Das Landesprogramm Kinderschutz aus dem Jahr 2016 ist es diesmal, und in dieses wollen Sie Ihre politischen Akzentuierungen hineingeschrieben wissen. Ein Gesetz wollen Sie, noch mehr Beratungsstellen, mehr Gesundheitsdienst, mehr Personal, das leider gar nicht zur Verfügung steht. Nur, wie Sie das bezahlen wollen, darüber kein Wort.
Das Kinderschutzprogramm befindet sich in der Phase der Umsetzung und eine Evaluierung zu diesem Zeitpunkt ist eben nicht sinnhaft. Im Übrigen gibt es seit 2012 ein bundesweit geltendes Kinderschutzgesetz und auch das SGB VIII wird als Kinderschutzgesetz bezeichnet. Mit dem 01.01.2018 gibt es zudem eine Bundesstiftung Frühe Hilfen, die wichtige Akteure des Kinderschutzes in einem Kooperationsnetzwerk zusammenführt.
Wir als Christlich Demokratische Union setzen uns selbstverständlich dafür ein, dass Kindeswohlgefährdung, Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung frühzeitig erkannt und aufgedeckt werden, um den Schutz für eben jene Kinder zu gewährleisten, die ansonsten schlimmstenfalls ein Leben lang mit physischen und psychischen Beeinträchtigungen leben müssen. Einhundertprozentiger Ausschluss von Vorfällen, die der Kinderschutz möglichst unterbinden soll, daran arbeiten wohl all jene, die in eben diesem Bereich unterwegs sind. Den hundertprozentigen Schutz wird es – so traurig, wie es klingt – wohl leider nie geben, aber das haben Sie in Ihrer Begründung ja auch schon selbst festgestellt.
Mecklenburg-Vorpommern tut viel für den Kinderschutz. Zum einen ist er selbstverständlich in der Landesverfassung, in Artikel 14, sowie in unterschiedlichen Gesetzen verankert, so im KiföG, im Schulgesetz oder im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst MecklenburgVorpommern mit entsprechenden Meldepflichten. Zum anderen wirken viele verschiedene Akteure am Kinderschutz mit, so das Bündnis Kinderschutz, die Hebammen, es gibt die Kinderschutz-Hotline, der Fachtag ist erwähnt worden und die geplante Novellierung zum Grundgesetz.
Die Sensibilität für Kinderschutz ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Immer wieder haben öffentlich werdende Fälle, auch aus der Vergangenheit, die Aufmerksamkeit auf Vergehen gegen die körperliche und seelische Unversehrtheit von Minderjährigen gelenkt. Ich erinnere noch einmal an den unsäglichen Fall des Vereins Power for Kids hier in Schwerin. Die Sensibilisierung für die Wichtigkeit des Schutzes ist bereits Teil der Kindertagesförderung, der schulischen Aufsicht, aber auch der Vereinslandschaft, in der die Kinder einen großen Teil ihrer Freizeit verbringen.
Besonders schmerzlich ist es aber auch, wenn Eltern ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen oder diese verletzen. Deshalb ist es so wichtig, dass die Gesellschaft da, wo es nötig wird, eingreift oder auch Unterstützung zur Abhilfe und Präventionsangebote vorhält. Gerade das bestehende Kinderschutzprogramm gibt Antworten. Die Prävention und die Intervention als Maßnahmen der Frühen Hilfen sind hier verbrieft. In einer Mischung aus vielen Maßnahmen soll der optimale Schutz erreicht werden, unter Einbeziehung anderer Förderbereiche. So spielen auch Armutsbekämpfung und Gesundheitsvorsorge eine Rolle.
Es ist doch, meine Damen und Herren, ein wesentlicher Fortschritt, dass aus den negativen Erfahrungen der Vergangenheit Neuerungen in Bezug auf die Vernetzung unterschiedlicher Verantwortungsträger des Kinderschutzes angestrebt wurden. Das Programm selbst wird man auch nie abschließend sehen können. Die Ziele des Programmes sind immer auch als ein offener Prozess des Dialoges zwischen AkteurInnen in unterschiedlichen Handlungsfeldern zu sehen.
