Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE hört sich an, als ob in den Jobcentern unseres Landes keine ordentliche Arbeit geleistet wird beziehungsweise geleistet werden kann.
(Henning Foerster, DIE LINKE: Ich erkläre Ihnen nachher noch mal, wie die Jobcenterleiter das selber sehen.)
Meine Damen und Herren, diese Thesen verwundern mich. Natürlich profitiert auch das Land MecklenburgVorpommern von einer anhaltend guten Konjunktur. Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen weisen die niedrigste Arbeitslosenquote seit Jahren auf. Das gemeinsame Engagement, den Arbeitsmarkt zu beleben, zahlt sich aus. Aber es ist ein Stück weit auch der Erfolg der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamen Einrichtungen von Arbeitsagenturen und Kommunen, die mit der Grundsicherung nicht nur für den Erhalt des sozialen Friedens sorgen, sondern auch den Weg in eine Berufstätigkeit, die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt ermöglichen. Dafür gebührt den Mitarbeitern in den Jobcentern des Landes Dank und eine große Wertschätzung.
In der Tat wird der Bund im kommenden Jahr bei der Bereitstellung der Mittel Kürzungen vornehmen. Die fallen jedoch deutlich geringer aus, als von den Landtagskolleginnen und -kollegen der Linksfraktion in ihrem Antrag angekündigt. Wir reden hier nicht über 15 Prozent bei den Eingliederungsleistungen und 8 Prozent bei den Ausgaben für die Verwaltung. Vielmehr verhält es sich so, dass entsprechend des vorläufigen Haushaltsansatzes bundesweit 1,6 Prozent weniger Mittel zur Verfügung stehen werden als im Vorjahr. Die Mittel pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten in Mecklenburg-Vorpommern werden somit nur marginal gekürzt, nämlich um 1,6 Prozent.
Wer damit jetzt politisches Interesse wecken und auf Missstände verweisen will, sollte sich auch einige andere Zahlen vor Augen halten: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden ist die Zahl der Menschen, die auf soziale Mindestsicherung angewiesen sind, in Mecklenburg-Vorpommern fast zehn Prozentpunkte gesunken. So erhielten Ende 2016 insgesamt 190.600 Menschen solche Leistungen und damit rund 20.100 weniger als Ende 2015. Der anhaltend hohe Bedarf an Fachkräften sorgt in Verbindung mit sorgsam ausgewählten Qualifizierungsangeboten, Weiterbildungen und anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten im operativen Geschäft für eine Verbesserung. Natürlich müssen alle notwendigen und Erfolg versprechenden Maßnahmen finanziert werden.
Ebenso wichtig, wenn nicht sogar noch bedeutsamer, ist eine von Empathie geprägte Beratung der Jobcenterkundinnen und -kunden. Frauen und Männer zu motivieren, sie zu bestärken, sich mit ihren Fähigkeiten einzubringen und Teilhabe an wirtschaftlicher Wertschöpfung zu erlangen, ist eine wichtige Aufgabe, die von vielen Jobcentermitarbeiterinnen und -mitarbeitern hervorragend gelöst wird.
Mit Blick auf die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen mit schlechten Zugangschancen zum Arbeitsmarkt lässt sich konstatieren, dass seit Jahresanfang die Langzeitarbeitslosigkeit mit einem Rückgang von 16,3 Prozent noch stärker gesunken ist als die Arbeitslosigkeit insgesamt. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich die Bereitschaft der Arbeitgeber erhöht hat, Langzeitarbeitslosen eine Chance zu geben. Das ist ein gutes Signal für die Zukunft. Es geht darum, langfristige und nachhaltige Arbeitsmarktperspektiven für Langzeitarbeitslose auf dem ersten Arbeitsmarkt zu generieren. Daran – wir hörten Herrn Glawe – wird mit Nachdruck gearbeitet.
Wie Sie wissen, hat die Landesregierung mit ihrem Programm „Bürgerarbeit“ bereits die Umsetzungsphase erreicht. Es gibt für diese Menschen seit Anfang Herbst 2017 ein neues Angebot. Mit der geplanten Fortsetzung der „Bürgerarbeit“ in 2018 wird dem Wunsch des Erwerbslosenbeirates und der Fraktion DIE LINKE nach einem eigenen Landesprogramm zur Gemeindearbeit vollumfänglich Rechnung getragen. Die Koalition setzt daher die diesbezüglichen Wünsche des Erwerbslosenbeirates bereits um. Darüber hinaus wurde der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE im Wirtschaftsausschuss des Landtages im Rahmen der Beratung zum Doppelhaushalt 2018/2019 am 02.11.2017 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU sowie BMV abgelehnt. Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.
