Und das, was wir machen, ist das Gegenteil: Wir führen zusammen, wir entwickeln dieses Land nach vorne.
Herr Kollege, wenn Sie ausführen, dass Sie mit Blick auf die AfD gar nicht wissen, was Sie sagen sollen, dann hat man das gemerkt
es würde uns gut gefallen, wenn Sie sich mal orientieren würden und sich mehr nach dem richten, was wir sagen, dann würden Sie deutlich weniger Fehler machen.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Christian Brade, SPD, Tilo Gundlack, SPD, und Jochen Schulte, SPD)
Ehe ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich neue Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne begrüßen. Das sind Seniorinnen und Senioren
Jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 2: Wahl der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gemäß Paragraf 4 Absatz 1 Satz 1 Ausführungsgesetz zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Der Wahlvorschlag der Landesregierung liegt ihnen auf Drucksache 7/2255 vor.
Wahl der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Ausführungsgesetz zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Stasi-Unterlagen- Gesetz – Ausführungsgesetz – StUG-AG)
Die Ministerpräsidentin hat gemäß Paragraf 4 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR mit Schreiben vom 13. Juni 2018 namens der Landesregierung vorgeschlagen, Frau Anne Drescher zur Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu wählen.
Für die Wahl der Landesbeauftragten für MecklenburgVorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ist darauf hinzuweisen, dass nach Paragraf 4 Absatz 1 Satz 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Landesbeauftragte auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder, das sind 36 Stimmen, gewählt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Die erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Wenn kein Mitglied des Landtages widerspricht, kann auf Vorschlag der Präsidentin oder auf Antrag offen durch Handaufheben gewählt werden. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, die Wahl der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR offen durch Handaufheben durchzuführen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen, dann werden wir so verfahren.
Ich lasse über den Wahlvorschlag der Landesregierung auf Drucksache 7/2255 abstimmen. Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag der Landesregierung auf Drucksache 7/2255 mit den Stimmen aller anwesenden Abgeordneten angenommen.
Ich stelle damit fest, dass Frau Anne Drescher die nach Paragraf 4 Absatz 1 Satz 1 des Ausführungsgesetzes
zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erforderliche Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages erreicht hat. Damit ist Frau Anne Drescher zur Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gewählt.