Meine Damen und Herren Abgeordnete, vor diesem Hintergrund meiner gerade vorgetragenen inhaltlichen Ausführungen zum Gesetzentwurf auf der Drucksache 7/954 hat der Energieausschuss einstimmig dafür votiert, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Ich gehe daher davon aus, dass auch Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen können, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Deutschen Institut für Bautechnik auf Drucksache 7/954. Der Energieausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, AfD, DIE LINKE, BMV und des Abgeordneten Arppe einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/954 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/954 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2018 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, auf Drucksache 7/1187.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungs- bezügen 2018 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Erste Lesung) – Drucksache 7/1187 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sachverhalt, über den wir heute in erster Linie zu beraten haben, hat uns bereits vor einigen Monaten in einer interessanten und lebhaften Landtagsdebatte beschäftigt. Deswegen
sind hier alle über den Sachverhalt bestens informiert und ich verzichte – ich hoffe, mit Ihrer Genehmigung – darauf, in dieser Debatte noch mal in den Sachverhalt umfangreich einzuführen, sondern möchte kurz zusammenfassen.
Erstens. Die Landesregierung hat mit den Verbänden und Gewerkschaften, die die Beamtinnen und Beamten vertreten, verhandelt und sich entsprechend einvernehmlich darüber verständigt, dass wir bis zum Jahr 2022 die Entwicklung der Beamtenbesoldung strikt an die Tarifergebnisse koppeln wollen. Das ist Ausdruck unserer Anerkennung für die Leistungen der Beamtinnen und Beamten und des Willens, diese beiden Statusgruppen nicht weiter auseinanderzuentwickeln.
Zweitens. Die Beamtinnen und Beamten leisten weiterhin mit einem Abzug von diesen tariflichen Erhöhungen von 0,2 Prozent einen Beitrag für die Pensionsrücklage und damit auch für ihre eigene Pension, so, wie umgekehrt die Angestellten bei der betrieblichen Altersvorsorge sich mit ihren Einkommen beteiligen. Auch hier gibt es dann sozusagen auf beiden Seiten eine entsprechende Anteilnahme oder eine Unterstützung. Insbesondere dieser Punkt war ja auch in der Diskussion und hat hier im Parlament bereits immer breite Zustimmung gefunden, um die Pensionslasten des Landes in der langen Frist einigermaßen zu beschränken.
Schließlich der dritte Punkt, etwas, was sich der Deutsche Beamtenbund lange gewünscht hat und mit diesem Weihnachten, dem Weihnachten 2017, Wirklichkeit wird: Die Sonderzahlung oder, wie wir, glaube ich, volkstümlich eher sagen, das Weihnachtsgeld wird in Zukunft wieder dynamisiert. Das ist zugegebenermaßen nur ein kleines Symbol, nur ein kleiner Beitrag, aber auch dies ist nicht nichts. Insofern haben wir bis 2022 für alle Beteiligten Planungssicherheit. Die Pensionsrücklagen werden weiter gestärkt und das Weihnachtsgeld kann in künftigen Jahren dynamisiert werden. Das ist eine einvernehmliche Regelung mit allen Beteiligten und ich bitte das Parlament deshalb um breite Zustimmung und eine konstruktive Diskussion. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Dazu höre und sehe ich keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache.
Zunächst hat das Wort für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Kramer, Fraktionsvorsitzender seiner Fraktion.
Sehr geehrtes Präsidium! Geschätzte Abgeordnetenkollegen! Liebe Landsleute! Herzlich willkommen, liebe Gäste aus der Fachhochschule der Polizei Öffentliches Recht in Güstrow! Das Finanzministerium hat nach der Einigung der Tarifpartner für die Beschäftigten der Länder vom 17. Februar dieses Jahres eine Verständigung mit dem Deutschen Gewerkschafts
bund Nord, dem Deutschen Beamtenbund und der Tarifunion Landesbund M-V erreicht, die grundsätzlich zu begrüßen gewesen ist.
