Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese variable Vergütung haben wir uns nicht ausgedacht, sondern sie ist normiert in Paragraf 102 Landeshochschulgesetz. Dort heißt es: „Mit den hauptberuflichen Mitgliedern werden für die Dauer ihrer Amtszeit leistungsabhängige Dienstverträge geschlossen.“ Dabei sind zwei Dinge wichtig: Zum einen hat der Gesetzgeber, sprich der Landtag, diese Regelung beschlossen, zum anderen steht da – ich bitte einfach, sich auch immer noch mal deutlich die Begrifflichkeiten anzusehen – „leistungsabhängig“, nicht Boni und nicht irgendwelche anderen Begrifflichkeiten.
Das gesteckte Ziel, an das das 100-Prozent-Gehalt gekoppelt ist – und das ist der Casus knacksus –, ist nicht etwa ein maximaler oder sonst wie bezifferter Gewinn, sondern, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Leistung, die in aller Regel schlicht im Erreichen des Wirtschaftsplans besteht. Das ist für mich ein ganz wichtiger Fakt und ich finde, den sollten wir auch nach vorne stellen, denn auch eine Unimedizin ist ein Unternehmen, eine GmbH. Insofern braucht sie auch einen Wirtschaftsplan.
(Torsten Koplin, DIE LINKE: Aber der Wirtschaftsplan war nicht mit einem Überschuss versehen. – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)
Aus meiner Sicht ist es ein legitimes Ziel, einem Vorstand zu sagen, handele im Rahmen des Wirtschaftsplanes. Was würden wir denn tun, wenn ein Vorstandsmitglied das nicht tut? Vielleicht dazu mehr in der Debatte.
Um das noch mal zu veranschaulichen, was ich meine: In den 40 der Zielvereinbarungen mit den Vorständen der UMR und im Übrigen auch der UMG, die wir seit 2012 geschlossen haben, waren es entweder der Wirtschaftsplan oder die berühmte schwarze Null, die es nachzuweisen galt. Einzige Ausnahme – das hat vielleicht zu einer Verwirrung geführt, die ich aber gerne heute auch
noch mal aufklären möchte – sind die Zielvereinbarungen aus 2017, in denen die 3,6 Millionen als nominelles Ziel stehen. Darin steckt aber keine Gewinnerwartung, sondern viel mehr eine Gewinnbestätigung, denn zu dem Zeitpunkt, als die Zielvereinbarungen abgeschlossen wurden und wirksam wurden, waren die 3,6 Millionen Euro bereits das erwartete Ergebnis aus dem ersten Quartal. Somit gab es auch in diesem Fall faktisch keinen neuen Gewinn zu erwirtschaften, das Ziel ist vielmehr halten.
Dieses Halten, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedeutet nach den Vorjahren mit 8 Millionen und mit 6,7 Millionen Euro Gewinn nach Adam Riese wohl kaum eine Gewinnsteigerung. Im Aufsichtsrat hat die Festlegung – das sage ich Ihnen heute auch sehr deutlich und sehr ehrlich – auf 3,6 Millionen Euro damals für Diskussionen gesorgt. Es ist ja durchaus legitim zu fragen, worin denn nach den sehr viel höheren Vorjahresgewinnen die besondere Leistung besteht, wenn man einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan oder einen bereits absehbaren Gewinn erreicht.
Die Aufsichtsratsmitglieder – sie haben ja den Vorsitzenden kritisiert, beziehungsweise etwas in Aussicht gestellt oder gefordert – waren aber umsichtig genug, keine zusätzlichen Gewinnziele zu stecken. 2018 war dann übrigens auch wieder der Wirtschaftsplan die vereinbarte Zielsetzung. Wenn wir über etwaige Gewinne der Unimedizin reden, ist aber aus meiner Sicht auch von großem Belang, was geschieht denn mit diesem Geld. Anders als bei vielen privaten und kommunalen Krankenhäusern gehen Überschüsse nicht an die Träger, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Im Falle der UMR beispielsweise ist reinvestiert worden, etwa in die IT-Ausstattung, in Hygienemaßnamen – das ist etwas, was unmittelbar Patienten zugutekommt, etwas ganz Wichtiges –
sowie natürlich auch, und das gehört zur Wahrheit, in die Tilgung vorheriger Verluste. Wir müssen nicht so tun, als wenn die UMR immer Gewinne eingefahren hat. Es gab auch eine andere Zeit. Insofern ist ein Teil dieses Geldes dazu da gewesen, frühere Bilanzverluste zu tilgen. Es ist also nicht so, wie das in anderen Bereichen ist, beispielweise eines städtischen Krankenhauses, dass 2 bis 3 Millionen Euro in der Finanzkasse einer Kommune landen, ganz im Gegenteil: Das Land hat hier sehr umsichtig gesagt, das Geld bleibt im Unternehmen.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zielvereinbarungen richten sich eben nicht nur auf das, was ich gerade ausgeführt habe – das weiß Herr Koplin, ich weiß auch, dass er das gelesen hat –, es sind weitere inhaltliche Ziele, an die die Auszahlung der variablen Vergütung geknüpft ist, darunter zum Beispiel die Evaluierung der Patientenzufriedenheit oder Strategien zur Ambulantisierung. Ich erinnere noch einmal an den Terminus „leistungsabhängig“. Eine Leistung, werte Damen und Herren, interpretieren wir nachweislich nicht in erster Linie monetär. Ich habe es gerade ausgeführt.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, was ich wirklich absurd an dieser Debatte finde, ist, dass eigentlich das, was ich hier ausgeführt habe, schon längst bekannt war. Das möchte ich an dieser Stelle auch noch mal ganz deutlich in den Vordergrund stellen. Wir haben in der Kleinen Anfrage im letzten Jahr, im August letzten Jahres, dazu eindeutig Stellung bezogen. Die Anfrage lautete nämlich „Vertragliche Anreizsysteme an den Unimedizinen Rostock und Greifswald“. Ich lese Ihnen gerne noch mal ein paar Sätze aus der Antwort im letzten Jahr im August vor. Wir sind hier in einer Dringlichkeitsdebatte. Letztes Jahr im August kamen die Antworten.
„Die Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern beider Universitätsmedizinen sehen einen leistungs- und erfolgsabhängigen Vergütungsanteil im Sinne des § 102 Absatz 4 Satz 3“ Landeshochschulgesetz „nach Maßgabe einer jährlichen Zielvereinbarung vor. An den Universitätsmedizinen in Rostock und in Greifswald wurden seit 2012 … 44 Zielvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern abgeschlossen. Die Zielvereinbarungen enthalten durchschnittlich vier Zielstellungen, davon in der Regel drei funktional-inhaltliche Zielstellungen und eine Zielstellung, die auf die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der Universitätsmedizin Bezug nimmt.“ Und weiter: „In vier der 44 Zielvereinbarungen wurde als Kriterium für die wirtschaftliche Gesamtentwicklung an einen Jahresüberschuss in Höhe von 1,21 Prozent der Jahresumsatzerlöse angeknüpft. Zum Zeitpunktpunkt des unterjährigen Abschlusses dieser vier Zielvereinbarungen lag bereits ein Quartalsergebnis von 1,21 Prozent der Jahresumsatzerlöse vor.“ Zitatende aus unserer Kleinen Anfrage.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde es schon sonderbar, uns jetzt zu sagen, wir hätten das nicht erzählt. Meine Damen und Herren, wer die Kleine Anfrage gelesen hat, der weiß, dass wir die Zielvereinbarung nicht verschwiegen haben.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte die Debatte an dieser Stelle nicht in die Länge ziehen, weil ich glaube, ich habe die Kernpunkte genannt, ich möchte Ihnen aber eins sagen, was mit persönlich sehr wichtig ist: Ich finde, wir müssen die Debatte führen, ja, wir müssen uns generell Gedanken darüber machen, wie ist unser Gesundheitswesen aufgestellt, ziehen wir die richtigen Schlüsse daraus. Da teile ich sogar Einschätzungen von Herrn Koplin.
Deswegen – und das möchte ich auch an dieser Stelle ganz deutlich sagen – habe ich die Terpe-Kommission ins Leben gerufen, die wir hochkarätig besetzt haben. Ich habe Sie darüber informiert, genau mit dieser Zielstellung, eigentlich zu gucken bei den zwei Krankenhäusern, wo wir Gesundheitsversorgung haben, die wir beeinflussen können, zwei von 36 im Land, dass wir genau das eben nicht wollen, was viele Private machen, nämlich die Gewinnmaximierung. Dafür steht diese TerpeKommission. Ich weiß nicht, wer es gestern im „Nordmagazin“ gesehen hat, Herr Dr. Terpe hat sich ja auch sehr ausführlich dazu geäußert.
Und das Zweite, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, dass ich temporär für den Vorstandsvorsitz – darüber bin ich sehr froh – Gabriele Nöldge-Schomburg gewinnen konnte, eine sehr engagierte, lebenserfahrene Medizinerin, die genau diesen Gedanken in den Vorstand hineintragen soll.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, eins ist mir zum Abschluss bei dieser Debatte oder bei dieser Aussprache besonders wichtig: Hinter dem, worüber wir hier sprechen, stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl der Unimedizin Rostock als auch der Unimedizin Greifswald. Ich habe viel Post und viele Anrufe erhalten von irritierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und ich finde, es ist heute einfach auch mal an der Zeit zu sagen, dass beide Universitäten, sowohl in Rostock als auch in Greifswald, hervorragende Arbeit machen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseren Dank verdient haben, eine faire Debatte verdient haben, eine konstruktive Debatte verdient haben. Es ist mir wichtig, das heute noch mal sehr deutlich zum Ausdruck zu bringen. Lassen Sie uns die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Universitätsmedizinen von hier aus einmal ganz herzlich grüßen und Danke sagen für die Arbeit, die sie leisten.
Vielleicht sollten wir uns heute auf etwas besinnen, was ein eiserner Grundsatz ist. Auch ich habe mit Herrn Koplin schon am Rande gesprochen. Vielleicht sollten wir einfach vereinbaren, wir wollen eine sachliche, konstruktive Debatte führen, wir reden miteinander und nicht übereinander. – Vielen Dank.
Die Ministerin hat ihre angemeldete Redezeit um knapp vier Minuten überschritten. Diese Redezeit steht bei Bedarf den nicht an der Regierung beteiligten Fraktionen zur Verfügung.
Herr Koplin, vielleicht gleich zuerst, Sie sollten diese Verschwörungstheorien mit den Absprachen von Frau Hesse und mir lieber nicht äußern,
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Das ist echt bedenklich. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Ich finde das wirklich …)
denn das ist, glaube ich, sowohl Frau Hesse als auch mir nicht immanent, dass wir solchen Dingen folgen. Und ich glaube, es ist nur ein gutes Zeichen von Frau Hesse, dass sie der sachlichen Arbeit offensichtlich mehr Wert beimisst als Sie.
Ich sage mal, ich habe um konkrete Daten gebeten und die hat sie mir im Rahmen eines Auszugs ihrer Rede zur Verfügung gestellt. Dafür noch mal herzlichen Dank.
(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Na, das ist doch schön. Da freuen wir uns doch.)
Zum anderen, ja, wenn ich – vielleicht ein kurzer Hinweis –, wenn ich oft sehe, dass praktisch Minister, ich will Ihnen da keinen Vorwurf machen, auch mit anderen Fraktionen ständig im Gespräch sind, dann darf ich wohl darauf hinweisen,
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Aber keine Rede. Reden haben wir vorher noch nie bekommen. – Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Wir haben noch nie eine Rede bekommen vorab, aber gut. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)
Dann noch etwas, Herr Koplin, Ihr Hinweis auf die gestrige Diskussion, dass die großen Kapitalgesellschaften von uns unterstützt werden sollen – wissen Sie, ich habe lange überlegt, habe gesagt, wie meint er das eigentlich, und heute haben wir das noch mal geklärt. Sie sagen ja indirekt, dadurch, dass wir keine Steuererhöhung wollen, sondern dass wir durch die zusätzlichen Körperschaftssteuereinnahmen praktisch die Körperschaftssteuer insgesamt senken wollen, dadurch würden die profitieren. Ja, es würden alle Körperschaften davon profitieren. Das muss man klar sagen. Wir wollen eben keine Steuererhöhung.
Herr Koplin, Sie wissen, die potenzielle Gewinnsituation an Krankenhäusern treibt uns beide um. Wir beide wollen nicht, dass die Krankenhäuser in unserem Land als lukrative Anlageobjekte für finanzkräftige Investoren, gegebenenfalls vielleicht sogar für vagabundierendes Kapital, internationales Kapital herhalten können. Insofern eint uns die kritische Bewertung unserer Krankenhauslandschaft, aber – und in dieser Frage unterscheiden sich unsere Bewertungen – auch Krankenhäuser müssen wirtschaftlich geführt werden. Heute sprechen wir dazu über die Universitätsmedizin Rostock.
Im Grunde haben Sie in Ihrer Debatte zwei Dinge vermischt: Sie haben eigentlich eine gewisse Unterausstattung der Uniklinika erwähnt