Ich habe gerade gesagt, das hat er hier als Beispiel angeführt, dem stimmen Sie ja offensichtlich zu. Warum regen Sie sich da so auf? Das verstehe ich jetzt nicht wirklich.
Ich habe von Humanität gesprochen. Das Wort „christliche Nächstenliebe“ will ich hier jetzt gar nicht erst bemühen
(Jens-Holger Schneider, AfD: Das hat damit überhaupt nichts zu tun. – Zuruf von Holger Arppe, fraktionslos)
egal auf welchem Wege er sich auf dem Mittelmeer befindet oder auf welchem Weg er gekommen ist, ist ein Mensch zu viel, der dort ertrinkt.
Und ich würde auch keinen Unterschied machen, ob ich ein Touristenschiff hier habe, das in Seenot gerät und die Menschen gerettet werden müssen,
oder ob es ein Schlauchboot mit Flüchtlingen ist, das hier untergeht und wo die Menschen gerettet werden sollen. Das ist auch der Grund, warum in dem Wahlprogramm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion wird den Antrag ablehnen. Der Antrag vermengt zwei völlig unterschiedliche Dinge: Auf der einen Seite diskutieren wir über Seenotrettung und auf der anderen Seite über Asylrecht oder Einwanderung. Beide Bereiche vermengt der Antrag und führt damit eine rechtlich falsche und auch inhaltlich unlogische Argumentationslinie. Man könnte auch sagen, es sind gewisse unfaire Argumentationen, die hier verwendet werden.
Ich will das kurz erläutern. In Seenot geratene Menschen müssen immer ohne Ausnahme gerettet werden. Die Pflicht zur Rettung von Menschen in Seenot ist Ausdruck von Menschlichkeit. Seenotrettung ist allerdings nicht nur ein humanitäres Gebot oder von mir aus auch, wie Frau Larisch abgeleitet hat, ein religiöses Gebot. Das muss jeder mit sich selbst ausmachen, aber es ist eben einfach auch rechtlich vorgeschrieben. Seenotrettung ist völkerrechtliche Pflicht.
Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1994 verpflichtet jeder Staat, Zitat, „den Kapitän eines seine Flagge führenden Schiffes …, jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten“. Es gilt also unabhängig davon, wo sich ein in Seenot geratenes Schiff befindet. Es spielt auch keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit die Betroffenen haben. Auch der Status des Betroffenen ist nicht relevant. Ich bin selbst in der Wasserrettung tätig. Es ist natürlich jetzt nicht die richtige Seenotrettung, aber man weiß, wie es ist, wenn Leute, die sich auf dem Wasser befinden, in einer Notsituation sind. Wir retten da jeden, und da ist es also vollkommen egal, was das für jemand ist, warum er in die Notsituation geraten ist. Also jeder, der sich in dieser Notlage befindet, ist zu retten, und selbst, wenn es hier im Vorfeld eine Handlung von Schleusern gab und es befinden sich deshalb Menschen in einer Seenotlage, auch dann müssen sie natürlich gerettet werden.
Ist ein Küstenstaat oder ein Flaggenstaat, also der Staat, unter dessen Flagge das Schiff fährt, völkerrechtlich zur Rettung auf See verpflichtet, so ist es ihm freigestellt, wie er dieser Pflicht nachkommt, das heißt mithilfe welcher Einrichtungen und Verfahren.
Das ist eine innere Angelegenheit des betroffenen Staates. Das Seevölkerrecht bestimmt keinen rechtlichen Rahmen für innerstaatliche Angelegenheiten. Asylrecht und Einwanderung liegen nun einmal in der Zuständigkeit der nationalen Staaten. Damit begründet die völkerrechtliche Hilfeleistung bei Seenot keine Ansprüche der geretteten Menschen auf die Gewährung von Asyl. Daher können Seenotrettung und Asylrecht nicht als deckungsgleiche Begründung für die Rettung und Aufnahme von Flüchtlingen verwendet werden.
Zusammenfassend ist klar zu sagen: Was konkret ein sicherer Hafen – und das ist ja immer so der Begriff oder der sichere Ort, der auftaucht in den Vorschriften –, was konkret dieser sichere Hafen im Sinne der Seenotrettung ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Hierbei steht dem Kapitän ein Ermessen zu. Entscheidend ist, dass der sichere Ort dann erreicht ist, wenn die Rettungsmaßnahme beendet ist. Damit ist jedenfalls klar, dass Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nicht mit den sicheren Orten im Sinne der Seenotrettung für Notfälle im Mittelmeer gemeint sind.
Frau Larisch, wenn man Ihren Redebeitrag betrachtet, bezogen auf das, was Sie ausgeführt haben, dann muss ich sagen, der Redebeitrag war in Ordnung. Wenn man jedoch – und das ist ja auch unsere Aufgabe – so einen Redebeitrag möglichst in einen Kontext bringen will, nämlich zum Antragstext beziehungsweise zum gesamten Verfahren und zur politischen Situation und dazu, ob es eine politische Frage ist oder ein politisch größeres Thema, dann fehlt mir dieser Zusammenhang, und deswegen kann ich, wie gesagt, den Redebeitrag an sich akzeptieren, aber wie das Thema damit abgearbeitet werden soll, erschließt sich aus meiner Sicht eben nicht. Und ich glaube auch, gerade die zwei Juristen, die hier noch mal gesprochen haben, haben jetzt ausreichend gewürdigt die rechtliche Frage, auf die ich mich nicht weiter beziehen möchte, wie da das Verfahren genau sein sollte.
