die hatte bis zum Jahresabschluss oder bis zum Berichtsabschluss noch nicht einmal einen Jahresabschluss 2012 aufgestellt. Wir erwarten den Bericht des Innenministeri
Zweitens. Das Ministerium für Inneres und Europa wird gebeten, die Hinweise des Landesrechnungshofes bei der nächsten Novellierung der Gemeindehaushaltsverordnung, der Gemeindekostenverordnung und der Doppikverwaltungsvorschrift zu berücksichtigen und die Anpassungsbedarfe insbesondere zur Vereinfachung der Doppik zu prüfen und auch umzusetzen. Diese Forderung nach einer Vereinfachung der Doppik ist nichts Neues und wurde schon öfter angebracht. Daher fordern wir, dass die Hinweise des Landesrechnungshofes hier auch Berücksichtigung finden.
Drittens. Das Ministerium für Inneres und Europa wird gebeten, weiterhin darauf hinzuwirken, dass der Einsatz von Derivaten in den Kommunen unterbleibt und die Einhaltung des Spekulationsverbotes sichergestellt
wird. Zwar haben sich die Fälle von spekulativen Anlageformen nach Prüfung des Landesrechnungshofes verringert, aber es sollte auf jeden Fall verhindert werden, dass es neue Verträge über spekulative Anlagen bei Kommunen gibt. In der Regel gibt es bei den Kommunen nicht das personelle Management, um sicherzustellen, dass die Kommunen keine schwerwiegenden Nachteile erleiden. Schließlich darf die öffentliche Hand nicht mit dem Steuergeld seiner Bürgerinnen und Bürger spekulieren.
Viertens. Das Ministerium für Inneres und Europa wird aufgefordert sicherzustellen, dass die angekündigten rechtsaufsichtlichen Verfahren zu Rechtsverstößen in der Gemeinde Born auf dem Darß zeitnah durchzuführen und abzuschließen sind. Dem Finanzausschuss ist bis zum 1. Dezember 2018 ein Bericht mit einer Stellungnahme der oberen Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Es ist sicherzustellen, dass der vorliegende Sachverhalt nicht dazu führt, dass das kommunale Ehrenamt in der Öffentlichkeit beschädigt wird, auch gerade hinsichtlich auf die kommenden Kommunalwahlen. Mit diesem Abschnitt des Prüfberichts hat sich der Finanzausschuss des Landtages besonders intensiv befasst. Der Vorsitzende sagte es gerade. In einer zweiten Befassung wurde die Stellungnahme des Innenministeriums eingefordert. Das hat offensichtlich zu Bewegungen in dem seit Jahren stagnierenden Verfahren geführt. Wir erwarten auch hierzu den Bericht des Innenministeriums im Finanzausschuss zum 1. Dezember 2018.
Fünftens. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung wird gebeten, als zuständige Fachaufsicht auf die rechtmäßige elektronische Verarbeitung von Sozialdaten durch die Landkreise zu achten und nötigenfalls Unterstützung zu leisten. Gerade mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzrichtlinie ist die Bedeutung von Datenschutz noch einmal in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Daher legen wir größten Wert darauf, dass das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung unseren Auftrag sehr ernstnimmt, denn es handelt sich um besonders sensible Daten in diesem Bereich. Wir werden zu gegebener Zeit einen Bericht zum aktuellen Sachstand und zu den erfolgten Maßnahmen in dieser Frage im Finanzausschuss beantragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte folgen Sie der Empfehlung des Finanzausschusses und stimmen Sie der Beschlussempfehlung zu! – Ich bedanke mich für die teilweise Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste im Saal! Die aktuelle Postkartenaktion der SPD titelt mit dem Slogan „Mischen Sie sich ein“.
Dieses könnte man auch auf den Landesrechnungshof beziehen. Der Landesrechnungshof hat auch in diesem Jahr wieder Mängel aufgezeigt und Empfehlungen für Problemlösungen vorgeschlagen. Insofern hat sich der Landesrechnungshof zum Wohle des Bürgers und Steuerzahlers eingemischt.
Die AfD-Fraktion bedankt sich im Namen aller Steuerzahler bei den Prüfern des Landesrechnungshofes für die Vorlage des Landes- und Kommunalfinanzberichts 2018. Hierzu möchte ich noch einiges anmerken: Viele Kommunen sind unterfinanziert, um ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können. Es sollte alles darangesetzt werden, dass das vom Landesrechnungshof zu Recht kritisierte zu hohe Niveau der Kassenkredite auf kommunaler Ebene weiter gesenkt wird, um den Schuldenstand im Land zu reduzieren.