Der hier nun im Gesetzentwurf umgesetzte Kern der Einigung einer zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamten entspricht weitestgehend unserer gestellten Forderung. Auch wir können uns noch sehr gut an diese lebhafte Debatte erinnern, Herr Minister. Die hier vorgelegte Umsetzung geht also deutlich über die zum 01.06.2017 angestandene Anpassung der Bezüge um 1,75 Prozent hinaus und bietet damit die Grundlage, um bei der Personalentwicklung des Dienstherrn leistungsgerechte Anreize zu schaffen. Dem Grundanliegen unserer Forderung, die Berufswege im öffentlichen Dienst bei rückgehenden Bewerberzahlen und der rückläufigen demografischen Entwicklung attraktiv zu halten, ist hiermit entsprochen. Das Augenmerk der Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs ist gewahrt. Der Dienstherr erfüllt hiermit letztlich rechtlich aufgestellte Maßstäbe zu einer verfassungsgemäßen Alimentierung seiner Landesbediensteten. Auch die Fortsetzung des mit Paragraf 14a Bundesbesoldungsüberleitungsfassungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern etablierten Versorgungsrücklagensystems bis Ende 2022 ist zu befürworten. Die darin fortgesetzte Minderung der Bezügefestsetzung – der Herr Finanzminister hat es erwähnt – um 0,2 Prozent zur nachhaltigen Absicherung der Versorgungsausgaben aus der Versorgungsrücklage hat sich darin offensichtlich bewährt.
Mit diesem Gesetzentwurf ist mit einer Änderung des Landesbeamtengesetzes nun jedoch endlich auch die Frage geklärt worden, wie viele Beamte – meine ehemaligen Kollegen in der Polizei – zu lange warten mussten. Die Erfüllung von Schmerzensgeldansprüchen von im Dienst angegriffenen und geschädigten Beamten durch den Dienstherrn für nicht vollstreckte Zahlungen löst die bisher zu beanstandende Praxis des Weges mit der weiteren Geltendmachung von privatrechtlichen Ansprüchen außerhalb des Dienstweges ab. Endlich hat auch der Dienstherr erkannt, dass er in seiner Fürsorgepflicht noch etwas mehr nachlegen muss. Zu viele Polizisten im Land haben darauf zu lange warten müssen, haben zu viel Zeit, Mühe und Nerven gebraucht, um ihre Ansprüche aus im Dienst erlittenen Schädigungen geltend zu machen. Am Ende gingen sie oftmals leer aus. Das hat der Dienstherr erkannt und die Forderungen der Gewerkschaft der Polizei, welche wir ebenso teilen, schließlich übernommen.
Meine Fraktion wird darum der Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zustimmen. Die jetzt noch ausstehenden redaktionellen Änderungen daran werden wir mittragen, denn dies alles steht im Sinne einer nachhaltigen Investition in das Personalvermögen im Landesdienst. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja schon gehört, dass wir heute die Erste Lesung dieses Gesetzes haben
und wir im üblichen Verfahren eigentlich die Erste Lesung sozusagen gar nicht im Landtag mit einer Aussprache begleiten. Aber es ist heute hier so gewollt, deswegen gehen wir noch mal ganz kurz darauf ein.
Wir haben uns im Obleutegespräch darüber verständigt, dass es noch eine schriftliche Expertenanhörung geben wird. Die entsprechenden Gewerkschaften und Spitzenverbände sind eingeladen, so, wie es üblich ist. Die sachlichen Forderungen, die dort eingebracht worden sind, werden wir zum Großteil mittragen, weil es einfach für die Beamten eine Verbesserung in allen Bereichen ist. Dass wir die 0,2 Prozent entsprechend abziehen wollen, um die Pensionslasten zu schultern, ist, glaube ich, nur gerecht. Darauf haben sich ja auch alle Parteien hier im Landtag verständigt, sodass es da keinen Kritikpunkt geben wird und wir eigentlich dankbar sein können, dass die wirtschaftliche Lage im Land so gut ist, dass man die Beamten entsprechend alimentieren kann.
Ich gehe davon aus, dass der Finanzausschuss als Federführer diesem Gesetzentwurf entsprechend der Zweiten Lesung zustimmen und uns diese hier vorlegen wird, sodass wir dann auch kurzfristig entscheiden können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das geänderte Besoldungsanpassungsgesetz der Landesregierung für 2018 liegt uns vor. Es wurde hier vieles bereits ausgeführt. Ich will versuchen, mich kurzzufassen.
Festzustellen ist, dass es erst ab 2018 eine zeit- und wirkungsgleiche Besoldungsanpassung zur Angestelltenvergütung geben wird, aber grundsätzlich wird eine Forderung, eine stete Forderung von links und von den Gewerkschaften hiermit umgesetzt, zurückzukehren zu einer zeit- und wirkungsgleichen Besoldungsanpassung. Die Dynamisierung der Jahressonderzahlung, das sogenannte Weihnachtsgeld, begrüßen wir, und wir halten es auch für einen durchaus wichtigen Schritt, um Mecklenburg-Vorpommern für zukünftige Beamtinnen und Beamten attraktiv zu machen.
