aber komischerweise ist es bei uns allen so angekommen, dass Sie ihn erweckt haben. Also dann muss man doch trotzdem darüber nachdenken, wie das denn dazu gekommen sein kann.
Die Unternehmer sind für uns wichtig. Mir ist es viel wichtiger, dass wir den Unternehmern den Rücken stärken, dass wir ihnen sagen, kommt hierher, Investoren, kommt nach Mecklenburg-Vorpommern, hier habt ihr wunderbare Bedingungen. Natürlich beachten wir die Rechte der Arbeitnehmer und natürlich wollen wir, dass die Arbeitsbedingungen besser werden und dass vor allen Dingen die Einkommen erhöht werden. Aber das ist nicht das Entscheidende, dass wir dafür Betriebsräte haben, denn die Logik, die Sie aufgemacht haben, zehn Prozent mehr Verdienst in Unternehmen, die einen Betriebsrat haben, die ist ja so in der Kausalität überhaupt nicht bewiesen. Es ist wahrscheinlich eher andersherum, dass die größeren Unternehmen einfach besser zahlen können, und da sind dann eben auch Betriebsräte.
Sie müssen auch dabei bedenken, welche Branchen wir hier bei uns im Land haben. Wir haben viele Dienstleistungsbranchen, wir haben Branchen, in denen mit Saisonarbeitskräften gearbeitet wird, und da ist einfach die Betriebsratssituation anders als in einem produzierenden Großunternehmen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Antrag „Mitbestimmung stärken – Betriebsräte besser schützen“: Bestimmend für die Betriebsratswahlen – das haben wir schon gesagt – ist das Betriebsverfassungsgesetz, und ich spare mir jetzt aufzuzählen, welche Aufgaben da drin beschrieben sind für die Betriebsräte. Ich möchte auch im Namen der CDU-Fraktion selbstverständlich allen Betriebsräten danken, die sich hier um die Belange kümmern. Das mal vorausgeschickt.
Aber natürlich können, Herr Foerster, Arbeitgeber auch abseits der Existenz solcher Gremien immer ein offenes Ohr für genannte Anliegen haben. Und gerade – ich sage mal, die Zeiten ändern sich ja auch, die Zeiten haben sich geändert –, und gerade in der heutigen Zeit, wo Fachkräftemangel herrscht, wo man Mitarbeiter im Unternehmen halten muss, weil die Mitarbeiter das größte Kapital des Unternehmens schlechthin sind, da wird der Unternehmer allein schon dafür Sorge tragen, die Bedürfnisse der Mitarbeiter eben zu berücksichtigen.
Deswegen widerspreche ich, das unterstelle ich jetzt und deswegen widerspreche ich doch dem bizarren Unternehmerbild dieses Antrags, denn gleich in Punkt 1 des vorliegenden Forderungskatalogs, den Sie hier aufgemacht haben, wird nach der Staatsanwaltschaft für den Arbeitgeber geschrien. Ich habe das bereits in der Diskussion zum Vergabegesetz und zum Mittelstandsförderungsgesetz gesagt, ich finde es unerträglich, wie insbesondere DIE LINKE immer wieder versucht, Unternehmertum zu kriminalisieren.
Da schreiben Sie zwar oben rein – ja, Herr Foerster, gucken Sie Ihren Antrag an –, da schreiben Sie oben, und zwar alibimäßig, etwas von „funktionierenden Sozialpartnerschaften“, aber Sozialpartnerschaften funktionieren
nicht einseitig, sie funktionieren in einem Miteinander – mit einem Miteinander, Aufeinanderzugehen, MiteinanderLösungen-Finden. Das muss respektvoll und partnerschaftlich stattfinden, kann aber nie einseitig fordernd sein.
Und, meine Damen und Herren, Sie wissen, dass die Wahrscheinlichkeit der Existenz eines Betriebsrates – das ist jetzt hier schon ein paar Mal gesagt worden – mit der Größe des Unternehmens, aber auch mit den Branchen zusammenhängt. Das geht ja auch aus dieser Kleinen Anfrage hervor. Das ist eben ein Grund, warum es in unserem Land weniger Betriebsräte gibt als beispielsweise in Hamburg oder im Unterschied zu anderen Flächenländern. Zudem – und das ist nicht gesagt worden – hat der Anteil an Betrieben mit Betriebsräten laut IAB-Betriebspanel in Mecklenburg-Vorpommern seit 2010 sogar um knapp 23 Prozent zugenommen, und das korrespondiert mit erfolgreichem Engagement von der IG Metall in Nordwestmecklenburg.