Die Kritik des Landesrechnungshofs am Schuldenmanagement der Kommunen wird von der AfD-Fraktion geteilt. Der Einsatz von komplizierten Finanzinstrumenten, wie Derivaten und Zinsswap, ist seit Jahren in der Kritik und sollte, wenn überhaupt, nur von qualifiziertem Personal betreut werden. Um das kommunale Schuldenmanagement zu verbessern, sollte man weiter in Fortbildung von Personal in den Kommunen investieren. Das Land kann nach Kassenlage dabei unterstützen.
Zur Finanzierung der Kommunen sieht der Landesrechnungshof in vielen Gemeinden Potenzial durch eine Erhöhung der Grundsteuer. Da in nächster Zeit die Grundsteuerreform ansteht, bleibt abzuwarten, wie sich das Grundsteueraufkommen nach der Reform entwickeln wird. Eine Erhöhung der Grundsteuer vor der Neubewertung der Grundstücke könnte zu einer Benachteiligung der betroffenen Grundstückseigentümer und Mieter führen. Erhöhungen der Grundsteuern unmittelbar vor der Grundsteuerreform sollten unserer Meinung nach daher vermieden werden, denn die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral gestaltet werden. In den nächsten Jahren wird die Überprüfung der anstehenden Umsetzungen der Grundsteuerreform auf kommunaler Ebene sicherlich ein Thema des Landesrechnungshofes im Kommunalfinanzbericht werden.
Die vom Landesrechnungshof befürwortete Strukturreform hin zu größeren Verwaltungseinheiten führt sicherlich dazu, dass Aufgaben besser erfüllt werden können und auf kommunaler Ebene Kosten eingespart werden. Sie bedeutet aber auch, dass Arbeitsplätze insbesondere in strukturschwache Regionen verlagert werden oder ganz entfallen. Darüber hinaus sind seitens der Dienstherren die Belange der Arbeitnehmer zu beachten. Durch Standortzusammenlegungen entstehende lange Anfahrts
wege sollten Arbeitnehmern nicht zugemutet werden. Dieses gilt insbesondere auch für unsere Bürger bei Behördengängen. Die AfD-Fraktion begrüßt aber die Empfehlung des Landesrechnungshofes, effiziente Strukturen zur Erledigung kommunaler Aufgaben einzurichten.
Der Landesrechnungshof hat den Investitionsstau auf kommunaler Ebene benannt. Viele Kreisstraßen sind nach wie vor marode. Die Investitionsquote ist im Vergleich zu anderen Flächenländern nach wie vor gering. Nicht durchgeführte Instandhaltungen führen zu einem höheren Verschleiß und bedeuten zu einem späteren Zeitpunkt Mehrausgaben. Rechtzeitige Investitionen würden Mehrausgaben vermeiden. Da könnte noch ein bisschen mehr auf den Prüfstand.
Die Prüftätigkeit des Landesrechnungshofs hat einen hohen Stellenwert für effizientes und sparsames kommunales Verwaltungshandeln. Wir bedanken uns abschließend nochmals für den unermüdlichen Einsatz der Landesrechnungsprüfer für die Erstellung des Landes- und Kommunalfinanzberichts 2017.
Jetzt komme ich noch mal kurz zu dem Landesfinanzbericht, da sind zwei Sachen, die uns sehr am Herzen liegen, die der Landesrechnungshof dort so auch genannt hat, nämlich die Sinnhaftigkeit kostenträchtiger Ausgabenprogramme, wie zum Beispiel einige Projekte des Strategiefonds, die vorwiegend Partikularinteressen dienen, zu hinterfragen.
Das sehen wir genauso und wir freuen uns auf die Aussage des Landesrechnungshofes, dass er den Strategiefonds in den nächsten Jahren sehr kritisch begleiten wird.
Interessant war auch der Punkt 12 zur Verwendung von Landesmitteln zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements durch Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege und Träger von MitMachZentralen, weil der Landesrechnungshof dort wieder sehr viele – und das über Jahre hinweg – Verfehlungen aufgedeckt hat, wo es zu falschen Abrechnungen kam, teilweise kann man da von Vorsatz reden,
Abrechnungen von Ausgaben Dritter und so weiter, die falsch gemacht worden sind und hier aufgedeckt wurden.
Ich möchte hier noch anmerken, dass ich es schade finde, dass sämtliche Entschließungsanträge der drei Oppositionsparteien im Ausschuss
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will es vorwegnehmen, ich rede ausschließlich zum Kommunalfinanzbericht,
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Das sieht die Geschäftsordnung auch so vor.)
