Sie haben mit einem längst abgenutzten Zwischenruf damals darauf verwiesen, dass meine Fraktion ja auch schon acht Jahre Regierungsverantwortung gehabt habe und wir damals auch nichts im Hinblick auf die Erhöhung des Verbeamtungsalters unternommen hätten.
Herr Liskow, wir waren es nicht, die das Höchstalter für die Verbeamtung gesenkt haben. Das haben Sie zusammen mit Ihren SPD-Kolleginnen und -Kollegen gemacht.
Wir haben daran keine Aktien. Alles, was wir mit diesem Änderungsgesetz wollten und wollen, ist, zum ursprünglichen Status wieder zurückzukehren.
Also, meine Damen und Herren, es ist noch nicht zu spät. Lassen Sie uns was Gutes für das Land und für die Bürgerinnen und Bürger entscheiden! Stimmen Sie dem Änderungsgesetz zu! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Erneut liegt uns der Gesetzentwurf, der zur Änderung des Landesbeamtengesetzes beitragen soll, vor. Es sollen die Höchstaltersgrenzen im Paragrafen 18a geändert werden mit einer weitreichenden Begründung. Ich darf zitieren aus der Begründung: „Die Voraussetzungen für die Verbeamtungen in Norddeutschland werden vereinheitlicht.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren, zur Erinnerung: Durch den damaligen Gesetzentwurf von SPD und CDU vom 09.09.2015 wurden die Höchstaltersgrenzen von 40 Jahren festgelegt. Unsere Position hat sich seitdem nicht verändert und unsere Position hat sich auch seit März 2018 nicht verändert.
Die nun erneut geforderten Höchstaltersgrenzen, also die Änderungen, wurden bereits damals von den LINKEN gefordert. Wir stehen dazu: Wir wollen es nicht. Wir haben es in der Ersten Lesung begründet. Die Begründung ist schlüssig und wird sich auch nicht ändern. Wir haben damals gesagt, wir sehen darin eher ein Problem mit den Beamtinnen und Beamten auf der kommunalen Ebene. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf auch in der Zweiten Lesung ab. – Vielen Dank.
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen! Liebe Gäste! „Verbeamtungen mit 40“ beschäftigt uns nicht zum ersten Mal, jetzt in Zweiter Lesung in dieser Legislaturperiode, aber auch im Jahr 2016, im Jahr 2014 war das schon Thema hier im Plenum, und es ist jedes Mal mit guten Gründen abgelehnt worden.
Unser Bundesland, ja, alle Bundesländer in Deutschland stöhnen zu Recht unter den hohen Pensionslasten, die sie für ihre Beamten aufbringen müssen, und wir diskutieren jetzt ernsthaft darüber, ob wir das Eintrittsalter in den Beamtenstand von 45 auf 40 noch weiter herabsetzen sollen, und das in einem Land, das sich mit der geringsten Lohnhöhe und den höchsten Strompreisen – Letzteres sogar weltweit – schmücken darf. Das ist ein merkwürdiger Antrag, ein merkwürdiger Zustand.
Werte Kollegen, bei dem Antrag der Fraktion DIE LINKE sind zudem Verharmlosungen festzustellen: Begründung für diese hinzuweisende Problematik mit den Versorgungslasten – Fehlanzeige. Man liest nur den nichtssagenden Satz, ich zitiere: „Die Finanzierbarkeit und Funktionsfähigkeit des beamtenrechtlichen Versorgungssystems bleibt gesichert.“ Mehr nicht. Dazu möchte ich auf mindestens drei Rechen- und/oder Denkfehler in dieser Begründung hinweisen.
Der erste: Sie gehen davon aus, dass bei einem Verbeamtungsalter von 45 Jahren die Mindestverbeamtungszeit 19,5 Jahre, um auf die 35 Prozent Pensionshöhe zu kommen, locker eingehalten werden kann, wenn man vom derzeitigen Renteneintritts- oder Pensionseintrittsalter von 67 Jahren ausgeht. Das ist nur denklogisch richtig. Wenn man nämlich betrachtet, dass von den Beamten nur durchschnittlich knapp über 60 Prozent, bei den Lehrern knapp unter 50 Prozent, das Pensionseintrittsalter im aktiven Dienst erreichen, werden schon diese 19,5 Jahre bei mindestens der Hälfte derer, die dann pensionsberechtigt wären, nicht erreicht. Das war der erste Rechenfehler.
