Und liebe noch vorhandenen Gäste! Die Aufregung um diesen Tagesordnungspunkt verstehe ich, offen gestanden, überhaupt nicht, auch nicht die Rede davon, dass es sich und ob es sich bei den Beschäftigten der Deutschen Volkspolizei der DDR um privilegierte Beschäftigte gehandelt hat. Ich muss ehrlich sagen, das interessiert mich in dem Punkt auch nicht.
Der Sachverhalt, über den das Landessozialgericht in Sachsen-Anhalt entschieden hat, ist identisch mit den Fragen, die hier in Mecklenburg-Vorpommern rechtlich zur Rede stehen. Selbstverständlich ist das Verpflegungs- und Bekleidungsgeld, wer auch immer an privilegierten Kreisen das zu DDR-Zeiten bekommen hat, Teil des Arbeitsentgeltes gewesen und damit nach dem AAÜG auch anwartschaftsbegründend für die Rentenbezüge. Dementsprechend halte ich es für kaum erträglich, zuzuwarten, bis unser Landessozialgericht diesen identischen Fall dann auch identisch wie damals im April 2017 das Landesssozialgericht in Sachsen-Anhalt entscheiden wird. Brandenburg war klüger.
Und da muss ich jetzt auf Herrn Ritter zurückkommen und sagen, was er schon gesagt hat: Angesichts des Lebensalters der Personen, um die es hier geht, ist dieses Zuwarten ein Spiel mit dem Tod. Das halte ich persönlich für würdelos und deswegen werden wir dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es sind hier die Gründe dafür und auch die Gründe dagegen, warum man sich um die Wendezeit dafür entscheiden hat, diese Dinge nicht im Rentenrecht zu übernehmen, dargelegt worden. Ich finde, an beiden Argumentationen ist was dran.
Wir sind uns, was die Rechtsfolgen angeht, nicht so sicher wie Sie, Herr Professor Weber. Das heißt, wir haben bei
uns in Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Klagen anhängig. Die sind noch nicht entschieden und ich bin sehr dafür, so zu verfahren, wie der Innenminister es dargelegt hat, dass wir nämlich abwarten, wie das bei uns entschieden wird, und dann entsprechend verfahren. Denn meines Erachtens kann man mit dieser formalen Begründung, die Sie hier abliefern, Herr Professor Weber, das, was der Innenminister vorgetragen hat, nicht so einfach vom Tisch wischen.
Ich bin sehr vorsichtig und zurückhaltend bei dem Thema, denn ich bin 1991 hergezogen, habe hier die DDRZeit nicht erlebt. Aber wenn das so ist, wie das hier vorgetragen wurde, dass auf der einen Seite die Leute, die bei der Polizei waren, privilegierte Personen gewesen sind, die in erheblichem Umfang auf Sachbezug und andere Unterstützungsgeschichten zurückgreifen konnten, die sie bekommen haben, und auf der anderen Seite Leute, wo ich es vom Westen her kenne, dass das Thema Sachbezug, wie beispielsweise bei Leuten, die in der Landwirtschaft gearbeitet haben, eine große Rolle gespielt hat, wenn den Leuten ein Quartier zur Verfügung gestellt worden ist, wenn sie auch letztendlich Verpflegung bekommen haben – das ist ja im westdeutschen Rentenrecht immer und auch zu Recht entsprechend berücksichtigt worden –, aber wenn wir hier eine Situation gehabt haben, dass auf der einen Seite diejenigen, die der Polizei angehörten, bei zusätzlichen Leistungen gut gestellt waren, und diejenigen, die für deutlich weniger Geld in der Landwirtschaft gearbeitet haben, solche Leistungen letztendlich nicht erhalten haben, dann, muss man sagen, kann ich ein Stück weit nachvollziehen, wenn man bei der Gestaltung der deutschen Einigung gesagt hat, wir wollen da nicht noch zusätzlich was obendrauf packen. Da wird man gucken, wie das jetzt juristisch geklärt wird, und dann schauen wir weiter. Das jetzt mit Gerechtigkeitsüberlegungen zu rechtfertigen, halte ich für schwierig. Diese Gerechtigkeitsüberlegungen hätte man damals auch tunlichst anstellen können, als letztendlich nach Berufsgruppen unterschieden wurde, wer kriegt jetzt zusätzlich was obendrauf.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen und Gäste! Unsere Fraktion lehnt den vorliegenden Antrag entschieden ab.
Die Zuwendungen in Form von Verpflegungs- sowie Bekleidungsgeld waren in der DDR weder beitragspflichtig noch an eine Rentenversicherung gebunden.
Sie haben damit ganz eindeutig einen Aufwandscharakter und sind kein ordentliches Arbeitsentgelt. Bekleidungsgeld und Spesen werden schließlich bis heute vom Arbeitgeber steuerfrei zur Verfügung gestellt. Eine Anrechnung auf die Rente erfolgt nicht. Warum soll das also beim genannten Verpflegungs- und Bekleidungsgeld für ehemalige Beschäftigte der Deutschen Volkspolizei der DDR anders sein?
Wenn wir diese Tür öffnen, gibt es bald zahlreiche unbegründete Wünsche, die Aufwandsentschädigung auf die Rente anzurechnen, von den verschiedenen Berufsgruppen, ob aus der ehemaligen DDR oder auch nicht.
Zudem steht in der Antwort der Landesregierung bezüglich der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE die vollkommen richtige Aussage, dass das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt in keinster Weise Auswirkungen auf das Land Mecklenburg-Vorpommern hat. Kurz gesagt, nur, weil dort so verfahren wird, heißt das noch lange nicht, dass es richtig ist und hier genauso umgesetzt werden sollte.
Die langen Rechtsstreitigkeiten, die diesem Urteil in Sachsen-Anhalt vorangehen, sprechen ebenfalls für sich. Das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern steht auch noch aus. DIE LINKE betreibt hier mal wieder ganz klar Klientelpolitik und deshalb sehe ich keine Notwendigkeit, diesen Antrag weiterzuverfolgen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich sowohl dem Innenminister als auch Herrn Heydorn und Frau Weißig fast vorbehaltlos anschließen, deshalb will ich es relativ kurz machen.
Wir haben es gehört, wir haben unterschiedliche Urteile zu dieser Rechtsmaterie. Das Land Mecklenburg-Vorpommern vertritt zurzeit die Auffassung, dass diese Zulagen nicht als Lohnbestandteil und somit auch nicht als Rentenbestandteile anerkannt werden. Wir haben demgegenüber, Herr Ritter hat es ja erwähnt, das Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt. Wir haben also unterschiedliche Rechtsauffassungen.
Jeder kann seine eigene haben, ich habe sie auch. Ich gehe da auch eher wie Sie, Frau Weißig, davon aus, dass das eigentlich nicht Lohnbestandteil sein kann, so wie heute in vielen Arbeitnehmerverhältnissen auch. Wir sollten aber nichtsdestotrotz zumindest das Urteil unseres Landessozialgerichtes abwarten, vielleicht auch se
hen, was sich zum anderen noch beim Bundesgesetzgeber tut – auch dort sind ja vielleicht Überlegungen angetan –, und sollten hier heute keinen Schnellschuss verabschieden.
Es hat schon, Herr Ritter, das muss ich sagen, ein bisschen das Geschmäckle von Klientelpolitik, und deshalb werden auch wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsident! Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Werte Kollegen! Ich möchte nur noch mal kurz klarstellen, ich kann die politisch motivierten Bedenken verstehen, dass hier geäußert wird,
die waren damals privilegiert und jetzt sollen die damals Privilegierten rententechnisch noch mal privilegiert werden. Nur, ich spreche jetzt als Jurist und muss sagen, das spielt überhaupt keine Rolle. Der Begriff des Arbeitsentgeltes nach Paragrafen 6 und 8 dieses AAÜG verweist auf den allgemeinen arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff, und danach gehören diese Zulagen unzweifelhaft zum Arbeitsentgelt. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt eindeutig so festgestellt und zu Recht so festgestellt.
Die Beschäftigungsgrundlagen der Beschäftigten der Deutschen Volkspolizei waren in der DDR einheitlich. Das heißt, es gibt überhaupt keine reelle Überlegung, dass das Landessozialgericht in Mecklenburg-Vorpommern anders entscheiden wird. Es dauert halt nur noch.
Und dieses Spiel mit der Zeit, das halte ich für unwürdig. Deswegen bleibt es bei dieser Rechtsauffassung. – Danke schön.
Herr Professor Weber, ich kann ja nachvollziehen, dass Sie das juristisch so betrachten, aber Sie müssen sich auch mit der Realität zur damaligen Zeit ein Stück befassen. Das können eben zum Teil auch nur die einen oder anderen, die die Realität miterlebt haben. Und ob das Vorhandensein von Zuschuss für Haarpflege nachher rentenzuschussfähig ist, darüber können wir uns sehr streiten. Ob der Zuschuss für Tau
cherarbeiten, der Ehegattenzuschlag oder sogar die Einbeziehung von Prämienzahlungen, weil man Medaillen zu DDR-Zeiten erhalten hat, jetzt Rentenzuschlagsfähigkeit haben – da müssen Sie auch ertragen, dass wir als Abgeordnete eine politische Meinung dazu haben.