Protokoll der Sitzung vom 25.04.2018

Erstens. Die Ermächtigung zur Erhebung von Daten wird aufgehoben und durch eine Berichtspflicht der Träger ersetzt, deren Erfüllung keine Rückschlüsse auf die Identität der beratenden und der zum Beratungsgespräch hinzugezogenen Personen ermöglicht.

Zweitens. Die Träger werden zur Übermittlung der personenbezogenen Daten der von ihnen beschäftigten Beratungs- und Verwaltungskräfte an die Bewilligungsbehörde verpflichtet für die Entscheidung im Konfliktfall und zur Verwendungsnachweisprüfung.

Das ist nicht so spektakulär wie die Krankenhausplanung, daher wurde gegenüber der Ersten Lesung auch keine Veränderung vorgenommen. Der Sozialausschuss hat beschlossen, dem Landtag eine unveränderte Annahme des Gesetzes zu empfehlen. Daher bitte ich auch Sie hierzu um Zustimmung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke, Frau Abgeordnete.

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort die Abgeordnete Bernhardt.

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Mein Kollege Peter Ritter hat bereits die grundsätzliche Position und Kritik meiner Fraktion zu den Gesetzentwürfen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung der EU zum 25. Mai 2018 sowie zum Verfahren hier im Land vorgetragen.

Der Vorsitzende des Sozialausschusses, mein Kollege Torsten Koplin, hat über die Beratungen im Sozialausschuss zum Gesetzentwurf der Landesregierung bezogen auf die Schwangerschaftskonfliktberatung gesprochen. Wir haben gehört, dass der Sozialausschuss die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes vorschlägt. Wir hatten hierzu Änderungsanträge eingebracht im Sozialausschuss und hielten es für notwendig, nachdem diese abgelehnt wurden, dass sich auch der Landtag mit diesen Änderungsanträgen beschäftigt. Ich möchte an dieser Stelle noch mal Ihre Aufmerksamkeit auf einige Sachverhalte lenken, die möglicherweise als nicht bedeutsam erscheinen, die uns allerdings in der Anhörung im Sozialausschuss vorgetragen wurden, die für uns einleuchtend waren und die wir aufgegriffen haben.

Für die Träger der Beratungsstellen, die das Ganze umsetzen müssen, ist die Sicht auf diese Dinge eine andere. Wenig problemlos, wurde hier vorgetragen. Sie

sagen, es gibt schon Probleme mit der Umsetzung. Die Träger werden damit konfrontiert, dass ihnen durch die Umsetzung der EU-Verordnung personelle wie finanzielle Aufwendungen entstehen und sie zusätzliche Fortbildungsbedarfe haben, die zum Beispiel durch den Datenschutzbeauftragten des Landes nicht in ausreichendem Maße bedient werden könnten. Letzteres hat mit dem späten Zustandekommen der datenschutzrechtlichen Anpassung des Landesrechtes zu tun und vor allem damit, dass dem Datenschutzbeauftragten die notwendigen Personalstellen noch nicht zur Verfügung gestellt worden sind. Aus all dem sowie der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern zum konkreten Gesetzentwurf der Landesregierung ergeben sich sowohl unser Änderungsantrag als auch der Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf.

Die Datenschutz-Grundverordnung der EU erfindet den Datenschutz nicht neu, das haben wir heute schon gehört, aber sie stellt zweifelsohne höhere Anforderungen an Arbeitgeber und an alle, die mit personenbezogenen Daten arbeiten müssen. Das betrifft sowohl die Unternehmen im Land, das stimmt, als auch die Träger der freien Wohlfahrtspflege und insbesondere die Beratungsstellen. Die EU hat Grundsätze für den Umgang mit Daten festgelegt und will die Rechte der Betroffenen stärken. Betroffene sind in dem Fall die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die Klienten, aber auch die Beratungs- und Verwaltungsfachkräfte, also die Beschäftigten bei den Trägern selbst.

Die Träger müssen ihr Datenschutzkonzept überarbeiten und eine Datenschutzbeauftragte und einen Datenschutzbeauftragten bestellen, sie müssen sich mehr noch als bisher über den Umgang mit personenbezogenen Daten in ihrer Struktur und in ihrer Beratung Klarheit verschaffen, Verarbeitungsverzeichnisse und Löschkonzepte erstellen, Mitteilungspflichten prüfen, Verfahren aufstellen und vieles andere mehr. Das alles ist verbunden mit einem personellen und finanziellen Aufwand, den man nicht leugnen kann. Es muss Arbeitszeit, es muss Geld investiert werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen geschult und Verfahren implementiert werden.

(Thomas Krüger, SPD: Ja, Datenschutz kostet auch Geld.)

