Protokoll der Sitzung vom 08.12.2016

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin erst mal Frau Kollegin Bernhardt sehr dankbar für den Antrag heute, weil es doch eines der Leib- und Magenthemen unserer Fraktion in den letzten Jahren hier war, ist und auch bleibt. Von daher, glaube ich, besteht die Chance, etwas mit einigen Mythen aufzuräumen, die in den letzten Wochen hier so durch den Blätterwald gegeistert sind.

Ich möchte jetzt nicht alles das wiederholen, was meine Vorredner richtigerweise zu dem Komplex gesagt haben, aber die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive Form der Begleitung von besonders schutzbedürftigen Verletzten von Straftaten vor, während und nach der Hauptverhandlung. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Opferrechte, dem dritten Opferrechtsreformgesetz, sind umfangreiche Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung bundesweit eingeführt worden. Darauf ist eingegangen worden, ab 2017 besteht der bundesweite Rechtsanspruch.

Mecklenburg-Vorpommern war ja, das klang auch schon durch, auf dem Gebiet immer Vorreiter. Ich weiß, einer unserer ehemaligen Fraktionsvorsitzenden, Armin Jäger, war seinerzeit hier sehr engagiert, ist es heute im Kinderschutzbund in Schwerin immer noch, und unsere frühere Justizministerin Uta-Maria Kuder hat sich dort sehr stark engagiert. Das zeigt auch ein Blick auf die Zahlen, denn wenn Sie sich mal anschauen, wir hatten 2013 im Haushalt 100.000 Euro für das ganze Thema eingestellt, dann 2014/15 im Doppelhaushalt 175.000 Euro, und wir haben in dem jetzigen Doppelhaushalt 2016/17 noch mal draufgelegt und sind auf 200.000 Euro gegangen, weil einfach der Bedarf gewachsen ist an der Stelle. Darauf ist eingegangen worden und von daher zeigt sich, dass dies hier ein Thema ist, was der Koalition bisher wichtig war und auch künftig ist.

Jetzt behauptet DIE LINKE ja in ihrem Antrag in der Begründung, dass das faktisch das Ende der psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet. Wenn ich mir die Zahlen hier anhöre, die auch die Ministerin genannt hat, 1.100 Euro in der Gesamtheit, wenn man die Betreuung sieht, dann kann ich das nicht in jedem Bereich so ganz nachvollziehen. Das Gegenteil ist der Fall, dass also ab 2017 auch der gesetzliche Anspruch für Erwachsene besteht. Und – das ist ja auch gesagt worden – deswegen, glaube ich, ist es gut, wie es die Ministerin vorgeschlagen hat. Wir sind jetzt im Verfahren, es hat das Gespräch stattgefunden mit den Betroffenen im Bereich der Anhörung. Ich bin deswegen auch der Justizministerin sehr dankbar, dass sie heute diese Übergangslösung präsentiert hat, dass wir jetzt zum 1. Januar Planungssicherheit haben für die Betroffenen und die Beteiligten und hier in aller Ruhe im Landtag das gemeinsam miteinander beraten können. Und da lade ich Sie aus der Opposition natürlich auch herzlich dazu ein, sich einzubringen, denn das ist dann die Frage, über die wir reden müssen.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Wenn es eine Anhörung gibt, dann auf jeden Fall.)

Ich kann das nur aus Schweriner Sicht sagen, wir haben dort sehr gute Erfahrungen gemacht, auch mit dem Kinderschutzbund. Frau Schomann namentlich ist ja sowieso landesweit sehr anerkannt auf dem Gebiet, und gerade durch diesen schrecklichen Missbrauchsfall im Verein „Power für Kids“ sind natürlich die Fallzahlen im vergangenen und in diesem Jahr noch mal exorbitant gestiegen, auch im Vergleich zu den Jahren zuvor. Das ist auch das Thema, worüber wir, finde ich, reden müssen in der Debatte zum Gesetzentwurf, denn wenn man sich mal die Fallzahlen aus den einzelnen vier Regionen anschaut, dann sind die leider sehr unterschiedlich. Und dann können wir gemeinsam zu dem Ergebnis kommen und sagen, es ist uns egal, ob jemand 5 oder 50 Fälle hat, die kriegen alle das gleiche Geld. Ob das am Ende

