Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass die AfD diese Marschrichtung vertritt, war erwartbar. Insofern kann uns das nicht weiter betrüben.
Wir haben es schon gehört, das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Januar hierzu geurteilt, über das Verbot der NPD, hat dieses Verbot abgelehnt, aber wir haben in der Urteilsbegründung wesentliche Punkte: Erstens haben sie festgestellt – und das haben ja auch mein Kollege Krüger und der Innenminister schon gesagt –, die NPD verfolgt ganz klar verfassungsfeindliche Ziele, und zweitens, die NPD ist derzeit so unbedeutend, dass sie diese Ziele nicht verwirklichen kann. Die Richter haben daraus geschlussfolgert, dass sie deshalb zum derzeitigen Zeitpunkt nicht verboten werden kann.
Aber sowohl Gesellschaft als auch Politik sind nunmehr gehalten, mit dem Urteil umzugehen. Wir haben es gehört, das Bundesverfassungsgericht hat uns in seiner Begründung mit auf den Weg gegeben, dass es durchaus möglich ist, verfassungsfeindlichen Parteien, auch wenn sie zurzeit nicht in der Lage sind, das Gemeinwesen zu untergraben, trotzdem den finanziellen Boden zu entziehen. Da sind auch wir von der CDU-Fraktion ganz klar der Meinung, dass wir diesen Weg gehen sollten, und unterstützen deshalb die Initiative unseres Innenministers Lorenz Caffier ganz herzlich, dass wir gemeinsam eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Wir hoffen, dass dies dann auch mit der baldigen Regierungsbildung in Berlin in die Tat umgesetzt werden kann und wir den Verfassungsfeinden den finanziellen Boden entziehen. Dazu laden wir Sie alle herzlich ein, auch die Kollegen der AfD, wenn sie es sich noch überlegen wollen.
Sehr geehrter Herr Kollege Kramer, alles hat ja seine Ursache und seinen Grund. Auch, dass viele Ihrer Frakti
Und dass die antragstellenden Fraktionen Sie nicht eingeladen haben, hier Miteinreicher zu sein, liegt allein an Ihrem Agieren auch als Fraktion hier im Landtag.
Am 25. Januar 2017 hat dieser Landtag bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD beschlossen, ein klares Signal gegen den Rechtsextremismus und für Demokratie und Toleranz in unserem Land zu setzen. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer hat in dieser damaligen Debatte das NPD-Verbotsverfahren als „reine Geldverschwendung“ bezeichnet. Und da glauben Sie doch nicht im Ernst, sehr geehrte Herren von der AfD-Fraktion, dass wir vor diesem Hintergrund Sie einladen, einen gemeinsamen Antrag mit uns einzureichen, der so eine Geldverschwendung beenden soll, nämlich die Steuerfinanzierung für die NPD?!
Es gibt im Übrigen noch einen zweiten Grund, der Sie unterscheidet in Ihrem Agieren, im Zusammenhang mit einer anderen Fraktion und einer aktuellen Debatte, die im Vorfeld dieses Antrages auch die Medien beschäftigt hat. Ich meine hier die Auseinandersetzung um den Kollegen Borschke, der zur Fraktion der BMV gehört. Und die Bürger für Mecklenburg-Vorpommern gehören zu den Miteinreichern. Ich will jetzt nicht die Entstehungsgeschichte dieser Bilder, die dann zu sehen waren, hier deutlich machen, aber es gibt einen sehr wesentlichen Unterschied: Der Kollege Borschke hat sich uns gegenüber erklärt. Er hat zu uns den Kontakt gesucht, er hat uns informiert über die Hintergründe und seine Position zu den aufgeworfenen Fragen, im Übrigen auch der Fraktionsvorsitzende der BMV-Fraktion. So etwas vermisse ich von Ihnen bis zum heutigen Tag, Herr Kollege Kramer, im Zusammenhang mit Ihrem ehemaligen Fraktionskollegen Holger Arppe. Es gibt also eine deutliche Trennlinie – auch wenn Sie räumlich sehr nahe zusammensitzen – in dieser Frage zwischen Ihnen und den Kolleginnen und Kollegen der BMV-Fraktion, die wahrscheinlich auch aus diesem Grund ihre alte Fraktion verlassen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das NPD-Verbotsverfahren war eben – anders, als der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion ausgeführt hat – keine reine Geldverschwendung. Und ich will es noch mal sagen, dieser Antrag macht Schluss mit der Geldverschwendung, nämlich mit der Steuerfinanzierung der NPD.
