die nicht so wie wir Vorsorge treffen, werden später dann ernsthafte Probleme bekommen, wenn sie die Pension aus dem laufenden Haushalt aufbringen müssen.
Meine Damen und Herren, es muss erst mal nur eine kluge und vorausschauende Finanzpolitik geben. Auch im vorliegenden Entwurf für den Doppelhaushalt 2018/2019 sind wieder neue Instrumente vorausschauender Finanzplanung geschaffen worden. Schauen Sie einmal in den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes für diese Doppelhaushaltsjahre! In Artikel 1 – Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens, Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern – wird ein Fonds errichtet, der ausschließlich für Projekte mit landesweiter Bedeutung vorgesehen ist. Es können nur dann Projekte finanziert werden, wenn Haushaltsüberschüsse erwirtschaftet sind. Zurzeit hat der Fonds ein Volumen von 25 Millionen Euro aus dem Haushaltsüberschuss 2016.
Durch Artikel 2 – Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens Schienenpersonennahverkehr – sichert sich das Land langfristig die Finanzierbarkeit des Schienenverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern. Dies ist wieder eine gute Entscheidung für die Zukunft, denn es werden bisher nicht verbrauchte Bundesmittel aus dem Regionalisierungsgesetz gebunkert. So binden wir für spätere Jahre, in denen wir mit sinkenden Zuweisungen aus dem Regionalisierungsgesetz zu rechnen haben, die Mittel für den Schienenpersonennahverkehr. Das Geld vom Bund kann somit nicht im allgemeinen Haushalt verschwinden.
Mit Artikel 3 – Änderung des Landwirtschaftssondervermögensgesetzes – ermächtigen wir das Landwirtschaftsministerium unter anderem dazu, Mittel für notwendige Mehrausgaben für Tierseuchenbekämpfung, Hochwasser oder andere Naturkatastrophen sowie unvorhersehbare Mehrausgaben im Agrar-, Umwelt- und Naturschutzbereich aus diesem Fonds zu entnehmen.
Ich finde das ausgesprochen wichtig, denn dann muss nicht erst das Finanzministerium nach Geldmitteln suchen, wenn es wieder einmal zu Schäden durch extreme Sturmfluten oder Tierseuchen kommt. Mit dieser Befugnis könnte Minister Backhaus sofort Erste-Hilfe-Leistungen in Gang setzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem neuen Doppelhaushalt soll auch die Investitionsquote auf angemessenem Niveau gehalten oder – besser – erhöht werden. Momentan erfolgt ein großer Anteil unserer Investitionen nur aus EU-Mitteln. Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass wir nach Auslaufen der EU-Förderperiode eigene Landesmittel haben, um sie zu investieren. Investitionen der öffentlichen Hand sind immer auch ein gutes Signal an die Wirtschaft im Land. Deswegen soll die Investitionsquote ansteigen, 2,9 Prozent in 2018 und 3,6 Prozent in 2019. In der Mittelfristigen Finanzplanung können Sie sehen, dass ab 2020 eine Steigerung auf 7 bis 8 Prozent des jährlichen Haushaltsvolumens angestrebt wird. Das ist eine wichtige
Haushaltsdisziplin ist auch gefragt, wenn es uns gelingen soll, den Berg alter Schulden weiter abzubauen. Ich darf nur daran erinnern, er liegt noch bei knapp unter 10 Milliarden Euro, ich glaube, 9,5 Milliarden Euro. Bisher ist keine planmäßige Tilgung im Haushalt vorgesehen, aber, das möchte ich betonen, die Koalition hat sich darauf verständigt, dass 75 Prozent eines jeden Jahresüberschusses zur Tilgung eingesetzt werden sollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Doppelhaushalt 2018/2019 spiegelt die politischen Schwerpunkte der Koalitionsfraktionen wider. Die Ausgaben für Kindertagesbetreuung wachsen auf 233 Millionen Euro in 2018 und auf 240 Millionen Euro im Jahr 2019 an. Nur zur Information: 2012 waren es nur 145 Millionen.
Wie besprochen gibt das Land ab 2018 zusätzlich zu den bisher gezahlten 100 Euro bis zu 50 Euro für jedes Kind pro Monat in Krippe und Kita dazu, um die Eltern zu entlasten. Die Ministerpräsidentin erwähnte es heute schon. Das machen 24 Millionen Euro Mehrausgaben im Jahr 2018 aus. Die Geschwister-Kind-Regelung wird ab 2019 mit zusätzlich 20 Millionen Euro veranschlagt.
Die Elternentlastung wird gesetzlich als Änderung des Kindertagesstättenförderungsgesetzes in Artikel 4 des Haushaltsbegleitgesetzes gleich parallel zum Haushaltsgesetz beschlossen. Damit besteht ab dem 01.01.2018 der gesetzliche Anspruch und die Landkreise erhalten einen jährlichen Ausgleich für ihre Arbeit von insgesamt knapp 700.000 Euro. Zu einer generellen Beitragsbefreiung der Eltern – dazu kommen wir ja noch die Tage – hat die Ministerpräsidentin grundsätzliche Ausführungen in ihrer Regierungserklärung gemacht. Vielleicht erinnern Sie sich einfach mal daran.
Ein weiterer Schwerpunkt im Haushalt ist die innere Sicherheit. Im Bereich der Polizei wird das Personalkonzept ausgesetzt und es werden zusätzlich 150 neue Stellen geschaffen. Nun kann man sich ständig und vortrefflich darüber streiten, ob das ausreichend ist. Die SPD-Landtagsfraktion möchte, dass wir gut ausgebildete Polizistinnen und Polizisten auf die Straße bekommen, damit sich einerseits das subjektive, aber andererseits das reale Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wieder erhöht. Dafür werden wir die Ausbildungsbedingungen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow deutlich verbessern.