Protokoll der Sitzung vom 01.06.2018

Mittel, die nicht verausgabt oder bestimmt werden, gelangen in die Bestandsreserve, um auch in Jahren ohne Haushaltsüberschüsse einen gewissen Handlungsspielraum zu erhalten.

Und ebenso, wie es zu allen Beschlüssen im Finanzausschuss kommt, wird über die eingereichten Anträge mehrheitlich entschieden. Alle Mitglieder des Landtages sind über ihre Fraktionen antragsberechtigt. Wie die Fraktion ihre interne Abstimmung darüber vornimmt, welche Projekte gefördert werden sollen, bleibt deren Selbstorganisation vorbehalten.

Ich kann für die SPD-Fraktion sagen, dass es einen langen mehrstufigen Prozess der Beratungen über die förderwürdigen Projekte gibt. Abschließend kommt es zu einer Abstimmung in der SPD-Fraktion über die gesamte Projektliste. Genau diese beschlossene Projektliste wird in den Antrag der Koalition beim Finanzausschuss eingereicht. Liegen dann die Anträge aller Fraktionen im Finanzausschuss vor, beraten wir erneut darüber, welche der eingereichten Projekte der anderen Fraktionen aus unserer Sicht förderfähig und förderwürdig sind. Und wie bei der Fraktion der BMV praktiziert, haben wir hier zwei Projekten der Opposition zugestimmt, Teilen der Opposition. Wir hatten auch auf die Anträge der Fraktion DIE LINKE gewartet, bis wir erfahren haben, dass sie sich beim Abstimmungsverfahren gänzlich verweigern werden.

(Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)

Nerve ich, ja?

(Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Das haben wir schon gehört, Herr Gundlack. Das haben Sie schon gesagt. – Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Wiederholungen sollen ja auch festigen, ne? Auch bei Frau Kröger.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das ist schade, denn ich gehe davon aus, dass die Abgeordneten der Linksfraktion bestimmt auch gute Projekte kennen, die unterstützungswürdig wären.

(Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Torsten Renz, CDU)

Die AfD hatte sich der Abstimmungsverweigerung der Fraktion DIE LINKE angeschlossen und ihre Anträge zurückgezogen. Wie wir schon im Finanzausschuss erklärt haben, werden die großen Projekte mit Richtlinien untersetzt, unterlegt beziehungsweise in bestehende Richtlinien eingeordnet. Ein rechtssicheres Verwaltungsverfahren nach Landeshaushaltsrecht wird in jedem Fall

eingehalten, so wie bei allen anderen Förderprogrammen, die in den Haushalten des Landes in den einzelnen Titeln veranschlagt sind. Für Einzelprojekte sind keine Richtlinien notwendig, weil es zu jedem Projekt eine Projektbeschreibung gibt, die den genauen Förderzweck bestimmt. Selbstverständlich müssen auch bei diesen Projekten alle Verfahrensschritte nach der Landeshaushaltsordnung eingehalten werden, Antragsverfahren mit der Projektbeschreibung, Kostenermittlung, Einholen von Angeboten, Fassen von Gremienbeschlüssen zur Auftragsvergabe bis hin zur Erstellung der Verwendungsnachweise, die auch von den Prüfungsbehörden geprüft werden. Dazu hatte die Landesregierung bereits Auskunft gegeben und in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE darauf hingewiesen, aber offenbar wollen die LINKEN das nicht zur Kenntnis nehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was an diesem Verfahren intransparent sein soll, erschließt sich mir nicht. Schauen wir uns mal an, wie beispielsweise die Förderung aus Titeln passiert, die im normalen Haushalt verankert sind. Gibt es dabei für alle Abgeordneten des Landtages eine so genaue Einsicht darüber, welches Unternehmen genau in welcher Höhe zu welchem Zweck gefördert wird? Klagen wir nicht gerade mit Blick auf die Wohlfahrtsverbände über Intransparenz?

Wissen Sie, liebe Mitglieder der Fraktion DIE LINKE, welcher Handwerksbetrieb aus dem 1,2-Millionen-EuroProgramm zur Förderung von Maßnahmen für das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern Geld erhält, wie viel und wofür? Wissen Sie, welche Empfänger die 4,35 Millionen Euro aus dem Haushaltstitel für Unterhaltung und Betrieb der Gewässer erster Ordnung der zugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen der Landesschutzdeiche und der Landesschutzanlagen erhalten? Wissen Sie ganz genau, wie der Landessportbund die 10 Millionen Euro Landesmittel verteilt, wer als Nachwuchssportler gefördert wird, welcher Verein ein Großsportgerät erhält und welche Ehrenamtsprojekte im Kinder- und Jugend-, Gehörlosen- und Behindertensport gefördert werden? Nein, ich gehe mal davon aus, dass Sie das alles nicht im Detail wissen, natürlich auch gar nicht wissen können. Dazu haben wir ja das Haushaltsrecht, damit das Verfahren zur Verteilung der Gelder sachgerecht und zweckentsprechend passiert. Und genau nach demselben Haushaltsrecht werden auch die Mittel aus dem Strategiefonds bewirtschaftet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe auch noch auf die Kleinst- beziehungsweise Einzelprojekte aus der Strategiefondsliste ein, die ja von der Opposition als Geschenke der Abgeordneten bezeichnet werden. Ist es nicht die ureigenste Aufgabe von Landtagsabgeordneten, sich um die Probleme vor Ort zu kümmern? Wozu ist das Land denn in Wahlkreise aufgeteilt? Natürlich deshalb, damit das von den Abgeordneten zu betreuende Gebiet noch einigermaßen überschaubar bleibt, er oder sie den Kontakt mit den Menschen behält und deren Probleme vor Ort aufnimmt. Wenn es nun gerade kleine Spielplätze in Ortsteilen einer Flächengemeinde mit sechs Ortsteilen sind, die als ein wichtiges Sozialprojekt gesehen werden, wenn genau diese Gemeinde in Haushaltskonsolidierung ist und niemals selbst die Maßnahme realisieren könnte, wenn sich dann auch noch die Einwohner, die Vereine und Unternehmen bereiterklären, Eigenleistungen zu erbringen und die Spielplätze in Ordnung zu halten, dann frage ich Sie, was ist daran falsch. Es könnte doch sogar sein, dass dort ein Bürgermeister mit einem Parteibuch

der LINKEN gewählt wurde, wie gerade wieder in Friedrichsruhe der Bürgermeister Andreas Sturm, DIE LINKE, der Kreistagsmitglied LUP und auch Kreisvorsitzender ist.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ritter?

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Minister Harry Glawe: Schade!)

In der Gesamtheit der Projektliste zum Strategiefonds werden alle Landesteile abgebildet, in den Zweckbestimmungen Schulneubau, kommunaler Kofinanzierungsfonds und Unterstützung der ländlichen Gestaltungsräume sowieso. Daher ist die Kritik an den Projekten aus dem Globalvolumen aus unserer Sicht nicht haltbar, sondern eher eine Neiddebatte der LINKEN. Da der Wirtschaftsplan zum Strategiefonds öffentlich ist sowie alle Einzelpläne des Landeshaushalts, kann meine Fraktion absolut nichts Intransparentes daran finden.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Nee.)

Im Gegenteil, die Entscheidungen des Parlaments sind genau nachzulesen, denn die Zusammensetzung des Finanzausschusses entspricht den Mehrheitsverhältnissen im gesamten Landtag. Daher bilden sich auch hier die Meinungen der Fraktionen entsprechend ab.

Hier kann ich jetzt auch noch mal darauf eingehen oder könnte ich darauf eingehen, was Herr Professor Dr. Lammert bei der Eröffnung dieses Plenarsaals gesagt hat zu den Mehrheitsverhältnissen, ob der eine recht hat oder nicht. Vielleicht erinnern Sie sich oder lesen es mal nach.

Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, sind wir mit dem Werftenförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern genau denselben Weg gegangen, dass der Finanzausschuss über die Vergabe von Bürgschaften entscheiden kann. Die Fraktion DIE LINKE hatte eine Organklage beim Landesverfassungsgericht dazu eingereicht. Im Urteil vom 27.08.2015 hat das Landesverfassungsgericht die Klage als unzulässig verworfen. Darin heißt es, ich darf zitieren: Im Hinblick auf „§ 11 Abs. 5 WFG M-V“ fehle es „für sich genommen schon“ von vornherein an einer möglichen „Rechtsbeeinträchtigung“ oder „Gefährdung“ … „im Sinne des § 37 Abs. 1 LVerfGG“. Damit ist gemeint, dass mit der Übertragung für Bürgschaftsentscheidungen des Landtages an den Finanzausschuss für die Fraktion DIE LINKE keine Beeinträchtigung ihrer Oppositionsrechte gesehen wurde. Somit hat das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern dem Gesetzgeber recht gegeben.

Und, meine Damen und Herren, natürlich ist es auch das gute Recht, sogar die Pflicht einer Landtagsfraktion, Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen zu lassen, wenn sie Zweifel daran hat. Auch kann eine Fraktion monieren, dass sie angeblich in ihren Rechten beschnitten wird. Ich kann Ihnen im Namen der SPDLandtagsfraktion sagen, dass wir weder Ihre Rechte missachtet sehen noch einen verfassungsrechtlichen Makel am Strategiefondserrichtungsgesetz erkennen können. Der Strategiefonds hat sich bewährt und ist ein

gutes Instrument für den Landtag, Haushaltsüberschüsse im Laufe des Doppelhaushalts für sinnvolle Projekte einzusetzen. Daher sehen wir einer eventuellen Klage gelassen entgegen.

Vielleicht überlegen Sie, liebe Mitglieder der Fraktion DIE LINKE, es sich noch einmal und machen stattdessen lieber aktiv beim Verfahren zur Ausgestaltung des Strategiefonds Mecklenburg-Vorpommerns mit,

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Nee, bestimmt nicht.)

statt sich zu verweigern. Die nächste Chance kommt frühestens im Frühjahr 2019. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort die Abgeordnete Kröger.

Bevor Frau Kröger mit ihrer Rede beginnt, möchte ich Gäste begrüßen. Auf der Tribüne haben Platz genommen Gäste aus Kronshagen in Schleswig-Holstein. Herzlich willkommen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin keine Finanzexpertin, ich bin kulturpolitische Sprecherin meiner Fraktion und habe gedacht, ich mische mich hier in die Debatte mal ein,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

weil ich möchte Ihnen gern eine kleine Geschichte erzählen zum Strategiefonds,

(Tilo Gundlack, SPD: Das machen die LINKEN ja gern, Geschichten erzählen. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

einem Ereignis, dem ich beiwohnen durfte und das ich gern hier im Parlament mit Ihnen gemeinsam teilen möchte.

Herr Liskow, Sie haben ja den wichtigen Notsicherungsfonds schon erwähnt, und es war einmal vor gar nicht allzu langer Zeit, da hat die Europäische Akademie Mecklenburg-Vorpommern eine Veranstaltung organisiert, ein Seminar zum Thema „Gutsanlagen, Herrenhäuser, Schlösser und Parks: Denkmale in der Geschichts- und Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommern“.

(Patrick Dahlemann, SPD: Es war einmal in Mecklenburg-Vorpommern.)

Im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung gab es auch eine Podiumsdiskussion. Die Podiumsdiskussion wiederum hatte das Thema „Notkasse oder – Wie kommt die Landespolitik ihren Verpflichtungen zum Erhalt der Gutsanlagen und Herrenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern nach?“. Es ging also um den Notsicherungsfonds.

Eingeladen waren der Kollege Philipp da Cunha von der SPD, Frau von Allwörden von der CDU und ich. Der Kollege von der SPD und ich waren zuerst da, die Kollegin von der CDU kam etwas später

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Minister Harry Glawe)

und wir fingen also an, uns den Fragen der Vertreterinnen und Vertreter zur Rettung der Guts- und Herrenhäuser hier im Land zu stellen.

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Dann kam Frau von Allwörden etwas später in den Saal, leicht abgehetzt und gestresst, nahm also Platz und verkündete die frohe Botschaft, dass es nun endlich einen Notsicherungsfonds gebe in Höhe von 2 Millionen Euro und dass sie sich ganz persönlich dafür engagiert und darum bemüht hätte, dass es diesen Notsicherungsfonds jetzt gebe. Frenetischer Applaus im Saal! Also es fehlte nicht viel und die Leute hätten geweint, ehrlich gesagt, so glücklich waren die Menschen.

(Ann Christin von Allwörden, CDU: Und was war daran jetzt nicht in Ordnung?)

Daraufhin drehte sich der Kollege da Cunha zu der Kollegin Frau von Allwörden um, ich saß daneben und habe es gehört, und sagte ganz freundlich, dass sie das zusammen als Koalition gemacht haben –

(Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU)