Protokoll der Sitzung vom 19.10.2017

Zunächst ist in Mecklenburg und in Vorpommern schon vor Jahrhunderten die klassische Bauerngesellschaft zerschlagen worden. Ich will mich hier nicht auf Spitzfindigkeiten kaprizieren, Professor Weber. Ob Anerbenrecht oder südwestdeutsche Realteilungsgebiete, das sind alles Dinge, die wir vielleicht im wissenschaftlichen Rahmen analysieren können. Aber Fragen, wie beispielsweise die Aktionen des Altadels, der über Jahrhunderte hinweg mit Bauernlegen und Leibeigenschaftsproduktion Bauerngesellschaften zerstört hat, die sogar in Mecklenburg, im damals noch ständischen Landtag etwa 1860 dazu führte, dass ein Edikt wider das Bauernlegen erbracht wurde, wenn es in einem Dorf nur noch zwei Bauern gäbe, dann sollte man doch damit aufhören, auch das Gesetz kam damals schon viel zu spät, denn es gab in vielen Dörfern schon gar keine Bauern mehr, zeigen ganz deutlich, dass die klassische Bauerngesellschaft in Mecklenburg und in Vorpommern – unter schwedischem Edikt sogar noch stärker ausgeprägt – überhaupt nicht mehr existierte. Nicht umsonst schrieb Otto Rühle dann irgendwann das Buch über das Land der Schlösser und Katen und bereits 1888 wurde die Bodenreform gefordert vom damaligen Verein, der damals gegründet wurde.

In den neuen Bundesländern setzte nach Bodenreform, Kollektivierung der Landwirtschaft und Beitritt nach Artikel 23 Grundgesetz eine beispiellose Reprivatisierung von Grund und Boden ein, die mit aller Macht durchgeführt wurde und bis heute anhält. Minister Backhaus bezeichnete mit Blick auf den ehemaligen staatlichen Bodenfonds diese Privatisierung in diesem Hause schon mehrfach als einen Kardinalfehler der deutschen Einheit. Da können meine Fraktion und ich nur zustimmen.

Allein in Mecklenburg-Vorpommern entstanden so Anfang der 90er-Jahre fast 5.500 verschiedene Agrarbetriebe, von denen zurzeit noch etwa 4.700 existieren, und zwar in allen möglichen Rechtsformen. Die geringste Anzahl der Betriebe im Haupterwerb ist dabei im Besitz einer natürlichen Person oder eines Ehepaares. Allerdings ist bisher neben dem Grundbucheintrag das die rechtliche Grundlage für die Anwendbarkeit der Höfeordnung des Bundes, denn die gibt es seit der Weiterentwicklung des britischen Besatzungsrechtes, hier wurde schon darauf hingewiesen, seit 1947, der Neufassung vom 26. Juli 1976 und zuletzt geändert – und bitte schön, das ist doch sehr modern – am 20. November 2015.

Auf die lange Geschichte von Höfeordnungen möchte ich an dieser Stelle erst gar nicht eingehen. Das würde ein agrargeografisches Seminar werden, wer möchte, kann sich bei mir einschreiben.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Das können wir ja mal zusammen machen.)

Nach dem Willen der BMV-Fraktion soll sich die Landesregierung nun also dafür einsetzen, dass die Bundeshöfeordnung, die in allen Bundesländern gilt, die kein eige

nes solches Recht haben, so geändert wird, ich zitiere, „dass sie auch in Mecklenburg-Vorpommern anwendbar ist. … Sollte dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen … nicht möglich sein“, soll „eine vergleichbare … Regelung“, also eine Landesregelung des Sondererbrechtes für Höfe, von der Landesregierung vorgelegt werden.

Mit Verlaub, Herr Borschke, haben Sie sich diesen Unsinn selbst ausgedacht? Was meinen Sie eigentlich mit der Anwendbarkeit für Mecklenburg-Vorpommern konkret? Bundesrecht bricht doch sowieso Landesrecht. Sollen die Betriebe in anderen Rechtsformen zerschlagen werden und einer natürlichen Person zugeordnet werden, soll wieder klassisches bäuerliches Eigentum entstehen? Wie soll dann das Erbrecht für Höfe genau geändert werden? Welche Entschädigungssätze stellen Sie sich vor für die Erben, für die weichenden Erben, Verkehrswert, Marktwert oder etwas völlig Neues? Oder sollen die Hofstellen auf die Erben verteilt werden, also die Rückkehr zur Zersplitterung, die Sie ja nach Ihrem eigenen Antrag in der Begründung genau nicht wollen? Der agrarstrukturelle Wandel findet auch ohne dies statt, und zwar in genau die andere Richtung. Oder soll das Reichserbhofgesetz von 1933 Vorbild sein für diese Landesregelung? Und warum ist die Bundesregelung nicht anwendbar? Das ist etwas, was mir völlig schleierhaft ist.

