Mit dem vorliegenden Antrag schlagen wir Ihnen vor, als ersten Schritt eine Expertenkommission einzusetzen. Diese Kommission soll uns einen Bericht vorlegen, einen Bericht bis Ende 2019, einen Bericht, der Anpassungsnotwendigkeiten und Anpassungsmöglichkeiten aufzeigt. Diese Kommission soll nicht unsere Diskussionen vorwegnehmen, denn wir werden hier politisch entscheiden müssen. Diese Kommission soll uns aber aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt und wie die Experten diese Fragen beantworten würden. Ich gehe nicht davon aus, dass wir hier ein durchgängiges Papier mit durchgängigen Antworten bekommen werden, sondern da wird es auch Minderheitsvoten geben. Das ist, denke ich, normal.
Wir haben die Kommission sehr breit aufgestellt, wenn man den Antrag liest. Ich will das jetzt nicht alles vortragen. Es sind viele Institutionen hier genannt worden. Es gibt aus der Mitte des Hauses die Anregung, dass die orthodoxe Kirche mit aufgeführt wird, das kommt von der AfD. Sie werden das sicherlich noch mal klarstellen müssen. Es gibt ja verschiedene orthodoxe Kirchen: die russisch-orthodoxe Kirche, die byzantinische Kirche, die griechisch-orthodoxe Kirche. Welche meinen Sie? Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich habe mich mit den anderen Fraktionen dazu nicht verständigt. Ich halte diesen Antrag nicht wirklich für notwendig bei diesem Thema. Ich will Ihnen auch sagen, warum:
Das Zweite, was ich in dem Zusammenhang sagen möchte: Der Kommission steht es natürlich frei, sich weitere Experten dazuzuholen, sich weiteren Sachverstand dazuzuholen. Insofern halte ich das an dieser Stelle nicht für notwendig.
Meine Damen und Herren, in der Vergangenheit wurden die gesetzlichen Vorgaben liberalisiert und ich finde, zu Recht, denn die neu geschaffenen Möglichkeiten für alternative Bestattungsformen jenseits der klassischen Erdbestattung im Sarg, wie die Urnenbeisetzung, die Bestattung in Ruheforsten, die Seebestattung oder das Ausstreuen in Aschewiesen, werden in unserer Bevölkerung rege genutzt. Wir möchten aber ergebnisoffen prüfen, ob nicht eine weitere Liberalisierung möglich und sinnvoll ist. Dabei stellen sich eine Reihe von Fragen, beispielsweise: Kann das Bremer Modell, das vorsieht, dass man die Asche eines Verstorbenen auf ein Privatgrundstück verstreut, zur Anwendung kommen? Kann das Vorbild für uns sein? Eine Seebestattung ist beispielsweise nur in der Ostsee möglich. Gibt es vielleicht die Möglichkeit, auch in größeren Seen oder in Flüssen eine Bestattung vorzunehmen? Auch die Frage nach der Abschaffung des Friedhofszwangs ist zumindest eine denkbare Frage. Aber auch hier stellen sich vielfältige weitere Folgefragen – beispielsweise: Wie kann bei der Beisetzung von Urnen auf Privatgrundstücken der Schutz der Totenruhe sichergestellt werden? Wie kann der Zugang von Dritten zur Beisetzungsstelle ermöglicht werden? Und Dritte, meine Damen und Herren, sind ja nicht nur die engsten Verwandten. Dritte sind beispielsweise auch Freunde, enge Freunde, die einfach an das Grab eines Menschen treten wollen, um Trauerarbeit zu leisten. Auch das ist etwas, was geklärt sein muss. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus, wenn eine Urne auf einem Privatgrundstück bestattet worden ist und dieses Grundstück wird veräußert? Was passiert dann mit der Urne? Was passiert mit der Grabstelle?
Aber auch soziale Aspekte gilt es zu überprüfen, denn wir erleben momentan, dass die Bestattungsform unter anderem von den finanziellen Möglichkeiten des Verstorbenen abhängt. Da ist die Frage: Ist das alles richtig geregelt? Zudem hat mit der größeren kulturellen und religiösen Vielfalt in unserem Land auch die gewünschte Bandbreite dessen, wie bestattet werden soll, zugenommen. Auch das ist etwas, was diskutiert werden muss. Unsere Friedhöfe, meine Damen und Herren, haben eine hohe kulturelle Bedeutung, die es bei allen denkbaren Anpassungen zu sichern gilt. Schließlich erfüllen unsere Friedhöfe in den Städten eine große Vielfalt an Fauna und Flora, also auch eine wichtige ökologische Form.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Debatte zur Bestattungskultur mit der angemessenen Würde und Ernsthaftigkeit führen. Heute geht es erst einmal darum, die Kommission einzusetzen. Ich bitte Sie um die Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Liebe Landsleute! Zum vorliegenden Antrag sei bei der Gelegenheit die Frage erlaubt, warum unsere Fraktion zum wiederholten Male in diese Meinungsfindung und in die Antragstellung nicht einbezogen wurde.
Die von Ihnen in Ihrem ersten Satz postulierte beschworene, schützenswerte, jahrhundertelang gewachsene Bestattungskultur erscheint aber manchmal, wenn ich den Antrag richtig verstehe, nicht so besonders schützenswert für Sie. Die Friedhofspflicht soll liberalisiert werden, der Bestatterberuf soll reguliert werden und in der langen Liste sind über 20 Vertreter eingeladen worden.
Um Ihre Frage zu beantworten, Herr Schulte: Es geht, da wir einen erheblichen Teil aus der ehemaligen Sowjetunion hier haben, dann in erster Linie um Vertreter der russisch-orthodoxen Kirche, die wir hier gemeint haben. Und bei 20 bisher geladenen Experten sollte der 21. wohl erlaubt sein. Es sind weitere Leute, die man hätte einladen können, die wirklich als Fachleute Stellung nehmen könnten, zum Beispiel Vertreter des Verbandes der Friedhofsverwalter oder Steinmetzverbände. Dazu, habe ich gehört, wird noch etwas gesagt werden. Weil man zum Beispiel die Vertreter der russisch-orthodoxen Kirche nicht eingeladen hat, gibt es entsprechend unseren Änderungsantrag unter Punkt 2, der auch so formuliert ist. Die komplette Durchmischung der Themen ist auch ein wenig schwierig zu handeln. Ein Wandel der Bestattungskultur wird hier proklamiert. Wo genau ist denn der bei Ihnen verortet? Wo nehmen Sie dieses Bedürfnis her?
Ich kann mich entsinnen, Herr Ritter hatte maßgeblich im Plenum am 17. Januar an einer Veranstaltung teilgenommen in einem Bildungswerk, und Sie, Herr Krüger, waren auch zugegen, kann ich mich entsinnen. Da sind natürlich Veränderungen insofern erklärt worden, wo dann – beispielsweise sprach davon der Vertreter, der einen privaten Friedhof in NRW betreibt, der so ein Kolumbarium als Beispiel nannte – Leute rund um die Uhr und auch unabhängig von Friedhofsöffnungszeiten, aber auf dem Friedhofsgelände Abschied von ihren Angehörigen nehmen können. Über so etwas können wir gern diskutieren, aber ich sage jetzt mal, die Aufhebung der Friedhofspflicht wird dann eher schwierig sein. Und wenn Sie auf diesen Wandel postulieren, wo kommt denn jetzt dieses Bedürfnis her und was sind die Ursachen dafür? Ich denke, ein gewichtiger Grund ist zum Beispiel die Tatsache, dass dieser Wandel in der Bestattungskultur zum Großteil auf die enormen Kosten einer Bestattung zurückzuführen ist. Große Teile unserer Bevölkerung können es sich schlichtweg einfach nicht mehr leisten, Angehörige im Sarg zu bestatten, so, wie es über Jahrzehnte und Jahrhunderte üblich war. Dies ist auch nicht die Schuld der Bestattungsunternehmen. Das liegt an teilweise sehr hohen Gebühren der Kommunen und den zahlreichen Steuern, die noch auf die Abschiednahme von den Angehörigen erhoben werden.
Schauen Sie sich einfach mal die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schwerin an, wo die zweistündige Benutzung einer Trauerhalle mit 487 Euro berechnet wird! Die
Erdreihenstätte für eine erwachsene Person wird mit 1.383 Euro für 25 Jahre berechnet. Viele Leute stehen vor dem Problem, dass sie sich das schlichtweg nicht leisten können. Weil die Verteuerung durch den Staat eine Beerdigung auf die Kosten eines Kleinwagens hochgetrieben hat, verändert sich das Bedürfnis der Bestattungsart. Verstorbene Angehörige wollen ihren überlebenden Angehörigen nicht solche Kosten aufbürden und manche sind auch schlichtweg nicht in der Lage, sich so etwas wie eine Sterbegeldversicherung leisten zu können, das, was wir rechtzeitig für meinen Vater abgeschlossen haben, so eine Sterbegeldversicherung, weil er sich einfach eine Seebestattung gewünscht hat. Dafür ist rechtzeitig Sorge getragen worden. Viele Leuten wollen ihren Angehörigen diese Kosten nicht aufbürden und begnügen sich dann mit der billigen Kremierung, mit Urnenbestattung und Holzkreuz, manche Leute nicht mal mehr das, die bestatten ihre Angehörigen auf diesen sogenannten anonymen Urnenfeldern.
Wir von der AfD sagen aber, dass das so nicht sein kann. Jedem sollte in Deutschland eine Sargbestattung ermöglicht werden können. Lassen Sie uns darüber diskutieren, ob das Bestattungsgeld wieder eingeführt werden sollte, was auch als Sterbegeld bekannt war, oder ob die Mehrwertsteuer für Bestattungsdienstleistungen abgesenkt und gegebenenfalls abgeschafft werden könnte!
Wir von der AfD, wie ich schon sagte, beziehen hier klare Stellung. Wir sind für eine Beibehaltung der Friedhofspflicht, denn es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, wem ein Leichnam gehört. Seit alters her und schon im Römischen Recht galt ein Leichnam als Res extra commercium. Ein Leichnam ist eine Sache, die außerhalb des Privatverkehrs liegt. Das bedeutet, ein Leichnam gehört niemandem. Verstorbene müssen auf öffentlich zugänglichen Orten zur letzten Ruhe gebettet werden. Oder wir haben Verhältnisse, wie beispielsweise in Amerika. Dort kann sich zum Beispiel der Sohn die Urne seiner Mutter in das Wohnzimmer stellen. Die zerstrittene Nichte möchte nun aber bei der Urne beten. Der Sohn der Verstorbenen verbietet ihr den Zugang, weil er die Nichte schlichtweg nicht leiden kann. Ist die Asche der verstorbenen Großmutter Eigentum des Sohnes und kann er jederzeit andere davon ausschließen? Nein, das ist sie nicht und das darf sie auch nicht sein.
Konträr steht das im Übrigen auch zu den Bestrebungen, den Beruf des Bestatters regulieren zu wollen. Beispielsweise ist es nach islamischer Vorstellung so, dass in der Regel die Waschung der Verstorbenen von Familienangehörigen vollzogen wird. Jeder Beruf ist nicht zwingend zu regulieren. Das ist Zunftverhalten und im Zweifel soll das Markteintrittsbarrieren schaffen. Es gab nie irgendwelche Qualifikationsnachweise für Bestatter und das hat einfach mit der besonderen Art und Weise dieses – ich sage jetzt mal – Tätigkeitsbildes zu tun. Den Bestatterverbänden, die das wünschen, ist davon abzuraten, denn angesichts des Fachkräftemangels, der postuliert wird, und der demografischen Sterbesituation ist die Zahl der Sterbefälle in Deutschland um circa 100.000 jährlich angestiegen.
Die Bereitschaft, im Bestattergewerbe zu arbeiten, beschränkt sich weithin auf ein Minimum an wirklich hartgesottenen Menschen. Meistens wird der Betrieb ohnehin
von den Eltern an die Kinder weitergegeben, die von Beginn an darauf vorbereitet werden, weil sie dort mitarbeiten und das von Kindesbeinen an lernen. Sehr viele hocherfahrene Bestatter und Helfer haben keinerlei Ausbildung, leisten dennoch eine ausgezeichnete Arbeit. Gerade in Vertretungsfällen oder bei zufälligem Aufkommen vermehrter Fälle wäre es kaum zu schaffen, sämtliche Arbeiten von speziell ausgebildeten Bestattungsgehilfen vollziehen zu können. Das Sargtragen, das Gruftenausheben, das Aufbahren, das Grabschmücken und selbst geringe thanatopraktische Aufgaben vor Ort werden in fast jedem Bestattungsunternehmen von Unausgebildeten durchgeführt.
Um bereits jetzt gute Bestatter vorfinden zu können, gibt es ISO-Zertifizierungen für Service und Preistransparenz. Es gibt eine TÜV-Zertifizierung, es gibt das Siegel „Qualifizierter Bestatter“ vom Aeternitas Verband, den Titel „Geprüfter Bestatter“ des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und noch vieles mehr. Ohne irgendwas beruflich und handwerklich zu können, kommt man auch nicht an all diese Gütesiegel. Zum Thema der Leichenschauen, der Veränderungen, wird mein Kollege Gunter Jess noch etwas sagen.
Wir tun uns ein wenig schwer mit dieser Lobbykommission, haben uns aber letzten Endes in der Diskussion dazu durchgerungen, diesen Änderungsantrag zu stellen und uns auch einer konkreten Diskussion darüber nicht zu verweigern. Ich bitte Sie also insofern um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Bestattungskultur ist sicherlich ein sehr sensibles und auch ein sehr persönliches Thema. Es betrifft früher oder später jeden von uns sowieso persönlich, aber es betrifft natürlich auch uns vielfach als Angehörige. Wer mit offenen Augen durch das Land, aber auch über die Friedhöfe des Landes geht, sieht natürlich, dass die Bestattungskultur sich im Wandel befindet. Das haben der eine oder andere Vorredner schon gesagt. Ich bin deswegen ganz dankbar, dass wir heute hier diesen Antrag auf dem Tisch liegen haben.
Vielleicht noch mal kurz zur Historie: Auch wenn ich jetzt nach der Debatte zum 17. Juni mal ein bisschen den Brückenschlag zum Kollegen Ritter machen möchte, an der Stelle sei es mir doch gestattet, da ein Stück weit zurückzublicken. Wir hatten ja im Januar 2016 seinerzeit Ihren Antrag gehabt. Ich habe mir das Protokoll noch mal sehr intensiv durchgelesen. Die Fragen, die Sie da aufgeworfen haben, waren durchaus nicht ganz unberechtigt, sage ich mal, aber ich glaube, so ein Thema kurz vor dem Wahlkampf hochzuziehen – und da sind Sie ja erfahrener Polithase an der Stelle –, da war Ihnen wahrscheinlich auch klar, dass das etwas schwierig wird.
Ich habe mir dann noch den Zwischenruf vom damaligen Fraktionsvorsitzenden Nieszery durchgelesen, der gesagt hat: Was wollen Sie denn überhaupt, wenn wir jetzt gesetzlich hier etwas tätigen sollen, es gibt ja das Thema Diskontinuität, das heißt, alles was nicht abgeschlossen ist, kann sowieso nicht fortgeführt werden. Deswegen ist
Wir haben als CDU-Fraktion die vergangenen Monate genutzt, um uns zunächst intern zu verständigen und uns schlauzumachen in vielen Punkten. Auch wir – in einer anderen Debatte kam das Thema heute – wissen logischerweise nicht alles. Und gerade bei so einem Thema ist es doch gut, wenn man sich Fachverstand dazuholt. Wir haben uns mit dem Bestatterverband ausgetauscht. Der Landesvorsitzende – wir begrüßen ihn recht herzlich – ist ja heute auch da. Wir haben uns mit den Kirchen ausgetauscht, das war uns natürlich sehr wichtig – ich grüße hier auch die katholische Kirche zumindest an der Stelle –, mit dem Städte- und Gemeindetag und mit Vertretern der Gerichtsmedizin der Uni Greifswald, um mal einige zu nennen, um einfach bestimmte Themen, Einzelfragen zu diskutieren, welche Probleme da eine Rolle spielen werden.
Wir haben ein paar Sachen schon herausgearbeitet. Das Thema der zweiten verbindlichen Leichenschau beispielsweise umfasst Fachfragen, die wir dann diskutieren werden. Wir werden das Thema der Zertifizierung der Bestatter diskutieren. Hierzu war ich eben etwas überrascht über die Ausführungen des Kollegen Schneider. Ich habe leichtes Stirnrunzeln, glaube ich, beim Bestatterverband oben gesehen, denn so, wie ich das Gespräch verstanden habe, sieht man das bei den Bestattern etwas anders, weil es doch auch ein Stück weit Wildwuchs gibt. Ich kann das aus Schwerin so sagen, hier gibt es also auch das eine oder andere schwarze Schaf. Dass wir morgen einfach losgehen und als Bestatter tätig werden können, das war mir in der Form bisher nicht klar. Das ist eine Frage, über die wir diskutieren müssen aus meiner Sicht, weil da natürlich an der einen oder anderen Stelle – wie gesagt, es gibt überall schwarze Schafe – Schindluder getrieben wird. Es wird um Fragen gehen wie Verkürzung der Ruhezeit, wo es auch unterschiedliche Positionen gibt über so eine ethische Frage an der Stelle, was sogar bis hin zu umweltrechtlichen Fragen führt.
Was zur Diskussion führen wird und es vor zwei Jahren bereits gab, wird es sicherlich heute auch geben, und da sage ich hier ganz deutlich: Wir gehen offen in solche Gespräche in die Kommission, aber ein Punkt ist für uns als CDU-Fraktion an der Stelle nicht verhandelbar, und das ist das Thema Friedhofspflicht.
Da sind wir uns im Übrigen einig mit allen, mit denen wir gesprochen haben, also sowohl den Kirchen, Bestattern, auch dem Städte- und Gemeindetag, dass wir da keine Lockerung sehen, dass die Urne nicht zum Umzugsgut werden darf. Wenn man sich das mal vorstellt, dass jemand diese mit nach Hause nimmt, vielleicht im eigenen Garten vergräbt, dann stellt sich schon die Frage, was passiert damit, wenn man das Haus nach zwei Jahren verkauft, wenn es eine Scheidung gibt, wenn es Streit in der Familie gibt. Das sind ja alles sehr realistische Szenarien heutzutage. Dann hat das eine Kind vielleicht die Urne vom Vater im Garten und der andere darf den Trauerort nicht besuchen. Ich finde, Trauer hat auch ein bisschen was mit Öffentlichkeit zu tun. Es muss auch Familien und Freunden möglich sein, den Ort der Trauer, den Friedhof zu besuchen, dem Angehörigen an der Stelle nahe zu sein.
Deswegen wird das sicherlich eine Diskussion sein, die wir vielleicht recht strittig führen werden. Aber das ist für uns hier auch die Leitplanke in diese Diskussion, denn die Würde des Menschen endet nicht mit dem Tod. Sie geht darüber hinaus weiter und deswegen sind für uns Dinge wie Mitnahme der Asche nach Hause etwas schwierig an der Stelle. Von daher will ich das hier schon mal ganz deutlich sagen. Ansonsten, glaube ich, sollten wir die Dinge ganz vorurteilsfrei und von allen Seiten beleuchten.
Kollege Schneider hat ja ein paar Ausführungen dazu gemacht. Es gibt hier keine inhaltlichen Festlegungen, ich weiß nicht, worauf Sie da jetzt kaprizieren an der Stelle, hier steht nichts von irgendwelcher Lockerung der Friedhofspflicht. Ich habe extra noch mal den Antrag durchgelesen und dachte schon, ich habe hier ein falsches Exemplar liegen. Wir haben es bewusst offengelassen, denn natürlich gibt es hier auch unterschiedliche inhaltliche Herangehensweisen, gerade zwischen den Kollegen der LINKEN und uns. Das wird Sie nicht weiter wundern. Ich glaube, das, was Sie beschrieben haben, diese Änderung in der Friedhofskultur hat nicht nur etwas mit dem Thema Finanzen zu tun. Sicher auch, da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Wenn man heute für eine Beerdigung mit allem Drum und Dran schon bei fast 10.000 Euro liegt, ist das auch eine soziale Frage. Aber sicherlich hat es auch viel mit den familiären Umständen zu tun, dass einfach keine Angehörigen mehr da sind. Und da entscheiden sich natürlich viele für eine nicht so pflegeintensive letzte Ruhestätte, dass man sagt, man nimmt den Friedwald oder das Urnengrab oder anonyme Gräber, oder was weiß ich, was es da alles gibt.
Deswegen sage ich denjenigen, die Bremer Modelle favorisieren – an den genannten Beispielen mache ich das mal fest –, es gibt schon heute Möglichkeiten, wer keine Sargbestattung möchte, aus welchen Gründen auch immer, und keine aufwendige Pflege seines Grabes möchte, dort andere Wege zu gehen.
Es liegt ein Änderungsantrag der AfD vor, die Expertenrunde zu erweitern. Mich hatte heute Mittag noch eine E-Mail der Handwerkskammer erreicht, die die Steinmetze gern mit dazunehmen wollen. Und ich glaube, bei den LINKEN ist noch irgendwas aufgelaufen. Das müsste man jetzt mal grundsätzlich entscheiden. Wir haben uns auch Gedanken darüber gemacht, wer da alles mit rein soll. Ich finde, so, wie es jetzt ist, kann man es machen. Ich glaube auch, Runden die zu groß werden – das ist meine Erfahrung –, werden nicht unbedingt besser. Ich würde aber anbieten – und die Runde soll, glaube ich, offen sein –, dass man wirklich diese Experten bei Bedarf, oder wie auch immer man das löst, mit dazunimmt, wenn es um Fachfragen geht, um religiöse Fragen. Dann bin ich auch gern bereit, dass man diese mit dazunimmt. Dass man sich aber heute auf diese Runde verständigt und die anderen gegebenenfalls mit dazunimmt, also dass das kein Closed Shop ist, wäre mir schon wichtig. Irgendwo muss man eben einen Strich machen an der Stelle.
Deswegen möchte ich Sie alle dazu herzlich einladen, hier mitzuarbeiten. Ich glaube, es ist ein wichtiges Thema, was viele Menschen betrifft, und deswegen sollten wir auch vernünftig damit umgehen und heute die Kom