Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass insbesondere in den Arztpraxen nicht-ärztliches Personal fehlt und sich dieser Mangel bis zum Jahr 2030 deutlich ausweiten wird. So fehlen in den nächsten beiden Jahren durchschnittlich etwa 1,5 % des nachgefragten nicht-ärztlichen Personals. Dies entspricht etwa 5.000 Vollzeitkräften pro Jahr. Bemerkenswert ist, dass sich dieser Mangel bis zum Jahr 2020 im Gegensatz zum ärztlichen Personal leicht auf 1,0 % reduziert. Bis zum Jahr 2030 wird sich dieser Mangel jedoch deutlich verschärfen. Entsprechend dem Prognosemodell wird die Zahl der fehlenden Vollzeitkräfte beim nicht-ärztlichen Personal in Arztpraxen bis zum Jahr 2030 auf 186.000 ansteigen. Dies bedeutet, dass im Jahr 2030 fast 37 % der in den Arztpraxen benötigten Vollzeitkräfte fehlen werden.“
In ihrer Zusammenfassung empfiehlt PwC etwas sehr Interessantes, was nämlich hier in unserem Haus schon mehrfach eine Rolle gespielt hat: erstens, sofort etwas gegen einen gravierenden Pflegenotstand zu tun, zweitens – das dürfte uns noch vertraut in den Ohren klingen –, Arztstellen zu besetzen, und zwar Landarztstellen aufzulegen, und drittens, Gesundheitsberufe attraktiv zu machen. Hier insbesondere ging es und geht es um faire Gehälter, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Förderung der in Gesundheitsfachberufen Tätigen.
Im Übrigen spricht sich die Studie ausdrücklich für Zuwanderung aus. Das war im Jahr 2010. Etwas Aktuelleres auf diesem Gebiet habe ich leider nicht finden können. Gleichwohl können wir ja für uns konstatieren, Schulgeldfreiheit in der Pflege kommt ab Mitte 2019 und wirkt vollständig ab 2020. Das Landarztprogramm, über das der Gesundheitsminister gestern informiert hat, kommt im Verlauf des Jahres 2019, zumindest als rechtliche Grundlage, und uns ist gestern deutlich geworden und auch deutlich gemacht worden, dass, wenn man eine solche rechtliche Regelung schafft, es eine gewisse Zeit braucht, bis die dann gesellschaftlich, in diesem Fall gesundheitspolitisch, wirksam wird. Es ist anzunehmen, dass das Landarztprogramm dann frühestens ab 2025/2026 wirken wird. Wir haben also mit Blick auf diese Studie aus dem Jahr 2010 dann voraussichtlich 10 bis 15 Jahre verloren.
Schulgeldfreiheit ist etwas Positives aus unserer Sicht. Wir haben das gewürdigt, als wir hier über die Pflegeberufe gesprochen haben. Was ist aber – und nun speziell mit Blick auf unseren Antrag heute hier –, was ist mit den anderen nicht akademischen Gesundheitsberufen? Was ist mit den Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, die gegebenenfalls durchschnittlich, so unsere Datenlage, etwa 415 Euro zahlen müssen, Logopädinnen und Logopäden 640 Euro, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten 400 Euro? Diätassistenten, Medizinischtechnische Assistenten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, all diejenigen sind unter den sogenannten nicht akademischen Gesundheitsfachberufen gefasst.
Es ist aus unserer Sicht eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, nicht nur den Pflegerinnen und Pflegern, sondern auch den anderen nicht akademischen Gesundheitsfachberufen das Schulgeld zu erlassen. Schulgeld ist, so meinen wir, eine soziale Hürde, die vom Ergreifen dieses Berufs abschreckt. Und aktuell, das sind die Zahlen, die
wir auf Mecklenburg-Vorpommern beziehen können, auch schon nicht tagesaktuell, also etwas zurückliegend, aber über einen Zeitraum von mehreren Jahren hatten wir in diesen nicht akademischen Gesundheitsfachberufen 1.102 freie Stellen. Das sind 83 Prozent mehr als noch 2011.
Das Krankenhaus Barometer 2016 konstatiert im Übrigen, dass ein Drittel aller Krankenhäuser mit mehr als 100 Betten nicht alle offenen Stellen der Medizinischtechnischen Assistenz besetzen kann. Wir aber wissen, ohne MTA keine Diagnose, und ohne Diagnose keine Therapie – was deutlich macht, wie wichtig der Bereich ist, über den wir hier sprechen. Andere Bundesländer haben offensichtlich den Schuss gehört – in Anführungsstrichen den „Schuss“. Nordrhein-Westfalen übernimmt rückwirkend zum 1. September für einige dieser nicht akademischen Gesundheitsfachberufe zumindest 70 Prozent des Schulgeldes, und Schleswig-Holstein wird zum 1. Januar 2019 auch zu ausgewählten nicht akademischen Gesundheitsfachberufen die vollständige Schulgeldfreiheit herstellen.
Wir fordern mit unserem Antrag, und darum geht es hier und heute, dass die Landesregierung zumindest prüft, was wir in Mecklenburg-Vorpommern selbst machen können. Und wenn Ihnen das Thema wirklich wichtig ist – davon gehen wir mal aus, dass es Ihnen genauso wichtig ist wie uns –, dann können Sie sich dem Anliegen nicht verwehren. Wir rechnen mit Ihrer Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Herr Glawe, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Koplin hat ein wichtiges Thema angesprochen. Es geht darum, einerseits die Gesundheitsberufe attraktiver zu machen, dafür zu sorgen, dass eine hochwertige Gesundheitspflege garantiert wird, und dazu muss man natürlich in besonderer Weise dafür sorgen, dass man entweder hochschulische Ausbildung oder eben auch fachschulische Ausbildung auf den Weg bringt. Das sind Dinge, die einheitlich in der Bundesrepublik Deutschland geregelt sind. Sie wissen, der Bund hat nach meinen Informationen auf der Bundesebene 17 verschiedene Berufe, die nicht akademisch geführt werden, in seinen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.
Zur Pflege kann man sagen, die Zusammenführung und Auslegung der Altenpflege hat ja bei uns im Land mittlerweile eine Regelung gefunden, dass wir 2017, 2018 und 2019 die jungen Menschen, die in den jeweiligen Privatschulen Ausbildung genießen, jetzt vom Schulgeld befreien. Alles andere wird ab 2020 in der generalisierten Ausbildung durch einen Fonds und damit dann auch durch die zuständige Stelle, das Wirtschaftsministerium, begleitet. Da werden die Pauschalen ausverhandelt und die zukünftigen, in der dualen Ausbildung befindlichen Pfle
gekräfte werden ein Lehrlingsgeld in Höhe von 1.000 Euro im ersten Jahr und dann bis zum dritten von 1.150 Euro erhalten. Ich glaube, das ist eine gute Geschichte, die dazu führen wird, dass wir auch gerade in der Pflege junge Leute weiter begeistern können. Des Weiteren haben wir vor, eine Imagekampagne auf den Weg zu bringen, also auch, um diese Berufe zu stärken.
Das, was in besonderer Weise durch Herrn Koplin angeführt worden ist, dass wir natürlich als Land ein Rieseninteresse daran haben, auch andere Gesundheitsberufe wie Ergo-, Logo-, Physiotherapeuten, Hebammen, DiätassistentInnen oder MTAs et cetera – es gibt ja noch weitere Berufe – jetzt auf den Prüfstand zu stellen, ist selbstverständlich. Aber ich muss noch mal hervorheben, dass die Gesundheitsberufe insgesamt in den letzten Jahren weiter attraktiv geblieben sind. Allerdings ist es so, dass darüber geklagt wird, dass Schulgeld gezahlt werden muss. Und da sind wir zurzeit auf gutem Wege. Auf der Bundesebene gibt es ja im Koalitionsvertrag die Absicht, dafür zu sorgen, dass in dieser Richtung dann auch
in nächster Zeit eine Gesetzgebung auf den Weg gebracht wird. Dazu hat der Bund einerseits eine BundLänder-Arbeitsgruppe eingerichtet, an der auch das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt ist. Warum hat er das gemacht? Weil es unterschiedliche Finanzierungsmodelle auf der Bundesebene gibt und auch die Frage, wie soll zukünftig Ausbildung laufen. Soll es eine weiterhin nicht akademische Ausbildung sein für die Gesundheitsberufe oder gibt es Wege, die auch eine akademische Ausbildung sichern, also an der Hochschule?
Bei Hebammen ist es in Europa mittlerweile so, dass dort eine akademische Ausbildung sozusagen vorgesehen ist. Es gibt eine Modellphase, in der das auch schon empfohlen worden ist. Das gilt genauso für die Überlegung, bei Ergo-, Logo- und Physiotherapeuten dann auch die Frage zu stellen, ist das ab 2019 möglich. Dazu wird es eine zweite Evaluierungsphase geben. Daher kann man sagen, dieses eine Jahr müssen wir uns insgesamt jetzt noch nehmen, um zu gucken, welche Fördermöglichkeiten und welche Finanzierungsmöglichkeiten ergeben sich eventuell aus neuen Studiengängen.
Von daher, Herr Koplin, ist Ihr Ansinnen lobenswert. Nichtsdestotrotz müssen wir gucken, fachlich, wo ist die Hochschule, wo ist die duale Ausbildung et cetera. Dieses Ergebnis liegt Ende 2019 vor und dann werden wir schnell handeln, um die jeweiligen Dinge, die der Bund jetzt zusammen mit den Ländern verhandelt hat, auch umzusetzen.
Ich will Ihnen noch sagen, dass natürlich das Land in besonderer Weise Gesundheits- und Altenpflegerinnen im Landesgesetz hat und Rettungssanitäter. Das sind Fragen, die für das Land wichtig sind und damit in Landeszuständigkeit liegen. Wir haben aber weitere 16 Gesundheitsberufe, über die ich jetzt schon ansatzweise einige Dinge vorgetragen habe. Von daher sind wir in dieser Frage in den letzten zwei Jahren zumindest inhaltlich und auch von der Zielrichtung her klar aufgestellt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern will und wird sich in den jeweiligen Diskussionen auf der Bundesebene einbringen und dafür sorgen, wenn man sich geeinigt hat,
die Abschaffung des Schulgeldes für die und die Berufsgruppen auf den Weg zu bringen, da wird das Land schnell handeln. Allerdings brauchen wir noch zwölf Monate und danach geht es um die Umsetzung.
Wir sind darauf gut vorbereitet und haben sozusagen ein Gesamtkonzept „gesundheitliche Berufe“ fest im Auge. Dafür habe ich damals in den Unterarbeitsgruppen mitwirken dürfen und ich freue mich dass wir bei dieser Frage jetzt auch mit dem zuständigen Gesundheitsminister Spahn eine Regelung getroffen haben, die die BundLänder-Arbeitsgruppen eingesetzt hat. Auf dieser Basis und mit den Ergebnissen werden weitere Planungen stattfinden, sodass wir dann mit den jeweiligen Fachverbänden hier im Land in eine intensive Diskussion eintreten können, um natürlich dafür zu sorgen, dass die Versorgung der Bevölkerung in hoher Qualität, in guter Qualität sichergestellt wird und dass andererseits eben auch junge Leute sich gerade wieder für diese nicht akademischen Gesundheitsberufe, die ich vorhin schon genannt habe, entscheiden können.
Entscheidend ist, dass wir in dieser Frage miteinander kommunizieren, die Dinge absprechen und dann ab dem Jahre 2019, im Jahre 2020 die Lösungen auf den Weg bringen, die dafür sorgen, dass die Pfleger und auch die jeweiligen nicht akademischen Gesundheitsberufe einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft haben. Dazu will ich Sie alle einladen. Und ich sage Ihnen voraus, da, wo die Einigung zwischen Bund und Ländern funktioniert, wird es ein schnelles Umsetzen geben. Von daher bin ich guten Mutes, dass wir das gemeinsam hier mit dem Hohen Haus, mit allen Fraktionen dann auch umsetzen können.
Wir sind auf dem richtigen Weg und kluge Ideen sind immer noch gefragt. Jeder kann sich einbringen, ab 2020 wird dann umgesetzt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Die Notwendigkeit, das Schulgeld bei der Ausbildung nicht akademischer Gesundheitsfachberufe, und zwar nicht nur bei der Pflege, abzuschaffen, hatte auch die AfD-Fraktion bereits in der Plenarsitzung am 24.10.2018 angesprochen, als wir uns mit der Abschaffung des Schulgeldes für Auszubildende in der Pflege befassten. Nun greift die Fraktion DIE LINKE diese Problematik in ihrem vorliegenden Antrag nochmals auf. Allerdings fordern dies die Verbände der Therapieberufe ebenfalls seit Langem. Auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist dieses Ziel bereits definiert.
