Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen und liebe Gäste! Letzten Monat haben wir hier im Plenarsaal auf Antrag der Fraktion DIE LINKE darüber diskutiert und debattiert, ob die Lösung mit den Zweigstellen, die die Gerichtsstrukturreform mit sich gebracht hat, so wirklich zielführend war. Die Fraktion DIE LINKE hatte beantragt, dass man alle bisherigen Zweigstellen wieder zu ordnungsgemäßen Amtsgerichten aufwerten sollte.
Wir hatten damals schon in der Debatte gesagt, so ganz generell für alle Zweigstellen erscheint uns das etwas zu weit gegriffen. Aber das Plenum hat diesen Antrag nicht, wie beantragt, in den Rechtsausschuss und gegebenenfalls andere Ausschüsse zur näheren Beratung überwiesen, sondern hat es abgelehnt, sich sachlich damit auseinanderzusetzen. Die Folge ist, dass wir als eigenen Antrag jetzt das eingebracht haben, was wir damals als Anregung in die Debatte gebracht haben, nämlich mit Blick auf zwei Zweigstellen, die Zweigstelle Bergen auf Rügen vom Amtsgericht Stralsund und die Zweigstelle Parchim vom Amtsgericht Ludwigslust, diese Debatte doch noch mal aufzuwerfen.
In der Sache: Wenn man sich die Zahlen anschaut – ich beginne mal mit Bergen auf Rügen –, muss man feststellen, dass die Zahl der Richter am Amtsgericht Bergen auf Rügen, Vor- und Nachteile der Justizstrukturreform, also der Abwertung zu einer Zweigstelle, gleich geblieben ist. Es sind nach wie vor acht Vollrichter dort beschäftigt. Auch die Beschäftigungen im nicht richterlichen Dienst sind im Wesentlichen gleich geblieben, wenn man von der Tatsache absieht, dass das Grundbuchamt beim Gericht Bergen auf Rügen nach Stralsund verschoben wurde, sodass Bergen kein eigenes Grundbuchamt hat. Wenn man das ausblendet, wenn man also davon ausginge, dass auch in Bergen weiterhin ein Grundbuchamt bestehen würde, dann hätte sich die Zahl der Beschäftigten an diesem Gericht nicht geändert.
Ob das richtig ist mit dem Grundbuchamt nur in Stralsund oder ob Bergen auf Rügen, wenn man denn unserem Antrag folgt und dort wieder ein vollwertiges Amtsgericht installieren würde, das muss dann das Gericht selbst entscheiden, ob sie dort ein Grundbuchamt wiedereröffnen wollen. Es spricht meines Erachtens einiges dafür
und die Justizministerin wird uns bestimmt gleich erzählen, dass die Bearbeitungsfrequenz im damaligen Grundbuchamt Bergen auf Rügen durchaus kritikwürdig war. Aber ein zweiter neuer Anlauf gibt ja durchaus Möglichkeiten, das zu verbessern.
Noch deutlicher ist das beim Amtsgericht bei der Zweigstelle Parchim des Amtsgerichtes Ludwigslust-Parchim. Da muss man einfach sagen, hier haben auch die Beschäftigungszahlen nicht abgenommen. Da ist ein Grundbuchamt erhalten geblieben. Wir haben hier die merkwürdige Situation, dass die Zweigstelle Parchim nach Beschäftigungszahlen und Erledigungszahlen größer ist als das eigentliche Amtsgericht Ludwigslust. Nun mag man natürlich darauf verweisen, dass die Gerichtsstrukturreform, wenn man die Auflösung des letzten ehemaligen Amtsgerichtes zugrunde legt, noch nicht allzu lang – knappe drei Jahre – her ist und dass deswegen noch eine Evaluationsphase ansteht, in der man die Ergebnisse dieser Gerichtsstrukturreform noch mal hinterfragt, aber wenn so offensichtlich die Zahlen ein klares Wort dafür sprechen, dass eine Entscheidung falsch war, dann weiß ich nicht, wie viel Zeit man noch braucht, um Fehler einzugestehen. Wirkliche Größe würde darlegen, dass man sagt, in diesen beiden jetzigen Zweigstellen jedenfalls haben wir einen Fehler gemacht in der Gerichtsstrukturreform, inhaltlich einen Fehler.
Wir haben auch nichts eingespart, keine Stellen eingespart und wir haben die Bürgerferne der Justiz von der Bevölkerung unnötig vergrößert. Und das wäre ein Schritt in die richtige Richtung, ein Zeichen von Anstand und Größe, wenn man sich hier hinstellen und sagen würde, da haben wir einen Fehler gemacht und wir sind lernfähig und bereit, Fehler zu korrigieren. Das würde ich mir wünschen.