Der zweite ist noch gewichtiger. Sie gehen davon aus, dass erst dann, wenn man diese 19,5 Jahre gearbeitet hat als Beamter, diese 35 Prozent Mindestpension zugrunde zu legen sind. Das ist falsch. Jeder, der verbeamtet wird, hat mit dem ersten Tag der Verbeamtung diesen Anspruch auf die Mindestpension in Höhe von 35 Prozent. Das heißt, es kommt überhaupt nicht darauf an, wie viele Jahre weniger als 19,5 man eventuell als Beamter gearbeitet hat. Die Mindestpension ist einem in dem dann mehr oder weniger wohlverdienten Ruhestand sicher. Auch das ist in den Kostenberechnungen nur marginal berücksichtigt.
Und das Dritte: Beamte bekommen anders als Arbeitnehmer ihre Pension nicht nach den eingezahlten Beträgen oder zugrunde gelegten Durchschnittsgehältern, sondern nach dem erreichten Endgehalt berechnet, und das macht die ganze Sache noch mal umfassend teurer, auch für diejenigen, die die 40 Jahre Verbeamtung gesund und munter überstehen und dann in den jetzt wirklich wohlverdienten Pensionsstand überwechseln.
Alles in allem kann man also sagen, Sie vernachlässigen das Problem der Pensionslasten in einer nicht mehr akzeptablen Weise.
Was Sie hier vorgelegt haben, ist nicht nur kein Fortschritt, sondern wäre ein Schritt in die genau falsche Richtung, und das in einem Land, das sich anschickt, auch für unsere Kinder Vorsorge zu treffen. Diese Generation mit nicht zahlbaren Pensionslasten zu belasten, ist unverantwortlich. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon vor drei Monaten haben wir uns mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt, wo es darum geht, die Verbeamtungsaltersgrenze von 40 auf 45 Jahre zu erhöhen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es diese Grenze seit dem Jahr 2013/2014, wo wir dank der CDU-Fraktion einen lang gehegten Wunsch, die Verbeamtung der Lehrer, mit durchgesetzt haben.
(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das fehlte heute in der Aktuellen Stunde, ne?!)
Wir haben damals die Altersgrenze so gewählt, auch das wurde heute schon von meinem Kollegen Gundlack gesagt, um den Dienstherren ein vernünftiges Verhältnis zwischen Dienstjahren und Versorgungsjahren zu schaffen. Ich gebe zu, das kann man durchaus auch bei 45 Jahren noch so sehen. Wer sich die Rede meines damaligen Kollegen Michael Silkeit anguckt, wird sehr gut erkennen,
dass die CDU sich auch nicht gesperrt hätte, über die 45 Jahre zu diskutieren, aber wie es in einer Koalition so ist, unser Koalitionspartner war eher auf der Reise 35, und dann trifft man sich in der Mitte. Wir haben uns bei den 40 Jahren getroffen.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das ist aber nicht die Mitte von 45. – Zuruf von Torsten Renz, CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Schönes Hemd hat er an, ne?!)
Ich will aber erwähnen, dass nach dem heutigen Beamtengesetz, sehr geehrte Frau Kollegin Oldenburg, es die Möglichkeit gibt, auch ältere Leute zu verbeamten, wenn das dienstlich erforderlich und für das Land nützlich ist. Insofern besteht diese Möglichkeit.
Wir sehen auch nach weiteren drei Monaten keine Notwendigkeit, dieses Gesetz zu ändern. Insofern werden wir es heute ebenfalls ablehnen. – Vielen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Dein Schnürstiefel ist offen. – Marc Reinhardt, CDU: Danke. – Peter Ritter, DIE LINKE: Wir sollen keine Gläser mehr mit an den Platz nehmen! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMVFraktion wird den Gesetzentwurf ablehnen, ablehnen müssen, möchte ich anfügen. Ich möchte daran erinnern, dass wir in der Ersten Lesung für eine Überweisung des Entwurfs in die Ausschüsse gestimmt hatten. Ziel des Entwurfs ist es, Mitarbeiter für unser Land im Bereich der verbeamteten Mitarbeiter zu gewinnen. Hierfür soll die Regelaltersgrenze von 40 auf 45 Jahre angehoben werden.
Wir halten dies immer noch für einen beratungswürdigen Vorschlag, denn die Suche nach qualifizierten Arbeitskräften beschäftigt nicht nur die private Wirtschaft, wie es immer wieder unser Thema ist, sondern genauso den öffentlichen Dienst. Leider gab es nun aber nicht die erforderlichen Ausschussberatungen. Hierzu hatte ich in der Ersten Lesung umfassend ausgeführt. Es hätten verfassungsrechtliche Fragen geklärt werden müssen, aber vor allem die hier auch von Vorrednern schon angesprochenen fiskalischen Folgen noch mal umfassend beleuchtet werden müssen, sodass wir uns aufgrund der nicht erfolgten Beratung heute gezwungen sehen, den Entwurf abzulehnen. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/1820.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1820 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt.