Nachdem ein vom Energieministerium initiierter Versuch, eine Lösung herbeizuführen, scheiterte, ist der Petitionsausschuss zu der Auffassung gelangt, dass an dieser Stelle wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer anzuordnen ist, denn während die jüngsten Änderungen der Straßenverkehrsordnung die Errichtung von Tempo-30-Zonen erheblich erleichtern sollen, unterläuft die Auffassung des Landkreises diese Zielsetzung, indem er sogar sinnvolle Tempo30-Begrenzungen aufhebt. Zudem besteht auf dieser Straße eine besondere Gefahr für Fußgänger und Radfahrer, sodass die Anordnung sogar zwingend erforderlich sein dürfte.
Es handelt sich hier um eine innerörtliche Straße durch ein Wohngebiet, deren Anwohner zum Schutz ihrer Kinder wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben möchten, ebenso wie die Gemeinde und weitere Interessensgruppen. Da auch die Gesetzeslage diese Anordnung zulässt, kann der Petitionsausschuss in diesem Falle nicht nachvollziehen, warum der Landkreis sich weigert. Der Petitionsausschuss empfiehlt Ihnen daher einstimmig, diese Petition der Landesregierung zu überweisen, weil das Anliegen berechtigt und Abhilfe notwendig ist. Ich wünsche mir, dass hier eine Lösung durch die Landesregierung im Sinne des Petenten herbeigeführt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie nun um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich höre und sehe dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer möchte dem zustimmen, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/1634 einstimmig angenommen worden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Dritte Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses (3. Ausschuss) zu gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Wahleinsprüchen, auf der Drucksache 7/1572.
Dritte Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses (3. Ausschuss) zu gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Wahleinsprüchen – Drucksache 7/1572 –
Im Ältestenrat ist ebenfalls vereinbart worden, keine Aussprache vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt in seiner Dritten Beschlussempfehlung, die aus den Anlagen 1 und 2 ersichtlichen Beschlussempfehlungen zu Wahleinsprüchen anzunehmen. Wer dieser Dritten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses auf Drucksache 7/1572 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist die Dritte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses auf Drucksache 7/1572 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages des Finanzministers – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes, auf Drucksache 7/1395.
Antrag des Finanzministers Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 7/1395 –
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag des Finanzministers auf Drucksache 7/1395 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist dem Überweisungsvorschlag mit den Stimmen aller Abgeordneten des Hauses zugestimmt worden.
Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 22 auf: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Eltern bei der Kindertagesbetreuung wirksam entlasten, auf Drucksache 7/1590.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Eltern bei der Kindertagesbetreuung wirksam entlasten – Drucksache 7/1590 –
Ich möchte meine Rede mit einem Zitat beginnen. Es lautet: „Das Land reduziert ab dem 1. Januar 2018 die Elternbeiträge in Krippe, Kindertagespflege und Kindergarten über einen direkten Zuschuss um 50 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet wie versprochen eine Entlastung von 600 Euro pro Jahr für jedes Kind.“ Zitatende. Das waren die Worte von Frau Sozialministerin Drese am 31. Januar 2017.
In unregelmäßigen Abständen wurden die 50 Euro Elternbeitragsentlastung immer und immer wieder in den Medien verkauft.
Die Eltern in Mecklenburg-Vorpommern glaubten diesen Worten, doch ihr Glaube wurde jäh enttäuscht. Zum 1. Januar 2018 trat die lang versprochene Elternentlastung von 50 Euro für die Ganztagsförderung in Kraft. Entsprechend anteilig wurde die Teilzeit- und Halbtagsförderung in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege entlastet. Ob in Grevesmühlen oder Greifswald, ob Torgelow oder Bergen, die gewünschte und versprochene Wirkung einer Entlastung für alle Eltern und Kinder trat nicht ein beziehungsweise nicht in vollem Umfang. Die Eltern waren enttäuscht und wütend, weil sie sich betrogen fühlten. Entsprechende Schreiben haben wir in der Fraktion vorliegen. Zu Recht, wie wir meinen. Versprochen wurde von SPD und CDU eine Elternentlastung von 50 Euro pro Kind und Monat, und was blieb? Ein halbherziges Einlösen.
Frau Schwesig war Anfang Januar in den Medien zu sehen und zu hören, und was sie sagte, hat nicht nur
mich, sondern auch viele Eltern im Land wütend gemacht. Ich muss einfach fragen: Das können Sie doch selber nicht mehr glauben, was Sie dort erzählten?! Eltern werden spürbar entlastet, 600 Euro Entlastung für jedes Kind, endlich umgesetzt?!
Warum spüren dann diese 600-Euro-Elternentlastung nicht alle Eltern, frage ich Sie? 600 Euro im Jahr klingen zunächst toll, aber diese 600 Euro sind längst durch die gestiegenen Gebühren eingeholt,
Grund sind zum einen die bereits in der Zeit zwischen Herbst 2006 und bis Ende 2017 gestiegenen Elternbeiträge sowie der neuerlich teilweise enorme Anstieg der Kosten zur Jahreswende 2018, und Grund ist auch das Finanzierungssystem, welches das alles bedingt.
In den Haushaltsberatungen formulierte eine Vertreterin des Diakonischen Werks das Problem wie folgt, ich zitiere: „Dieses Finanzierungssystem bedinge, dass die tatsächlich anfallenden Aufwandssteigerungen allein durch die Eltern und Wohnsitzgemeinden zu tragen seien. Die Festbeträge verschärften den Effekt der Verringerung der Elternentlastung. Das politische Ziel der beitragsfreien Kita scheine dadurch wieder in weitere Ferne zu rücken.“ Zitatende.
dass Mecklenburg-Vorpommern von 3,5 Milliarden Euro, die der Bund für die Kitabetreuung vorsieht, 20 Millionen Euro abbekommt. Diese sollen dann weiter zur Elternbeitragsentlastung eingesetzt werden. Von der kostenfreien Kita ist in diesem Zusammenhang die Rede.
Frau Schwesig, auch das finden wir unredlich. Rechnet man die 20 Millionen Euro auf die 109.000 Kinder in den Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern und in der Kindertagespflege, dann ergeben diese 20 Millio
nen Euro pro Monat einen Betrag von 15,43 Euro an Entlastung pro Kind, wenn man die Verwaltungskosten außen vor lässt. In diesem Zusammenhang reden Sie von der kostenfreien Kita. Hier werden wieder Hoffnungen bei den Eltern geweckt, wo schon jetzt klar ist, dass bei dem derzeitigen Finanzierungssystem die kostenfreie Kita nicht umsetzbar ist.
Wir fordern Sie deshalb auf, hören Sie auf zu versprechen! Legen Sie uns hier einen konkreten Zeitplan zur kostenfreien Kita vor!