Meine Damen und Herren, ich gebe dem Antragsteller recht – da gebe ich Ihnen hundertprozentig recht –, wo die Bildung von Betriebsräten verhindert wird, muss eingegriffen werden. Aber das sagt ja auch schon das Gesetz als solches aus,
Wir haben das zuletzt beim „Nordkurier“ erlebt. Der Wirtschaftsminister brachte sich in diesen Konflikt ein, in der Form, dass er sich nicht eingemischt hat, sondern sich angeboten hat für beide Seiten, als Mediator zu wirken.
Es ist von beiden Seiten angenommen worden und das Ergebnis ist bekannt. Ich kann nur dem Minister für sein Engagement danken. Das zeigt zugleich, dass die Politik in Mecklenburg-Vorpommern ausgleichend mitwirkt, wenn die Situation das erfordert. Aber selbst, wenn sie dies nicht täte, wäre eine Behinderung von Betriebsratswahlen trotzdem strafbewehrt und damit ein Fall für den Staatsanwalt, und zwar auch ohne diesen Antrag.
Herr Foerster, das reicht Ihnen aber nicht aus, Sie wollen ein aktives Werben für Betriebsräte. Das steht im Antrag. Aufgrund der Beantwortung der zitierten Kleinen Anfragen müssen Sie aber wissen, dass die Landesregierung nicht die Entscheidungen der Unternehmen und von deren Beschäftigten für oder wider die Bildung eines Betriebsrates beeinflussen darf, will oder wird. Aufgrund der Neutralitätspflicht und der Koalitionsfreiheit bei Betriebsräten tut die Landesregierung auch gut daran. Der vorliegende Antrag hingegen ist ein kaum verhohlener Versuch der Einmischung der Politik in Belange des Betriebsrates.
Ihre Forderung, die Sie hier aufstellen, Herr Foerster, ist meines Erachtens auch ein Schlag ins Gesicht für die Gewerkschaften selbst.
Vielleicht sollten Sie deren Organisationsfähigkeit zukünftig lieber hinter verschlossenen Türen statt in diesem Plenum in Abrede stellen.
Politik ist nicht dazu da, Aufgaben der Gewerkschaften zu übernehmen. Wo kommen wir denn da hin?! Das widerspricht der Neutralitätspflicht, das widerspricht der Tarifautonomie, und deswegen wird sich und soll sich Politik dort nicht einmischen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag versucht, eine Datengrundlage für das Ansinnen in Auftrag zu geben. Die Vorgehensweise ist zwar etwas abenteuerlich, denn Ihre Forschungsanfrage, so, wie Sie das möchten, wird ja quasi durch die Forderung Ihres Antrags bereits beantwortet. Ich will Ihnen das erklären, wie ich das meine: Entweder kennen Sie also die Antwort auf Ihren eigenen Punkt II.2 – Gründe für die Behinderung der Betriebsratsarbeit und Verhinderung von Betriebsratswahlen –, und wenn Sie die Antwort schon kennen, brauchen wir eine Forschungsarbeit nicht in Auftrag zu geben. Wenn Sie die Antwort aber, die Gründe für die Behinderung von Betriebsräten, nicht kennen, muss die Frage erlaubt sein, auf welcher Grundlage wir Straftatbestände in Ihrem Punkt II.1 verschärfen sollen, wenn Sie keine Grundlage dafür haben. Auf welcher Grundlage wollen Sie dann verschärfen? Also der Antrag in sich ist nicht schlüssig.
Und nehmen wir Punkt II.1 einmal für sich: Hintergrund des Anliegens ist eben, eine statistische Übersicht zur Identifizierung zu kriegen. Die Kleine Anfrage hat gesagt, warum das alles in der Frist nicht möglich ist, und deswegen sind Sie auf die Idee gekommen, das durch die Universitäten des Landes erledigen zu lassen. Sie haben das jetzt ein bisschen konkretisiert in Ihrer Aussprache, aber der Antrag vermittelt den Eindruck, als wenn es hier eine Kostenneutralität gäbe. Aber auch da werden Drittmittel notwendig sein, und im Antrag steht nichts von dem Studenten, den Sie hier benannt haben, der sich im Rahmen der Abschlussarbeit mit der Behinderung von Betriebsräten befassen soll. Davon steht jetzt hier in Ihrem Antrag nichts, das haben Sie nur in Ihren Ausführungen gesagt.