Dies alles muss bei der Förderung der kostenlosen sozialen Beratung insgesamt und auch bei der Schwangerschaftskonfliktberatung Berücksichtigung finden,

(Thomas Krüger, SPD: Ja, wir wollen Datenschutz.)

weil sie nicht, wie einige meiner Kollegen von SPD und CDU im Sozialausschuss meinten, freie Betriebe sind, sondern hier eine Pflichtaufgabe des Landes erfüllen und sowieso bloß 90 Prozent statt der ihnen zustehenden 100 Prozent ersetzt bekommen. Dazu kommen jetzt noch die Aufgaben und die Mehraufwendungen, die im Rahmen dieser Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung auf sie zukommen.

Bedauerlich ist, dass die Landesregierung zum wiederholten Mal so wichtige Gesetze erst vor Toresschluss vorlegt und der Datenschutzbeauftragte nicht mit dem erforderlichen Personal ausgestattet wird, seiner Beratungspflicht also nicht im erforderlichen Maße nachkommen kann.

Demzufolge haben wir einen konkreten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem wir die Anregungen aus der öffentlichen Anhörung am 11. April im Sozialausschuss aufgreifen. Sowohl der Datenschutzbeauftragte des Landes als auch die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege fordern darin eine Konkretisierung des Rechtsbegriffes „erforderliche Daten“, die von den Beschäftigten an die zuständige Behörde, das LAGuS, per Rechtsverordnung weitergeleitet werden sollen. Der Landkreistag wie auch der Landesfrauenrat fordern, den Begriff der „Erforderlichkeit“ dabei eng auszulegen. Weder aus dem Gesetz noch aus der Gesetzesbegründung wird deutlich, weshalb die Kenntnis der personenbezogenen Daten für die Feststellung des Rechtsanspruches auf Förderung notwendig sei. Auch für meine Fraktion ist dies nicht nachvollziehbar, deshalb haben wir mit unserem Änderungsantrag eine Rechtsverordnung gefordert, weil gerade die, und das haben wir in der Anhörung mitbekommen, Verordnungsermächtigungen von Paragraf 12a des vorliegenden Gesetzes nicht erfasst sind.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Datenschutz geht jeden und jede an. Dass es die EU ernst mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und damit mit den verbundenen Rechten der Betroffenen meint, kann man an der deutlichen Anhebung der Bußgelder ablesen. Ersparen Sie uns und allen Beteiligten also weitere Streitigkeiten, sorgen Sie stattdessen für Klarheit und Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten. Auch wenn wir selbst manchmal damit nachlässig umgehen, so haben sich der Gesetzgeber und der Staat, in diesem Fall unsere Landesregierung und die nachgeordneten Behörden, an das Recht zu halten, das die EU und der Bund uns vorgeben. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Renz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich Danke sagen, dass wir uns im Ältestenrat geeinigt haben auf diese Verfahrensweise und dass das hier so konstruktiv abgelaufen ist, sodass wir nach der Debatte möglicherweise kurz vor einer Abstimmung stehen.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Was so nicht bekannt war, und deswegen will ich noch zwei, drei Worte an das Plenum richten, und zwar, wenn es nachher losgehen sollte mit der Abstimmung, insbesondere zur Verfassungsänderung, dass Ihnen dieser Text dort vorliegt, dass es dazu keine Änderungsanträge gibt, dass aus der Debatte nicht hervorgegangen ist, warum möglicherweise hier eine Zustimmung verweigert wird.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Haben wir im Ausschuss gestellt! Fangen Sie nicht an, solche Märchen zu erzählen, bloß weil die Mehrheiten fehlen!)

Deswegen möchte ich noch mal dafür werben,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ein bisschen spät, Herr Renz! – Dr. Ralph Weber, AfD: Einfach zuhören!)

deswegen möchte ich noch mal dafür werben, Sie kennen das Prozedere, dass wir hier entsprechend auch die Stimmen der Opposition erhalten. Warum will ich dafür werben? Weil Sie sich die mitberatende Stellungnahme der Ausschüsse noch mal sehr genau anschauen sollten. Insbesondere war das Abstimmungsverhalten im mitberatenden Rechtsausschuss so, dass SPD, CDU, AfD und BMV gegen die Stimmen der LINKEN die Beschlussempfehlung gefasst haben. Das heißt, ich stelle fest: Inhaltlich hat die AfD hier ganz klar Zustimmung signalisiert.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Es kann natürlich sein, dass man im Laufe der Beratungen etwas schlauer wird, deswegen gibt es eine abschließende Beratung im Innenausschuss. Im Innenausschuss, meine sehr geehrten Damen und Herren, war es so, dass der Ausschuss mit den Stimmen von SPD, CDU, AfD und BMV bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE wiederum zugestimmt hat.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Es ist Ihr gutes Recht, meine sehr geehrten Damen und Herren, hier abzustimmen, wie Sie das für richtig halten,

(Dr. Ralph Weber, AfD: Danke schön!)

aber denken Sie bitte auch bei zukünftigen Diskussionen daran, dass insbesondere Sie immer den Anspruch haben, inhaltlich zu entscheiden. Hier kann ich aufgrund der Tatsache, dass Sie weder Änderungsanträge stellen noch Argumente gegen diese Änderungen vorgebracht haben, nicht erkennen, was sich inhaltlich bei Ihnen gewandelt hat, zumal, und das muss man deutlich sagen, die Verfassungsänderung eher eine Stärkung der Position des Datenschutzbeauftragten nach sich zieht.

(Thomas Krüger, SPD: So ist das.)

Insofern ist es nicht nachvollziehbar. Ich bitte einfach darum, dass Sie der Änderung der Verfassung hier zustimmen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Um das Wort gebeten hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich ahne, dass aufgrund der schwankenden Mehrheiten zu der Zweidrittelgeschichte zur Verfassungsabstimmung jetzt schon begonnen wird, Mythen aufzubauen und Legenden zu stricken, so, wie das eben versucht wurde zu der Auseinandersetzung mit der AfD-Fraktion, …

(Torsten Renz, CDU: Ich habe zu Ihnen gar nichts gesagt, Herr Ritter.)

Nein, nein, aber ich weiß ja, was folgt. Deswegen will ich dem vorbeugen, lieber Kollege Renz, da ich Sie kenne.

(Jochen Schulte, SPD: Dann brauchen Sie ja gleich nichts mehr zu sagen!)

… will ich hier an dieser Stelle noch mal aus dem Antrag zitieren, den meine Fraktion im Rechtsausschuss gestellt hat. Wir haben vorgeschlagen aufzunehmen, Artikel 37 Absatz 2 Satz 1 der Landesverfassung MecklenburgVorpommern wird durch folgende Formulierung ersetzt: „Der oder die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist … eine unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene … oberste Landesbehörde. Die Artikel 41 Absatz 1 und Artikel 48 finden auf sie oder ihn keine Anwendung. Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ernennt und entlässt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ et cetera, et cetera.

Wir haben ganz konkret im Rechtsausschuss dieses eingebracht. Es ist abgelehnt worden. Wir haben daraufhin die Stellungnahme im Rechtsausschuss nicht mitgetragen. Wir haben uns so im Innenausschuss verhalten, haben uns deshalb auch im Innenausschuss zur Verfassungsänderung der Stimme enthalten. Wenn hier kurz vor Ultimo dann festgestellt wird, oh Gott, oh Gott, jetzt fehlt uns vielleicht die Zweidrittelmehrheit, und dann versucht wird, na ja, es ist ihr gutes Recht, dass Sie Änderungsanträge stellen, dann will ich das zumindest für meine Fraktion hier noch mal klar und in aller Deutlichkeit sagen, dass wir uns inhaltlich intensiv in den Diskussionsprozess eingebracht haben und spätestens mit Vorlage der Drucksache 7/2039 vom 18.04. dieses Jahres allen Beteiligten klar sein müsste, wo die Reise hingeht. – Herzlichen Dank. Das nur zur Vorbeugung irgendwelcher Geschichten, die dann eventuell im Nachgang zur Abstimmung stattfinden würden.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Für die Fraktion der AfD hat um das Wort gebeten der Abgeordnete Professor Weber.

Frau Präsident! Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Verehrte Kollegen! Liebe Gäste! Zur Vorbeugung von, ich zitiere den Vorredner, „Mythen und Legenden“, Teil 2. Auch ich möchte dazu sagen, wenn Sie zugehört hätten, Herr Renz, dann hätten Sie gehört, dass es eine ganze Reihe von sachlichen Bedenken gegen die Verfahrensweise und gegen das gesamte Vorgehen und so weiter gegeben hat. Das ist im Punkt 3a diskutiert worden und wird dort auch zur Abstimmung gestellt. Dieses Gejammere jetzt,

(Torsten Renz, CDU: Das ist kein Gejammere.)

man möge doch zustimmen, weil Sie jetzt bemerkt haben, dass eventuell die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Verfassungsänderung fehlt, dazu kann ich nur sagen, das ist dann Pech, dass das so abläuft. Jedenfalls wird das unser Abstimmungsverhalten nicht ändern.

Das Ganze, was Sie eingeleitet hatten, verspätete Diskussion wichtiger Fragen, in den Ausschüssen nur rudimentär oder gar nicht angesprochen, fällt jetzt auf Sie

zurück. Dass Sie dann eventuell die erforderlichen Mehrheiten nicht bekommen, damit müssen Sie leben. Deswegen kann ich nur erklären, uns wird das in unserem Abstimmungsverhalten in keiner Weise beeinflussen. – Danke schön.