Als SPD-Fraktion lehnen wir den erneuten Vorstoß der Fraktion DIE LINKE ab. Aus unserer Sicht wird die marginale Kürzung der Bundesmittel nicht zur Schlechterstellung der von Grundsicherung betroffenen Menschen sowie der Arbeit in den Jobcentern im Land Mecklenburg-Vorpommern führen. Die aktuelle sowie prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung wird vielmehr zu einer weiteren Senkung der Zahl Hilfebedürftiger beitragen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Die Fraktion der Bürger für Mecklenburg-Vorpommern wird nach gründlichen Überlegungen den vorliegenden Antrag ablehnen. An diesen gründlichen Überlegungen möchte ich Sie kurz teilhaben lassen.
Zum einen haben wir tatsächlich auch die Zahlen recherchiert: minus 15 Prozent bei den Eingliederungsleistungen und minus 8 Prozent bei den Verwaltungsmitteln. Das waren die Orientierungswerte des Bundeshaushaltes, so, wie wir sie kennen. Der Herr Brade hat gerade andere Zahlen genannt, nämlich nur minus 1,6 Prozent. Im Grunde genommen ist damit schon fast alles gesagt. Die Situation ist nämlich im Moment noch nicht richtig geklärt. Wir wissen nicht, auf welche Zahlen wir uns verlassen können, wie hoch die Kürzungen überhaupt sein sollen. Wenn sie tatsächlich so hoch wären, wie wir recherchiert haben, dann wären es 19 Millionen für Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Eingliederungsleistungen und 12 Millionen im Bereich der Verwaltungsmittel. Das erscheint uns zwar viel, aber wir können es im Grunde genommen gar nicht richtig werten, solange wir nicht wissen, wie die Zahlen dagegen auf der anderen Seite sind. Deswegen ist der Zeitpunkt, darüber zu diskutieren, aus unserer Sicht zu früh.
Trotzdem ist auch der Aspekt zu nennen, dass die Mittelverwendung schon seit vielen Jahren eigentlich nicht ganz so verläuft, wie wir uns das wünschen würden, dass nämlich ständig ein Wechsel zwischen Verwaltungsmitteln und Eingliederungshilfen stattfindet. Beide Titel sind gegenseitig deckungsfähig. Das ist auf der einen Seite gut, weil es die Flexibilität erhöht. Wenn irgendwo mal Geld fehlt, dann kann man das sozusagen von links nach rechts schaufeln, aber es erhöht natürlich nicht die Transparenz, wie viel Geld man denn jetzt wirklich in die Eingliederungshilfen steckt, um die Langzeitarbeitslosigkeit abzusenken, und wie viel nicht.
Letzten Endes können wir Ihrem Antrag allein schon deshalb nicht zustimmen, weil Sie eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung fordern. Das ist wieder so ein Wischiwaschibegriff. Was ist bedarfsgerecht? Darüber müssen wir vielleicht noch mal diskutieren, wie wir uns das vorstellen. Ich denke, es sollten dann konkrete Zahlen genannt werden, sodass man wirklich nachvollziehen kann, wie Sie zu diesen Berechnungen gekommen sind. Sonst würden wir die Landesregierung immer mit völlig unklaren Aufträgen in die Verhandlungen schicken.
Ich habe dem Herrn Minister Glawe auch entnommen, dass das Thema schon auf der Tagesordnung ist, dass also alle Landesregierungen darauf achten werden, dass die Mittel nicht gekürzt werden,
sondern dass diese Mittel eben in der ausreichenden Höhe vorhanden sind. Deswegen hoffe ich jetzt einfach darauf, dass wir bald mal eine Bundesregierung haben, die dann auch als Verhandlungspartner für den Herrn Minister Glawe zur Verfügung steht. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! DIE LINKE versucht, sich hier heute wieder mal als Rächer der Enterbten aufzuspielen.
Oh, Herr Foerster, danke für dieses Stichwort: „Anwalt der Arbeitslosen“! Wie Sie mit Ihren Arbeitnehmern umgehen, konnten wir am Montag alle beim NDR lesen, dass Sie einen armen jungen Mann,
der acht Monate bei Ihnen angestellt ist in der Partei, jetzt wieder nach Baden-Württemberg zurückschicken. Das ist Ihr Umgang mit Ihren Arbeitnehmern. Herzlichen Glückwunsch dazu! So einen Arbeitgeber möchte ich nicht haben.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Henning Foerster, DIE LINKE: Das war wieder am Thema vorbei. – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)
Und der Grundsatz „gute Löhne für gute Arbeit“ scheint bei Ihnen ja eher für die Landesvorsitzenden zu gelten: 2.900 Euro für 23 Stunden Arbeit! Da würde ich mir sogar überlegen, ob ich noch nebenbei den Landesvorsitz der LINKEN mit übernehme für das Gehalt im Ehrenamt als Nebenverdienst.
Das finde ich jetzt nicht ganz so schlecht. Da, glaube ich, stehen andere Parteien ein bisschen hintenan.
Aber nun zum Antrag: Der vorliegende Antrag wurde bereits am 15. November als Dringlichkeitsantrag eingebracht. Jetzt hätte ich erwartet, dass Sie erklären, was denn passiert ist, nachdem wir dem Antrag mit der Dringlichkeit nicht zugestimmt haben, also was sich an konkreten Verschlechterungen hier ergeben hat.
