Natürlich lohnt sich das. Aber Sie bleiben mir da den Beweis schuldig, dass, wenn wir 0,0 Promille einführen würden oder das Fahren ohne Alkohol einführen würden, dieser Mensch nicht zu Schaden gekommen wäre. Der Minister hat es doch angesprochen. Die Zahlen, die Sie genannt haben, die Beispiele sind alle im Straftatbereich, alle jenseits von 1,1 Promille, 1,5, 1,7 Promille. Diese Menschen, die sich mit 1,1 und mehr ins Auto setzen, sollten nach meinem Dafürhalten nie wieder ein Kraftfahrzeug führen dürfen, aber die kriegen wir mit dieser Regelung trotzdem nicht.
Ja, es geht mir darum, Sie haben gesagt, dass ich das wohl nicht gut finde, wenn Fahranfänger null Promille haben – das sei meine Argumentation –, und hinterher dürfen sie dann trinken. Warum bleibt man nicht bei diesen null Promille?
Doch. Sie dürfen 0,5 Promille trinken, wenn Sie das gewisse Alter erreicht haben, und das finde ich nicht in Ordnung. Man kann es doch dabei belassen.
Ich versuche da mal eine Frage herauszuhören und diese dann zu beantworten. Sie meinten, dass es unlogisch sei. Nach meinem Dafürhalten ist es eben genau nicht unlogisch, weil die Statistiken zeigen, dass die Fahranfänger den größten Prozentsatz ausmachen bei den alkoholbedingten Unfällen. Man setzt einfach voraus, dass der Reifeprozess von Menschen mit dann 26 oder nach dieser Probezeit abgeschlossen ist und sie sich dann verantwortungsbewusster im Straßenverkehr bewegen und unterscheiden können, ob sie unter 0,5 Promille ein Kraftfahrzeug führen können oder nicht.
(Andreas Butzki, SPD: In Russland gibt es auch 0,0 Promille, Frau Weißig! – Manfred Dachner, SPD: Wir können noch stundenlang darüber debattieren.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zu dem Antrag. Das Antragsansinnen ist außerordentlich anständig. Das ist mit sehr viel Emotionen verbunden. Das haben wir ja auch aus der Debatte bisher so aufgenommen, weil in der Betroffenheit nach einem Unfalltod durch Alkohol unglaubliche Emotionen in den Familien stattfinden. Das kann man, glaube ich, gar nicht in Worte fassen. Insofern ist das Ansinnen „Fahren ohne Alkohol“ vollkommen richtig, und das ist ja auch angesprochen worden. Aber glauben Sie mir, das alleinige Festschreiben von null Promille in einem Gesetz hilft uns überhaupt nicht weiter, weil …
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Natürlich muss es kontrolliert werden, sonst bringt das natürlich alles gar nichts!)
Natürlich muss ein Kontrolldruck da sein, aber das hilft ja nicht weiter. Das ist in den Debatten und in dem Vortrag vom Minister deutlich geworden und auch von Herrn Kramer, der ja aus seiner beruflichen Erfahrung spricht und weiß, welche Umstände dazu führen.
Vielmehr würde ich hier in das Bewusstsein rufen, dass, um genau diese Unfälle zu vermeiden, sehr viele Aktionen im Land durchgeführt werden. Auch deshalb, Frau Weißig und die Kollegen von der Fraktion Freie Wähler/BMV, werden wir diesen Antrag ablehnen, weil er suggeriert, die Landesregierung hat nichts unternommen und tut nichts, um Alkoholunfälle zu vermeiden. Die Grenzen sind gegeben. Es gibt Aktivitäten. Dazu braucht man aber auch die entsprechenden Mehrheiten in der Länderkammer. Der Minister hat das angesprochen. Da gibt es ein klares Gefälle. Das ist einfach eine Sache, die wir zur Kenntnis nehmen müssen, ohne dass man sie natürlich akzeptiert, weil die Folge eines Alkoholunfalles mit tödlicher Wirkung gravierend ist und emotional in die Familien geht. Wie gesagt, da fehlen mir die Worte, um das zu beschreiben. Da kann ich nur wünschen, dass wir alle von solchen Situationen verschont bleiben. Jeder Unfalltote ist einer zu viel.
Aber was ich ansprechen möchte, sind die vielen Aktivitäten, die seitens der Landesregierung und auf den unterschiedlichsten Ebenen in der Verkehrswacht unternommen worden sind. Ich will hier an der Stelle das Projekt „Schutzengel“ aufrufen. Es ist vor vielen Jahren im Landkreis Vorpommern-Rügen mit dem Innenministerium und dem Verkehrsministerium ins Leben gerufen worden und genau das ist wirkungsvoll, nämlich die Einflussnahme auf junge Menschen, ihnen zu vermitteln, mit Alkohol fahren ist nicht die Lösung, kann zum Tod führen.
Im Ergebnis, in der Evaluation zu diesem Programm ist klar festgestellt worden, dass es gerade bei den jungen Fahranfängern deutlich weniger Unfälle gab und auch deutlich weniger Alkoholunfälle, weil das Programm funktioniert auf der Basis der Emotionalität. Junge Mädchen, die Freundinnen, sprechen ihre Freunde an: Sag nein, du hast getrunken, du fährst nicht, ich fahre für dich. Das ist der Inhalt dieses „Schutzengel“-Programms, und das ist erfolgreich gewesen.
Andere Programme sind angesprochen worden, das Fifty-Fifty-Taxi ist angesprochen worden. Dann gibt es viele Aktionen mit der sogenannten Rauschbrille, wo jungen Menschen vermittelt wird, wie wirkt denn Alkohol, wie fühlst du dich dann plötzlich, ohne dass sie Alkohol trinken. Und das ist der richtige Weg. Ich glaube nicht, und das hat ja auch die Vergangenheit gezeigt, dass ein reines Festschreiben von null Promille in einem Gesetz wirkt. Wir sollten, und da sind wir alle in der Pflicht, darauf hinwirken, dass es eine Nulltoleranz gibt für Alkoholfahrten.
Insofern ist der Antrag auch nicht weitgehend genug, denn wir sprechen auch über Drogen. Gerade junge Leute sind sehr anfällig für die Einnahme von Drogen und das lassen Sie vollkommen außen vor, das beleuchten Sie überhaupt nicht in dem Antrag und in dem Ansinnen.
Von daher ist das, was im Koalitionsvertrag steht, worauf sich die Koalitionspartner verständigt haben, null Toleranz bei Alkohol und Drogen, die Botschaft, die davon ausgeht. Aus den Ausführungen des Ministers war deutlich zu hören und auch von Ihnen allen in den Fraktionen ist das so, da, wo wir Einfluss nehmen können, werden wir auch darauf hinwirken, dass nicht unter Alkoholeinfluss gefahren wird.
Ich will gar nicht auf die rechtlichen Wirkungen eingehen, ab wann es eine Straftat ist, und bis zum Herantrinken – ich finde, so eine Argumentation passt einfach nicht. Wenn wir über 0,5 Promille reden, dann ist auch die Möglichkeit eröffnet worden, ein Stück Konfekt der unterschiedlichsten Hersteller zu sich zu nehmen. Medikamente wirken oft auf der Basis von Alkohol. Insofern ist diese 0-Promille-Festschreibung im Gesetz etwas, ich will nicht sagen, dass der Antrag ein Schaufensterantrag ist, es ist viel zu ernst der Antrag und die Thematik, aber das führt nicht zu dem Erfolg. Ins Bewusstsein der Menschen müssen wir rufen: Wer sich ins Auto ans Steuer setzt, soll und hat keinen Alkohol zu trinken, weil das einfach eine Gefahr darstellt, nicht nur für den Kraftfahrer selbst, sondern auch für andere, unbeteiligte Verkehrsteilnehmer. Das ist eigentlich die Botschaft, die heute hiervon ausgehen soll. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Also ein Glück, Herr Eifler, dass Sie wenigstens nicht behauptet haben, es ist ein Schaufensterantrag.
Es ist natürlich richtig, dass wir uns im Prinzip, sage ich mal, auch hier im Landtag einig sind, und das über mehrere Legislaturperioden schon. Wir haben dazu Beschlüsse gefasst, wir haben Anträge gestellt, darüber diskutiert, und im Prinzip waren wir uns einig, aber ein neuer Vorstoß kann nicht schaden,
gerade wenn es um Verkehrstote geht, überwiegend durch Alkoholeinfluss. Gerade, wenn man an Mecklenburg-Vorpommern denkt, ist es so, dass ganz viele Unfälle passieren aufgrund von Alkoholleinfluss. Ein neuer Vorstoß könnte nicht schaden. Wenn es tatsächlich so ist, dass die Freien Wähler aus Bayern einen neuen Vorstoß im Bundesrat machen,
dann hoffe ich einfach und gehe davon aus, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern einen solchen Vorstoß unterstützt.
Gut, dann habe ich das jetzt falsch verstanden. Gut, okay, dann habe ich das jetzt missverstanden. Aber sollte es einen – dann will ich das mal neutraler formulieren –, sollte es einen solchen Vorstoß geben, dann gehe ich davon aus, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern diesen Vorstoß unterstützt.
Es hat auch niemand gesagt, Herr Eifler, dass das Land gar nichts tut. Niemand hat das hier behauptet von den Rednern, die bisher am Pult gestanden haben.