Die Gründe sind recht evident: Die Häufigkeit mehr oder weniger schwerer Erkrankungen des Skelettsystems beziehungsweise Beeinträchtigungen der koordinativen oder sprachlichen Fähigkeiten hat offenbar zugenommen. Gleichzeitig sind die Ansprüche und Erwartungen der Patienten an therapeutische Maßnahmen zur Wiederherstellung ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten nach entsprechenden Schädigungen größer gewor
den. Der Glaube an die Leistungsfähigkeit unserer modernen Medizin erscheint oftmals ungebrochen und damit auch die Erwartungshaltung an die Medizin.
Der Bedarf an Therapeuten in der Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie ist deshalb ungebrochen hoch. Die Ausbildung in diesen Gesundheitsberufen dauert meines Wissens etwa drei Jahre, dauert drei Jahre, den Hauptanteil der Ausbildungsplätze stellen private Schulen. Das betrifft etwa 75 Prozent in der Ergotherapie, in der Physiotherapie etwa 51 Prozent, bei der Logopädie sogar fast 90 Prozent. Die Auszubildenden an diesen privaten Schulen haben ein Schulgeld zu bezahlen. Die Höhe ist in den Schulen unterschiedlich. Für Physio- und Ergotherapeuten liegt das Schulgeld bei bis zu 375 Euro pro Monat, für Logopäden bei bis zu 525 Euro pro Monat. Auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion auf der Drucksache 7/2360 antwortete die Landesregierung, dass sie eine Abschaffung dieses Schulgeldes derzeit nicht plane.
In den letzten fünf Schuljahren konstatierten die Ausbildungseinrichtungen einen Rückgang an Bewerbern – in der Ergotherapie um 7 Prozent, in der Physiotherapie um 11 Prozent und in der Logopädie sogar um etwa 22 Prozent. Das wird einerseits auf das Schulgeld zurückgeführt, welches potenzielle Interessenten abschrecken dürfte, und andererseits auf die Einkommen der Therapeuten, die eher im niedrigeren Bereich einzuordnen sind. Angestellte Therapeuten erreichen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nur etwa zwei Drittel der Vergütung eines Krankenpflegers.
All diese Situationen haben offenbar dazu geführt, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung der Gesundheitsberufe im November 2017 ihre Arbeit aufnahm. Die für Ende 2019 in Aussicht gestellten Ergebnisse scheinen aber offensichtlich nicht mehr vorgelegt werden zu können. Insgesamt wird aber mit der Novellierung der Gesundheitsfachberufe zu rechnen sein. Vermutlich wird eine umfangreichere Novellierung auf uns zukommen als allein die Abschaffung des Schulgeldes. Wir hörten bereits davon vom Minister. Die Möglichkeit, den Zulauf zu nicht akademischen Gesundheitsberufen wieder zu stärken, wird nur durch eine Erhöhung der Attraktivität dieser Berufe möglich sein.
Wie der Presse neuerdings zu entnehmen war – meines Wissens in der FAZ Anfang Dezember –, soll dieses Problem durch die Novellierung ab April 2019 behoben werden. Die Honorare sollen dann deutlich steigen, der Zugang der Therapeuten zur Kassenzulassung soll erleichtert werden, die Eigenständigkeit der Therapeuten bei der Festlegung der erforderlichen Behandlungsart und -dauer soll ausgebaut werden.
Gleichzeitig wird auch die Akademisierung der Berufe diskutiert. In einem kürzlich erstellten Strategiepapier des Hochschulverbundes Gesundheitsfachberufe wird eine solche Vollakademisierung gefordert. Allerdings wird für die Umstrukturierung der Ausbildung ein Zeitrahmen von bis zu 15 Jahren genannt. Letztlich soll all dies die Berufe aufwerten und gegebenenfalls attraktiver machen. Ob dies erreicht werden kann, wird sich zeigen. Die Abschaffung der Ausbildungsgebühr sollte unabhängig davon aber einen vorrangigen Platz einnehmen. Sie wird als Schulgeld auch als extrem ungerecht empfunden, da den Auszubildenden an staatlichen Schulen sowie Studenten der Medizin keine analogen finanziellen Belastungen zugemutet werden.
Der vorliegende Antrag will also in erster Linie auf größeres Tempo bei der Abschaffung des Schulgeldes dringen, allerdings, ohne selbst eigene Konzepte vorzulegen. Die zukünftige Abschaffung der Ausbildungsgebühr scheint schon ausgemachte Sache zu sein, nur der Termin ist ungewiss. Da wir uns angesichts der Bedarfslücke und im Interesse der Patienten keine mehrjährige Unterversorgung leisten wollen, unterstützen wir diesen Antrag. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche allen schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.
