Protokoll der Sitzung vom 01.06.2018

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Ganz wichtig. – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und vielleicht komme ich noch mal. – Vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Für die Fraktion der BMV hat jetzt das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Wildt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Natürlich gibt es aus Sicht der Opposition einiges, was wir daran kritisieren können, wie der Strategiefonds gehandhabt wird. Diese Kritik wurde auch schon vielfach geäußert, insbesondere von Frau Rösler und mir. Das können Sie alles nachlesen im letzten Jahr oder auch nachhören.

(Tilo Gundlack, SPD: Oder in der Zeitung lesen.)

Wir haben zahlreiche Interviews gegeben. Wenn Sie Zeit haben, können Sie das also machen.

Aber ich möchte heute eigentlich die Diskussion ein bisschen auf eine andere Schiene bringen und lieber kon

struktive Vorschläge machen, wie man das Problem beseitigen kann, wie wir vielleicht wieder zueinanderfinden. Ich finde es gut, dass die LINKEN die Klage erwägen und dieses Gutachten erstellt haben. Manchmal braucht die Regierung sicherlich auch ein bisschen Druck, um mal über sich selber nachzudenken. Trotzdem sollte man es nicht versäumen, miteinander im Gespräch zu bleiben und zu gucken, ob wir Verbesserungen hinbekommen.

Frau Rösler, Sie sind natürlich herzlich eingeladen, dass wir das gemeinsam machen. Wir haben ja schon zahlreiche Ideen hin und wieder gehabt.

Das Wichtigste ist aus meiner Sicht, dass wir vernünftige Projektbeschreibungen bekommen. Bei diesen 129 Projekten ist es eben leider nicht immer klar, worum es geht. Man kann dann jedes Mal nachfragen, das ist aber sehr zeitintensiv. Da muss ich dazusagen, dass sowohl SPD als auch CDU schon zugestimmt haben, uns diese Projektbeschreibungen nachzuliefern. Das ist auch sehr anständig, vor allen Dingen für die Zukunft, da müssen wir schon im Vorfeld wissen, was für Projekte es genau sind. Die meisten davon – das wurde jetzt hier immer gesagt – sind förderungsfähig. Das kann man natürlich erst beurteilen, wenn man sie richtig kennt.

Was uns aber im Vorfeld noch wichtiger ist, ist, dass es Fördergrundsätze gibt und dass man klare Grundsätze formuliert: Welche Projekte sind überhaupt förderfähig? Was kann beantragt werden? Das muss nicht ein juristisches Meisterwerk werden, es reicht ja schon, wenn es einige wenige Grundsätze sind, aber so, dass man sich vorstellen kann, auch als Abgeordneter eines Wahlkreises, welche Projekte über den Strategiefonds wohl gefördert werden könnten.

Wir selber, die BMV – das wurde ja schon mehrfach angesprochen –, haben acht Anträge eingereicht, zwei davon wurden angenommen, sechs davon wurden abgelehnt. Uns ist nicht ganz klar, warum die zwei angenommen und die anderen sechs abgelehnt wurden.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Weil man Sie einfangen wollte, das ist doch klar.)

Nein, nein, nein, Herr Ritter, das ist völlig falsch. Das klappt auch gar nicht. Da müssten Sie mich schon besser kennen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na! – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Nein, es geht darum, dass man das, sagen wir mal, neutral nachvollziehen möchte, warum bestimmte Projekte abgelehnt wurden. Dafür gibt es Gründe. Wir können uns die ja ungefähr zusammenreimen, aber wir können sie eben regelrecht nicht nachvollziehen, das heißt, man könnte auch glauben, das wäre eine willkürliche Entscheidung.

Es sind schon verschiedene Dinge angesprochen worden. Auch im Gutachten oder bei Ihnen in der Pressekonferenz, Frau Rösler, ging es zum Beispiel um die Feuerwehren. Das ist ja eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Nun finden wir so viele Feuerwehrprojekte in der Strategiefondsliste: Von den 129 Projekten sind das insgesamt 16, und zwar einmal der große Feuerwehrfonds, 2 Millionen, und dann noch 15 kleinere. Ich sage

Ihnen mal die Nummern zum Mitschreiben fürs Protokoll. Das sind die Nummern 31, 12, 15, 16, 17, 18, 34, 42, 72, 81, 91, 111, 120, 121, 126. Das wurde im Finanzausschuss so begründet, dass es sich dabei um kleinere, besonders dringende, eilige Feuerwehrprojekte handelt, die man vorziehen wollte, vor die Klammer ziehen wollte, denn es dauert ja eine Weile, bis der Fonds richtig arbeiten kann, und man wollte keine Zeit verlieren. Das wäre gar nicht zu beanstanden.

Jetzt mein Vorschlag: Strukturieren Sie doch mal Ihre Liste richtig! Da gibt es eine Überschrift „Unterstützung der Feuerwehren“, 2 Millionen Euro“, darunter kommen dann die 15 kleinen Projekte. Das ist ein abgeschlossener Block, das sieht auch nicht mehr so aus, als wäre das ein Sammelsurium, was ja die Kritik geradezu provoziert, sondern man sieht, aha, das hier ist ein strategischer Block, der immerhin zehn Prozent der Gesamtausgaben ausmacht. Es muss dazu eine kleine Richtlinie geben, wie die Feuerwehrmittel aus diesem 2-MillionenFonds vergeben werden. Dann sind alle freiwilligen Feuerwehren anzuschreiben oder die Kommunen, damit sie wissen, wie sie diese Mittel beantragen können, wie das funktioniert – vielleicht mit einem kleinen Merkblatt, damit sie sich daran halten können.

Und man muss diese vorgezogenen Projekte an dieser Richtlinie, die ja noch nicht vorliegt, noch mal spiegeln und muss gucken, wären die denn auch in Ordnung gewesen. So würde man das ganze Problem schon deutlich reduzieren. Man muss vor allen Dingen eine Strategie benennen. Frau Rösler hat recht, wenn sie immer darauf hinweist, es ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen, aber wir wissen auch, in den letzten Jahren war es in vielen Kommunen sehr knapp. Es sind manche Dinge liegen geblieben.

(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Schlimm genug.)

Das ist schlimm genug.

Das kann eine Strategie sein, das wäre auch überhaupt nicht schlimm, wenn man denn eine Strategie hätte und sagt, wir wollen diesen Rückstau, diesen Investitionsstau, den es in den freiwilligen Feuerwehren gibt, jetzt aus diesen Einmal-Mitteln beheben. Dafür sind nämlich EinmalMittel da. Es wäre ein perfekter Zweck dafür. Dann muss man das aber auch mal richtig sagen, richtig begründen und richtige Anweisungen dazu geben, und schon ist das Problem kleiner.

Wenn Sie die Liste weiter durchgucken – Sie merken schon, Herr Krüger, ich habe hier eigentlich Ihre Arbeit gemacht, ich habe mal die ganzen Projekte analysiert –, das Nächste wären die Kinderspielplätze, 2,5 Millionen, allgemeiner Fonds, Position 6. Dann gibt es dazu sieben Unterprojekte: 10, 13, 20, 45, 95, 128, 129. Also das ist wirklich völliger Blödsinn, die in dieser Liste so zu verstreuen, sondern man hat einen Block „Kinderspielplätze“, das sind 2,8 Millionen, genau 2.825.000. Auch hier brauchen wir eine kleine Richtlinie, wie kann man an diese Mittel für Spielplätze herankommen, wenn man für den ländlichen Raum einen Spielplatz plant oder den sanieren möchte. Dann braucht man Infobriefe an die Bürgermeister und eine nachträgliche Prüfung der kleinen vorgezogenen Anträge. Das ist genau wie bei den Feuerwehren und völlig analog zu handhaben. Und wir brauchen natürlich ein strategisches Ziel, warum man

jetzt Kinderspielplätze fördern will. Das dürfte leichtfallen, das zu formulieren.

So, und dann gibt es weitere Gruppen, darauf gehe ich jetzt nicht im Detail ein, sonst mache ich hier wirklich in acht Minuten Ihre Arbeit. Sportvereine sind ein Thema, Denkmalschutz ist ein Thema, Guts- und Herrenhäuser, Kirchen oder andere denkmalschutzwürdige Gebäude, die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum. Man kann auch mal eine große Klammer bilden, der ländliche Raum kommt nämlich sehr gut weg bei diesem ganzen Strategiefonds. Viele Projekte beziehen sich auf den ländlichen Raum.

Am Ende haben wir noch einen Rest und das ist ein Nothilfefonds, so würde ich den mal nennen. Das sind kleine, ganz kleine Projekte, da geht es wirklich um echte Nothilfe, das hat nichts mit Strategie zu tun. Da sollte man sich auch nicht abbrechen und behaupten, das wäre etwas Strategisches. Das ist einfach eine Nothilfe, und das ist auch etwas Anständiges und Ehrenwertes.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Nein, das ist dann keine Strategie.

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Das ist einfach eine Nothilfe. So sollte man das auch nennen.

So, wenn das alles vorliegt, haben wir Fördergrundsätze und Entscheidungsregeln, wir haben Projektbeschreibungen,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

wir haben strategische Ziele, die nachvollziehbar sind, und eine nachvollziehbare Systematik der Projekte. Wir haben auch Richtlinien für die Untertöpfe. Wir haben vor allen Dingen Informationen an die potenziellen Antragsteller, die darüber informiert sind. Und dann kommt natürlich noch eine eher formale Frage, die Frau Rösler richtig aufgeworfen hat: Sind die Debatte und der Beschluss nicht eigentlich im Plenum anzusiedeln und nicht nur im Finanzausschuss?

(Egbert Liskow, CDU: Glauben Sie, da gibt es andere Mehrheiten?)

Ich gehe jetzt nicht auf die formalen Gründe für diese Sache ein. Das kann man so oder so sehen, das ist für mich, ehrlich gesagt, auch gar nicht so wichtig – die Mehrheiten sind so, wie sie sind, das wissen wir –, sondern es geht darum, ob das einen Mehrwert für die Debatte bringen würde, wenn wir das hier besprechen und nicht nur im Finanzausschuss.

Da sage ich ganz klar: Ja, der Finanzausschuss sollte das vorbereiten. Dann sollten wir das hier – das ist gar keine große Aktion – noch mal mit auf die Tagesordnung setzen, denn die Projekte kommen aus allen Landkreisen und sie kommen aus allen Fachgebieten. Der Finanzausschuss ist zwar meistens auskunftsfähig, aber nicht immer. Und dann ist es schon sinnvoll, wenn wir hier alle zusammensitzen und bei den Projekten im Einzelfall vielleicht noch mal nachfragen können oder die Strategie insbesondere zu diesen genannten Positionen hinterfragen können.

(Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.)

Zum Schluss – jetzt bleibt mir nicht mehr viel Zeit – sind natürlich noch die Kontrolle und die Berichterstattung wichtig. Es handelt sich hier um ein Sondervermögen, da ist die Regierung gefragt. Wir sind erst in den Anfängen, aber auch da gibt es schon eine klare Zusage aus dem Finanzministerium, dass man sich an unseren Wünschen orientieren wird und dass eine vernünftige Berichterstattung vorgelegt wird. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV und Thomas Schwarz, SPD – Dr. Ralph Weber, AfD: Das war aber mehr als ein Satz.)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Gundlack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Die Fraktion DIE LINKE kritisiert das Verfahren zum Strategiefonds Mecklenburg-Vorpommern. Neben dem Verfahren wird das Gesetz zur Errichtung eines Strategiefonds Mecklenburg-Vorpommerns für verfassungsrechtlich problematisch gesehen. Um ihre Position zu untermauern, hat DIE LINKE eine rechtsgutachterliche Stellungnahme von Professor Dr. Kilian, Richter am Landesverfassungsgericht a. D., Halle an der Saale, anfertigen lassen, das uns im Finanzausschuss als Finanzausschussdrucksache 7/443 vorliegt und wohl inzwischen auch veröffentlicht wurde. Jedenfalls wurden die Eckpunkte bereits in der Pressekonferenz der Fraktion DIE LINKE am 15. Mai 2018 vorgestellt. Ein Vorwurf lautet, ich darf zitieren: „Der Landtag darf sich seiner zwingend auszuübenden Budgethoheit nicht ohne Not“ entledigen „und sie nicht zum Teil auf andere Organe oder Gewalten übertragen.“ Zitatende.

Der Landtag hat mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ bestimmt, dass erstens die Zuführung zum Strategiefonds aus Mitteln der Haushaltsüberschüsse der Vorjahre auf Grundlage des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans erfolgt, zweitens der Wirtschaftsplan vom Finanzministerium entsprechend der vom Finanzausschuss beschlossenen Aufteilung der Mittel sowie der Einzelprojekte aufgestellt wird und drittens der vom Finanzministerium aktualisierte Wirtschaftsplan bis zum 31. Mai jeden Jahres an den Finanzausschuss des Landtages zur Information gegeben wird.

Damit haben wir erstmals die Entscheidung, wie mit Haushaltsüberschüssen aus den Vorjahren umgegangen wird, in das Parlament geholt. Bisher hat die Landesregierung selbst entschieden, wie diese Mittel eingesetzt werden. Damit üben wir als Parlament nun endlich auch über Haushaltsüberschüsse das Budgetrecht aus. Darin sehen wir gerade eine Stärkung des Parlaments. Anders als beim Gesamthaushalt, der von der Landesregierung aufgestellt, dann von allen Fachausschüssen beraten und letztlich vom gesamten Parlament beschlossen wird, entscheidet der Finanzausschuss des Landtages über die Zuführung der Mittel an den Strategiefonds Mecklenburg-Vorpommerns.

Der Finanzausschuss entscheidet entsprechend des Gesetzes über die Zweckbindung der zugeführten Mittel aus den Haushaltsüberschüssen wie folgt:

A. Fortführung des Kofinanzierungsfonds für Kommunen

B. Unterstützung der ländlichen Gestaltungsräume

C. Sonderprogramm Schulbau mit Schwerpunkt Inklusion

D. Globalvolumen