Ich will aber doch eher eine politische Diskussion zu diesem Thema führen, weil ich glaube, das ist auch auf alle Fälle angebracht, und mich verwundert schon, dass keiner meiner Vorredner sich noch mal versucht hat zu erinnern – vielleicht ist es für Sie auch nicht so wichtig, ich will es nämlich dann tun –, wie dieser Antrag überhaupt zustande gekommen ist.
Am 03.04. gab es diese Institutionen, die sich versammelt und einen offenen Brief geschrieben haben, ungefähr 250, und wenn Sie sich noch richtig erinnern, gab es ja eine Antragsfrist für den damaligen Landtag. Diese hat DIE LINKE verstreichen lassen, bewusst oder unbewusst, das weiß ich nicht mehr ganz genau. Auf alle Fälle kam es dann zum Dringlichkeitsantrag am 10.04., und wie das dann so mit Dringlichkeitsanträgen und Pressemitteilungen
in diesem Zusammenhang immer ist, da wird ja sonst was unterstellt, wenn man das nicht gleich behandelt und beschließt, dann geht da was unter. Jetzt ist nach dem 10.04., nach Antragstellung beziehungsweise dem offenen Brief zu diesem Thema, so, wie es angegangen wurde politisch in der Öffentlichkeit durch diese Vereine und Verbände, nach meinem Kenntnisstand nichts mehr passiert, und auch vonseiten der LINKEN habe ich seit diesem Tage zu diesem Thema nichts mehr gehört. Es war in dem Sinne Funkstille, und da werfe ich Ihnen in dieser Phase heute doch wieder gezieltes politisches Handeln vor
und will Sie auch nicht aus der Verantwortung lassen. Und wenn man sich dann diesen Antrag auch anschaut mit den Teilüberschriften, „Notfallplan für Bootsflüchtlinge“, „,Sichere Häfen‘ ermöglichen“, „Keine Rückführung nach Libyen“, das sind aus meiner Sicht alles Stichworte, die zu dem Gesamtthema „Migration, Asylpolitik“ et cetera passen. Deswegen bin ich auch gar nicht bereit, nur auf einzelne Punkte, so, wie Sie sie uns hier vorlegen, zu antworten und zu diskutieren, weil ich glaube, dieses Thema kann man nicht als ein Einzelteil eines Puzzles betrachten, sondern das muss man als Gesamtgebilde betrachten.
Deswegen erfordert dieses Thema eben keine Symbolpolitik oder keinen Aktionismus, sondern strukturiertes Vorgehen, und zwar gekennzeichnet durch verantwortungsvolles Handeln aus Sicht der Europäischen Union, aber – und das will ich auch deutlich an dieser Stelle sagen – immer unter der Berücksichtigung nationaler Interessen. So müssen wir dieses Thema diskutieren und die politischen Positionen, die in diesem Zusammenhang ausgetauscht werden. Schwarz-Weiß-Politik ist hier nicht angebracht, denn Schwarz-Weiß-Politik ist, auf der einen Seite uns völlig abzuschotten und auf der anderen Seite eine Politik zu fahren, die alles und jeden herzlich willkommen lässt. Das kann nicht die Lösung der Europäischen Union und auch insbesondere nicht die Lösung von Nationalpolitik, von nationalem Interesse von Deutschland sein.
Deswegen formulieren wir als Union klar und deutlich die Punkte, die nämlich dazu führen, dass diese Tragödien, die dort ablaufen für jeden Einzelnen, eben nicht stattfinden. Und ich will Ihnen das jetzt ersparen, unser gesamtes Wahlprogramm hier vorzustellen, aber ich glaube, es ist schon stichpunktartig notwendig, dass wir diese Maßnahmen benennen, die dazu führen, dass das, was dort im Mittelmeer abläuft, nicht stattfindet.
Das ist erstens ein wirksamer Außengrenzschutz und da sagt die CDU/CSU ganz deutlich: „FRONTEX soll auf mindestens 10.000 zusätzliche Grenzschützer mit direkten Eingriffsrechten anwachsen. FRONTEX benötigt die Befugnisse, die klaren Vorschriften zur Grenzkontrolle und den Einreisebestimmungen an den europäischen Außengrenzen in Zusammenarbeit mit den Nationalstaaten durchzusetzen.“
Zweiter wesentlicher Punkt ist, illegale Migration muss bekämpft werden, das heißt, effektives Vorgehen gegen Schlepperbanden und ein wirksamer Schutz in diesem Zusammenhang mit den Außengrenzen.
Und ein dritter wesentlicher Punkt, der uns allen am Herzen liegen sollte in Deutschland und damit in Europa, dass wir Ordnung und Humanität zur Grundlage nehmen, und
diese Ordnung, die wir hineinbringen müssen, benötigen wir auch. Das heißt ganz klar, dass wir uns in diesem Zusammenhang mit Ordnung und Humanität auf der einen Seite auf unsere humanitären Verpflichtungen besinnen und dem nachkommen, aber auch dafür sorgen, das will ich deutlich an dieser Stelle sagen, dass die Anzahl der Flüchtlinge, die nach Europa und nach Deutschland kommt, möglichst niedrig ist, dauerhaft niedrig und auch so bleibt.
Das ist Ansinnen unserer Politik. Das beinhaltet Maßnahmen, die dem einen oder anderen so politisch nicht passen, wie zum Beispiel die Benennung der sicheren Herkunftsstaaten. Da will ich noch mal ausdrücklich sagen, dass die CDU dafür steht, Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien hier zu benennen.