Also zu den konkreten Zahlen der Studie: 71 Prozent versuchen, die Kandidatinnen und Kandidaten für das Betriebsratsamt einzuschüchtern.
Ich rede jetzt von bundesweiten Zahlen, Herr Waldmüller. Für Mecklenburg-Vorpommern gibt es nämlich keine bislang.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Der Abgeordnete Dr. Ralph Weber bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Herr Kollege Abgeordneter, trotzdem müssen Sie schon darauf warten, ob ich Sie frage. Sie können das natürlich dann ablehnen. Also lassen Sie eine Frage zu?
66 Prozent versuchten, die Bestellung des Wahlvorstandes zu verhindern, 43 Prozent unterstützen arbeitgebernahe Kandidatinnen und Kandidaten, 20 Prozent kündigen bekannt gewordenen Kandidatinnen und Kandidaten, 19 Prozent kaufen Kandidatinnen und Kandidaten heraus und 13 Prozent kündigen bereits den Mitgliedern des Wahlvorstandes.
Es ist also offensichtlich, Herr Professor Weber, dass es Regelungslücken gibt, und ich habe in der Einbringung fünf konkrete und, wie ich finde, vernünftige Vorschläge unterbreitet, wie man diese schließen kann. Die Verankerung des Schulungsanspruchs hatte ich angesprochen für Mitglieder des Wahlvorstandes oder die Möglichkeit, externe Expertise bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl hinzuzuziehen. Worum geht es da? Das zielt auf den Ausgleich des strukturellen Nachteils in der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber.
Der Vorschlag, eine Regelung analog den Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung für befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder zu treffen, zielt darauf ab, diesen Beschäftigten den Weg in ein Betriebsratsgremium überhaupt erst mal zu eröffnen. Warum? Wenn sie nämlich Angst haben müssen, dass sich mit ihrer Kandidatur oder erst recht in der späteren Wahrnehmung ihrer Aufgabe die Verlängerung oder Entfristung ihres Arbeitsvertrages erledigt hat, dann wird man sie schwerlich für die Arbeit in einem Gremium begeistern können.
Das Ordnungs- und Zwangsgeld bei groben Verstößen von Arbeitgebern auf 25.000 Euro – jetzt liegt es übrigens bei 10.000 Euro – zu erhöhen, das soll natürlich abschrecken. Und zu guter Letzt, der bessere Schutz für Wahlvorstandsbewerber im Kündigungsschutzgesetz folgt der eben auch an Zahlen nachzuvollziehenden Erkenntnis, dass schon Wahlvorstandsbewerber akut gefährdet sind.
Und auch da, Herr Professor Weber, ist es eben nicht so, wie Sie vorhin in Ihren Darstellungen ausgeführt haben, dass das alles sozusagen heute schon im Kündigungsschutzgesetz derart geregelt ist. Die Vorschläge zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes zielen nämlich auf eine Verbesserung des Istzustandes, denn der Kündigungsschutz wird auf Wahlvorstandsbewerber ab dem Zeitpunkt ihrer Bewerbung erweitert. Wir wollen, dass der Kündigungsschutz für die in der Einladung oder Antragstellung genannten Arbeitnehmer von den ersten drei – das ist nämlich der Stand heute – auf alle dort Aufgeführten erweitert wird. Also wenn Sie dazu Stellung nehmen, dann bitte auch konkret auf den Vorschlag eingehen.
Wir haben, das ist richtig, mal vorgeschlagen, die Problematik der Verfahren nach Paragraf 119 BetrVG näher zu untersuchen. Was den im Antrag genannten Termin
Zum Betriebsrätetag und den damit verbundenen Chancen habe ich ebenfalls in der Einbringung ausgeführt. Wir wären offen für die Gestaltung und den Turnus. Warum man diesen Vorschlag jetzt so kategorisch ablehnt, will mir nicht einleuchten. Ich erinnere mich hier an andere Vorschläge wie beispielsweise, kleine und mittelständische Betriebe mit vorbildlicher Gesundheitsvor- und -fürsorge zu prämieren. Damals wurde das in Bausch und Bogen vom Tisch gewischt und heute wird es praktiziert. Da mussten auch erst Foerster und DIE LINKE kommen, damit es bei Glawe kein Gewürge gibt.