Aber wir haben natürlich auch etwas zu kritisieren. Das haben Sie sich wahrscheinlich auch schon gedacht.
(Torsten Renz, CDU: Ja, das stimmt. – Tilo Gundlack, SPD: Irgendwas musste ja kommen. Irgendwas ist immer.)
Es bleibt die Ungerechtigkeit in 2017. Diese wird mit dem vorliegenden Gesetz nicht behoben. Die sechsmonatige Verzögerung und die geringere Erhöhung der Beamtenbezüge im Vergleich zu den Angestellten-Kolleginnen und -Kollegen hätten mit der Erhöhung 2018 verrechnet werden können. Darauf wurde leider verzichtet.
Meine Damen und Herren, ein ganz anderes Problem, was mit diesem Gesetz nicht angepackt wird, aber dennoch unmittelbar mit der Besoldung der Beamtinnen und
Beamten zu tun hat, ist die Verschiebung der Ost- an die Westbesoldung von 2008 auf 2010 für die Besoldungsgruppen ab A10 aufwärts. Das Bundesverfassungsgericht hat für das Land Sachsen mit Beschluss vom 23. Mai 2017 festgestellt, dass sowohl die seinerzeit um zwei Jahre verzögerte Ost-West-Anpassung ab Besoldungsgruppe A10 aufwärts als auch die um vier Monate verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses in 2008 zulasten der Besoldungsgruppen ab A10 aufwärts verfassungswidrig sind. Die verzögerte Angleichung beeinträchtige das Abstandsgebot, ohne dass dies gerechtfertigt wäre, so das Bundesverfassungsgericht.
Insbesondere kann die im Jahr 2008 erlassene Maßnahme nicht mehr mit der besonderen und einmaligen Situation am Ende des Transformationsprozesses der Wiederherstellung der deutschen Einheit gerechtfertigt werden. Was für Sachsen gilt, muss auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wie in allen ostdeutschen Bundesländern wurde die Verschiebung der Angleichung der Ost- an die Westbesoldung von 2008 auf 2010 für die Besoldungsgruppen ab A10 aufwärts beschlossen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern war die Übertragung der Tarifergebnisse seit Jahren verzögert. Das vorliegende Gesetz regelt die Besoldungsanpassung für die Zukunft wohl verfassungsgemäß, aber, meine Damen und Herren, was ist mit der Vergangenheit? Auch hierfür muss eine Lösung für die Beamtinnen und Beamten im Land gefunden werden. Der Fall ist eindeutig und ich hoffe, die Landesregierung versteckt sich nicht hinter juristischen Formalien.
Ich wiederhole es gern: Der Fall ist eindeutig. Die Verschiebung ist verfassungswidrig gewesen, und es erstaunt mich daher schon, dass die Landesregierung dies offenbar nicht so eindeutig sieht. Auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen Peter Ritter, ob die Landesregierung Auswirkungen des Urteils auf M-V geprüft hat und, wenn ja, mit welchen Ergebnis, schreibt das Innenministerium, Zitat: „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich formal nur auf die Regelungen zur Anpassung der Ost- an die Westbesoldung im Freistaat Sachsen. Die Prüfung der Landesregierung zu möglichen Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern ist noch nicht abgeschlossen.“ Zitatende. Auf die Frage, ob der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise auch Auswirkungen auf die Haushaltsberatungen haben könnte, wird mit der eben zitierten Antwort verwiesen.
Meine Damen und Herren, was ist das für eine Antwort bei einem so eindeutigen Fall? Die Sache aussitzen oder unter den Teppich kehren, das wäre unredlich und das haben die Beamtinnen und Beamten im Land auch nicht verdient.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Einsamer Klatscher. – Peter Ritter, DIE LINKE: Immerhin. Die CDU hätte auch klatschen können.)
Wir werden daher in den Ausschussberatungen darauf hinwirken, dass es eine Lösung für diese Ungerechtigkeit geben wird. Und wir werden auch mal sehen, was die Landesvertretungen der Beamtinnen und Beamten zu der Untätigkeit der Landesregierung zu sagen haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.