Ihre Anwürfe, wie Herr Fernandes eben schon angedeutet hat, kommen nur aus dem einfachen Grund, dass Sie in Ihren Prozenten sinken. Deswegen sage ich es jetzt mal...
Herr Fraktionsvorsitzender Kramer, Sie dürfen nur Äußerungen zurückweisen. Ich will Sie in Ihrem Rederecht nicht beschneiden, aber das, was Sie jetzt ausführen, wäre Gegenstand der Aussprache gewesen. Bei der persönlichen...
Ich weise also entschieden zurück, dass ich fremdenfeindlich sei, dass ich rassistisch sei, dass ich Täter sei und Tätern für Rechtsradikalismus den Weg bereiten würde.
Sehr geehrte Abgeordnete! Als Mitglied der AfD-Fraktion weise ich aufs Schärfste alle gegen mich in diesem Zusammenhang erhobenen
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Vincent Kokert, CDU: Welche waren denn das konkret?)
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Zitate! Zitate! – Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE)
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Jetzt aber! – Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, Jochen Schulte, SPD, und Vincent Kokert, CDU)
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ich weise die hier auch gegen meine Person vorgebrachten Vorwürfe des Radikalismus aufs Schärfste zurück. Ich distanziere mich von jeglichem Terrorismus, Extremismus, Gewalt gegen Menschen und Eigentum.
und zweitens schon mehrfach erläutert, was Gegenstand der persönlichen Bemerkung nach Paragraf 88 der Geschäftsordnung des Landtages ist.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ihr seid so peinlich für dieses Hohe Haus! – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)
Aber alle, die mich jetzt vielleicht unterstützen wollen in der Auslegung der Geschäftsordnung, muss ich darauf hinweisen, wenn ich hier unterbreche und das Wort ergreife, dann hat hier Ruhe zu herrschen.
Sie können etwas zurückweisen, weitere Äußerungen sind im Rahmen einer persönlichen Bemerkung nach Geschäftsordnung nicht möglich, es sei denn, Sie wollen etwas Selbstgesagtes richtigstellen.
Da Sie, glaube ich, nicht das Mikrofon ergriffen haben, kommt diese Variante nicht infrage. Von daher kann ich jetzt nicht mehrere Erläuterungen zulassen. Es kann nur eine Zurückweisung von gegen Sie gemachten Äußerungen sein.