Erstens. Brauchen wir Sozialarbeiter aus anderen Ländern, um unsere sozialen Problemfälle zu betreuen?
Zweitens. Ist es nicht so, dass die Regierung uns die sozialen Problemfälle ins Land geholt hat und nun die Sozialarbeiter aus diesen Ländern der ganzen Welt will, um die jeweiligen Landsleute zu betreuen?
Sie sollten unseren Bürgern erklären, warum dies keine Einladung an die Problemländer dieser Welt ist, ihre sozialen Problemfälle nach Deutschland auszulagern.
Wir werden deshalb dem Paragrafen 7 des Gesetzes und dem Gesetz insgesamt nicht zustimmen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir im Sozialausschuss diesen Gesetzentwurf beraten und mehrheitlich ohne Änderungen angenommen haben, bin ich zuversichtlich, dass wir uns auch heute im Plenum auf diesen Entwurf verständigen können. Mit diesem werden die landesrechtlichen Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung von Sozialberufen neu geregelt. Davon berührt ist die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen oder auch die der Kindheitspädagoginnen und -pädagogen.
Mit diesem Gesetz wird Mecklenburg-Vorpommern erstmals ein eigenes Sozialberufe-Anerkennungsgesetz erhalten, wodurch eine aus meiner Sicht gesetzgeberische Lücke geschlossen wird. Das ist eine sinnvolle Initiative. Die beiden bislang gültigen Verordnungen zur Regelung der staatlichen Anerkennung entsprechender Studienabschlüsse aus den Jahren 2006 und 2012 würden durch das Inkrafttreten des Gesetzentwurfes abgelöst werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie wissen, wurde das Landesberufsqualifikationsfeststellungsgesetz, das die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsabschlüsse prüft, zuletzt im Juli 2016 geän
dert. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, Anpassungen im Bereich der staatlichen Anerkennung von Sozialberufen vorzunehmen, die nun sogar in einem eigenen Gesetz näher konkretisiert werden.
Bei der Ausübung der Sozialberufe spielt die staatliche Anerkennung eine besondere Rolle, die im Übrigen von den Ländern unterschiedlich gefasst wird. Um nicht ganz so mit der Sozialpolitik vertrauten Personen unter uns den Hintergrund dieser Gesetzesinitiative zu schildern: Sozialberufe sind sogenannte reglementierte Berufe. Wer zum Beispiel als Kindheitspädagoge in unserem Land arbeiten möchte, muss in Deutschland eine notwendige fachspezifische Qualifikation nachweisen. Dieser Qualifikationsnachweis wird neben der Verleihung des akademischen Grades, zum Beispiel Bachelor of Arts, mit dem Zusatz „staatlich anerkannt“ erbracht und angezeigt. Der Nachweis ist entscheidend, da soziale Berufe in sensiblen Berufsfeldern ausgeübt werden, wofür eine besondere Eignung erforderlich ist.
Das Gesetz legt dabei zukünftig gebündelt die Voraussetzungen der staatlichen Anerkennung fest, die den Bachelorabschluss beziehungsweise das Diplom voraussetzt. Dies ist von großer Bedeutung, da die Abschlüsse als Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge in anderen Bundesländern ohne die staatliche Anerkennung nicht anerkannt werden, da die Länder nur den Wirkungskreis ihrer eigenen Hochschulen regeln. Diese Praxis wird im Bereich der Sozialberufe in Mecklenburg-Vorpommern verstetigt.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Aufgabe der staatlichen Anerkennung im Rahmen ihrer akademischen Selbstverwaltung den Hochschulen des Studienabschlusses übertragen und damit über die jetzige Übertragung für die Sozialberufe alleinig auf die Hochschule Neubrandenburg weitergefasst. Dies war im Übrigen aber bislang nur dem Umstand geschuldet, dass es noch kein landeseigenes Sozialberufe-Anerkennungsgesetz gab.
Des Weiteren greift der Gesetzentwurf den Aspekt der bundesweiten Geltung – nach meinem Dafürhalten, richtigerweise – auf, da er bundesweiten Bestrebungen folgt, länderübergreifend vergleichbare Anforderungen an die staatliche Anerkennung von Absolventen von Studiengängen mit den Schwerpunkten soziale Arbeit und Kindheitspädagogik zu schaffen. In einer freien Gesellschaft mit freien Arbeitsmärkten ist dieser Ansatz, übrigens getragen durch die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenzen aus den Jahren 2008 und 2011, konsequent und richtig.
Neben dem Qualitätsaspekt, welcher den Zusatz beinhaltet, ist die staatliche Anerkennung natürlich auch ein wichtiges Kriterium bei der Eingruppierung in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder beziehungsweise in den Tarifvertrag für die Sozial- und Erziehungsdienste.
Parallel zur notwendigen Festlegung von Berufsbezeichnungen, Verwaltungsverfahren, behördlichen Zuständigkeiten oder die Gleichstellung von Berufsabschlüssen aus anderen Bundesländern beinhaltet der Gesetzentwurf eine weitere äußerst positive Regelung. Ich muss Ihnen an dieser Stelle nicht den Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften verdeutlichen, der selbstverständlich und sehr drastisch auch in den sozialen Berufen unseres Bundeslandes anzutreffen ist. Der Gesetzentwurf be
stimmt erstmals in den Bereichen Soziales und Pädagogik die staatliche Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen. Bislang konnten diese Studienabschlüsse auf dem Arbeitsmarkt nur teilweise genutzt werden, da Bewertungsmaßstäbe und Bewertungsverfahren für NichtEU-Bürger fehlten. Dieses Potenzial müssen wir für den Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern nutzen mit Blick auf den demografischen Wandel. Das wurde bereits gesagt. Mecklenburg-Vorpommern kämpft nach neuesten Zahlen des statistischen Amtes aus der letzten Woche derzeit wieder mit einem Bevölkerungsverlust.
Im Gegensatz zur AfD-Fraktion bin ich der Überzeugung, dass uns die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen durch bereits vorhandenes Know-how gelingen wird und wir außerdem davon ausgehen können, dass zu einem sehr großen Prozentanteil der Fälle Abschlüsse nicht gefälscht eingereicht werden, so, wie Sie im Ausschuss befürchtet haben. Vertrauen Sie mir, ausländische Fachkräfte sind keine Bedrohung, sondern vor allem Potenzial, insbesondere in den Sozialberufen, in denen Zweisprachigkeit gegebenenfalls sogar sehr von Vorteil sein kann. Mecklenburg-Vorpommern wird in den nächsten Jahrzehnten auch auf sie angewiesen sein.
Ziel ist es, mitgebrachte Studienabschlüsse und sonstige berufsrelevante Qualifikationen zukünftig in einem möglichst einheitlichen Verfahren arbeitsmarktfähig zu gestalten, um somit eine ausbildungsnahe Beschäftigung zu fördern. Aus diesem Grund benötigen wir ein Sozialberufe-Anerkennungsgesetz. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Wir als Linksfraktion stimmen dem Gesetzentwurf zu. Aus der Behandlung im Sozialausschuss möchte ich jedoch auf zwei, drei Dinge eingehen.
Das Erste ist, und das hat Frau Tegtmeier schon angekündigt, dass wir als Linksfraktion angeblich den Gesetzentwurf und den dahinterstehenden Anspruch nicht durchdrungen hätten und es hier zu Verwerfungen kam. Nun, Frau Tegtmeier, da möchte ich Ihnen doch noch mal erklären, was unsere Meinung dazu war.
Vor uns, wurde uns gesagt, liegt ein Anerkennungsgesetz, kein Qualitätsgesetz, das ist schon richtig. Das Anerkennungsgesetz ist erforderlich, um EU-Recht und die bestehenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften in Mecklenburg-Vorpommern anzupassen. Was aber, wenn dieser Gesetzentwurf durch den Verweis auf Qualitätsverbesserung begründet wird? In dem Fall ist die Qualität schon relevant und hier beißt sich dann die Katze in den Schwanz.
Warum ist uns der Verweis auf die Qualität so wichtig? Noch im Sommer dieses Jahres wurde hier im Landtag das Fünfte Änderungsgesetz zum Kindertagesförderungsgesetz beschlossen. Damit wurde die duale praxisintegrierte Erzieherausbildung eingeführt, die aus unserer Sicht zu einer Qualitätsminderung im Erzieherberuf führt,
weil sie a) den bewährten Erzieherausbildungsgängen hinsichtlich Ausbildungsdauer, Anspruch und Qualität nachsteht …
Sie führt lediglich dazu, dass die Ausbildungsanwärter von der bisherigen Ausbildungsform abgezogen, man kann auch sagen, abgeworben werden.
und genau das war auch die Aussage der Landesregierung, weil es – und das ist auch verständlich – für PiA eine Ausbildungsvergütung gibt,
für die Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher nicht. Natürlich nehmen dann junge Menschen immer die Ausbildung zu PiA.
Für die bewährten, qualitativ höherwertigen Ausbildungsgänge an den staatlichen Schulen und Hochschulen gab und gibt es keine Ausbildungsvergütung. Das bedeutet unterm Strich: Die jungen Menschen werden mit dem Geld gelockt, eine verkürzte und qualitativ fachfragliche Ausbildung zu machen. Das ist nicht in Ordnung aus unserer Sicht.
gibt die Landesregierung jedoch etwas ganz anderes vor, und das ist aus unserer Sicht fragwürdig und auch in sich widersprüchlich, deshalb spreche ich es hier an.
In der Begründung des Gesetzentwurfes auf Seite 12 stellt die Landesregierung erklärend zu Paragraf 1 des Gesetzentwurfes fest, dass „die Forderung nach einer
höheren Qualifizierung von pädagogischem Personal derzeit immer lauter (wird)“. Ja, das ist richtig so. Warum handeln Sie dann aber nicht so? Weiter heißt es: „Der Ausbau der Studiengänge für ,Bildung und Erziehung in der Kindheit‘ soll diesem Bedarf entsprechen und die Zahl der akademisch ausgebildeten Fachkräfte beispielsweise in den Kindertageseinrichtungen erhöhen.“ Das passt nicht ansatzweise zu dem jüngsten Regierungshandeln von SPD und CDU in M-V, was ich Ihnen vorhin gerade erzählt hatte, Stichwort PiA.