Grundlage unseres Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative. Zurzeit ernennt die Exekutive die Richter und befördert sie. Wenn man hierbei Bedenken hat, ist eben die Frage, ob eine Übertragung auf die Legislative dann so sinnvoll ist. Die Judikative selbst, also eine Selbstverwaltung der Justiz, wäre das dann eben gerade noch nicht. Im Gegenteil, Versuche politischer Einflussnahme können gerade nicht dadurch verhindert werden, dass man die Entscheidung in die Hände der Politik gibt. Das Gegenteil ist zu befürchten, nämlich, dass die Politik mithilfe dieses neuen Gremiums maßgeblichen Einfluss auf Einstellung und Beförderung von Richtern nehmen wird. Es ist zu befürchten, dass Personalentscheidungen parteipolitisch getroffen werden. Beispielsweise ist es denkbar, dass in Beförderungsverfahren Deals geschlossen werden, um eben die Kandidaten der Mehrheitsparteien durchzubringen.
Ich hatte auch in der Ersten Lesung schon das Beispiel aus Hamburg gebracht. Hier ging es um eine Besetzung der Stelle des Präsidenten des Landgerichtes Hamburg und hier war zu sehen, welchen Einfluss parteipolitisches Kalkül haben kann. Das Verwaltungsgericht hat hierbei deutlich gemacht, dass zwar das Prinzip der Bestenauslese gelte, aber eben ein Wahlausschuss nicht zwingend an die Vorgaben aus der dienstlichen Beurteilung gebunden ist. Das heißt im Klartext, durch politische Entscheidungen kann ein fachlich ungeeigneterer Kandidat den Vorrang haben.
Der Entwurf trägt auch nicht dazu bei, Entscheidungen transparent zu machen und unsachliche Motive zu verhindern. Der Ausschuss tagt nicht öffentlich und die Entscheidungen sollen geheim getroffen werden. Wo ist da die Transparenz? Die Entscheidung des Ausschusses ist auch nicht anfechtbar. Das Bundesverfassungsgericht weist darauf hin, dass die Wahl allein ein verfahrensrechtliches Internum bleibt und keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Das Auswahlergebnis des Ausschusses bedarf keiner Begründung. Allein die Entscheidung des Ministeriums – also praktisch, wie es heute im Regelfall ist – ist im gerichtlichen Verfahren überprüfbar. Das ist quasi der Stand, wie es heute ist, und das ist auch gut so. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beantragen nach dieser Diskussion nochmals, unseren Antrag in den Ausschuss zu verweisen. Warum? Es ist doch deutlich geworden, dass jedenfalls alle sich mit dem Thema befassen, und vielleicht ist bei meinen Ausführungen nicht hinreichend deutlich geworden, worum es uns vor allem geht. Es geht uns um das Prinzip vor allem der Gewaltenteilung. Und dass bisher hier bei uns im Land alles so einigermaßen läuft – bis auf diese schon erwähnten Fälle, die man durchaus kritisch sehen kann –, das ist verfassungsrecht
lich nicht zwingend vorgegeben, denn die Machtfülle der Ernennung aller Beamten und Richter liegt nach wie vor nach der Verfassung bei der Ministerpräsidentin, die diese Befugnisse übertragen kann. Davon hat sie auch Gebrauch gemacht bis zur Besoldungsgruppe R2, sie kann sie aber zurücknehmen.
In der Verfassung, das ist richtig, ist nur vorgesehen ein Richterwahlausschuss für die Ersternennung eines Richters. Wir haben aber bewusst unseren Antrag erweitert, weil die Ersternennung relativ bedeutungslos ist. Politische Einflussnahme bei der Ersternennung ist in der Praxis nahezu ausgeschlossen. Interessant wird es erst später, insbesondere bei den Präsidentenstellen, die eben als Letztbeurteiler die Macht in der Hand haben, für den, der befördert wird oder nicht befördert wird. Deshalb meinen wir, bei allen Bedenken, die man natürlich auch gegenüber einem Richterwahlausschuss haben kann, dass ein Richterwahlausschuss strukturell mehr an Sicherheit der Unabhängigkeit mit sich bringt, als es bisher ist. Wie gesagt, die Machtfülle liegt bei der Ministerpräsidentin. Und beim Richterwahlausschuss ist es so, dass der sich aus sehr verschiedenen Richtungen zusammensetzt und dass auch die Richterschaft vertreten ist mit einem Vertreter und die Anwaltschaft.
