Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Der Antrag und die darin angepeilten Maßnahmen sind natürlich richtig und wichtig, greifen allerdings etwas zu kurz, denn was nützt es allein, wenn die Bürger die Sirenensignale deuten können und eine App zu bedienen wissen, wenn sie aber nicht darauf vorbereitet sind, mit den Folgen dessen, was die Sirenen und die Apps ankündigen, umzugehen.
In letzter Zeit häufen sich von diversen Experten die Warnungen vor einem Blackout, also eines landesweiten oder eines überregionalen großflächigen Stromausfalls. Und zwar wird gesagt, dass das Risiko für ein solches Ereignis, für eine solche Katastrophe in dem Maße steigt, wie die Umsetzung der Energiewende weiter voranschreitet,
also grundlastfähige Stromerzeuger vom Netz gehen. Auch das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag
hat vor einiger Zeit ein recht umfangreiches Gutachten zu diesem Thema erstellt. Auch diese Experten haben festgestellt, dass das Bewusstsein bei der Bevölkerung für eine solche Katastrophe – und das muss natürlich der Fairness halber gesagt werden –, die nicht allein durch die Energiewende, sondern auch durch Cyberattacken oder eine Naturkatastrophe ausgelöst werden könnte, nichtsdestotrotz, dass das Bewusstsein bei der Bevölkerung für ein solches Ereignis sehr unterentwickelt ist. In diesem Sinne, denke ich, sollte man diesen Antrag und damit verbundene Maßnahmen auch weiterentwickeln, denn wenn es zu einem Blackout kommen sollte, dann bricht die Lebensmittelversorgung zusammen, der Verkehr, das Gesundheitswesen und auch die Sicherheitslage wird sich natürlich dementsprechend beeinträchtigt finden. Sich darauf vorzubereiten, ist ganz entscheidend, denn wenn man einige Tage oder vielleicht noch länger ganz auf sich allein gestellt ist als Bürger, als Familie,
vielleicht auch mit Verwandten, die Medikamente bedürfen, dann, denke ich, sollte man auch, wenn man Katastrophenvorsorge betreibt, darauf hinweisen, dass es zum Beispiel wichtig ist, sich als Bürger, als Familie einen Notvorrat an Lebensmitteln, an Wasser,
Ich höre es hier schon – ich bin auch gleich fertig, Frau Präsidentin – an den Zwischenrufen. Es ist der Vorbereitung einer solchen Katastrophe leider nicht dienlich, wenn Menschen, die sich auf so etwas vorbereiten, dann in die Ecke von irgendwelchen Preppern oder Reichsbürgern gestellt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst vielen Dank an alle Fraktionen, dass sie zwar dem Antrag nicht unbedingt zustimmen, aber inhaltlich doch der Sache zustimmen. Danke auch an das Innenministerium, das hier offensichtlich schon den Antrag auf Bundesebene vorbereitet hat. Das freut uns natürlich, dass dieses Anliegen hier allgemein auf Zustimmung trifft.
Ich wollte nur ganz kurz noch auf die Vorredner eingehen, zunächst auf Herrn Innenminister Caffier. Das unterstützen wir natürlich, dass hier versucht wird, das auf Bundesebene einheitlich zu machen. Trotzdem erschließt sich mir nicht, warum man das hier nicht in MecklenburgVorpommern auch machen sollte. Das eine schließt das andere nicht aus,
(Tilo Gundlack, SPD: Wozu denn? – Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Macht NRW auch. – Tilo Gundlack, SPD: Alles, was NRW macht, müssen wir nicht auch machen.)
zumal offensichtlich, nachdem, wie Sie Ihren Antrag dargelegt haben, die Dinge auch sozusagen genauso sind, wie wir das hier gefordert haben.
Mit der Zuständigkeit ist es auch immer so eine Sache, damit wird immer argumentiert. Aber hier ist es nun mal so, der Katastrophenschutz ist Ländersache. Darum kom
men wir nicht herum, da können wir nicht sagen, wir warten auf den Bund, wir warten auf Bayern, wir warten auf irgendwen. Katastrophenschutz ist Ländersache, Punkt.
Das heißt, die Entscheidungen im Katastrophenschutz sind vom Land zu treffen und davor darf man sich nicht drücken und ausweichen und sagen, der Bund macht mal. Das ist nicht richtig und das finde ich auch nicht ganz fair, diese Argumentation. Wir erleben es immer wieder, dass gesagt wird zur Zuständigkeit, wir machen es nicht, weil die Kommunen sind zuständig. Manchmal kann man ja darüber diskutieren, das ist mitunter richtig, das sage ich selbst auch, aber wenn ich dann selbst zuständig bin und wieder sage, ich mache das nicht, weil das lieber der Bund machen soll, weil es sinnvoller ist, dann ist das natürlich nicht überzeugend.
Das eine, wie gesagt, schließt das andere nicht aus, und man kommt aus der Verantwortung für das Land, für den Katastrophenschutz im Land nicht raus, weil Sie, Herr Caffier, wissen das, Sie sind unser oberster Katastrophenschützer. Die oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Innenministerium, die Verantwortung liegt bei Ihnen und da dürfen wir nicht auf andere Bundesländer warten. Das ist jedenfalls unsere Meinung. Trotzdem ist es natürlich sinnvoll, das auch im Bund zu versuchen.