Sie sehen, ich habe im Konjunktiv gesprochen, weil Sie nämlich mit Ihrem Antrag nicht einfach zur Staatsanwaltschaft gehen können, die geben nicht einfach so Auskunft. Es ist also die Frage, inwieweit man Ihr Anliegen anonymisieren oder verallgemeinern kann, etwa in der Form, dass die Staatsanwaltschaft in 2017 in soundso vielen Fällen hier Verstöße ermittelt hat, und davon kamen soundso viele zur Anklage, beispielsweise. Dieses anonymisiert ist jedoch eine grobe Auskunft. Ich nehme an, dass den LINKEN der Datenschutz auch ein hohes Anliegen ist, aber je stärker dieses Datenschutzanliegen wiegt, umso weniger erfolg- oder erkenntnisreich wird die Beantwortung dieser Forschungsanfrage sein.
Meine Damen und Herren, bei Ihrem letzten Punkt, „Union Busting“, ging es mir wie dem Herrn Brade, da war ich zunächst ein bisschen überfordert, das habe ich in der Form auch noch nicht …
Das gibt es nicht, in der Tat. Aber dieser Begriff war mir in der Tat fremd, ich kannte den nicht. Ich habe dann natürlich auch gegoogelt. Aber am Anfang dachte ich, da der im Kontext zu Ihrer Überschrift steht, dass Union Busting etwas wie Behinderung der Etablierung von Betriebsräten ist, die, wie gesagt, durch das Betriebsverfassungsrecht hinreichend geschützt sind, aber Union Busting meint – und das habe ich herausgelesen – etwas ganz anderes, es meint Gewerkschaftszerstörung. Das steht so in Wikipedia, Gewerkschaftszerstörung.
Ich glaube aber nicht, dass irgendwelche Kräfte in Mecklenburg-Vorpommern daran arbeiten, Gewerkschaften zu zerstören oder zu zerschlagen. Das ist kompletter Unsinn. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anders als die meisten Kollegen im Saal beschäftige ich mich ja schon längere Zeit mit den Problemen der Behinderung von Betriebsratsarbeit und der Verhinderung von Betriebsratswahlen. Und diejenigen, die hier schon länger dabei sind, die erinnern sich vielleicht auch an eine ähnliche Debatte während der letzten Wahlperiode.
Nun ist es ja nicht so, dass mir persönlich oder meiner Fraktion nichts Neues mehr einfällt, sondern es ist leider immer noch so, dass es eine deutliche Diskrepanz zwischen dem verbrieften Recht auf Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz und der Realität, was den Umgang damit in den Betrieben angeht, gibt. Um das noch mal zu unterstreichen, möchte ich auf einige Fakten aufmerksam machen, die Sie auch selber noch mal nachlesen können. Sie entstammen einer Studie der HansBöckler-Stiftung, die der DGB unter Beobachtung dieser Phänomene in Auftrag gegeben hat. Dort finden Sie dann Hinweise darauf, dass Beschäftigte, die ihre Mitbestimmungsrechte geltend machen wollen, in etlichen Firmen mit Schikanen rechnen müssen.
Mittlerweile wird in Deutschland – und da ist schon die erste Zahl – jede sechste Betriebsratsgründung von Arbeitgebern aktiv behindert und unliebsame Beschäftigte werden zum Teil massiv unter Druck gesetzt. Das Repertoire der Arbeitgeber reicht dabei von Einschüchterung über versuchte Kündigung der Kandidaten bis zur Behinderung der Wahl selbst. Es gibt zum Beispiel Detektive, die Beschäftigte bespitzeln, sie heimlich filmen,
ihnen Fallen stellen, um vermeintliches Beweismaterial zu sammeln, und einer dieser sogenannten Detektive hat im vergangenen Jahr auch gegenüber WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ ausgepackt.
Dabei berichtete er über sein jahreslanges Treiben, bei dem der Privatbereich von arglosen Beschäftigten ausgeforscht wurde
und sogar Peilsender an deren Autos angebracht wurden, Herr Ehlers. Auf diese Art und Weise wurden dann sogenannte Abschusslisten abgearbeitet und Abschussprämien kassiert. Und als wäre das nicht schon schäbig genug, viel schlimmer ist doch, dass die schwarzen Schafe im Arbeitgeberlager fast nie dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Deshalb nützt der Verweis auf bestehende Gesetze hier wenig, denn wenn sie nicht durchgesetzt werden, sind sie letztlich nutzlos.
Die Studie der Böckler-Stiftung dokumentiert, wie Arbeitgeber die Wahl eines Betriebsrates zu be- oder verhindern versuchen. Jetzt können Sie vielleicht auch mal zuhören, weil Sie haben ja versucht – fast alle Redner, vielleicht mit Ausnahme vom Kollegen Wildt –, hier eine Situation darzustellen, als gäbe es das alles gar nicht, als wäre das sozusagen der Fantasie eines besonders gewerkschaftsnahen Abgeordneten der LINKEN entsprungen.