Ich weiß, dass die Einsicht der eigenen Fehler bei allen Regierungen, egal, welche Parteien sie nun bilden, nicht allzu ausgebildet ist und dass die Bereitschaft, das auch noch öffentlich kundzutun, noch weniger deutlich wird. Trotzdem wollen wir mit diesem Antrag noch mal deutlich machen, dass es gewisse und jetzt schon korrigierbare Fehler bei der Gerichtsstrukturreform gab. Wir wollen vor allem auch noch mal darauf hinweisen, dass es der Anstand geboten hätte, diesen Antrag vom Märzplenum in die Ausschüsse zu verweisen, dass man in der Sache darüber reden kann. Wenn das Plenum nicht bereit ist, Anträge in die Ausschüsse zu verweisen, dann muss man eben damit rechnen, dass Teile davon, wo jedenfalls offensichtliche Fehlsteuerungen vorliegen, im nächsten Plenum anders, aber erneut zur Debatte stehen. Deswegen unser Antrag „Wiederherstellung der Amtsgerichte Bergen auf Rügen und Parchim“ und damit eine teilweise Korrektur der in sich verfehlten Gerichtsstrukturreform. – Danke schön.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf der Besuchertribüne Steueranwärterinnen und Steueranwärter der Fachhochschule Güstrow begrüßen. Herzlich willkommen!
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was soll ich Ihnen heute Neues sagen, was hier an diesem Pult nicht schon oft vorgetragen wurde, zuletzt in der Landtagssitzung am 13. März 2019? Das ist noch nicht einmal vier Wochen her, da haben wir uns mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE beschäftigt, der im Kern darauf abgezielt hat, die Zweigstellen der Amtsgerichte alle wieder in eigenständige Amtsgerichte umzuwandeln.
Und natürlich, Herr Professor Weber, verkenne ich nicht, dass mit dem vorliegenden Antrag die AfD-Fraktion sich jetzt auf zwei Zweigstellen beschränkt. Das ändert aber überhaupt nichts daran, dass alles, was ich vor vier Wochen hier gesagt habe, auch für diesen Antrag gilt, denn es gibt einfach keine neue Sachlage. Ich könnte also gewissermaßen die Rede noch mal wiederholen. Das will ich an dieser Stelle allerdings nicht tun. Ich möchte mich stattdessen darauf beschränken, noch mal das Wesentliche hervorzuheben.
Meine Damen und Herren, Ziel der Gerichtsstrukturreform und der damit verbundenen Einrichtung der Zweigstellen einiger Amtsgerichte war es, in unserem Land für eine zukunftsfähige Justiz zu sorgen. Die Schaffung größerer Einheiten sollte dafür ein probates Mittel sein, so hat es der Landtag am 9. Oktober 2013 beschlossen, denn auch die Zweigstellen, meine Damen und Herren, sind durch diesen Beschluss damals eingerichtet worden. Dass es dazu unterschiedliche Ansichten gab und gibt, ist allgemein bekannt, und auch in der hiesigen Debatte heute wahrscheinlich nicht nur.
Aber, meine Damen und Herren, ich habe im Rechtsausschuss und auch hier im Plenum wiederholt erklärt, dass wir uns die Auswirkungen der Gerichtsstrukturreform nach einer Wirkphase in der Evaluation in einem geordneten Verfahren ansehen und alle Argumente betrachtet werden. Und dabei, meine Damen und Herren, bleibt es auch. Ich habe deutlich gemacht, dass ich für Schnellschüsse nicht zur Verfügung stehe, und deswegen sage ich hier, dass ich nicht gewillt bin, einiges vor die Klammer zu ziehen, auch nicht bei der Betrachtung von Zweigstellen.
Wir werden, wie ich es Ihnen gesagt habe, die Evaluation in diesem Jahr durchführen. Und Evaluierung heißt nicht, dass wir nur auf der Grundlage unserer eigenen Erkenntnisse im Ministerium uns mal überlegen, wie wir das eine oder andere so finden. Natürlich werden wir an der Evaluation Experten beteiligen, die Fragenkataloge werden gerade erstellt und sollen noch vor der Sommerpause versandt werden. Aber, meine Damen und Herren, es macht überhaupt gar keinen Sinn, diese Evaluation nun mit ständigen Wasserstandsmeldungen und parallel laufenden Debatten begleiten zu wollen. Wenn die Evaluation, die wir uns vorgenommen haben, abgeschlossen ist, werde ich darüber selbstverständlich berichten, und dann, meine Damen und Herren, sollten wir darüber ins Gespräch kommen. Also erst Erkenntnisgewinn, dann Bewertung. Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Antrag aus meiner Sicht deshalb schlichtweg abzulehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die AfD will mit ihrem Antrag die Zweigstellen in Bergen auf Rügen und in Parchim wieder zu vollwertigen Gerichten machen. Das findet meine Fraktion grundsätzlich gut. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatten wir vor vier Wochen, der in eine ähnliche Richtung ging, hier eingebracht. Aber die AfD-Fraktion springt mit ihrem Antrag viel zu kurz und auch noch zeitlich hinterher.
Wie gesagt, vor gerade einmal vier Wochen hat sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf meiner Fraktion befasst. Meine Fraktion hat sich für die große und konsequente Lösung nicht nur in Bergen auf Rügen und in Parchim ausgesprochen, dass diese wieder vollwertige Gerichte werden. Auch Demmin, Anklam, Grevesmühlen und Neustrelitz haben wir im Blick gehabt. Das Ergebnis ist bekannt. SPD und CDU wollten davon nichts wissen. Stattdessen will die Koalition die Evaluierung abwarten, die immerhin noch in diesem Jahr stattfinden soll. Über die Ergebnisse wird der Rechtsausschuss informiert werden. Wir werden uns dann weiter damit beschäftigen.
Meine Damen und Herren, es ist bekannt, dass meine Fraktion die Gerichtsstrukturreform abgelehnt hat, eine maßgebliche Kritikerin war, und diese Kritik teilen wir bis heute. Ich möchte die Argumente jetzt aber nicht wiederholen, da sie hier oft genug vorgetragen wurden. Wir unterstützen daher grundsätzlich alle sinnvollen Initiativen, die auf eine Stärkung alter Gerichtsstandorte gerichtet sind. Die Initiative der AfD-Fraktion ist hier allerdings wenig sinnvoll. Vier Wochen nach der letzten Debatte zu unserem Gesetzentwurf scheint es der AfD-Fraktion auch nicht richtig ernst zu sein. Sie hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, einen eigenen Gesetzentwurf auszuarbeiten, und begnügt sich mit einem einfachen Antrag.
Die AfD-Fraktion pickt sich dabei zwei Gerichtsstandorte heraus und will für diese die Reform zurückdrehen. Ihre Begründung ist aber nicht nachvollziehbar.
Einerseits komme für die AfD eine vollständige – hören Sie, Herr de Jesus Fernandes, mal zu! – Rückgängigmachung der Gerichtsstrukturreform aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht, insbesondere sei es für die AfD-Fraktion nicht sinnvoll, besonders kleine Zweigstellen wieder umzuwandeln. Das kann man Ihrem Antrag entnehmen. Andererseits jedoch haben Sie aus Sicht der AfD-Fraktion ein Expertengespräch im Rechtsausschuss wie alle gemacht und für Sie habe sich daraus ergeben, dass die Umwandlung in Zweigstellen sich nicht bewährt habe.
Meine Herren von der AfD, wenn Sie der Meinung sind, dass sich Zweigstellen nicht bewährt hätten auf der einen Seite – und so verstehe ich Ihre Antragsbegründung –, und die Rückumwandlung der kleinen Zweigstellen auf der anderen Seite für Sie nicht in Betracht kommt, dann müssen Sie klipp und klar sagen, was für Sie die Konsequenz ist, und zwar die Schließung der kleineren Zweigstellen in Zukunft.
An dieser Stelle möchte ich dann auch noch mal ein Missverständnis aus der letzten Debatte zu unserem
Gesetzentwurf aus dem Weg räumen. Es geht um die vermeintlich kleineren Zweigstellen. Diese sind ja nur deshalb so klein, weil sie durch die Gerichtsstrukturreform klein gemacht wurden. Als Vollgerichte wären sie dann natürlich deutlich größer. Deshalb kann die Größe und das dort beschäftigte Personal kein Maßstab für den Fortbestand sein. Wir haben gesehen, dass beispielsweise in Neustrelitz es immer weiter herunterging.
Mir fallen auch für die im Antrag nicht enthaltenen Zweigstellen Gründe, gute Gründe für ihre Rückumwandlung ein. Der Zweigstelle Anklam beispielsweise, zuständig für zwei Hauptstandorte, wäre schon aus verwaltungstechnischem Wahnsinn heraus eine Umwandlung in ein Vollgericht nur anzuraten. Das Amtsgericht Demmin ist seinerzeit nur an der bis heute nicht nachvollziehbaren Größenvorgabe von zehn Richterplanstellen gescheitert. Ansonsten gab es keine Gründe, dieses Gericht zu einer Zweigstelle umzuwandeln.