Dann noch eine Sache: Sie sagten, es wurde, ich zitiere, „im März vorgelegt“, Zitatende. Das kann ich nicht beurteilen, ich kenne das nicht, es ist nicht veröffentlicht. Ich hatte auch angefragt, welche Maßnahmen die Landesregierung sozusagen selbst für sinnvoll hält. Ich meine, in der Antwort ist dieser bundesweite Warntag auch gefallen, aber es ist nichts davon gesagt worden, dass hier schon ein Antrag ausgearbeitet werden soll oder wurde oder wird. Von daher müssen wir das jetzt so zur Kenntnis nehmen, dass das hier jetzt so gesagt wird. Aber da bitte ich auch um Verständnis, wir hatten die Idee jetzt nicht deshalb, weil wir kannten diesen Antrag überhaupt gar nicht. Woher auch?
Wir sind auch der Meinung – ich glaube, einer der Vorredner hat es gesagt –, dass es natürlich trotzdem sinnvoll ist, diesen Beschluss heute hier zu machen, weil wir natürlich dadurch als Landtag insgesamt einhellig der Landesregierung sozusagen noch mal einen Rückenwindantrag mitgeben, dass wir sagen, hier gibt es Unterstützung, der Landtag steht einstimmig hinter der Intention eines Warntages.
Dann zu Herrn Kramer: Sie haben völlig zu Recht hingewiesen auf viele Probleme, die es im Katastrophenschutz immer noch gibt. Jedenfalls gibt es zum Beispiel die Funklöcher, Herr Caffier hat es auch gesagt. Das wissen wir natürlich, dass es noch sehr viele Baustellen im Bereich des Katastrophenschutzes gibt. Ich will das mal ganz zurückhaltend sagen, Herr Ritter hat es auch angedeutet: Das Konzept ist aus 2015 und bei jedem, der das Konzept mal liest, stellt sich eine ganze Reihe von Fragezeichen und tauchen eine Menge von Baustellen auf. Da ist noch viel zu tun.
Trotzdem ist dieser Warntag ja nur der allererste Schritt. Er soll nur erst mal den Katastrophenschutz überhaupt in
das Bewusstsein der Bevölkerung rücken und dazu führen, dass wir auch so einen Test haben. Wenn wir sagen, Warnmittel brauchen wir landesweit, dann müssen wir auch wissen, ob die funktionieren. Und wenn die Warnmittel nicht funktionieren, und zwar auch mal komplett, dann weiß ich es eben nicht und kann auch nichts ändern. Das hatten wir in Nordrhein-Westfalen, dass dort festgestellt wurde, dass es viele Mängel gab.
Wir sind damit natürlich völlig einverstanden, den Antrag auch noch mal im Ausschuss zu beraten, was ich also hiermit beantrage, die Ausschussüberweisung. Das wäre ja dann der Innenausschuss, denke ich mal.
Herr Ritter sagte, insgesamt sei das Thema, Zitat, „unterbelichtet“. Das – das habe ich auch schon gesagt – ist völlig richtig. Da gibt es eine Menge Dinge noch zu tun. Ich meine aber auch, die örtlichen Warnmittel sollten getestet werden. So ist es auch in Nordrhein-Westfalen erfolgt, weil letztlich ist zwar das Land die oberste Katastrophenschutzbehörde, aber es gibt nun mal auch die unteren Katastrophenschutzbehörden, die das letztlich vor Ort ausführen müssen.
Das hat natürlich keinen Sinn, einen Warntag zu machen, wenn man gerade die Gemeinden vor Ort ausklammert. Dann hat das eigentlich keinen Sinn, würde ich sagen.
Ich weiß nicht, wie der Antrag des Innenministeriums aussieht, der dann in der IMK beraten wird, aber meiner Meinung nach sollten wir das flächendeckend testen. Das ist auch in Nordrhein-Westfalen so erfolgt. Es gibt ja umfängliche Öffentlichkeitsarbeit vorher, wenn das jetzt auch so geplant ist auf der IMK. Das ist sehr wichtig, dass man natürlich im Vorfeld und im Nachhinein umfassend auch die Öffentlichkeit informiert. – Vielen Dank.
Lieber Kollege Manthei, da Sie immer so auf Korrektheit bestehen und hier immer alle belehren, weil es alles anders ist und anders gesagt worden ist, möchte ich das in dem Fall auch gern tun.
Ich habe nur darauf abgehoben, dass wir mit den Bundesländern einen gemeinsamen Tag anstreben. Und wenn dies nicht erfolgt, werden wir das als Land allein tun. Aber der frühestmögliche Zeitpunkt dafür ist 2020. Des
wegen werden wir 2020 einen gemeinsamen machen und wenn es keinen gibt, dann werden wir als Land das allein tätigen. Insofern liegt die Zuständigkeit in den Ländern und die bestreiten wir auch gar nicht, aber Katastrophen machen nicht vor Ländergrenzen halt. Deswegen tun wir gut daran, wenn wir gemeinsam mit den anderen Bundesländern auf einheitliche Verfahren abheben. – Danke schön.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3606 zur Beratung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion Freie Wähler/BMV, der AfD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und des fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.