Wir haben heute eine ganz andere Situation als noch vor wenigen Jahren. Ich kann mich erinnern, wir haben hier im Landtag gesessen und uns die Frage gestellt, was machen wir mit den jungen Leuten, die in MecklenburgVorpommern keine Ausbildung kriegen. Heute hat sich das Bild völlig gewandelt, das heißt also, wir haben deutlich mehr Ausbildungsangebote, als uns junge Menschen zur Verfügung stehen. Insofern ist das natürlich für Berufe problematisch, für deren Ausbildung ich bezahlen muss. Wenn alles um die wenigen konkurriert, dann gehen die Leute erst mal dahin, wo man auch schon während der Ausbildung letztendlich Geld kriegt, wobei, für die Gesundheitsberufe gilt das im Großen und Ganzen nicht, deswegen ist das ein Hindernis.
In den Gesundheitsberufen, zumindest in einigen, fehlen uns besonders viele Leute, deswegen ist es aller Ehren wert, sich darüber Gedanken zu machen, wie kann man das verändern. Als ein Punkt dabei ist natürlich die Frage zu diskutieren, kriege ich die Ausbildungskosten zumindest von den Betroffenen weg, damit der Anreiz, so einen Beruf zu ergreifen, einfach steigt.
Im Detail ist es ein bisschen komplizierter. Der Minister hat darauf hingewiesen, dass eine ganze Reihe von Gesundheitsberufen sich in der Zuständigkeit des Bundes befindet, einige sind beim Land. Beim Thema Pflege, da kann ich Harry Glawe nur wiederholen, haben wir eine Entscheidung getroffen, das machen wir kostenlos bis zu dem Zeitpunkt, wo die einheitliche Ausbildung eintritt. Insofern ist das ein Antrag, mit dem man sich beschäftigen sollte, und wir beantragen die Überweisung in den Ausschuss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion der Freien Wähler/BMV stimmt dem vorliegenden Antrag zu, selbstverständlich auch der Überweisung in den Ausschuss. Das ist ein guter Vorschlag.
Es ist jetzt eigentlich schon alles dazu gesagt worden, was die Fakten und die Situation betrifft. Wir stellen fest, dass es eins der wenigen Themen anscheinend ist, wo wir eine große Übereinstimmung hier im Landtag vorfinden – das ist ja auch mal sehr erfreulich – und es jetzt nur noch um die Frage geht, wie schnell kann die Schulgeldfreiheit umgesetzt werden. Entscheidend wird dafür sicherlich das Bundesprogramm sein, was wir nur mittelbar beeinflussen können.
Wir sollten dann im Ausschuss auch darüber sprechen, ob es eventuell eine rückwirkende Regelung geben kann, so ähnlich wie bei den Pflegeberufen, damit nicht diejenigen, die jetzt vor der tatsächlichen Schulgeldfreiheit eine Ausbildung begonnen haben oder noch beginnen werden, dann eben die Dummen sind bei der ganzen Neuregelung. Das war ja bei den Pflegeberufen eine sehr schlaue, kluge Lösung. Ja, so viel dazu.
Dann haben wir noch einen kleinen Änderungsantrag vorgelegt, den ich Ihnen auch gerne kurz ans Herz legen möchte, denn das Grundproblem ist ja, dass wir zu wenige Absolventen in nicht akademischen Gesundheitsberufen haben und dementsprechend sich eine Lücke automatisch schon jetzt gerade auftut und immer stärker auftun wird in den nächsten Jahren. Da gibt es tatsächlich in anderen Bundesländern schon sehr gute Erfahrungen mit dem Wiedereinstiegsprogramm, denn wir wissen, dass viele, die in den nicht akademischen Gesundheitsberufen tätig sind, ausscheiden aus ihrem Beruf aufgrund einer Familienpause. Das kann die Kindererziehung sein, das kann aber auch die Pflege von eigenen Angehörigen sein. Das liegt in der Natur der Sache, dass gerade in den Pflegeberufen häufig die Aktiven eben zeitweise ausscheiden. Und dann stellt sich immer wieder die Frage, ob sie in ihren Beruf zurückfinden oder ob es dort Schwierigkeiten gibt.