Aber gestatten Sie mir noch zwei Anmerkungen zu diesem Antrag. Als Erstes müssen wir natürlich kritisch und selbstkritisch feststellen, dass es höchste Zeit ist für diesen Antrag. Man kann auch nicht alles auf die Regierungsbildung in Berlin schieben. Aber lieber spät als nie
Auf den Tag genau vor einem Jahr hat dieser Landtag verkündet, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als Aufruf an Staat und Zivilgesellschaft zu verstehen ist, die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus mit anderen geeigneten Mitteln als einem Parteienverbot zu führen. Ich verhehle nicht, dass mich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes überzeugt hätte, und ich hätte mir gewünscht, dass unser gemeinsames Anliegen, die NPD zu verbieten, durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden wäre. Das Gericht hat anders entschieden, wir haben es zu akzeptieren und zu respektieren, wie der Innenminister ausgeführt hat.
Wir wenden nun eines dieser Mittel an, die uns das Bundesverfassungsgericht mit auf den Weg gegeben hat, nämlich über andere Wege auch die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus zu führen. Ich will aber zugleich deutlich machen, dass mit der Beschlussfassung des Landtages zu diesem Antrag für uns alle die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus nicht beendet sein darf, weil auch die NPD – die NPD, deren Geldhahn wir jetzt über diesen Weg zuschließen wollen – nur ein kleiner Bestandteil der rechtsextremistischen Szene hier auch in Mecklenburg-Vorpommern ist. Deswegen ist es nur ein Einzelaspekt und es muss unsere große Herausforderung sein, uns über diesen Einzelaspekt hinaus mit dem rechtsextremen Gedankengut in Mecklenburg-Vorpommern auseinanderzusetzen und ihm seine Grundlagen zu entziehen.
Die dargestellte Grundgesetzänderung und der damit vorliegende Antrag waren auch in der Diskussion im Vorfeld im Bundestag nicht frei von juristischen, verfassungspolitischen oder demokratietheoretischen Zweifeln. Die Sachverständigenanhörung im Mai des letzten Jahres zur Änderung des Grundgesetzes hat zu teils recht unterschiedlichen Auffassungen geführt – auch das müssen wir im Blick behalten, wenn wir uns mit dieser Frage auseinandersetzen –, zu einem gewissen „verfassungspolitischen Grummeln im Bauch“, wie es der Parteienrechtler Morlock ausdrückte. Einerseits müsse der Staat nicht Parteien finanzieren, die ihn ablehnen oder gar bekämpfen, andererseits sei diese Grundgesetzänderung eine Misstrauenserklärung gegenüber der Urteilskraft der Bürgerinnen und Bürger. Auch das war in der Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag zu hören, auch das sollte uns allen zu denken geben, wenn wir weitere Schritte gehen in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus.
Aber, liebe Kollegen, solange die jeweiligen Argumente sachlich und begründet vorgetragen werden, sollte man sie auch mit Respekt zur Kenntnis nehmen. Und genau das hat diesen Landtag immer ausgezeichnet, dass wir über Parteigrenzen hinweg uns mit Respekt begegnet sind in den unterschiedlichen Formen in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Das waren durchaus Sternstunden dieses Parlamentes und an diesem Weg sollten wir festhalten.
Also, der Landtag hat mit seiner Mehrheit bereits mit dem Beschluss vom Oktober 2012 eine Grundsatzentscheidung getroffen, indem er sich für ein NPD-Verbotsverfahren ausgesprochen hat. Die heutige Antragstellung ist eine richtige Schlussfolgerung, verbunden mit der Aufforderung meiner Fraktion an uns alle, die Auseinan
dersetzung mit rechtsextremem Gedankengut in diesem Land weiterhin konsequent zu führen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verfassungswidrigen Parteien muss der staatliche Geldhahn zugedreht werden. Die NPD ist verfassungswidrig, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar letzten Jahres wurde schon mehrfach angesprochen. Die NPD will nach den Feststellungen des Verfassungsgerichts die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist nun mal der elementare Verfassungskern der Bundesrepublik Deutschland.
Ich möchte nur kurz drei Punkte noch mal hervorheben, die auch der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts im Wesentlichen zugrunde liegen.
Zunächst die Menschenwürde: Die freiheitlich-demokratische Grundordnung geht zunächst von der Menschenwürde aus. Hierzu zählt die Achtung eines jeden Menschen, egal welcher Hautfarbe, welcher Religion, welchen Geschlechts oder Sonstigem. Unvereinbar mit der Menschenwürde sind rassistische Diskriminierungen. Die NPD fabuliert von einer nebulösen Volksgemeinschaft und verletzt damit die Menschenwürde. Sie zielt auf Ausgrenzung und Verächtlichmachung ab.
Des Weiteren führt das Verfassungsgericht aus zur Demokratie. Auch die Demokratie gehört zu den wesentlichen Merkmalen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, und zum Wesen der Demokratie gehört zuvörderst die gleichberechtigte Teilhabe aller Staatsangehörigen an der politischen Willensbildung. Die NPD missachtet auch dies, denn sie will nur die teilhaben lassen, die auch ethnisch deutsch sind.
Und ein letzter Punkt: Nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts ist die NPD auch wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus. Sie verachtet die demokratische Ordnung, ist judenfeindlich und verfolgt ein diffuses Volksgemeinschaftskonzept. Sie benutzt Vokabular der Nationalsozialisten und verfolgt das Ziel, die Geschichte zu revidieren. Eine Verbundenheit mit der Vorstellungswelt des Nationalsozialismus wird dokumentiert.
Das waren die drei wesentlichsten Argumente des Verfassungsgerichtes, die es, finde ich, wert sind, auch noch mal dargelegt zu werden.
Wer den Staat selbst abschaffen will, der darf auch nicht vom Staat dafür bezahlt werden. Unsere Demokratie muss wehrhaft sein. Es ist eine permanente Gefahr einer Demokratie, dass ihre Feinde die Freiheiten missbrauchen, um die Demokratie selbst abzuschaffen. Die NSDAP hatte schon 1928 keinen Hehl daraus gemacht. So schrieb in diesem Jahr Joseph Goebbels, Zitatanfang: „Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen. Wir werden Reichstagsabgeordnete, um die
Weimarer Gesinnung mit ihrer eigenen Unterstützung lahmzulegen. Wenn die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freifahrkarten und Diäten zu geben, so ist das ihre eigene Sache. … Wir kommen als Feinde! Wie der Wolf in die Schafherde einbricht, so kommen wir.“ Zitatende. Wir werden die Dummheiten aus der Weimarer Zeit nicht wiederholen!
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass der nunmehr grundgesetzliche Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung natürlich generell gilt. Herr Krüger hat das auch schon gesagt. Es ist ganz grundsätzlich richtig, dass verfassungsfeindliche Parteien nicht auch noch von dem Staat Geld bekommen, den sie beseitigen wollen. Verfassungsfeinde jedweder Couleur dürfen nicht das Geld des Steuerzahlers erhalten. Das ist die grundsätzliche Überzeugung der BMV. Verfassungsgegnern ist immer entschieden entgegenzutreten, egal, aus welcher Richtung sie angreifen.
Da ich noch ein paar Sekunden Zeit habe, noch ein persönliches Wort zu dir, Nikolaus, als Fraktionsvorsitzendem, was die Frage der Zusammenarbeit angeht. Das muss die AfD-Fraktion zunächst einmal mit sich selbst klären. Der Parlamentarische Geschäftsführer hat mir gegenüber persönlich wiederholt uns als BMV-Politikern den – wörtlich – „Krieg“ erklärt. AfD-Funktionäre,
AfD-Funktionäre – ich sage bewusst Funktionäre, nicht nur einfache Mitglieder – wollen insbesondere mich, Zitat, „an die Wand stellen“, sodass erst mal hier die AfD selbst mit sich aufräumen muss, bevor sie von anderen irgendeine Zusammenarbeit verlangt.
Herr Kramer, ich habe mir die Frage gestellt, vor welchem Hintergrund gerade zu Beginn der Debatte ein Teil Ihrer Fraktion aufgestanden ist und rausgegangen ist. Vielleicht könnten Sie mir noch mal erklären,