Da das jetzt das erste Mal ist, dass ich für einen Zwischenruf, auch, wenn er nicht an den Redner, sondern an einen anderen Abgeordneten gerichtet ist, eigentlich hier Ordnungsmaßnahmen ergreifen müsste, belasse ich es dabei, es als unparlamentarisch zurückzuweisen. Ich bitte doch aber wirklich, in der Debatte darauf zu achten, dass wir unsere Worte so sorgfältig wählen, dass wir niemanden persönlich beleidigen.
Ich will noch mal auf das Geld für den Sicherheitspakt zurückkommen. Bei aller Freude über mehr Geld, das ist dringend nötig, und Herr Kokert hat zu Recht gesagt, es ist gut angelegtes Geld. Das sehen wir ganz genauso, aber Euphorie ist hier wahrlich nicht angebracht. Die Herausforderungen sind riesig und werden unzureichend angepackt. Auch im Bereich Justiz ist das leider so.
Wir hatten bereits in den letzten Haushaltsberatungen 34 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte gefordert. Allein bei den Staatsanwaltschaften gab es ein Defizit nach der PEBB§Y von 32 Stellen und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit von 4 Stellen. Zieht man dann die 2 Stellen ab, die aufgestockt wurden, lag das Defizit immer noch bei insgesamt 34. Der Pakt für mehr Sicherheit will nun 23 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte schaffen. Das ist noch nicht mal ein Ausgleich für das Defizit bei den Staatsanwälten. Ob hier von einem tatsächlichen Mehr an Sicherheit die Rede sein kann, ist fraglich.
Meine Damen und Herren, in Sachen Digitalisierung wacht die Landesregierung offenbar langsam aus ihrem Dornröschenschlaf auf.
Endlich, möchte man ausrufen, auch wenn das Programm nur schleppend anläuft. Unstrittig ist, dass jeder Euro, der aus dem Bund als Förderung für den Breit
bandausbau kommt, auch kofinanziert wird. Das haben wir immer gefordert und das ist genau richtig, denn wir haben einen enormen Nachholbedarf.
Frau Ministerpräsidentin, die sogenannte Geschwisterregelung in den Kitas, die ab 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, ist wahrlich kein Ruhmesblatt für Ihre Landesregierung. Den Trägern der Einrichtungen bleibt quasi keine Zeit zur Umstellung und bei der halbgewalkten Geschwisterregelung sind noch immer viele Fragen ungeklärt. Wer hat Anspruch auf eine Kostenübernahme? Wie ist umzugehen mit Halbgeschwistern, Pflegekindern oder Patchworkfamilien? Wie wird die Entlastung bei Wechselmodellen gehandhabt? Es gibt Familien, in denen Kinder beispielsweise zwei Wochen beim Vater und zwei Wochen bei der Mutter leben. Wir wissen auch noch nicht, ob die 30 Millionen tatsächlich ausreichen.
Die Änderung des KiföG wird derzeit in den Fachausschüssen beraten und die öffentliche Anhörung im Sozialausschuss, so ist es mir vermittelt worden, hat die gewaltigen Baustellen offenbart. Wie sieht es aus mit den Mehrkosten durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei Landkreisen und kreisfreien Städten? Wie transparent sind die Berechnungen? Die Expertinnen und Experten zumindest bezweifeln, dass die insgesamt 1,29 Millionen Euro hier ausreichen werden. Die Träger der Kindertageseinrichtungen
schauen gleich ganz in die Röhre. Sie sollen den zusätzlichen Aufwand aus eigener Tasche bezahlen. Da bleibt es doch nicht aus, dass die Kosten für die verbleibenden Kinder und das erste Kind steigen. Dieses ganze Kuddelmuddel steht doch in keinem Verhältnis zur Dauer der Übergangsregelung von einem Jahr bis zur völligen Beitragsfreiheit. Warum kann die Kita nicht bereits ab 2019 komplett beitragsfrei sein?
Davon profitieren alle und es wäre nicht so dermaßen kompliziert. Und zudem: Die Haushaltslage lässt es zu. Wir würden außerdem Alleinerziehende und Familien mit Kindern, die einen großen Altersunterschied haben, nicht benachteiligen.
Und, meine Damen und Herren von SPD und CDU, tun Sie endlich etwas für eine bessere Qualität in den Kitas! Qualität und Beitragsfreiheit müssen Hand in Hand gehen und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Sehr richtig! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Meine Damen und Herren, neben all den genannten Dingen werden wir uns vorbehalten, das eine oder andere, was auf den Nägeln brennt, zu thematisieren, etwa die lange überfällige Änderung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes.
Der Nachtragshaushalt muss genutzt werden, um für die Kinder und Jugendlichen im Land eine chancengleiche Teilhabe zu ermöglichen und die Kinder- und Jugendarbeit auf eine finanziell breitere Basis zu stellen. Im Übrigen gibt es dazu auf der kommunalen Ebene parteiübergreifend einen großen, großen Konsens.
Und, Frau Schwesig, auch das ist ein Beitrag für eine generationengerechte Politik. Sie haben schon tausendmal versprochen, Änderungen vorzunehmen,
Wir werden, und darauf können Sie sich verlassen, in all den genannten Fragen nicht lockerlassen. – Vielen Dank.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir werden unsere Vorschläge nicht mehr vorher bringen, die werden Sie dann sowieso wieder ablehnen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wort hat jetzt der Finanzminister. Wenn es Redebedarf gibt, dann ist draußen in der Lobby die Möglichkeit, da kann man sich dann vielleicht auch etwas leiser unterhalten. Danke.
Sehr geehrte Frau Rösler, ich weiß nicht, ob Sie sich hier vor breitem Publikum wirklich einen Gefallen getan haben, als Sie davon sprachen, dass dieses Gesetzgebungsvorhaben für Sie eine Frechheit und eine Zumutung sei, ob der übermäßigen Belastung, die dadurch für die Abgeordneten entstünde. Wenn ich mich recht entsinne, ist es so, dass für gewöhnlich ein Doppelhaushalt im September eines Jahres vorgelegt wird.
Ich weiß jetzt nicht, wie viele Tausend Seiten ein Doppelhaushalt umfasst, aber Sie kennen das alle, was
Sie dann bekommen, einen Riesenstapel. Bisher hat es dieses Parlament immer geschafft, bis zum Dezember desselben Jahres den Doppelhaushalt zu verabschieden. Er kommt im September, es sind mehrere Tausend Seiten Gesetzestext über die Haushaltspläne und wir schaffen es, das im Dezember zu verabschieden.
Ich habe mir aufgrund Ihrer Ausführungen mal die Mühe gemacht zu zählen, wie viele Seiten Gesetzestext es sind, mit denen wir es zu tun haben. Es sind insgesamt 31 Seiten inklusive der Überleitungsschreiben.