Das habe ich gerade erklärt, warum das der Hintergrund war. Das war, wie gesagt, die Situation im Sozialausschuss, die Regionalkonferenzen im Vorhinein, wo ich einfach andere Dinge gespiegelt bekommen habe, wo ich denke, denen sollte man nachgehen und dass es sich hier durchaus lohnt.
Da möchte ich Sie an Ihre eigenen Worte erinnern, Frau Friemann-Jennert. Manchmal muss man sich wirklich drauf besinnen, was man selber einmal früher gesagt hat in Reden.
Als das Landesprogramm Kinderschutz im April 2016 hier im Landtag durch DIE LINKE auf die Tagesordnung gebracht wurde und wir es eben nicht ausführlich beratschlagen konnten, weil die Legislaturperiode endete, schon damals hatte nicht nur ich Fragen, denen ich gerne weiter nachgegangen wäre, sondern auch beispielsweise Sie, Frau Friemann-Jennert, Fragen, die heute noch aktuell sind. Sie fragten beispielsweise nach den Familienhebammen, wie sich die Ausweitung der Berufsfelder denn auswirke. Sind diese Fragen bei Ihnen geklärt? Ich sehe keine Klärung dieser Fragen und denen hätte man durchaus auch weiter nachgehen können in der Evaluierung.
Zur Frage der Finanzierung, Frau Friemann-Jennert: Sie stellten damals selber zu Recht die Frage der Finanzierung für eine Forderung aus dem Landesprogramm Kinderschutz und ob ohne eine Finanzierung diese Forderung überhaupt umgesetzt werden könne. Es ging bei dieser Forderung, die Sie da konkret angesprochen haben, um die Frauenhäuser, ob denn die Kinder, die in den Frauenhäusern betreut werden, ob für diese jeweils eine Fachkraft zur Verfügung stehen würde, so, wie es im Landesprogramm vorgesehen ist.
Mittlerweile gibt es nur noch diese Fachkraft in der Hansestadt Rostock im Frauenhaus. Es ist leider noch nicht Realität, dass in jedem Frauenhaus für Kinder eine Fachkraft zur Verfügung steht, die sie berät und unterstützt. Schon damals stellten Sie die Frage nach der Finanzierung dieser Forderung, zu Recht!
Scheinbar nicht, wenn wir nach wie vor dieses Problem haben, dass die Finanzierung in den Frauenhäusern für die Fachkräfte für die Kinder eben nicht geklärt ist, dass es offen ist, dass wir nur eine Fachkraft in den gesamten...
Da sind wir beim Thema, weil genau die Frauenhäuser und die Fachkräfte für Kinder sich im Landesprogramm finden. Schauen Sie sich Ihre Rede aus dem April 2016 an, Frau Friemann-Jennert! Das kann ich Ihnen da wirklich nur empfehlen.
Insofern sehen wir einfach weiterhin die Handlungsbedarfe, wir haben sie Ihnen aufgezeigt und wir finden, dass wir dem durchaus weiter nachgehen müssten, um, wie gesagt, Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern umfassend vorzuhalten und nicht immer erst zu warten, bis etwas passiert ist – das finde ich das falsche Handeln in Politik –, präventives Handeln statt abwarten, bis eine Gefährdungslage eingetreten ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2897. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, über die Ziffer II.5 des Antrages der Fraktion DIE LINKE einzeln abzustimmen. Von daher lasse ich über die Ziffern I, II Nummern 1 bis 4 und wie beantragt über die Ziffer II.5 abstimmen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir werden so verfahren.
Ich rufe auf die Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2897 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU und Freie Wähler/BMV abgelehnt.
Ich rufe auf in Ziffer II die Nummern 1 bis 4 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2897. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in der Ziffer II die Nummern 1 bis 4 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2897 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt.
Ich rufe auf in Ziffer II die Nummer 5 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2897. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Ziffer II die Nummer 5 des Antrages der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2897 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Freie Wähler/BMV und Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist gestern bereits bekannt gegeben worden, dass der Tagesordnungspunkt 31 entfällt, da der Antrag zurückgezogen wurde.
Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Schulgeld für nichtakademische Gesundheitsberufe abschaffen, auf Drucksache 7/2898. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/2980 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Schulgeld für nichtakademische Gesundheitsberufe abschaffen – Drucksache 7/2898 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Landtag hat bereits mehrfach unter Beweis gestellt, dass er eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherstellen möchte, und dieser Anspruch – so formulieren wir das hier auch mit unserem Antrag erneut – soll flächendeckend gelten, egal, wo jemand hierzulande wohnt. Mit einem solchen Anspruch kommen wir dann auch dem Gebot des Artikels 72 des Grundgesetzes nach, gleichwertige Lebensverhältnisse als ein politisches Handlungsziel anzustreben.
Zugleich müssen wir alles dafür tun, dass sich die Menschen, die sich um unser aller Gesundheit kümmern, nicht selbst krankarbeiten. Die Beschäftigten in Gesundheitsberufen stehen vor einer doppelten Herausforderung. Zum einen ist eine steigende Nachfrage nach Gesundheitsleistungen zu konstatieren, am leichtesten ablesbar bei der Entwicklung der Fallzahlen in den Krankenhäusern, aber auch an anderen Stellen lässt sich dies konstatieren. Und dieser Anstieg der Gesundheitsversorgungsbedarfe hat etwas zu tun mit dem Anstieg des durchschnittlichen Lebensalters der Bevölkerung – etwas, worüber wir uns einerseits freuen, andererseits aber dies auch als eine Herausforderung begreifen müssen –, es hat etwas zu tun mit der Vervielfachung der technischen und nicht technischen Behandlungsmöglichkeiten und es hat mit dem gestiegenen Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung zu tun.
Ein zweiter Aspekt, der hier eine Rolle spielt, ist die demografische Entwicklung der im Gesundheitsbereich Beschäftigten. Wir haben es deshalb, weil diejenigen, die in Gesundheitsberufen tätig sind, genauso die demografische Entwicklung durchleben wie andere Gruppen der Bevölkerung, mit einem stetig höheren Bedarf an Fachkräftenachwuchs zu tun.
Die Unternehmensberatung PwC hat bereits 2010 eine Studie herausgegeben mit dem Wortlaut „Gesundheitswesen: Fachkräftemangel – Stationärer und ambulanter Bereich bis zum Jahre 2030“. Man schreibt zu einem Segment des Gesundheitswesens, das würde ich ganz gern zitieren, Folgendes, und zwar zum Mangel an nicht ärztlichem Personal, in diesem Fall in Arztpraxen. Zitat: „Die ambulanten Einrichtungen sind zukünftig nicht nur mit einem Mangel an ärztlichem Personal, sondern auch