Protokoll der Sitzung vom 25.04.2018

zurück. Dass Sie dann eventuell die erforderlichen Mehrheiten nicht bekommen, damit müssen Sie leben. Deswegen kann ich nur erklären, uns wird das in unserem Abstimmungsverhalten in keiner Weise beeinflussen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, ich schließe daher die Aussprache.

Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Schulte hat einen Geschäftsordnungsantrag angezeigt. Herr Schulte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ohne dass es hier um Mythenbildung in der einen oder anderen Form geht, möchte ich seitens der Regierungsfraktionen von SPD und CDU jetzt zum Tagesordnungspunkt 3a), Drucksache 7/1571, den Geschäftsordnungsantrag stellen, dass hier heute keine Schlussabstimmung zu diesem Gesetzentwurf stattfindet, sondern stattdessen gemäß Paragraf 50 der Geschäftsordnung, wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe, eine Dritte Lesung durchgeführt wird.

Ich möchte das an dieser Stelle kurz begründen. Hintergrund dieses Geschäftsordnungsantrages ist der Umstand, dass es völlig losgelöst von dem Abstimmungsverhalten, das es im Vorfeld auch in den unterschiedlichsten Ausschüssen gegeben hat – ich will an dieser Stelle nicht das wiederholen, was der Kollege Renz eben dargestellt hat –, hier an diesem Punkt offensichtlich aus Sicht meiner Fraktion, aus Sicht der Regierungsfraktionen ein, ich will es mal in Anführungsstrichen setzen, „Missverständnis“ gibt. Es geht bei dem Tagesordnungspunkt 3a) letztendlich um die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die zwingend vorgegeben ist, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung gilt auch, das ist der Unterschied zwischen Verordnung und Richtlinien, wenn sie nicht durch einen Gesetzgebungsakt in dem jeweiligen nationalen Länderparlament umgesetzt wird. Wir haben also geltendes Recht. Es geht am Ende des Tages darum, ob wir Rechtssicherheit noch mal dadurch schaffen, dass wir die Landesverfassung an die EU-DatenschutzGrundverordnung anpassen.

Nun habe ich in der Debatte verfolgt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass es zu dem Umfang der Frage, wie die angepasst werden muss, Differenzen gibt. Es steht jedem Kollegen frei, diese zu haben. Nur über die Frage, dass ein, sagen wir mal – in Anführungszeichen – „Mindestumsetzungsstandard“ erfolgen sollte, darüber sollte in diesem Haus kein Dissens bestehen, sodass wir den Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit geben wollen, bis zur Dritten Lesung vielleicht im Gespräch, im Diskurs mit den anderen Abgeordneten ihre eigene Position noch mal zu überdenken und nicht heute offenen …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Vielleicht Ihre Position?!)

Herr Kollege Ritter, wenn Sie was sagen möchten, gehen Sie bitte gleich ans Mikrofon. Sie haben die Möglichkeit, zum Geschäftsordnungsantrag zu reden.

Wir wollen einfach den Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit geben, an dieser Stelle noch mal, gegebenenfalls im Gespräch mit den anderen Kollegen, diese Auffassung zu überdenken. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ein weiterer Geschäftsordnungsantrag ist angezeigt worden. Herr Professor Weber, Sie haben das Wort.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Als Gegenrede.)

Als Gegenrede, okay.

Wertes Präsidium! Liebe Kollegen! Ich möchte dazu kurz Stellung nehmen. Die Verfassung ist ein hohes Gut, in der Tat, und an sich ist es durchaus legitim zu sagen, lasst uns noch mal nachdenken und in eine Dritte Lesung gehen, Merkwürdig ist nur, dass es genau dann passiert, wenn Sie feststellen, dass Ihnen die notwendige Mehrheit fehlt. Das ist in meinen Augen eine Flucht in die Geschäftsordnung und mehr nicht. Deswegen können wir diesem Antrag nicht stattgeben. Wir werden uns dagegen aussprechen.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Das ist ein Missbrauch der Geschäftsordnung, was Sie hier betreiben.

