Protokoll der Sitzung vom 25.04.2018

(Torsten Renz, CDU: Das haben Sie gesagt.)

jeder Spaziergang,

(Torsten Renz, CDU: Das haben Sie gesagt.)

jeder Weg fängt mit einem ersten Schritt an.

(Torsten Renz, CDU: Ja.)

Wer den dritten Schritt vor dem ersten macht, kommt meistens nicht ans Ziel.

(Torsten Renz, CDU: Ja.)

Das wollte ich Ihnen zum einen mit auf den Weg geben.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Es ist ein erster Schritt in doppelter Hinsicht: zum einen, weil es ermöglicht, dass wir in den Ausschüssen vielleicht gemeinsam zu vernünftigen Lösungen kommen, was wir erstreben würden,

(Torsten Renz, CDU: Ganz schön großes Ruder.)

und zum Zweiten ist der erste Schritt die notwendige gesetzliche Grundlage, die geschaffen werden muss – diese Kannregelung –, damit Kommunen individuell im Dialog mit den betroffenen Bürgern überhaupt zu vernünftigen Lösungen kommen können.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig! – Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Deswegen brauchen wir diese Kannlösung zwingend. Ob es dann weitergeht in Richtung völlige Beitragsfreiheit, darüber müssen wir reden.

(Torsten Renz, CDU: Wofür sind Sie denn?)

Ich würde das im Kern richtig finden, muss aber sagen – das steht auch in der Begründung drin –, wenn ein Grundstück nachweisbar eine Wertsteigerung hat, nicht irgendwelche prognostizierten oder vermuteten,

(Torsten Renz, CDU: Das steht aber in der Problembeschreibung anders.)

sondern nachweisbar eine im Grundstückswert feststellbare Wertsteigerung durch eine solche Maßnahme, dann ist es auch legitim, dass der Eigentümer entsprechend daran beteiligt wird.

(Thomas Schwarz, SPD: Wer legt denn das fest?)

Wenn aber solche Wertsteigerungen überhaupt nicht realisierbar sind,

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

wenn sie nicht vorhanden sind,

(Glocke der Vizepräsidentin)

dann ist das ein Griff in die Kassen der Bürger, der eben nicht durch den angemessenen Vorteil gerechtfertigt wird. Deswegen müssen wir über diesen Weg sprechen.

Ich sage noch mal, das, was die Linksfraktion beantragt hat, wäre als Endlösung für uns ein guter Weg, aber es muss auch für die Kommunen finanzierbar sein.

(Torsten Renz, CDU: Ach so! Ach so!)

Wir wollen auch keine maroden Gemeindestraßen, so, wie wir es jetzt gelesen haben, nämlich, dass wir überwiegend marode Kreisstraßen haben im Zustand von „sehr schlecht“ oder „mindestens schlecht“. Das wollen wir in den Kommunen keinesfalls herbeiführen. Deswegen muss es auch für die Kommunen ein gangbarer Weg sein, deshalb eine Kannregelung. Wenn die in den Kommunen zum Ergebnis führt, dass sie solche Straßen oder jedenfalls gewisse Straßen von der Beitragspflicht entlasten, dann ist das ein erstrebenswertes Ergebnis.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das ist ein Endziel, das erreicht werden kann, aber nicht erreicht werden muss. Das wollte ich noch mal klarstellen.

Ja, und damit hatten wir jetzt doch das letzte Wort. Das entlockt mir ein leichtes Lächeln.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das letzte Wort hat die Präsidentin. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Genau, das letzte Wort hat die Präsidentin. Und ich sage, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/1983 zur federführenden Beratung in den Innen- und Europaausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss, den Wirtschaftsausschuss sowie an den Energieausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, AfD und Gegenstimmen der Fraktion der BMV angenommen.

(Beifall Jörg Kröger, AfD)

Der Ältestenrat schlägt weiterhin vor, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1889 zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss, an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? –

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja! CDU, Hände heben! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

Gegenstimmen? Danke schön. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV – Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/2017. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2069 vor.

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/2017 –

Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/2069 –

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 240 Minuten vorzusehen. Ich kann Widerspruch weder sehen noch hören, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete Krüger.

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Sterben und der Umgang mit dem Thema Sterben und der Endlichkeit des Lebens ist etwas, womit sich die meisten Menschen nicht gern beschäftigen. Niemand macht sich gern Gedanken darüber und niemand macht sich gern Gedanken über die

Endlichkeit des Lebens, beispielsweise von Verwandten oder Freunden.

Die Frage, auf welche Weise ein Verstorbener bestattet wird, ist zunächst eine Frage, die ganz persönlich von jedem Einzelnen selbst beantwortet wird. Ich denke mal, jeder von uns kennt auch Menschen, die das für sich geregelt und vor ihrem Tod festgelegt haben, was passieren soll, wenn sie irgendwann nicht mehr auf dieser Welt sind. Diese Entscheidung fußt auf einem Wertegerüst – ethische Fragen, kulturelle Fragen, religiöse Fragen –, das sind Überzeugungen eines jeden, die hier einfließen. Sie wird aber auch stark von der Beziehung zu Angehörigen und Freunden zu Lebzeiten beeinflusst. Sollen und wollen diese Hinterbliebenen einen unmittelbaren Ort zum Trauern und Erinnern bekommen? Das ist eine Frage, die sich stellt. Hinzu kommt die Frage, wie individuell, wie privat oder wie öffentlich der Ort sein soll, an dem ein Verstorbener liegt, und natürlich auch, wie lange dieser Ort existieren soll.

Meine Damen und Herren, diese sehr persönlichen Fragen und Aspekte der Bestattung berühren aber unsere gesamte Gesellschaft und unsere Gesellschaft ist bunt. Der Tod eines Menschen, der Umgang mit der sterblichen Hülle und die Erinnerung an die Verstorbenen betreffen nicht allein den Verstorbenen, auch nicht allein die Hinterbliebenen. Es gibt in unserer Gesellschaft mehrheitliche Wertvorstellungen und kulturelle Traditionen, die einen Rahmen vorgeben für die individuelle Entscheidung der Bestattungsform. Unser Bestattungsgesetz spiegelt diesen Rahmen wider und setzt ihn in geltendes Recht um. Es ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber zu überprüfen, ob unser aktuelles Bestattungsgesetz noch in ausreichendem Maße diesen gesellschaftlichen Wünschen und den gesellschaftlichen Vorstellungen entspricht.

Mit dem vorliegenden Antrag schlagen wir Ihnen vor, als ersten Schritt eine Expertenkommission einzusetzen. Diese Kommission soll uns einen Bericht vorlegen, einen Bericht bis Ende 2019, einen Bericht, der Anpassungsnotwendigkeiten und Anpassungsmöglichkeiten aufzeigt. Diese Kommission soll nicht unsere Diskussionen vorwegnehmen, denn wir werden hier politisch entscheiden müssen. Diese Kommission soll uns aber aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt und wie die Experten diese Fragen beantworten würden. Ich gehe nicht davon aus, dass wir hier ein durchgängiges Papier mit durchgängigen Antworten bekommen werden, sondern da wird es auch Minderheitsvoten geben. Das ist, denke ich, normal.