Was die Frage des Beratungsangebotes für von haltlosen Kündigungen, ungerechtfertigten Gehaltskürzungen oder Mobbing betroffene Betriebsräte oder solche, die sich erst mal auf den Weg machen wollen, deren Wahl jedoch verhindert, angefochten oder manipuliert wird, angeht, sind wir ebenfalls für die Form der Ausgestaltung offen. Ich könnte mir hier ohne Weiteres ein gemeinsames Angebot für alle drei Nordländer, also MecklenburgVorpommern sowie Hamburg und Schleswig-Holstein, vorstellen, in dessen Rahmen man dann regelmäßige Beratungen anbietet. Wichtig wäre halt nur, dass nach erfolgter Kontaktaufnahme auch tatsächlich ortsnahe Beratung stattfinden kann. Das wäre, den politischen Willen vorausgesetzt, sicherlich ohne Weiteres möglich. Der DGB hat ja hier Regionsgeschäftsstellen, in Schwerin, Neubrandenburg oder Stralsund beispielsweise.
Also zusammengefasst: Ich denke, wir haben hier Vorschläge unterbreitet, von denen auch jeder für sich betrachtet einzeln umgesetzt werden könnte. Deswegen will ich namens meiner Fraktion beantragen, dass es eine Einzelabstimmung sowohl der Punkte I und II als auch der unter II vorgeschlagenen Punkte 1 bis 4 gibt, und danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Foerster, da Sie meine Frage nicht zugelassen haben, muss ich das jetzt in dieser Form nachtragen. Es ist unklar geblieben bei dieser Studie der Friedrich-EbertStiftung, auf die Sie sich da bezogen haben, …
ob bei den Prozentzahlen, die Sie genannt haben, der Beeinträchtigungen bei Betriebsratswahlen, von 77 Prozent angefangen, die Einzelgründe genannt, ob „aller Betriebsratswahlen“ als Bezugsgröße genannt wurde oder ob Sie nur die Fälle als Bezugsgröße haben, bei denen Behinderungen überhaupt festgestellt waren. Das macht nämlich jetzt einen Unterschied aus. Mehr wollte ich eigentlich gar nicht wissen mit meiner Frage. Deswegen sind die hohen Prozentzahlen dann aussagekräftig, wenn alle Betriebsratswahlen gemeint werden, und weniger aussagekräftig, wenn sie nur die zehn oder zwölf aktenkundigen Fälle tatsächlicher Behinderung ins Auge fassen.
Und zum Zweiten wollte ich sagen, Sie hatten auch Unrecht damit, als Sie gesagt haben, vielleicht mit Ausnahme von Herrn Wildt hätten alle Kollegen in Abrede gestellt, dass es solche Behinderungen gibt. Das haben wir mitnichten so getan. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass es solche Behinderungen gibt. Die gibt es überhaupt grundsätzlich und die gibt es vor allem neuerdings mit Blick auf Kandidaten der AfD oder entsprechende Vereinigungen, nur, dass es weniger die Arbeitgeber sind, sondern Gewerkschaften oder Widerstände im Betrieb selbst, die bis hin zur Unterdrucksetzung, massiven Drohungen und so weiter versuchen zu verhindern, dass es solche Listen gibt. Also zuhören! Es ist nicht so, dass es das nicht gibt, es hat sich nur gewandelt. So, wie sich die betriebliche Wirklichkeit gewandelt hat, haben sich auch die Fälle dieser Beeinträchtigungen und Behinderungen von Betriebsratswahlen gewandelt. Dass es so was gibt, ist Tatsache. Und wie gesagt, dazu läuft bei mir – leider erst seit wenigen Monaten – eine Doktorarbeit. Die stelle ich gerne hier der Bibliothek zur Verfügung, wenn sie fertig ist. Das wird aber erst so in zwei Jahren der Fall sein. – Danke.
Während der Aussprache ist von der Fraktion DIE LINKE der Antrag gestellt worden, die Abstimmung einzeln durchzuführen. Wir kommen also zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1828.
Ich lasse abstimmen über den Punkt I. Wer dem Punkt I des Antrages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Punkt I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1828 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der BMV und Gegenstimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Punkt II.1 des Antrages. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Punkt II.1 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung aller anderen anwesenden Abgeordneten abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Punkt II.2. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Punkt II.2 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Punkt II.3. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Punkt II.3 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Punkt II.4. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Punkt II.4 bei gleichem Stimmverhalten ebenfalls abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 36: Beratung des Antrages der Fraktion der BMV – Für eine Neuregelung im Umgang mit dem Wolf einsetzen, auf Drucksache 7/1808.
Antrag der Fraktion der BMV Für eine Neuregelung im Umgang mit dem Wolf einsetzen – Drucksache 7/1808 –