Eine Nachfrage: Herr Minister, Sie haben im Mai vergangenen Jahres im Wirtschaftsausschuss explizit auf die Qualifizierung in den Werften abgestellt. Wir haben im Finanzausschuss in der vergangenen Woche erfahren, dass MV-Werften circa 1.000 Beschäftigte noch in diesem Jahr einstellen möchte. Damit verbunden sind natürlich Qualifizierungsanforderungen. Wie gehen Sie denn damit um?
Wenn Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe, der maritimen Wirtschaft oder aus dem Mittelstand heraus Anträge stellen, dann gehören selbstverständlich auch die Werften dazu. Allerdings werden wir keine Ingenieure fördern und wir werden nur das fördern, was in besonderer Weise für Fort- und Weiterbildung, zum Bau von hochqualifizierten Schiffen, wie Global-ClassSchiffen, Schiffe der Rhine Class oder auch Endeavor Class, nötig sind. Das ist, denke ich, im Interesse aller. Es werden nur die Dinge gefördert, die in der normalen Weiterbildung auf den Werften gemacht werden müssen. Also der normale Standard wird nicht gefördert, sondern nur die höherwertige Qualifikation zur Verbesserung der Qualität im Schiffbau. Und die 1.000 Arbeitsplätze werden nicht durch das Land bezahlt, sondern durch das Unternehmen selbst.
Frau Präsidentin, eine zweite mögliche Nachfrage: Liegen denn Anträge auf Förderung von Qualifizierung durch MV-Werften derzeit vor?
Das muss ich nachreichen, das kann ich jetzt so aus dem Kopf nicht sagen, wie viele es sind und welche Dinge. Das beantworte ich Ihnen schriftlich.
5. Die Hansestadt Stralsund hat beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit einen Förderantrag auf 9,18 Millionen Euro für dringend notwendige Reparaturen an der Gorch Fock I gestellt, die als Museumsschiff im Hafen von Stralsund liegt. Ohne diese Reparaturen müsste der Betrieb des Schiffes in Kürze eingestellt werden und die Stadt Stralsund verlöre eine ihrer Attraktionen.
Wie weit ist der Bearbeitungsstand dieses Förderantrages und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Ja, guten Morgen, Herr Kollege! Herr Reuken, wir haben einen Antrag der Hansestadt Stralsund und es geht um die Gorch Fock I, das ist sozusagen ein maritimes Kulturerbe. Die Fördersumme von 9,18 Millionen Euro war mal eine erste Zahl, die vor wahrscheinlich sieben Jahren geboren worden ist. Wir haben mittlerweile einen Antrag von 3,6 Millionen Euro vorliegen. Das Entscheidende ist aber, bevor man eine Entscheidung trifft, dass wichtige Unterlagen durch die Beteiligten zu erstellen sind, in besonderer Weise die Frage, wie geht man mit dem maritimen Kulturerbe, sprich dem Verein und dem Vertrag mit der Hansestadt Stralsund um. Das ist eine der entscheidenden Hürden, die genommen werden müssen, um am Ende dann auch den ersten Rang der Besicherung für die Hansestadt Stralsund sicherzustellen und damit Haftungsfragen der Hansestadt auszuschließen, dergestalt, dass also dieses Schiff erstens dort liegt, wo es liegt, zweitens die Anlandung und die Leitungen zur Versorgung und Entsorgung sichergestellt sind, und es muss sichergestellt werden, dass es sich um ein schwimmendes Museum handelt, das nicht fahrtüchtig ist. Also die Grundinstandsetzung der Gorch Fock I soll mit rund 4 Millionen Euro sichergestellt werden. Entscheidend ist, dass Anträge und Formulare eingereicht werden, die auch bearbeitet werden können. Zurzeit fehlt dazu noch jede Grundlage.
Ich darf nun den Abgeordneten Professor Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD, bitten, die Frage 6 zu stellen.
6. Trotz des Anreizsystems aus Lohnkostenzuschüssen und Kostenübernahme bei der behindertengerechten Ausgestaltung von Arbeitsplätzen wird bei den Unternehmen in MecklenburgVorpommern die Pflichtquote nicht erfüllt.
Welche weiteren Schritte zur Förderung derartiger Einstellungen und welche Maßnahmen zum Bürokratieabbau bei entsprechenden Antragsstellungen sieht das Wirtschaftsministerium hier für die Zukunft vor?