Kollege Renz hatte richtigerweise bereits in der Begründung, warum wir es abgelehnt haben, darauf hingewiesen, dass die Fakten, die Sie nennen, damals schon vor dem Antragsschluss bekannt waren. Sie haben also schlicht verschlafen, und deswegen haben Sie versucht, die Krücke „Dringlichkeitsantrag“ hier zu bringen.
Ich will mal auf zwei, drei Themen und auf die Schwerpunkte unserer Arbeitsmarktpolitik eingehen. Ein Bereich ist schon angesprochen worden: der ganze Bereich Bürgerarbeit. Dazu haben Sie ja auch eine Kleine Anfrage gestellt. Ich finde, da sieht man sehr deutlich – und das ist auch für uns als CDU-Fraktion wichtig –, dass man diese regionalen Unterschiede deutlich mehr herausarbeitet. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass natürlich ein Schwerpunkt auf die eher strukturschwachen Regionen gelegt wird.
Wenn ich mir die Förderfälle für 2017 aus der Kleinen Anfrage anschaue – Jobcenter Vorpommern-Greifswald Nord: 22 Fälle, Vorpommern-Greifswald Süd: 12, Mecklenburgische Seenplatte Süd: 29, Mecklenburgische Seenplatte Nord: 21 und Vorpommern-Rügen: 24 –, zeigt das, dass wir da, glaube ich, ganz gut mit dabei sind. Ich will nur ein bisschen Ihrem Bild, was Sie hier zeichnen – da haben wir eben eine völlig unterschiedliche Wahrnehmung, das ist ja auch in Ordnung so, damit kann man leben – entgegentreten, weil Sie gesagt haben, Vollbeschäftigung gibt es nur in Bayern und BadenWürttemberg und alles ist ganz anders hier. Da will ich Ihnen mal sagen, ich glaube, im Landkreis LudwigslustParchim – und da haben Sie auch eine sehr engagierte Abgeordnete in der ersten Reihe sitzen – sind wir schon nah dran. Also wenn ich eine Arbeitslosigkeit von 5,7 Prozent habe, dann sind wir da, glaube ich, auf einem guten Weg, sodass wir auch in Mecklenburg-Vorpommern Bereiche haben, wo wir nah auf Vollbeschäftigung zusteuern. Und das, finde ich, müssen Sie mal zur Kenntnis nehmen und hier nicht ein Bild zeichnen, als wenn Mecklenburg-Vorpommern das Armenhaus dieses Landes wäre.
Um die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen zu erreichen, werden natürlich im Wesentlichen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds eingesetzt, und die erhöhen sich in den Jahren 2018 auf 2019 in allen Punkten. Und – das ist von einigen Rednern schon angesprochen worden – natürlich ist es dadurch so, dass die geringere Arbeitslosigkeit auch zu weniger Mitteln bei den Jobcentern führt. Dass das nicht plausibel sein soll, haben Sie, finde ich, in Ihrer Einbringung nicht so ganz widerlegt, aber vielleicht machen Sie das dann in der Aussprache.
Ich hätte eigentlich erwartet, dass mit dem Tag der Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage, wo Ihnen der Minister ja mitgeteilt hat, dass man sich auch auf Bundesebene für eine aufgaben- und sachgerechte finanzielle Ausstattung der Jobcenter engagiert, der Antrag eigentlich überflüssig gewesen wäre. Das war aber nicht der Fall, und jetzt haben wir die Debatte heute hier. Der Minister hat es in der Debatte ganz klar und deutlich gemacht, dass man das so sieht und dass es auch entsprechende Anträge in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz gibt, die sich für eine ordentliche finanzielle Ausstattung der Jobcenter einsetzen. Von daher, glaube ich, sollten wir den Minister auf diesem Weg unterstützen.
Das ist jetzt wirklich ein klassischer Schaufensterantrag. Den brauchen wir, glaube ich, an der Stelle nicht, weil die Regierung in dem Fall bereits handelt. Glawe greift – das haben wir gehört –, und da sollten wir ihn auch weiter kraftvoll zupacken lassen. Unsere Unterstützung hat er auf jeden Fall dabei. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin natürlich schon lange genug im Geschäft, um noch Illusionen darüber zu haben, wie das Spiel zwischen Regierung und Opposition in dem Haus hier läuft. Allerdings kann man nur staunen, mit welcher Hartnäckigkeit der eine oder andere an den existierenden Problemlagen vorbeigeredet hat. Ich habe in meiner Einbringungsrede sehr deutlich darauf hingewiesen, dass das Problem diese vermeintliche Logik ist, also dieser Automatismus, der immer unterstellt wird: Wenn ich weniger Arbeitslose habe – wir können auch Statistiken lesen, das stellt DIE LINKE ja nicht infrage –, dann brauche ich automatisch auch weniger Geld für die Eingliederung der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen.