Protokoll der Sitzung vom 19.06.2019

Zweitens. Werden SPD und CDU bereit sein, den öffentlichen Verkehr als Daseinsvorsorge anzuerkennen und zu stärken und auch entsprechend zu finanzieren?

Drittens. Wird der Radverkehr künftig den Stellenwert als gleichberechtigtes Verkehrsmittel erhalten und im Verbund mit Bus und Bahn im Alltag, im Urlaub, in der Freizeit eine wichtige Rolle umweltgerechter Mobilität werden?

Mit dem Letzten fange ich gerne an, dem Radverkehr. Ich sage es, ich habe es mehrfach schon gesagt und ich wiederhole es gern, das Kapitel Radverkehr zeichnet sich innerhalb des Integrierten Landesverkehrsplans durch deutlich mehr Qualität aus als andere Kapitel. Es ist eine gute Grundlage auf dem Weg zum Radland Mecklenburg-Vorpommern und für eine Radstrategie und deren Umsetzung. Beratungen im Ausschuss zum Radverkehr zeigen, dass viel Arbeit investiert wurde und wird und noch sehr viel Arbeit nötig ist und auch geleistet wird, aber auch Geld in die Hand genommen werden muss.

Ich will an dieser Stelle noch eine Bemerkung zu unserer vergangenen Landtagssitzung machen, als der Kollege Brade sich hier in völlig unangemessener Weise uns gegenüber verhalten hat.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Immer diese Radfahrer!)

Ich will hier klarstellen, dass ich das Engagement von Herrn Brade für den Radverkehr kenne und auch schätze. Allerdings, Ihren Frust darüber, dass Sie mit der Koalition nicht so recht vorwärtskommen, mit Unterstellungen und Beleidigungen uns gegenüber zu übertünchen, das nehme ich ziemlich persönlich.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Also uns sozusagen vorzuwerfen, wir würden, weil wir einmal einen Vorsitzenden in einem solchen wichtigen Verband auch aus unserer Partei stellen, den Verband unterwandern, das ist nicht nur unverschämt, das ist auch ziemlich lächerlich, finde ich.

(Beifall Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Die Koalition hatte im Energieausschuss einen Antrag vorgelegt, ihn dann wieder zurückgezogen wegen der noch ausstehenden Chefgespräche. Ich finde das schade, denn der nun beschlossene Antrag und die Beschlussempfehlung, die jetzt hier auch vorgelegt worden ist, bleiben weit hinter dem ersten Antragsentwurf zurück. Ohne personelle Verstärkung im Ministerium oder den Planungsverbänden und Sicherung wenigstens der Vollzeitstelle der AGFK, also Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Kommunen, werden wir den Radverkehr, auch nicht mal den Radverkehr, nicht so voranbringen, wie es nötig und auch machbar wäre. Ohne zusätzliche Mittel für den Bau, vor allem für die Instandhaltung und Sanierung von Radwegen kommen wir ebenso wenig voran. Natürlich ist auch da der Bund mit ins Boot zu holen.

Auch abseits von Bundesstraßen brauchen wir natürlich Radverkehr. Dicke Bretter sind bei den Kommunen zu bohren, die Radinfrastruktur in den Fokus zu stellen und deren Mehrwert zu erkennen. Deshalb muss es Anreize geben und muss die AGFK wirken können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum ÖPNV-Landesplan. Schön und gut, dass der Integrierte Landesverkehrsplan als lernender Plan angelegt ist, seine Bearbeitung nicht abschließend erfolgt ist und stetig fortgesetzt werden soll für mehr Qualität und Aktualität. Aber ein ÖPNV-Landesplan muss verbindlich sein. Er hat nach dem ÖPNV-Landesgesetz eine Bindungswirkung. Bei der Aufstellung von Nahverkehrsplänen ist der Landesplan zu berücksichtigen, aber die Messen sind hier für die kommenden Jahre weitgehend gesungen.

Meine Fraktion und ich haben angesichts der aufgeführten Maßnahmen, für die weder ein Zeitraum festgeschrieben ist noch eine finanzielle Unterstützung vorliegt, erhebliche Zweifel, dass es künftig einen besseren und bedarfsgerechteren Nahverkehr in diesem Land geben wird. Man könnte, man sollte, man müsste – das ist für mich keine Zielbestimmung.

Der ursprüngliche Antrag der Koalitionsfraktionen forderte die Landesregierung auf, die Attraktivität des ÖPNV zu

steigern und dessen Bedeutung als Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu stärken, etwa durch bessere Taktzeiten und Vernetzungen von ÖPNV-Linien auch über Kreisgrenzen hinweg. Nicht viel, aber wenigstens etwas. Im heute zur Beschlussfassung vorliegenden Beschlussentwurf fehlt dieser Absatz. Der Integrierte Landesverkehrsplan, damit auch der ÖPNV-Landesplan, soll verfahrensmäßig für erledigt erklärt werden.

Der Beschlussvorschlag meiner Fraktion wurde abgelehnt. Wir wollten erwirken, dass jährlich über aktuelle Entwicklungen unterrichtet und auch online eine aktuelle Fassung verfügbar ist. Wir wollten erreichen, dass wenigstens für den ÖPNV-Landesplan verbindliche Zusagen, Zeitrahmen zur Umsetzung und Maßnahmen aufgenommen und auch Mittel dafür eingeplant werden. Ein guter Anfang wäre gemacht, wenn der Ausbildungsverkehr künftig aus Landesmitteln finanziert würde. Dann stünden mehr Regionalisierungsmittel bereit, um den SPNV zu stärken und auszuweiten.

Mehrfach wird im Integrierten Landesverkehrsplan betont, man wolle mit vorhandenen Finanzmitteln einen effektiveren und insgesamt attraktiveren ÖPNV entwickeln. Ich frage mich nur, wie das gehen soll. Ein Vernetzen und Vertakten von Bahn und Bus bedeutet, dass Busse auch Zubringerfunktionen übernehmen müssen und nicht im Parallelverkehr der Bahn Fahrgäste entziehen.

Auch Verkehrsverbund und Verbundtarif, ob regional oder landesweit, gehen nur, wenn Verluste der Durchtarifierung betrachtet und ausgeglichen werden. Auch da sehe ich das Land in der Pflicht. Beispielsweise wurde mit der Unterzeichnung des Zukunftspapiers für den ÖPNV in Westmecklenburg vor gut einem Jahr auf einen baldigen Verkehrsverbund Westmecklenburg gehofft. Aber anstatt den Verbund voranzubringen, klärt die Landesregierung mit einem Gutachten, ob dieser überhaupt sinnvoll ist und gebraucht wird. Das ist der falsche Weg.

Im Integrierten Landesverkehrsplan heißt es, dass die Landesregierung dem Bestreben regionaler Aufgabenträger nach Gründung von Verkehrsverbünden offen gegenübersteht. „Eine alleinige oder überwiegende Finanzierung verbundbedingter Lasten durch das Land kann dabei jedoch nicht übernommen werden.“ Mal abgesehen davon, dass das auch nicht sein muss, ist diese Aussage eine klare Abfuhr. Klar und konsequent wäre ein verkehrspolitisch richtiges Signal, wir machen das und wir finden eine Lösung für die Finanzierung.

Wir haben den Auftrag auch von jungen Leuten erhalten bei „Jugend fragt nach“ und „Jung sein in M-V“, das Thema Mobilität mit ganz oben auf die Agenda zu setzen. Übernähme das Land dabei auch finanzielle Verantwortung, ließen sich Vernetzung von Bahn, Bus und auch Rad, Vermeidung von Parallelverkehr und die Anbindung der ländlichen Räume deutlich besser umsetzen. Kinder und Jugendliche sollten aus unserer Sicht endlich Bahn und Bus kostenfrei, landesweit und jederzeit nutzen können.

Einem guten Nahverkehr sind wir bisher weder in den Debatten im Landtag noch in den Fachausschüssen nähergekommen. Weil die Beschlussempfehlung zum Integrierten Landesverkehrsplan zwar dem Radverkehr einigermaßen Rechnung trägt, der öffentliche Nahverkehr jedoch keinerlei Rolle spielt, wird sich die Linksfraktion zur Beschlussempfehlung enthalten. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Energieausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/3735, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Ziffer I der Beschlussempfehlung des Energieausschusses auf Drucksache 7/3735 mit den Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion bei übrigen Enthaltungen zugestimmt.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Energieausschuss, die Unterrichtung durch die Landesregierung verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Energieausschusses auf Drucksache 7/3735 bei gleichem Stimmverhalten zugestimmt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages gemäß der Paragrafen 63 Absatz 1 und 64 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern zum Erwerb und zur anschließenden Sanierung der Schlossanlage Ludwigsburg, Drucksache 7/3697.

Antrag der Landesregierung Zustimmung des Landtages gemäß §§ 63 Absatz 1 und 64 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern zum Erwerb und zur anschließenden Sanierung der Schlossanlage Ludwigsburg – Drucksache 7/3697 –

Das Wort zur Begründung hat der Finanzminister. Herr Meyer, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Landeskabinett hat beschlossen, Schloss Ludwigsburg sanieren zu wollen. Um das tun zu können, ist aber zunächst das Einverständnis des Landtages für den Erwerb des Schlosses erforderlich. Namens der Landesregierung bitte ich Sie daher auch um Ihre Zustimmung.

Und dafür, meine Damen und Herren, gibt es gute Gründe. Am wichtigsten ist für mich, dass wir gegenüber nachfolgenden Generationen in der Pflicht stehen, das bedeutende Erbe unseres Landes zu bewahren. Schloss Ludwigsburg ist ohne Zweifel ein wichtiger Teil der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns seit Ende des 16. Jahrhunderts und ich sage ganz bewusst, weil es um die pommersche Geschichte geht, „des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, weil wir für beide Landesteile in der Geschichte die Verantwortung tragen und das auch zeigen wollen.

Meine Damen und Herren, wie wichtig dieses Erbe in der Region ist, das kann man unter anderem daran ablesen, mit welch großem ehrenamtlichen Engagement die Erin

nerung an diesem Ort wachgehalten wird. Und in diesem Fall, meine Damen und Herren, sind wir uns, glaube ich, einig, ein großer Dank wieder einmal an die Ehrenamtlichen vor Ort, ohne die dieses Engagement nicht zustande kommt.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Dr. Ralph Weber, AfD)

Aber genauso gilt auch hier, das Ehrenamt stößt natürlich an finanzielle Grenzen. Man muss deutlich sagen, das Schloss Ludwigsburg ist zwar weitgehend im Original erhalten, aber aktuell in einem baulich desolaten Zustand. Die mittlerweile notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen übersteigen die Möglichkeiten jeglichen ehrenamtlichen Engagements um Längen und wenn wir als Land nicht tätig werden, dann droht über kurz oder lang der Verlust eines wichtigen Teils – eines baulichen Teils – der pommerschen Geschichte in MecklenburgVorpommern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um eine Entscheidung treffen zu können, müssen Sie selbstverständlich wissen, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Die geringsten Kosten fallen hier für den Kauf an. Wir haben drei Eigentümer und wir haben uns darüber verständigt, dass für einen symbolischen Kaufpreis von jeweils 1 Euro an das Land übertragen wird, aber, meine Damen und Herren, mit der klaren Bedingung, dass das Land die Schlossanlage saniert und sie der Öffentlichkeit auch zugänglich macht.

Dann gibt es sogenannte Erwerbsnebenkosten in Höhe von etwa 100.000 Euro. Dazu gehört übrigens auch die Grunderwerbsteuer, dann auch zum erhöhten Steuersatz. Und diese Kosten, meine Damen und Herren...

(Stephan J. Reuken, AfD: Hört, hört!)

Das gilt auch für das Land, ist doch klar.

Und diese Kosten können wir derzeit nur schätzen, was insgesamt die Sanierung angeht. Das wird der entscheidende Posten sein. Wir gehen nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass es einen Finanzierungsbedarf von insgesamt mindestens 40 Millionen Euro inklusive Baukostensteigerungen, Ausstellungskosten und so weiter geben wird.

Nun haben wir hier, meine Damen und Herren, die Situation wie an vielen anderen Stellen auch, dass dankenswerterweise der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bereits im letzten Jahr signalisiert hat, sich im Umfang von 20 Millionen Euro daran zu beteiligen. Wenn eine entsprechende Zustimmung hier im Landtag erfolgt, können wir auch schnell mit der Planung der erforderlichen Maßnahmen beginnen. Ich finde, das ist ein gutes Geschäft, eine 50-Prozent-Finanzierung der genannten 40 Millionen mit 20 Millionen vom Bund, sodass 20 Millionen Euro beim Land zu rechtfertigen sind. Entsprechende Vorsorge werden wir im Haushalt treffen. Allerdings sage ich auch, wir werden sehr darauf achten, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen und das, was wir hier gemeinsam von Ihnen hoffentlich beschlossen bekommen mit 20 Millionen Euro. Mehr ist kaum zu rechtfertigen.

Zum Abschluss möchte ich noch ein bisschen dafür werben, wie wir eigentlich mit diesem Schloss Ludwigsburg

umgehen. Sie können ja auch der Vorlage entnehmen, dass wir eine Vorzugslösung haben, nämlich, dass nach unserer Meinung es naheliegt, dass das Pommersche Landesmuseum mit seiner einschlägigen Expertise geradezu prädestiniert wäre, diese Trägerschaft zu übernehmen. Da sind noch ein paar Gespräche erforderlich, die ich auch zusammen mit der Bildungsministerin führen möchte. Aber ich sage an der Stelle, natürlich denken wir über einen Plan B nach, aber die Vorzugslösung in der Region ist wirklich die gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Pommerschen Landesmuseum. Lassen Sie uns gemeinsam dafür werben und jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Dr. Ralph Weber, AfD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Kröger.

Werte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Leiwe Mäkelborger un Vörpommern! Der vorliegende Antrag setzt um, was bereits im Jahr 2017 vorvereinbart worden ist. Er beweist aber auch, dass der Erwerb denkmalgeschützter Objekte von überregionaler Bedeutung durch das Land möglich ist, ohne dass dafür lang landesseitig ein tatsächlicher Bedarf existiert, was bei anderen Objekten anders gehandhabt wird.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Es reicht bei gutem Willen offensichtlich auch, eine mögliche Nutzung aufzuführen. Es bewahrheitet sich somit erneut meine schon öfter getätigte Feststellung auch in dieser Sache: Nur, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Gut für dieses Vorhaben, aber schlecht für den Denkmalschutz im Allgemeinen.

Der Umgang mit dem kulturellen Erbe hier im Lande spricht wahrlich eine andere Sprache, als es sich hier in diesem speziellen Einzelfall darstellt. Rund 300 Guts- und Herrenhäuser im Land sind in einem beklagenswerten Zustand, die meisten Ruinen hiervon sind in den 30 Jahren seit der Wende entstanden. Bis zu ihrer Veräußerung waren diese Immobilien zwar überwiegend in schlechtem, aber noch nutzbarem Zustand. Kommunen werden mit diesen sich inzwischen zu Schandflecken gewandelten Objekten alleingelassen.