Natürlich gibt es kein System, das garantiert, dass nicht vorgesehene Erwägungen, insbesondere politischer Art, Einfluss nehmen bei einer Wahl. Aber das Risiko einer nicht gewollten politischen Einflussnahme ist meines Erachtens hier deutlich geringer, und da muss man sich mal umsehen, wie das in anderen Ländern funktioniert. Ich habe da einen Blick auf Schleswig-Holstein, wo er, wie ich genau weiß, als er damals eingeführt wurde, auf große Akzeptanz stieß, und soweit ich informiert bin, werden die Entscheidungen des Richterwahlausschusses dort auch ganz überwiegend in der Richterschaft akzeptiert. Deshalb meine ich, dass man sich zumindest damit ernsthaft auseinandersetzen sollte.
Wir haben aufgrund der Erstlesung der Debatte und auch heute durchaus erkannt und ich habe das auch erwähnt, dass hinsichtlich der Ausgestaltung vielleicht das eine oder andere verbesserungswürdig ist. Insbesondere hat mich das überzeugt, dass die Abstimmungen nicht unbedingt geheim sein müssen, dass man die Transparenz hier verbessern kann. Aber das wäre eine Sache, die man gerade im Ausschuss miteinander erörtern könnte. Und ich richte an Sie nochmals die Bitte, aufgrund der bisher geführten Debatte, meinen Antrag auf Ausschussbeteiligung, auf Verweisung in den Ausschuss, zu unterstützen. Dort können Experten gehört werden, dort kann man sich dieses Themas vertieft annehmen und dann vielleicht in aller Ruhe entscheiden, ob auch dieses Land von der Option Gebrauch machen will oder nicht. – Vielen Dank.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und weiterer Rechtsvorschriften auf Drucksache 7/2670 in den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem
Überweisungsvorschlag zustimmen? – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und weiterer Rechtsvorschriften auf Drucksache 7/2670 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BM... – nein, die nicht – und des fraktionslosen Abgeordneten Arppe, Ablehnung der Fraktionen von SPD, CDU und Freie Wähler/BMV abgelehnt worden.
Wir kommen nun zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern und weiterer Rechtsvorschriften auf Drucksache 7/2670.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2670 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Freie Wähler/BMV und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes, auf Drucksache 7/2894.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/2894 –
Das Wort zur Einbringung hat der Finanzminister in Vertretung für den Minister für Landwirtschaft und Umwelt.
(Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU: He! – Torsten Renz, CDU: Ich dachte, er verzichtet. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Dann wird es ja kurz und knapp, ne?!)
Ja, meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist angekündigt worden, ich habe heute die Ehre, im Namen meines Kollegen Backhaus zu einem für mich hochinteressanten Thema zu sprechen. Und ich darf Ihnen sagen, dass die Länge dieser Rede außergewöhnlich kurz ist.
(Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut! – Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ist nicht Freestyle, ne?!)
Also, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das vorliegende Dritte Gesetz zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes hat vornehmlich zum Ziel, die sogenannte Pflugregelung in Landesrecht aufzunehmen.
(Torsten Renz, CDU: Sehr schön! – Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das wurde aber auch Zeit.)
Und zweitens. Anders als in der Vergangenheit gilt das Pflügen von Dauergrünland mit gleichzeitiger Wiederansaat als Umwandlung.
(Tilo Gundlack, SPD: He! – Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Und das gehört in Bauernhand.)
Erstens. Es wird ein Ausnahmetatbestand für Dauergrünlandentstehung aufgenommen. Artenschutzrechtliche Ablenkflächen auf Ackerland
für Windenergieanlagen sollen, auch wenn sie ackerbaulich nicht genutzt werden, ihren Ackerstatus behalten dürfen.
Und zweitens. Da sich an dem besonderen Wert des Dauergrünlandes für den Klima-, Natur-, Boden- und Gewässerschutz auch künftig nichts ändern wird
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Beate Schlupp, CDU – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)