Das andere, worauf Herr Lerche eingegangen ist, steht noch zur Beratung im Ausschuss an. Also das ist so ein Stück weit ein In-die-Glaskugel-Schauen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Kommunalfinanzbericht 2017 hat der Landesrechnungshof wieder einmal eine sehr umfassende und tief greifende Analyse der kommunalen Finanzen vorgelegt. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bei den Mitarbeitern des Landesrechnungshofes bedanken und ebenso für die konstruktive Diskussion im Finanzausschuss.
Bei der Befassung im Ausschuss, sehr geehrte Damen und Herren, ist zum wiederholten Male deutlich geworden, dass die Berichte des Landesrechnungshofes Anstoß beziehungsweise Unterstützung für gesetzgeberische Aktivitäten des Landtages sein können. So haben wir beispielsweise im Januar mit der Änderung des kommunalen Prüfungsgesetzes eine Verbesserung der Qualität der kommunalen Rechnungsprüfung auf den Weg gebracht, eine Regelung, die der Landesrechnungshof ausdrücklich positiv bewertet. Ebenso geben wir für die Prüfung des Rechnungshofes für die Landesregierung wertvolle Hinweise, die von den Ministerien aufgegriffen und intensiv verfolgt werden. Auch dies hat die Beratung im Finanzausschuss gezeigt. Nur ein Beispiel hierfür ist das Thema „Kommunales Beteiligungsmanagement“, bei dem das Innenministerium bereits dabei ist, ein Modell für die interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich zu erarbeiten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ohne auf die einzelnen Prüfungsfeststellungen eingehen zu wollen, ist für mich als Lehre aus dem Kommunalfinanzbericht 2017 zu ziehen, dass noch so eindeutig rechtliche Regelungen, Fehler oder sogar eindeutige Rechtsverstöße auf der Ebene der kommunalen Selbstverwaltung nicht gänzlich verhindert werden können. Die Beispiele rechtlich unzulässiger Derivatgeschäfte oder Zins- und Währungsswap, wobei hier nebenbei bemerkt sei, dass sich deutschlandweit etliche Kommunen auf rechtliche und finanzielle Abwege begeben haben, zeigen das sehr deutlich.
Für die CDU-Fraktion ergibt sich daraus die Schlussfolgerung, dass eine ordnungsgemäße Verwaltung der Kommunen nicht zwingend mit einem Mehr an rechtlichen Regelungen zu erreichen ist. Notwendig sind viel
mehr kontinuierliche Anstrengungen auf allen Ebenen von den Kommunen über die unteren bis zu den obersten Fach- und Rechtsaufsichtsbehörden, um ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln sicherzustellen. Dabei wird die Verbesserung der Aufsichtsfunktion ebenso eine Rolle zu spielen haben wie die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht zuletzt die Schulung kommunaler Mandatsträger.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auf zwei Punkte möchte ich noch eingehen, zum einen auf die Aufforderung im Bericht des Landesrechnungshofes, die Novellierung des horizontalen Finanzausgleichs mit Priorität voranzutreiben. Hierzu lässt sich feststellen, dass das Innenministerium mit Hochdruck an der Vorbereitung der zweiten Stufe der FAG-Novellierung arbeitet. Wir setzen insofern auch hier die Empfehlungen des Landesrechnungshofes um. Zum anderen gibt es auch das Thema „Fach- und Finanzcontrolling im Sozialbereich“. Wir haben vor einem Jahr hier im Plenum den Sonderbericht „Kommunale Sozialausgaben“ des Landesrechnungshofes beraten. Schon in diesem Bericht wurde deutlich, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern auf der einen Seite im Vergleich der Bundesländer unterdurchschnittliche Personalausgaben für die Wahrnehmung der Aufgaben im Sozialbereich aufweisen, auf der anderen Seite aber überdurchschnittliche Transferausgaben anfallen.
Im Kommunalfinanzbericht 2017 zeigt sich nun am Beispiel der Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB VII, dass es im geprüften Landkreis Rostock an einem strukturierten Fach- und Finanzcontrolling im Sozialamt des Landkreises mangelt. Ohne ein solches Fach- und Finanzcontrolling ist eine zielgerichtete Steuerung der Hilfegewährung jedoch schlechterdings unmöglich.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn im Sozialamt des Landkreises der Größe des Landkreises Rostock kein Fach- und Finanzcontrolling existiert, ist das in meinen Augen mehr als bedenklich. Der Landkreis hat zwar die Notwendigkeit eines wirksamen Fach- und Finanzcontrollings anerkannt und diesen Aufbau angekündigt, bei der Lektüre des Rechnungshofberichtes stellt sich jedoch die Frage, ob nicht von diesem Einzelfall abgesehen allgemein die überdurchschnittlichen Transferausgaben im Sozialbereich in unserem Land auch etwas mit fehlenden Strukturen der fachlichen und finanziellen Steuerung im Sozialbereich zu tun haben.