Zur Zweigstelle in Grevesmühlen: Die ganze Reform stand damals unter dem Zeichen des demografischen Wandels. Das Amtsgericht Grevesmühlen war aber vom demografischen Wandel so gut wie nicht betroffen, sodass wir sagen, auch diese Umwandlung müsste unbedingt wieder vollzogen werden. Zu der Zweigstelle in Neustrelitz, dass ein Gerichtsstandort aufgrund der damaligen Jugendanstalt vor der Tür bleiben musste, darüber waren sich alle einig. Der Grund, warum es dann kein Vollgericht geworden ist, liegt ausschließlich daran, dass man unbedingt das Landessozialgericht nach Neustrelitz verlegen musste
und nun kein Platz mehr für das Amtsgericht ist. Insofern ist der Antrag der AfD nicht zu Ende gedacht.
Das eigentliche Problem ist aber ein anderes. Die AfD wird nicht müde, von der Regierung zu fordern, sie möge sich an Gesetze halten. Speziell, wenn es um Flüchtlinge geht, betonen Sie das immer wieder. Hier fordern Sie die Landesregierung zum Rechtsbruch auf. Ihre Formulierung im Antrag heißt: „Die Landesregierung wird aufgefordert, die momentan als Zweigstellen betriebenen Gerichte in Bergen auf Rügen und Parchim wieder in vollwertige Amtsgerichte umzuwandeln.“ Meine Herren, die aktuell sechs Zweigstellen sind gesetzlich festgeschrieben. Insofern hätten Sie sich einfach mal die Mühe machen müssen – wir sind selbst Teil des Landesgesetzgebers –, einen Gesetzentwurf hier vorzulegen. Einfach die Landesregierung aufzufordern, die Gerichte nun wieder in Vollgerichte umzuwandeln, widerspricht den gesetzlichen Vorgaben. Da hätten Sie sich schon mal ein bisschen mehr Mühe selbst machen müssen. Insofern können wir uns nur enthalten bei dem Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Die Opposition will das Thema Gerichtsstrukturreform einmal wieder zur Profilierung nutzen.
Bereits in der letzten Landtagssitzung hatte die Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Umwandlung sämtlicher Zweigstellen in vollwertige Amtsgerichte zum Ziel hatte. Nun springt auch die AfD auf diesen Zug auf.
Meine Damen und Herren, die Gerichtsstrukturreform wurde vom Landtag im Oktober 2013 beschlossen und trat im Oktober 2014 in Kraft. Ihre Umsetzung wurde Ende Februar 2017 mit der Aufhebung des Amtsgerichtes Ribnitz-Damgarten abgeschlossen. Das Justizministerium wird die Gerichtsstrukturreform, die jetzt seit rund zwei Jahren vollständig umgesetzt ist, evaluieren. Dies hat die Justizministerin heute und in der letzten Debatte noch einmal ausdrücklich erklärt.
Dass die AfD-Fraktion trotzdem nun diesen Antrag stellt, zeigt, wie wenig ernst sie das Thema wirklich nimmt. Herren der AfD, wahrscheinlich haben Sie sich deshalb nicht die Mühe gemacht, einen eigenen Gesetzentwurf zu erarbeiten, sondern legen lediglich diesen dünnen Antrag vor.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, es macht zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt keinen Sinn, sich einzelne Zweigstellen herauszupicken und diese in vollwertige Amtsgerichte umzuwandeln. Erst sollte die Evaluation der Gerichtsstrukturreform in ihrer Gesamtheit durchgeführt werden, bevor man gegebenenfalls Korrekturen vornimmt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir sollten daher die Ergebnisse der Evaluierung abwarten und jegliche Form von Schnellschüssen vermeiden. Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag ab.
Es gibt so einen rechtlichen Grundsatz, was objektiv und möglich ist, da kann ich nicht fordern. Der Antrag, dass die Landesregierung aufgefordert wird, zwei Gerichte wiederzueröffnen, geht nicht, denn das kann nur der Landtag machen. Deshalb hat ja auch die Fraktion DIE LINKE zutreffenderweise einen Gesetzentwurf in der letzten Parlamentsdebatte vorgelegt.
Aber ich möchte mich natürlich auch inhaltlich dazu positionieren. Wir bleiben bei unserer Forderung, wir fordern die Wiedereröffnung von allen amtsgerichtlichen Zweigstellen. Alle amtsgerichtlichen Zweigstellen in Mecklenburg-Vorpommern müssen wieder vollwertige Amtsgerichte werden, nicht nur die beiden genannten. Ich will das auch noch näher begründen. Das heißt, das Amtsgericht Bergen auf Rügen, das Amtsgericht Anklam, das
Amtsgericht Grevesmühlen, das Amtsgericht Parchim, das Amtsgericht Neustrelitz und das Amtsgericht Demmin, alle diese sechs genannten Amtsgerichte müssen wiedereröffnet werden.