gerecht ist, wird die Debatte zeigen. Man kann sagen, nein, das ist uns egal, wir halten diese Stelle trotzdem vor, oder wir sagen, wir gehen auf eine Fallpauschale, die wahrscheinlich dazu führen würde, dass wir etwas weniger Bürokratie und etwas mehr Transparenz hätten. Also wie gesagt, wir gehen da sehr offen rein. Wir wissen die Arbeit sehr zu schätzen, die die psychosozialen Prozessbegleiter hier im Land leisten, und ich habe auch heute in der Debatte keine Fraktion gehört, die das grundsätzlich irgendwo infrage stellt.

Lassen Sie uns einfach ab Januar gemeinsam über den Weg diskutieren und ich glaube, es gibt gute Argumente, die für die bisherige Regelung sprechen, also dafür, dass wir eine Ausnahmeregelung machen. Ich glaube, Schleswig-Holstein und Niedersachsen machen es so. Ich weiß ja nicht, wie es die LINKEN machen, dort, wo sie jetzt in Regierungsverantwortung sind in Brandenburg und Berlin. Das müssten Sie mal klären, wie das die Kollegen Justizminister dort sehen.

Es gibt also gute Argumente für diesen Sonderweg, für die Beibehaltung, aber ich finde, man sollte offen sein an der Stelle. Der Bundesgesetzgeber hat sich auch irgendwas bei dieser Lösung gedacht und die JMK ist nicht irgendwo vom Himmel gefallen. Es gibt also auch gute Argumente für diese Fallpauschale. Das muss man sich jetzt mal ganz unaufgeregt anschauen und deswegen, denke ich, ist es der richtige Weg, das erst mal zu tun. Ich glaube, das wäre sonst auch etwas schwierig gewesen, ab 1. Januar besteht der gesetzliche Anspruch und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dort – es sind ja nur Mitarbeiterinnen – auf der Straße. Deswegen, meine ich, ist dieser Weg, der jetzt gegangen wird, der richtige und deswegen werden wir uns aktiv einbringen in die Debatte zum Gesetzentwurf, dem heutigen Antrag aber nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin erst mal froh, dass sich alle zu der psychosozialen Prozessbegleitung bekennen. Was man heute in der Diskussion, in der sehr sachlichen Diskussion schon mitbekommen hat, ist, dass wir uns zurzeit in einem Spagat zwischen dem Modellprojekt, das wir in MecklenburgVorpommern haben, was sehr gut lief, und dem bundesgesetzlichen Anspruch, der jetzt ab 01.01.2017 dann auch für die Erwachsenen gelten soll, befinden, um da die bestmögliche Lösung zu finden. Ich glaube, ich habe noch nirgendwo die richtige Lösung gesehen.

Wie ich finde, haben wir ein Bundesgesetz, das explizit mit Blick auf Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit gelassen hat, von den Fallpauschalen weg eine stellenbezogene Finanzierung zuzulassen. Die Frage, die sich mir dann einfach stellt, ist: Warum gehen wir, wenn sich etwas bereits bewährt hat, dann davon ab? Denn – auch das haben Sie ja gesagt, Frau Tegtmeier – bei solchen Themen wie Supervision, Prävention, Netzwerkarbeit, gerade bei den Erwachsenen, sehe ich bei dem im nächsten Jahr geltenden Rechtsanspruch noch eine sehr hohe Netzwerkarbeit auf die Prozessbegleiter zukommen. Die Polizei, die Ärzte müssen Bescheid wissen, alle

möglichen Beratungsstellen, damit die Opfer auch zu den Prozessbegleitern gewiesen werden können. Da stellt sich mir einfach die Frage: Wie soll das durch die Fallpauschalen abgegolten werden?

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

Und weil ich das einfach sehe und auch bei Ihnen noch viele Fragen gesehen habe, Frau Tegtmeier – Sie sagten, wenn uns der bundesgesetzliche Anspruch ausreicht, müssen wir nicht über diese Fallpauschalen hinausgehen –, möchte ich sozusagen nicht erst warten, bis wir das Ausführungsgesetz haben, das meines Erachtens sich nicht positioniert zu der Frage der stellenbezogenen Finanzierung oder der Fallpauschalen und dazu nichts sagt, sondern, dass wir diese Fragen, die wir heute im Landtag hatten, hier im Landtag diskutieren. Und zwar wäre ich dafür, dass wir, wenn man Oppositionsarbeit ernst nehmen würde, das in den Rechtsausschuss überweisen, was ich hiermit ausdrücklich beantragen will, damit wir gemeinsam diesen Fragen noch mal nachgehen.

Frau Justizministerin, ich sehe wirklich Ihr Bemühen, auf dem Themengebiet eine Lösung, eine tragfähige Lösung herbeizuführen. Das Problem, was ich allerdings mit den Übergangslösungen habe, ist, dass zwei Prozessbegleiter jetzt bereits gekündigt sind.

(Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Wir verstehen nichts.)

Dann gucke ich zu Ihnen. Ja, entschuldigen Sie.

Das Problem, was ich bei der Übergangslösung der Justizministerin sehe, ist einfach, dass zwei Prozessbegleiter jetzt schon gekündigt haben. Was machen wir dann in Rostock und Neubrandenburg in der Übergangszeit von sechs Monaten? Wollen Sie für sechs Monate eine Prozessbegleiterin einsetzen? Ich hatte vorhin schon mal erwähnt, dass es gerade bei den Prozessbegleitungen um Vertrauen geht. Ich glaube nicht, dass man jetzt so holterdiepolter von heute auf morgen neues Vertrauen aufbauen und neue Personen da einfach hinsetzen kann, die dann zum 30.06. gegebenenfalls wieder gehen müssten.

Frau Bernhardt, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Renz?

Am Ende meiner Rede. Ich habe nur noch begrenzte Redezeit und damit muss ich auch umgehen, aber am Ende gern, wenn ich noch Zeit habe.

Auch das sozusagen mit Blick auf den Haushalt – wir hatten das ja in den Haushalt eingestellt, 200.000 Euro –, Sie haben es erwähnt, Herr Ehlers, dass wir es erhöht haben. Ich glaube, was Sie sich durch die Fallpauschalen erhoffen, eine Entlastung des Haushalts oder dass man das auf die Gerichtsverfahren umlegen kann, das ist die ganz große Krux an der Bundesgesetzgebung, dass sie das gerade für die stellenbezogene Finanzierung nicht zugelassen hat, diese Umlagepflicht. Ich glaube aber nicht, dass das Umlegen auf Gerichtsverfahren, wenn wir jetzt Fallpauschalen einführen, den Haushalt entlasten wird. Die vergangenen Zeiten, gerade in Gerichtsverfahren, haben auch gezeigt, dass es nicht sehr effektiv ist, sich in einem Strafverfahren die Gebühren wiederzuholen. Da ist vom Staat meist nicht viel zu holen.

Man kann also auch sagen, dass es finanziell eigentlich keine überzeugenden Gründe für einen Wechsel des Finanzierungsmodells gibt. Ich kann nur noch mal an Sie appellieren, gemeinsam im Rechtsausschuss die Fragen, die heute aufgeworfen wurden, zu besprechen, um zu einer tragfähigen Lösung zu kommen. Wie gesagt, unser Favorit ist nach wie vor, auch nach der Diskussion heute, die stellenbezogene Finanzierung. Wenn wir das im Rechtsausschuss noch mal beraten könnten, wäre ich sehr dankbar. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Da Frau Bernhardt schon einer Nachfrage zugestimmt hat, erteile ich Ihnen jetzt das Wort, Herr Renz.

Danke, Frau Präsidentin.

Sehr geehrte Kollegin, Sie führen aus, dass nur eine Vollfinanzierung die Sache hier erhalten wird. Deswegen habe ich jetzt folgende Frage, aber ich stelle vorweg, Ihre Fraktion hat ausdrücklich im Bundestag das Gesetz gelobt und zugestimmt, nämlich der Einführung der Fallpauschale: Wie erklären Sie sich diesen Widerspruch zwischen der Position aus dem Bund und im Land?