Sehr geehrter Herr Professor Weber! Ich bin dankbar für Ihre Anfrage. Ich will darauf verweisen, dass eine gesetzliche Beschäftigungspflicht besteht, und das ist in den Bundesgesetzen geregelt. Darauf hat zumindest das Land nicht direkt, sondern nur indirekt über den Bundesrat Einfluss. Also wenn wir etwas ändern wollen, müssen wir natürlich die Frage stellen in Bezug auf Paragraf 71 des IX. Sozialgesetzbuches. Da geht es um die privaten Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen. Auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, das ist sozusagen die Pflicht. Im Land Mecklenburg-Vorpommern bieten die privaten Arbeitgeber 4,2 Prozent von der 5-Prozent-Hürde an. Wir sind damit fast bei 5 Pro
zent, aber eben noch nicht ganz. Der Arbeitsmarktbericht vom 28. Februar dieses Jahres geht davon aus, dass hier noch 4.575 schwerbehinderte Menschen als arbeitslos oder arbeitssuchend registriert sind. Von der guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt profitieren auch Schwerbehinderte, aber nicht in dem Maße wie andere Gruppen.
Von daher bleibt es eine stete Aufgabe, über Zuschüsse bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener politisch Einfluss zu nehmen. Die Kosten für die Berufsbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen stehen da genauso auf der Tagesordnung. Am Ende ist es aber so, dass konkrete Gründe im Einzelfall die Unternehmen dazu verleiten, die 5-Prozent-Marke nicht zu erreichen. Dazu liegen uns keine detaillierten Erkenntnisse in der Landesregierung vor. In besonderer Weise geht es jetzt natürlich um die Förderung von Inklusionsprojekten, und die Inklusionsinitiative II ist ein Bundesprogramm, das im Land Mecklenburg-Vorpommern auch eingeführt wird. In besonderer Weise ist hier das Landesamt für Gesundheit und Integration zuständig.
Hilfen im Arbeitsleben sind weitere Möglichkeiten, Aufklärung, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach Paragraf 14 Absatz 2 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung. Die Teilhabe wird vorrangig gefördert und damit werden also die Mittel, die eingezahlt werden, denke ich, auch zielgerichtet eingesetzt. Des Weiteren sind die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter für die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben in eigener Zuständigkeit mit heranzuziehen. So weit.
Eine Nachfrage, bitte: Ich habe mir das Formular, das auszufüllen ist bei Anträgen auf behindertengerechte Aus- und Umgestaltung von Arbeitsplätzen, mal angeschaut und muss sagen, selbst für mich als gelernten Juristen ist das nicht ganz einfach zu verstehen, und insbesondere die Nachweisungen, die dort gefordert sind, sind sehr umfangreich. Hat das Wirtschaftsministerium vor, da vielleicht eine vereinfachte Fassung vorzulegen, und haben Sie sich dieses Antragsformular selbst mal angeschaut?
Ich bin gerne bereit, das mit Ihnen durchzugehen. Das ist schwierig, gebe ich zu. Andererseits ist das ja durch die Bundesebene entwickelt worden und die nachgeordneten Einrichtungen.
Entbürokratisierung gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Zukunft. Von daher, Professor Weber, sollten wir uns mal hinsetzen und überlegen, wie wir das etwas leichter verständlich, lesbarer und für den Bürger freundlicher gestalten, dass er auch versteht, was da beantragt wird, und dass man nicht immer einen Juristen braucht oder weitestgehend einen Juristen braucht.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Standortgemeinden von Erneuerbare-Energie-Anlagen finanziell besser beteiligen, Drucksache 7/1816.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Standortgemeinden von Erneuerbare- Energie-Anlagen finanziell besser beteiligen – Drucksache 7/1816 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wünsche erst mal einen schönen guten Morgen! Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir die Kommunen, die die Lasten der Energiewende tragen, die auf ihrem Gemeindegebiet eine Biogasanlage oder eine Windkraftanlage stehen haben, die deshalb in ihrer kleinen Gemeindefeuerwehr besondere Brandschutzbedarfe einplanen müssen, die Einschränkungen im Landschaftsbild oder auch Immissionen hinnehmen müssen, dass wir diese Gemeinden im entsprechenden Maße finanziell besser beteiligen müssen. Diese Diskussion führen wir hier im Landtag schon seit mehreren Jahren, über mehrere Legislaturperioden hinweg, und dass wir heute wieder darüber sprechen, zeigt, dass die bisher getroffenen Regelungen noch nicht ausreichend sind, um diesen Gedanken der finanziellen Beteiligung besser umzusetzen.
Ein erster Gedanke ist natürlich dabei immer die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer verfolgt den Zweck, die besonderen Belastungen und Aufwendungen der Gemeinden wegen des Vorhandenseins von Gewerbebetrieben auszugleichen. Schöne Definition, aber genau diese Definition gilt eben für alle Gewerbebetriebe, also auch für den Bäcker wie für das Autohaus, und das hat nichts mit den speziellen Belastungen durch ErneuerbareEnergie-Anlagen zu tun. Der Bundesgesetzgeber hat in der Vergangenheit schon reagiert und den Verteilungsmaßstab bei der Gewerbesteuer in Richtung 70 : 30 Prozent zugunsten der Standortgemeinden verändert. Aber auch das hat nicht zu einer merklichen Verbesserung der Akzeptanz bei den Standortgemeinden geführt, denn von diesem Zerlegungsmaßstab profitieren derzeit noch zu wenige Gemeinden, da die Gewerbesteuer erst dann anfällt, wenn der sogenannte Totalgewinn eintritt, also meist nach der Phase der Abschreibung, nach zehn bis zwölf Jahren. Davor liegen die Belastungen unausgeglichen bei den Standortgemeinden. Und auch danach wird oftmals aus den verschiedensten Gründen keine Gewerbesteuer bezahlt, beispielsweise durch Weiterverkäufe der Projekte. Das ist meistens der Grund, warum keine Gewerbesteuer anfällt.
Eine weitere Verbesserung des Verteilungsmaßstabes wäre also grundsätzlich wünschenswert und auch ein möglicher Weg, aber nicht das Allheilmittel. Es gibt allerdings Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die ausdrücklich feststellen, dass diese Regelung, die den Standortgemeinden 100 Prozent der Gewerbesteuer zusprechen würde, mit dem deutschen Recht vereinbar und zulässig wäre, aber es müsste eben rechtlich umgesetzt werden. Und genau dort befindet sich der Haken. Am anderen Ende des Verteilungsmaßstabes sitzen auch Gemeinden, und diese Gemeinden befinden sich nun mal meist in den größeren und einwohnerstärkeren Bundesländern. Was für unsere
Kommunen also eine Verbesserung darstellen würde und zu mehr Akzeptanz führen würde, würde in anderen Bundesländern und anderen Gemeinden zu einem Verlust an Steuereinnahmen führen.
Meine Fraktion hat deshalb bei diesem Antrag nicht nur die Veränderung beim Zerlegungsmaßstab der Gewerbesteuer im Blick. In Betracht kommt für meine Fraktion insbesondere die Einführung einer eigenen Grundsteuer für Standorte von Erneuerbare-Energie-Anlagen. Nennen wir sie meinetwegen die neue Grundsteuer E. Ein solches Vorgehen wäre gerecht und würde sofort nach Bau den Gemeinden zugutekommen. Ein jährlicher Beitrag von beispielsweise 5.000 Euro je Megawattleistung halte ich dabei für durchaus angemessen.
Bei der Einführung einer neuen Gewerbe-/Grundsteuerart befinden wir uns aber ebenso wie beim Gewerbesteuerzerlegungsmaßstab auf dem Gebiet der Bundesgesetzgebung. Wir als Landtag können darüber also nicht alleine entscheiden, sondern wir müssen versuchen, über die Bundespolitik entsprechende Initiativen einzubringen. Ich freue mich deshalb auf die Diskussion und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank für die Diskussion, die wir an dieser Stelle ja unter verschiedenen Aspekten bereits geführt haben. Intensiv haben wir sie geführt in diesem Bundesland bei der Einführung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes. Eben gerade weil es bei allen anderen Rechtsinstituten immer einer Mitwirkung des Bundestages und 15 anderer Bundesländer bedarf und wir dann in den eben beschriebenen Wechselwirkungen sind, die in Wahrheit zum Teil auch Verteilungskämpfe darstellen, haben wir versucht, an dieser Stelle Wege zu finden, wie das Bundesland selbst – nur mit seiner eigenen Gesetzgebungskompetenz – Möglichkeiten eröffnen kann.
Ich freue mich gleichwohl, weil es ein Antrag ist, der zu einer Initiative passt, mit der wir uns intensiv in den Koalitionsverhandlungen des Bundes befassen durften, und da Ländervertreter zum Teil auf den parteilichen Seiten mit verhandeln durften, war es möglich, gerade solche Themenfelder, die wir als norddeutsche Bundesländer, in diesem Fall Mecklenburg-Vorpommern, an dieser Stelle kennengelernt haben, besonders detailliert einzubringen. Ich habe mitarbeiten dürfen in dem Arbeitskreis Energie. Im Rahmen der Gesamtkoalitionsverhandlungen auf Bundesebene sind die einzelnen Themen in Unterarbeitsgruppen weitergereicht worden. Umwelt und Energie haben eine besondere Arbeitsgruppe ausgelöst. In der haben wir als mecklenburg-vorpommersche Seite, habe ich als Person genau diese Fragen eingebracht und
freue mich, dass erstmalig – und dann im Übrigen unter Beteiligung verschiedener anderer Bundesländer – ein Passus im Bundeskoalitionsvertrag beinhaltet ist. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Koalitionsvertrag:
„durch eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien … die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EE-Anlagen beteiligen“, und dann geht es noch um die Möglichkeiten einer weitergehenden Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Es gibt also das erste Mal tatsächlich ein bundesweites Versprechen, da ranzugehen, es ist allerdings nicht weitergehend konkretisiert, weil zwischen den Diskussionen über Grundsteuer, Gewerbesteuer oder aber eben auch einer abstrakteren Regelung, beispielsweise eines bundesweiten Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes, sich viele Möglichkeiten finden und die in der Kürze der Zeit nicht abschließend beantwortbar waren.
Die Diskussion ist im Übrigen intensiv bestimmt worden von den gewerbesteuerlichen Erörterungen/Debatten, und zu meiner Überraschung ist auch im norddeutschen Verbund die Frage, wie wirkungsvoll die Gewerbesteuer zurzeit bedient, sehr unterschiedlich beantwortet worden. Ich glaube, dass am Ende die Eindrücke, die ich mitbringen konnte aus der Zeit der Arbeit als Energieminister, dazu beigetragen haben, dass alle Beteiligten sich einig waren, auch bei der Gewerbesteuer wäre möglicherweise Nachbesserungsbedarf.
Wenn wir gewerbesteuerliche Fragen erörtern, müssen wir aber zugrunde legen – und das ist von Ihnen angesprochen worden –, dass die Frage, wie verteile ich die Gewerbesteuer zwischen verschiedenen Standorten, natürlich überhaupt erst dann spannend wird, wenn eine Gewerbesteuer entsteht. Der Kollege Liskow hat eben angesprochen, dass es Situationen gibt, wo ich durch Weiterveräußerungen oder durch Neuinvestitionen neues Abschreibungsvolumen schaffe, und da das zunächst mit erheblichen Abschreibungen auf die Gewinne drücken kann, es also steuerrechtlich überhaupt keine versteuerbaren Gewinne in dem Moment geben mag, ist auch der Verteilungsmaßstab irrelevant, weil ich nur dann überhaupt in die Diskussion komme, wie viel bekomme ich ab, wie viel ist also der Verteilungsmaßstab, wenn ein Gewinn, der zu verteilen ist, eine Steuer, die zu verteilen ist, entsteht.
Die Frage der Gewerbesteuer wird im Übrigen erst dann spannend bei der Verteilung, wenn ich mehrere Standorte habe. Das ist sehr unterschiedlich und auch deshalb ist der Schmerzimpuls in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Sie werden Bundesländer finden, wo Investitionen in Wind, Solar, in Biomasse sehr oft von einem regionalen Unternehmen, von einem regionalen Investor passieren. Dann hat der im Regelfall seinen gewerbesteuerlichen Firmensitz auch ausschließlich in dem Bundesland, hoffentlich in der Gemeinde, die da jeweils an dieser Energieerzeugung beteiligt ist, und dann ist es natürlich ein Stück weit leichter, in der Gemeinde auch die gewerbesteuerlichen Wirkungen zu entfalten.