Ihr Antrag suggeriert, er könne in irgendeiner Weise zur Lösung vermeintlicher Probleme mit der Betriebsnachfolge für natürliche Personen beitragen. Das ist mitnichten so. Für juristische Personengesellschaften oder für genossenschaftliches Eigentum gilt die Höfeordnung sowieso nicht. Agrargesellschaften mit beschränkter Haftung, Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes – beide gibt es in diesem Land überproportional häufig – müssen bei der Gestaltung ihrer Gesellschafterverträge besonders aufpassen, um das Eigentum nach Ausscheiden des Gesellschafters im Betrieb zu halten. Das ist viel wichtiger.

Die wirklichen Probleme mit der Betriebsnachfolge in unserem Land sind aber, dass unsere Agrarbetriebe, ob im Haupt- oder Nebenerwerb, das ist völlig egal, überhaupt geeignete Nachfolger finden. Die Höfeordnung verpflichtet übrigens zumeist die Kinder, in die Fußstapfen ihrer Eltern zu treten – ein mit Blick auf das Grundgesetz, was die freie Berufswahl anbetrifft, sogar widersprüchliches Prinzip. Das trifft übrigens auch auf viele nicht landwirtschaftliche Betriebe zu. Hierzu wurde schon was gesagt, Herr Kliewe hat das etwas weiter ausgeführt. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Struktur der Wirtschaft geradezu geprägt von kleinen und Kleinstunternehmen, die teils händeringend Betriebsnachfolger suchen. Aber die Effekte des demografischen Wandels sind hier heute nicht das Thema. Dort gibt es keine Sonderform des Erbrechtes wie die Höfeordnung. Dort steht aber der Wechsel in der Betriebsführung genauso an, vor allem für viele mutige Menschen, die sich nach der Wiedervereinigung selbstständig gemacht haben und Zehntausende Arbeitsplätze schufen.

Ob Agrarbetrieb oder kleiner Handwerksbetrieb, eines gehört auch zum Unternehmertum: Die Übergabe des Betriebes muss in eigener Verantwortung rechtzeitig und langfristig vorbereitet und gesichert werden. Ich bin der Überzeugung, dass hier ein geändertes Erbrecht gerade für die Landwirtschaft nicht das geeignete Mittel für eine Lösung ist. Der Hinweis auf Brandenburg und das Land Sachsen-Anhalt bringt uns da auch nicht weiter, vor al

lem schafft es keinen Erben. Dass sich die Position im Bauernverband ändert, hat der Minister korrekt beschrieben. Aus unserer Sicht ist es aber ein Traum, mit einem Gesetz der Vergangenheit die Zukunft meistern zu können. Nein, meine Damen und Herren, wir, meine Fraktion und ich, wir lehnen diesen Antrag ab. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Aßmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es gehört, das Ziel, das ursprüngliche Ziel der Höfeordnung war die Ernährungssicherung. Ich glaube, angesichts der Produktivität, die wir heute haben, und anhand der Strukturen ist ganz klar, dass dieses Ziel mit der Leistungsfähigkeit und der Spezialisierung unserer Betriebe mehr als überholt ist.

In anderen Bundesländern haben wir gesehen, und das hat mir noch so ein bisschen gefehlt, dass dieses Instrument eigentlich mitnichten dazu beigetragen hat, dass der Strukturwandel oder der Erhalt der Betriebe in den Familien tatsächlich aufgehalten wurde, weil – wir haben das gehört, der Minister hat es gesagt – wir kommen von über 1,2 Millionen Betrieben in Deutschland und haben jetzt nur noch etwas über 200.000. Das heißt, obwohl es diese Instrumente in anderen Bundesländern zum Teil gibt, ist die Wirkungsweise um Längen verfehlt worden.

Das Problem an dieser Höfeordnung ist, dass der eine Erbe gegenüber dem anderen deutlich bevorzugt wird, und da ist genau das, was wir als schwierig ersehen innerhalb unserer Fraktion, denn für uns gilt ganz klar Paragraf 3 des Grundgesetzes: Jeder Mensch ist „vor dem Gesetz gleich“, und das sollte auch für Erben gelten. Wenn man das anders handhaben will, gibt es jetzt die Möglichkeit, das hat Herr Weber dann doch noch erkannt, das übers Bürgerliche Gesetzbuch zu machen beziehungsweise es über das Testament entsprechend zu regeln.

Schön ist es, wenn erkannt werden würde, dass es doch überhaupt zur Anwendung hier in MecklenburgVorpommern kommen könnte, weil das würde erst mal voraussetzen, dass wir überhaupt Menschen haben oder Kinder haben, die die Höfe erben könnten. Daran fehlt es doch im eigentlichen Kern, nämlich, dass wir geeignete Betriebsnachfolger hier in unseren Landen haben. Das ist es – ganz egal, ob das für Einzelbetriebe, für Gesellschaften oder für Genossenschaften gilt –, es fehlt uns an geeigneten Nachfolgern in den Betrieben und da hilft auch diese Höfeordnung nicht.

Es wurde ganz klar gesagt, das Beispiel von Brandenburg – Sie haben sich in der Begründung darauf bezogen – war bis jetzt eine Luftnummer, leider, was da gekommen ist. Der Gedanke ist immer gut. Udo Folgart hat das auch gesagt, Sie haben das zitiert, dass man damit eingreifen kann. Aber „kann“ ist nicht genug. Dass wir die Gesamtproblematik der Betriebsnachfolge beziehungsweise des Eigentumswechsels der Ländereien stark ins Auge gefasst haben, können Sie im Koalitionsvertrag nachlesen. Ich gehe davon aus, dass in dem Referentenentwurf, der im Moment im Landwirtschaftsministerium zur Agrarstruktur erarbeitet wird, genau dieses Problem der Erbfolge beziehungsweise generell der

Betriebsnachfolge mit aufgegriffen wird. Sollte das wider Erwarten nicht so sein, dann ist es an uns, an uns Parlamentariern, da entsprechend nachzubessern. Von daher: Wir lehnen den Antrag ganz klar ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der BMV der Abgeordnete Herr Borschke.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Präsidium! Sie haben mir viele Gründe für eine Ablehnung unseres Antrages angeführt. Das müssen wir natürlich akzeptieren. Es gab aber auch immer ein Hin und Her und ein Für und Wider.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

In Brandenburg ist dieser Antrag angenommen worden und in Bearbeitung. Wie Sie sagten, Herr Minister, wenn positive Effekte sichtbar sind, können wir in MecklenburgVorpommern auch darüber reden. Also weiß ich nicht, warum wir jetzt hier nicht darüber reden wollen. Darum beantrage ich folgerichtig die Verweisung unseres Antrages in den Ausschuss. Dann haben wir, meine Damen und Herren, die Möglichkeit, diesen Antrag auch rechtssicher zu machen und ihn vernünftig aufarbeiten zu können.

Des Weiteren kann ich nicht verstehen, warum so ein Antrag in einem anderen Bundesland ohne Probleme angenommen wird und hier bei uns nicht. Daher ist die Überweisung in den Ausschuss auch folgerichtig. – Danke.

(Beifall Bernhard Wildt, BMV)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Aussprache ist die Überweisung des Antrages in den Agrarausschuss beantragt worden. Darüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer also der Überweisung in den Agrarausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit Zustimmung der Fraktionen der AfD und BMV, ansonsten Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1135. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1135 bei Zustimmung der Fraktion der BMV, Gegenstimmen von SPD, CDU und Fraktion DIE LINKE sowie Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Aussprache gemäß Paragraf 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Prävention stärken – Kampagne für das Impfen“, auf Antrag der Fraktion der CDU.

Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Prävention stärken – Kampagne für das Impfen

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster erhält das Wort der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der CDU Herr Kokert.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Monate Oktober und November sind genau die richtigen Monate, um über das Impfen allgemein in unserer Gesellschaft zu diskutieren.

(Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!)

Und wer es heute noch nicht getan hat,

(Jochen Schulte, SPD: Diskutiert?)

der darf ganz schnell noch nach unten laufen, kriegt vielleicht auch so einen gelben Ausweis – den ich eigentlich nicht hochhalten darf, deswegen lege ich ihn wieder hin –, holt sich einen kleinen Piks ab und ist dann wenigstens gegen die Grippe geimpft. Ich kann Ihnen nur sagen, wir verlassen uns alle sehr, sehr stark darauf, dass die Allgemeinheit sich in Mecklenburg-Vorpommern Gott sei Dank noch zu großen Teilen impfen lässt. Darauf verlassen wir uns alle, in Kindertagesstätten, in Schulen und so weiter, aber ich finde schon, dass wir gerade in diesen beiden Monaten das immer wieder thematisieren und als Politik mit gutem Beispiel vorangehen sollten. Deswegen finde ich es auch von der Landtagsverwaltung gut, dass es immer wieder organisiert wird, dass man sich hier ganz unbürokratisch schnell impfen lassen kann.

(Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!)

Wir profitieren alle gemeinschaftlich, das habe ich Ihnen schon gesagt. Da geht es um die sogenannte Herdenimmunität. Das heißt also, es gibt viele Menschen um uns herum, die geimpft sind.

Wir haben das Thema Impfen schon mehrfach hier im Landtag behandelt. Sie müssen sich einfach vorstellen, wie unverantwortlich man zum Teil – leider auch Eltern mit ihren Kindern – damit umgeht. Es ist heute wieder in Mode gekommen, dass man sich zu sogenannten Masernpartys trifft. Das heißt also, ein Kind, das an Masern erkrankt ist, wird dort vorgeführt, die anderen Kinder dürfen sich anstecken, und dann ist der Rest der Kinder dagegen immun. Man tut so, als wenn Masern einfach eine Krankheit wären, die man so nebenbei mitmacht und durchmacht. Ich kann Ihnen sagen – das habe ich mir noch mal von dem Polizeiarzt da unten bestätigen lassen –, es gibt bei Masern immerhin eine Sterblichkeitsrate von 1 : 500. Ich muss Ihnen sagen, für mich geht das schon nahe ran an die Kindeswohlgefährdung, wenn ich mir das überlege, und ich hoffe auch, dass so etwas in unserem Bundesland nicht stattfindet. Deshalb müssen wir das einfach mal in den öffentlichen Fokus rücken und sagen, wie wichtig das Impfen eigentlich ist.

Die Impfbereitschaft nimmt seit vielen Jahren leider ab, auch bei uns im Land. Es gibt diverse Studien darüber. Die letzte, die das gerade öffentlich gemacht hat, ist die KKH, die Kaufmännische Krankenkasse, und die beschreibt eben auch in ihrer Studie relativ eindrücklich,

dass das bei vielen Menschen völlig raus ist aus den Gedanken, dass man so etwas tun sollte. Deshalb ist das heute kein Thema, womit sich, glaube ich, irgendjemand politisch profilieren kann und sollte. Es ist einfach wichtig, dass wir das in die Öffentlichkeit rücken und unsere Bürgerinnen und Bürger dazu auffordern, auch mal an das Impfen zu denken, insbesondere das Impfen der Kinder. Aber auch bei sich selber sollte man natürlich mal nachsehen, wie eigentlich der Impfstatus von jedem Einzelnen ist.

Es wird ja dann immer sehr schnell gesagt: Brauchen wir eigentlich in Deutschland einen Impfzwang? Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich habe für diese Forderung gewisse Sympathien, aber ich glaube, so weit sind wir jetzt vielleicht noch nicht. Wenn wir es mehr in das öffentliche Bewusstsein holen, könnten wir diesem noch entgehen. Sollte aber wieder eine Epidemiewelle, mit welcher Krankheit auch immer, in Deutschland ausbrechen, werden wir sehen, wie schnell wir handeln und sagen, sofort werden wir eine Impfpflicht für die und die Krankheit einführen. Es ist ausschließlich der modernen Medizin und der Durchimpfung zu verdanken, dass wir verschiedene Volkskrankheiten heute überhaupt nicht mehr wahrnehmen. Aber das ist nicht von Gott gegeben, das fällt nicht einfach so vom Himmel und das kann auch ganz schnell wieder passieren. Wir sind ja heute alle global unterwegs und ganz schnell holt man Krankheiten auch wieder nach Deutschland, nach Mitteleuropa. Deshalb sollte man über dieses Thema auch mal in dieser öffentlichen Landtagssitzung reden.

Meine Damen und Herren, es wird immer dagegengehalten – das finde ich manchmal so ein bisschen witzig –, nämlich die Impfgegner sagen dann: Ich habe und mein Kind hat aber den Anspruch auf körperliche Unversehrtheit. Ja, das will ich eingestehen, das ist vielleicht sogar ein Grundrechtseingriff, wenn man sagt, man zwingt jemanden, sich impfen zu lassen. Aber man wird doch auch noch die Frage der Allgemeinheit stellen dürfen: Was tust du eigentlich für die Allgemeinheit? Und wenn man der Allgemeinheit – gerade in Kindertagesstätten, in Schulen – etwas Gutes tun will, dann sollte man alles dafür tun, dass man die Kinder und sich selber impfen lässt. Wenn wir darüber heute in der von uns beantragten Aussprache reden könnten, wäre ich Ihnen jedenfalls sehr dankbar.

Und wer es noch nicht getan hat, noch ist der Polizeiarzt unten und wartet mit der Spritze. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Fraktionsvorsitzender.

Ums Wort gebeten hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Herr Glawe, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vom Fraktionsvorsitzenden der CDU gerade, denke ich, eine wichtige Rede gehört. Es geht um die Kampagne für das Impfen. Das ist für Deutschland, aber auch für Mecklenburg-Vorpommern wieder ein Thema. Es geht darum, einerseits aufzuklären und andererseits für das Impfen zu werben.