Ich habe von einer stellenbezogenen Finanzierung gesprochen. Sie hatten ja auch schon von Frau Justizministerin gehört, dass es nur 90 Prozent sind, ähnlich wie bei dem Schwangerschaftsberatungsgesetz. Und da muss ich ganz ehrlich sagen, hätten wir vielleicht unsere Bundespolitiker gefragt und hätten wir von dem erfolgreichen Modellprojekt aus Mecklenburg-Vorpommern und von der stellenbezogenen Finanzierung, die wir hier haben, berichtet, dann wäre das Votum vielleicht auch ein anderes gewesen.

(Sebastian Ehlers, CDU: Dann sollte sich Herr Bartsch mal häufiger informieren vor Ort. Herr Bartsch informiert sich nicht.)

Danke schön.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/76 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und AfD abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/76. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/76 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Sicherstellung der patientennahen, stationären medizinischen Versorgung für Kinder und Jugendliche, in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe in der Region Wolgast, Drucksache 7/74(neu).

Antrag der Fraktion der AfD Sicherstellung der patientennahen, stationären medizinischen Versorgung für Kinder und Jugendliche, in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe in der Region Wolgast – Drucksache 7/74(neu) –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Professor Weber.

(Zuruf aus dem Plenum: Das hätten wir vom Tisch haben können. – Dr. Matthias Manthei, AfD: Sie wollten ja nicht zusammen verhandeln. Selber schuld!)

Liebe Bürger von MecklenburgVorpommern! Wertes Landtagspräsidium! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Man sieht sich im Leben häufig zweimal. Gestern hatten wir ja noch beantragt, beide Punkte zusammenzuführen und gemeinsam zu veranlassen, heute bin ich sehr dankbar, dass das Hohe Haus das abgelehnt hat und ich damit die Gelegenheit habe, den Einbringungsvortrag selbst zu halten.

(Torsten Renz, CDU: Da sind Sie wohl schlauer geworden über Nacht.)

Liebe Kollegen, zweimal befasst sich dieser Landtag nun, in der dritten und in der vierten Sitzung, mit der Frage um die Wiedereröffnung der Abteilungen Kinderheilkunde und Frauenheilkunde/Geburtshilfe am Kreiskrankenhaus Wolgast. Gestern wurde zu meinem Bedauern der Antrag der Linksfraktion, die beiden Abteilungen in voller Breite wiederherzustellen, abgelehnt.

Wir selbst haben einen anderen Antrag formuliert, weil die betriebsökonomischen Zahlen schlechthin auch ein wichtiges Faktum sind. Grundsätzlich gilt zwar, dass Gesundheit nicht mit Euro aufgewogen werden darf und dass Monetik die Ethik nicht verdrängen darf, man muss aber immerhin die Zahlen zugrunde legen und man muss auch in Rechnung stellen, dass die bisherigen Versuche seitens der Bürgerinitiative, Änderungen hervorzurufen, an der starren Haltung der alten Landesregierung abgeprallt sind.

Die Zeiten sind jetzt ein wenig anders geworden. Das Ressort Gesundheit ist in das Wirtschaftsministerium und damit zu Herrn Minister Glawe gewandert, der sich schon bei der ersten Abstimmung über die Schließung dieser beiden Stationen enthalten hatte, sodass ein wenig Hoffnung auf mitmenschliche Zuwendung vorhanden ist.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Außerdem haben inzwischen Gespräche zwischen der Bürgerinitiative und der Regierung stattgefunden – erst auf Druck der vielfältigen Demonstrationen auf den Straßen und vor der Klinik von Wolgast. Das ist bezeichnend, zeigt aber deutlich, dass sich Bürgerengagement lohnt, dass sich Bürgerinitiativen lohnen und dass man Inhalte auch gegen starrköpfige Regierungen auf diese Weise eventuell durchsetzen kann.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine Damen und Herren, die Kreisstrukturreform hat Kreisgebiete geschaffen, die flächenmäßig 1,8-mal so

groß sind wie das ganze Bundesland Saarland, und die Justizstrukturreform hat die Gerichtsdichte ausgedünnt – beides in unseren Augen Fehler. Aber wenn Sie den Bürgern die Ämter weiter wegsetzen, wenn Sie den Weg zu den Gerichten verlängern, dann ist das eventuell noch tragbar, wenn Sie den Bürgern aber die Krankenhäuser aus der Umgebung entfernen,