Eine weitere Wortmeldung. Herr Kollege Ritter für die Fraktion der LINKEN hat ums Wort gebeten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich könnte mich der Auffassung von Professor Weber anschließen, wenn ich kein Interesse daran hätte, eine fachgerechte Lösung für unseren Landesdatenschutzbeauftragten zu finden. Deswegen kann ich mich dem Vorschlag, kann sich meine Fraktion dem Vorschlag der Koalitionsfraktionen anschließen, eine Dritte Lesung an dieser Stelle durchzuführen. Vielleicht schaffen wir damit auch ein Beispiel für andere Probleme, die wir in diesem Landtag zu lösen haben.

Was mir aber nicht gefällt, ist das Angebot einer Dritten Lesung an uns, dass wir unsere Position dann noch mal überdenken können. Wenn man eine Dritte Lesung macht, dann gilt das Überdenken der Position für alle an der Dritten Lesung Beteiligten.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und DIE LINKE)

Nur unter dieser Voraussetzung wird meine Fraktion einer Dritten Lesung zustimmen, um hier nicht eine falsche Erwartungshaltung zu formulieren, dass es dann nach der Dritten Lesung oder bei der Dritten Lesung heißt, na, wir haben euch doch die Möglichkeit gegeben, noch mal eure Position zu hinterfragen, und eure Position hat sich nicht verändert. Dieses Spiel machen wir nicht mit. Das sage ich von vornherein. Wenn, dann eine ergebnisoffene Dritte Lesung, dann sind wir dabei, ansonsten nicht.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, Sie haben das Prozedere verfolgt. Es liegt ein Geschäftsordnungsantrag vor. Der Kollege Schulte hat beantragt, gemäß Paragraf 52 der Geschäftsordnung den Tagesordnungspunkt 3a) für eine Dritte Lesung vorzusehen und deshalb heute nicht abzustimmen. Das stelle ich zur Abstimmung. Wer diesem Geschäftsordnungsantrag folgen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Geschäftsordnungsantrag durch die Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BMV, bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD gefolgt worden.

Somit kommen wir zur Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 3b).

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesdatenschutzgesetzes und weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern an die Verordnung der EU 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie der EU 2016/680 auf Drucksache 7/1568(neu). Der Innen- und Europaausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/2041 anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 10 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/2041. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 10 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/2041 bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BMV sowie Gegenstimmen der Fraktion der AfD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/2041 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1568(neu) entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/2041 bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BMV sowie Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 3c).

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Einundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, zum Staatsvertrag über den Datenschutz beim Norddeutschen Rundfunk sowie zur Anpassung des Landesrundfunkgesetzes an die Verordnung der EU 2016/679 auf Drucksache 7/1799. Der Innen- und Europaausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BMV sowie Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/1799 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1799 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 3d).

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Landesrecht im Bereich der Justiz an die Verordnung der EU 2016/679 auf Drucksache 7/1582. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/2035, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, AfD und BMV sowie Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der AfD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/1582 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1582 bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, AfD und BMV sowie Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und zwei Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 3e).

Wir beginnen mit der Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesundheitsrechts und dessen Anpassung an die Verordnung der EU 2016/679 auf Drucksache 7/1583.

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/2045, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. –

(Zuruf aus dem Plenum: Werden die Änderungsanträge nicht zuerst abgestimmt?)

Ja, das kommt ja noch, das kommt ja noch.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Aber das gibt doch keinen Sinn. Wir können doch jetzt nicht im Plenum abstimmen und hinterher über die Änderungen. Es hängt doch davon ab, ob die durchgehen bei …)

Ja, der Änderungsantrag bezieht sich nicht auf die Artikel 1 bis 5. Einverstanden? Okay.

Also ich bitte noch mal um Abstimmung.

Wer den Artikeln 1 bis 5 sowie der Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 5 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU und BMV –

(Bernhard Wildt, BMV: Gegenstimmen!)