Und um was ich Sie doch auch bitten würde für die Zukunft, liebe Fraktion DIE LINKE: Tun Sie bitte doch nicht immer so, als würden Regierung und die Träger, als würden alle, die mit dem Thema betraut sind, untätig sein oder ergriffene Maßnahmen würden keine Wirkung zeigen! Ich kann mich auch hierherstellen und versuchen, Bedarfe zu produzieren. Meinen Sie, dass Defizite unter den Tisch zu kehren wären? Ich glaube, da unterschätzen Sie die heutige Medienwelt. Und wenn Fälle von Missbrauch bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder auch bei den Jugendämtern auflaufen, dann erwarte ich einfach, dass Täter ihrer gerechten Strafe zugeführt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes können bereits heute niederschwellige Hilfsangebote nutzen, bei der Familienplanung, in der Schwangerschaft, in den ersten Lebensjahren ihres Nachwuchses. Die Frühen Hilfen unterstützen das optimale Aufwachsen von Kindern in ihren ersten Lebensjahren.
Es ist besonders wichtig, dass im Kinderschutz eine Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitsbereich besteht. Hier hat der staatliche Schutzauftrag im Interesse der Minderjährigen wohl auch höchste Priorität. Ich denke, das könnten die Landkreise in ihren Entwicklungsstrategien auch noch stärker berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, die vorhandenen Ressourcen sind für die LINKEN leider immer nicht so ganz interessant, aber auch nicht, wenn etwas schon umgesetzt wird oder umgesetzt ist. Der Hinweis, dass in etlichen Kitas nicht mehr die Zähne geputzt werden, kam übrigens von den Gesundheitsämtern. Unter Nummer 2 Buchstabe b sehen Sie regelmäßiges Zähneputzen als notwendig an, um eine optimale Gesundheitsvorsorge zu gewährleisten. Tägliches Zähneputzen haben wir hier vorgestern im neuen KiföG beschlossen. An dieser Stelle fehlt mir allerdings auch ein bisschen die Fantasie, Ihre Vorstellungen unter Kinderschutz zu subsumieren.
Sie können sich sicher sein, dass wir auch mit den inhaltlichen Aspekten der übrigen Forderungen bereits verant
wortungsvoll verfahren und uns selbst vehement für Verbesserungen einsetzen. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kinderschutz ist in der Tat zu jeder Zeit ein ernst zu nehmendes Thema und darüber hinaus und unbedingt ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Darum sollten wir uns auch ruhig regelmäßig damit befassen, und sei es nur, wie heute mehr oder weniger, um uns über die Aktivitäten der Landesregierung in diesem Zusammenhang auszutauschen.
Ich danke der Ministerin für ihre ausführlichen Darstellungen darüber, was Regierungshandeln, abgeleitet aus dem Landesprogramm Kinderschutz, in MecklenburgVorpommern bedeutet. Sie ist auch auf alle Fragen und Forderungen der Fraktion DIE LINKE eingegangen.
Im Hinblick auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE ist mein Eindruck, dass er doch ein wenig mit der heißen Nadel gestrickt wurde. Das hat auch eben noch mal Frau Friemann-Jennert an der einen oder anderen Stelle gut zur Geltung gebracht. Es ist sehr fragwürdig, ob wir zurzeit zusätzliche Maßnahmen in das Programm überhaupt mit aufnehmen sollten, wenn wir die Wirkungen der eingeleiteten und im Jahr 2016 verabschiedeten zu diesem Zeitpunkt eigentlich noch gar nicht richtig beurteilen können. Maßnahmen brauchen Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten.
Ich erinnere mich mal in diesem Zusammenhang daran, wie schwierig es war, seinerzeit überhaupt die Personen, die außer den Eltern den direkten Zugang zu den Kindern hatten und sie auch näher zu Gesicht bekamen als andere, nämlich die Ärzte, sozusagen aufzuschließen dafür, dass sie sich nicht – böse gesagt – hinter Schweigepflichtgelübden verstecken, sondern das Wohl des Kindes beziehungsweise dessen Gefährdung als Handlungspflicht zu erkennen und in den Vordergrund zu stellen. Auch das war kein Selbstläufer, auch dafür brauchte man Zeit für Kommunikation, Kooperation und Steuerung. Nehmen Sie es als ein Beispiel zum Veranschaulichen der Ausführungen der Ministerin, die sagte, die Entwicklung im Kinderschutz trägt Prozesscharakter.
Ein großer Teil des Vollzugs von Kinderschutz ist nun mal auf der kommunalen Ebene angesiedelt. Hier gehen die Jugendämter notfalls in die Familien und holen im schlimmsten Fall die Kinder raus aus den Familien. Und wenn man sich dann mal das Zusammenspiel anguckt, wir haben den Plan 2016 beschlossen, in meinem Landkreis wurde die Jugendhilfeplanung zum Januar 2017 neu auf die Schiene gehoben. Die gilt vier Jahre lang, beginnt damit, einmal zurückzuschauen, was ist in den letzten vier Jahren passiert, was hat gewirkt, um dann innerhalb der nächsten vier Jahre Dinge neu zu justieren und abzuarbeiten. Also warum jetzt nach diesem kurzfristigen Zeitraum diese Forderungen?
Nichtsdestotrotz, unsere Kinder müssen bei vielen Dingen beschützt werden. Gestern haben wir über die Spielsucht zum Beispiel gesprochen, aber da gibt es natürlich noch viel mehr. Für mich ist aber und bleibt die schlimms
te Art von Kinderleiden die Gewalt innerhalb der Familie. Und es ist nicht so einfach gesagt, wenn die Familien einen ordentlichen Rahmen haben und das Geld stimmt, dann passiert da nichts. Da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht in meiner Tätigkeit in der Opferhilfe.
Warum ist das für mich so ein schwieriges Thema? Aus dem Grund, weil es oft hinter den verschlossenen Türen der eigenen Familie stattfindet. Oft geschieht es lautlos und unbemerkt von den Nachbarn, manchmal geschieht es aber auch laut und offensichtlich und wird nicht angezeigt, weil die Menschen, die das beobachten, ganz einfach selber Angst haben vor den Tätern und befürchten, daraus selber Nachteile zu haben. Ich habe das neulich auf der Straße erlebt, da hat ein Vater – ich nehme mal an, das war der Vater, der ging jedenfalls mit Frau und zwei Kindern auf der Straße spazieren –, das eine Kind war sehr gnatzig und quengelig, das kriegte mal eben welche hinten vorgesohlt und wurde auf die Schultern gehoben. Da ist keiner auch nur einen Schritt auf diese Menschen zugegangen. Das war so ein Schrank von einem Kerl, das hat sich, würde ich mal vermuten, niemand getraut, oder aber die Sensibilisierung stimmt noch nicht wirklich.
Auch die Herangehensweise bei Gericht in Bezug auf Täter und Opfer als Zeugen ist nicht immer optimal. Da hat sich schon viel verbessert, alles ist aber noch nicht optimal. Aber das ist hier nicht das Thema, daher konkret zum Antrag. In weiten Teilen schließe ich mich meinen Vorrednerinnen an, deswegen halte ich mich jetzt noch mal konkret an diese Forderungen von der Fraktion DIE LINKE.
Der letzte, aber entscheidende Satz der Feststellung, die der Landtag nach dem Antrag der LINKEN unter Punkt I des Antrags treffen soll, basiert meines Erachtens auf einer reinen Vermutung und ist nach den Ausführungen der Ministerin nicht zu halten. Die Forderung unter II.1 entbehrt nach den Ausführungen der Ministerin, die beispielsweise die in Satz 1 aufgestellte Forderung als Handlungsgrundlage und Selbstverpflichtung charakterisiert hat, auch jeglicher Grundlage. Auch beim Kinderschutzgesetz schließe ich mich der Aussage der Ministerin an. Zu den unter Nummer 2 aufgeführten Punkten sowie auch Punkt 3 ist ebenfalls genug gesagt.
Allerdings möchte ich zu Punkt 4 doch noch ergänzend ausführen, dass wir zurzeit nicht davon überzeugt sind, dass wir die ja im Nachtragshaushalt gerade verabredeten zusätzlichen Mittel für den Bereich der psychosozialen Prozessbegleitung eben nicht dazu nutzen, das System, wie das hier gefordert wird, von den Fallpauschalen wieder zurück in die Form des alten Modellprojekts umzukehren.
Und jetzt sage ich das extra noch mal für Herrn Wildt, weil Herr Wildt hatte gestern an anderer Stelle gesagt, er hätte mich nicht verstanden. Das muss nicht unbedingt wundern, weil ich mich hier oft auf Diskussionen im Landtag beziehe oder konkret auf das, was Rednerinnen oder Redner vor mir gesagt haben, bei der psychosozialen Prozessbegleitung. Frau Bernhardt hat gesagt, wir hatten hier ein erfolgreiches Modellprojekt von 2010 bis 2016. Das war so erfolgreich, dass das – übrigens damals initiiert von unserer CDU-Justizministerin – auch Anklang auf Bundesebene gefunden hat und wir deswegen seit dem 1. Januar 2017 bundesweit einen Rechtsanspruch für Kinder und besonders schutzbedürftige erwachsene
Wir hatten seinerzeit in diesem Modellprojekt in jedem Gerichtsbezirk, also an vier Stellen des Landes, eine finanzierte Stelle. Es war nicht immer eine ganze Stelle, weil wir ganz unterschiedliche Fallzahlen im Land hatten, die waren sogar sehr unterschiedlich verteilt. Schwerpunkt war hier Schwerin. Schwerpunkt war Schwerin. Dieses Modellprojekt hatte nicht nur die Aufgabe, diese psychosoziale Prozessbegleitung sicherzustellen mit den angestellten Personen, sondern drum herum gab es viele andere Aufgaben – Vernetzung, Begleitung vorher/nachher und so weiter. Das alles beinhaltete das Projekt.
Dann haben wir mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Bundesebene hier im Landtag darüber diskutiert, die Fallpauschalen bei uns auch einzuführen, was wir letztendlich gemacht haben. Da haben wir uns sehr gestritten hier im Landtag. Wir haben diese Fallpauschalen eingeführt und darüber hinaus haben wir für jeden Gerichtsbezirk noch mal diese 15.000 Euro, von denen die Ministerin vorhin schon gesprochen hat, sichergestellt, damit auch einige Randaufgaben, die man damit in Verbindung bringen kann, sichergestellt sind. Und diese Randaufgaben, sage ich mal, die haben wir jetzt mit unserem Nachtragshaushalt noch mal um 150.000 Euro aufgestockt, nicht in erster Linie für Personal, also nicht für die Rückabwicklung in Richtung unseres Modellprojektes, sondern für andere Dinge. Frau Ministerin sprach die Koordinierungsstelle zum Beispiel an. Ich denke mal, das soll aus diesem Betrag mitfinanziert werden.
Wir haben das, oder ich als Person habe die Umstellung seinerzeit hier verteidigt und ich tue das auch heute. Wie sieht das denn nämlich aus? Wir hatten seinerzeit vier Personen, die dafür zuständig waren, eine Person pro Stelle mit unterschiedlichen Stellenanteilen. Gerade hier in Schwerin, wo der größte Streit war, hatten wir eine ganz taffe Frau, die das wunderbar gemacht hat. Die hatte aber einen Aufgabenberg – Power für Kids ist schon angesprochen worden – mit rasant ansteigenden Fallzahlen. Wenn diese Frau ausgefallen wäre aus gesundheitlichen Gründen oder aus sonstigen Gründen, das Projekt wäre vollkommen zum Erliegen gekommen und die Kinder hätten überhaupt keinen Beistand in diesem Zusammenhang gehabt.
Deswegen war es eigentlich unser Anliegen, diese Aufgabe – und es ist eine unglaublich schwierige Aufgabe – auf mehr Schultern zu verteilen. Stand heute ist, wir haben neun Personen, die dazu zugelassen sind, Prozessbegleitung zu machen, die haben die Genehmigung des Landes erhalten, eine weitere steht in den Startlöchern – also eine wesentlich breitere Verteilung. Auch örtlich sind die viel besser verteilt, als das vorher in diesem Modellprojekt war. Und zusätzlich haben wir für Leistungen drum herum diese 150.000 Euro aufgestockt mit dem Nachtragshaushalt für nächstes Jahr. Ich denke mal, damit können wir uns sehen lassen, und deswegen können wir in aller Ruhe die Evaluation Mitte 2020 auch abwarten und brauchen nicht an dieser Stelle jetzt schon mal zurückzurudern. Ich glaube, das war eine richtige Entscheidung, und warte die Evaluation deswegen auch gelassen ab.
Zu Punkt 5 allerdings, Frau Bernhardt, werden wir sicherlich noch mal bei den Vorbereitungen des Haushalts
plans 2020/2021 diskutieren, aber nur für diesen einen Punkt hätte es Ihren Antrag wirklich nicht gebraucht. Wir werden ihm nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kinderschutz ist ein sensibles Thema – dessen sind wir uns alle bewusst und so habe ich auch die Diskussion hier verstanden –, dem wir uns fortlaufend widmen müssen.
Ich möchte mich heute nicht so verstanden wissen, Frau Friemann-Jennert, dass ich alles schwarzrede oder schlechtrede, was im Bereich des Kinderschutzes läuft. Ich habe lediglich Handlungsbedarfe aufgezeigt für das Landesprogramm Kinderschutz. Nur darum geht es, Handlungsbedarfe festzustellen, daran zu arbeiten, dass dort gegebenenfalls Verbesserungen stattfinden, damit wir präventiv, bevor etwas passiert, schon handeln und nicht erst wieder dann handeln, wenn etwas passiert. Das, finde ich, ist der falsche Ansatz. Insofern möchte ich mich richtig verstanden wissen. Ich möchte nicht alles schlechtreden, sondern es geht tatsächlich um das Aufzeigen von Handlungsbedarfen.
Sie haben so an verschiedenen Stellen vor, dass wir das Kinderschutzprogramm, was 2016 verabschiedet wurde, erst mal leben lassen sollen, bevor wir jetzt an eine Evaluierung, an eine Überprüfung rangehen sollten. Da frage ich mich aber, wie kann es denn gelebt werden, wenn beispielsweise die Zahl der Familienhebammen immer weiter zurückgeht. Wir hatten im Rahmen der Aufstellung unserer kommunalpolitischen Leitlinien eine Regionalkonferenz in der Hansestadt Rostock und dort wurde uns angekündigt – weshalb ich erst wieder darauf gekommen bin –, dass neun weitere Familienhebammen im nächsten Jahr beispielsweise aus der Tätigkeit ausscheiden. Das ist, denke ich, ein Umstand, wenn es schon in diesem Jahr einen Rückgang gab und nächstes Jahr noch mal neun weitere Familienhebammen aus dem Beruf, aus der Tätigkeit ausscheiden, hier genauer hinzuschauen. Da finde ich halt, dass dieses Programm dann auch nicht mehr an dieser Stelle gelebt werden kann, sondern dass es irgendwann zum Stillstand kommt.
Weiterhin finde ich auch, dass dieses Landesprogramm eben nicht das Fundament bietet, was es bieten sollte, wenn ich beispielsweise an die Kinder- und Elterntelefone denke, die hier zu Recht positiv angeführt wurden, ich mich aber darauf rückbesinne, dass gerade in den Haushaltsberatungen die Mittel hierfür aus dem Strategiefonds genommen werden, wo wir eben nicht wissen, ist das in der nächsten Haushaltsperiode wieder der Fall,
wo auch beim Kinderschutz immer wieder auf den Strategiefonds zurückgegriffen wird. Ich finde, so etwas muss sich dauerhaft und stetig gesichert im Haushalt wiederfinden. Das bedeutet für mich, ein starkes Fundament bilden, um hier im Kinderschutz ein ordentliches präventives Angebot zu machen.
Frau Drese, Sie sagten, Sie überprüfen die Maßnahmen und es ist tagtägliches Geschäft, dass Sie diese Maßnahmen des Kinderschutzes des Landesprogrammes überprüfen. Als wir im Sozialausschuss dieses Thema vor vier Wochen aufgesetzt hatten und ich genau diese Fragen zu den Familienhebammen, zu der psychosozialen Prozessbegleitung, zu der Ausfinanzierung von Schabernack gestellt habe, sah es eben nicht so aus, dass Sie sich stets und ständig mit diesen Themen beschäftigen, sondern ich schaute in fragende Augen, wo erst mal nachgeschaut werden musste, was mit diesen konkreten Dingen ist. Deshalb dann auch im Nachhinein die Kleinen Anfragen, wo wir wissen wollten, wie es denn nun konkret zu den bestimmten Themen ist. Insofern habe ich einfach meine Zweifel, dass es stets und ständig Thema ist, Kinderschutz hier voranzutreiben.
Herr de Jesus Fernandes, Sie sagten, wir sollten uns einmal im Jahr mit dem Kinderschutz beschäftigen, und das im Sozialausschuss. Wenn Sie sich daran erinnern, so war es meine Fraktion, die stets und ständig im Sozialausschuss den Kinderschutz auf die Tagesordnung setzt und hier nachfragt. Insofern kommen wir dem nach und finden das auch berechtigt. Wenn Sie eine entsprechende Änderung hier im Antrag gewollt hätten, wäre Ihnen durchaus die Möglichkeit des Änderungsantrages geblieben.
Frau Friemann-Jennert, Sie fragten mich, ob mir die Themen ausgegangen seien, weil ich Kinderschutz immer wieder sozusagen aufs Tapet hole.