Protokoll der Sitzung vom 21.06.2019

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

aber genauso ist dann das Gerede von Marktbereinigung aufgrund des demografischen Wandels eine Schönfärberei des Ganzen, denn damit allein lässt sich das nicht erklären.

Ein Teil der Argumente sind ausgetauscht. Was mich gewundert hat und warum ich jetzt hier stehe, ist, dass niemand anspricht, das könnten Sie mal durch Kleine Anfragen noch hinterfragen, dass die Zahl der schulischen Wandertage – auch das, was wir gestern debattiert haben, freier Eintritt ins Museum, dann müssen aber auch Schulklassen davon Gebrauch machen –, aber auch die Klassen- und Studienfahrten deutlich rückgängig sind, unabhängig vom Rückgang oder noch über den Rückgang der Zahl, der Schülerzahlen hinaus. Und da

muss ich als Jurist sagen, da ist ein juristischer Hintergrund greifbar.

Die immer mehr steigenden juristischen Anforderungen, was die Aufsicht angeht bei Jugendlichen, führen dazu, das immer weniger Lehrer bereit sind, diese Verantwortung von Klassenfahrten, Studienfahrten und so weiter zu übernehmen. Und da sollte man mal ansetzen, indem man irgendwelche Haftungsreduzierungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder so was andenkt im Schulgesetz, denn auf diese Weise reduzieren wir die Bereitschaft von Lehrkräften, solche Fahrten zu organisieren, solche Wanderungen, solche Museumsbesuche. Und da leidet die Bildung und da leiden unsere jugendtouristischen Einrichtungen darunter. Das ist ein selbstgemachtes Problem. Da sollte man mal anpacken. Und das wollte ich hier nur ansprechen, dass das nicht ganz ohne Beachtung bleibt hier.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktion Freie Wähler/BMV – Katastrophenschutz: Alarmierung durch Sirenen flächendeckend sicherstellen, auf Drucksache 7/3714. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3775 vor.

Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV Katastrophenschutz: Alarmierung durch Sirenen flächendeckend sicherstellen – Drucksache 7/3714 –

Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV – Drucksache 7/3775 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Abgeordnete Dr. Manthei.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit unserem Antrag fordern wir, dass Sirenen als effektivstes Warnmittel flächendeckend in Mecklenburg-Vorpommern installiert werden. Ziel muss sein, die Bevölkerung im Katastrophenfall im ganzen Land mittels Sirenen alarmieren zu können. Ein einheitliches und flächendeckendes System zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenschutzfall haben wir derzeit in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Das Sirenensystem wurde seit Ende des Kalten Krieges, seit Anfang der 90er-Jahre, schrittweise abgebaut.

Eine Warnung der Bevölkerung mittels Sirenen gewinnt aber wieder an Bedeutung. Sirenen sind das effektivste Mittel für Alarmierungen im Katastrophenschutzfall. Sirenen sind eine lange bewährte Warntechnik. Mit keinem anderen System lässt sich die Bevölkerung so effektiv und flächendeckend warnen. Sie stellen laute und vor allem auch schnelle Warnmittel dar. Im Gegensatz zu anderen Warnmitteln besitzen Sirenen am zuverlässigsten den sogenannten Weckeffekt. Bei einer Katastrophe, wie zum Beispiel einer Sturmflut oder einem Großbrand, sind Sirenen stets einsatzbereit und wecken mit ihrem lauten und schrillen Ton die Bevölkerung auch im Schlaf. Die Menschen werden gewarnt und können sich dann

anschließend über Radio, Fernseher oder ihr Smartphone über weitere Handlungsanweisungen informieren. Dieser Weckeffekt ist bei Sirenen einzigartig, er kann durch kein anderes Warnmittel ersetzt werden.

Die Warnung über andere Warnsysteme hat diverse Nachteile. Sie sind ein Risiko bei der notwendigen Warnung der Bevölkerung im Ernstfall. Bei einem großflächigen Stromausfall beispielsweise kann die Bevölkerung nur teilweise oder im schlimmsten Fall nicht erreicht werden. Der Fernseher und das Radio sind störanfällige Warnmittel. Wenn sie ausfallen, ist eine Warnung hierüber nicht möglich. Auch Warn-Apps auf den Smartphones sind nur bedingt zuverlässig. Nachrichten über Apps können die Bevölkerung nur mit einer zeitlichen Verzögerung erreichen. Zeitlicher Verzug im Ernstfall einer Katastrophe ist nicht hinnehmbar, er gefährdet die Bevölkerung.

Des Weiteren kann die Infrastruktur bei einer Sturmflut oder bei Hochwasser beschädigt werden. Funkmasten zum Beispiel können nicht mehr voll einsatzfähig sein und lebenswichtige Nachrichten an die Endgeräte nicht mehr weiterleiten. Das gleiche Problem besteht bei einem nicht vorhandenen Internet- oder Mobilfunkzugang. Dieser Zustand ist, wie Sie alle wissen, in MecklenburgVorpommern leider vielfach Tatsache. Es bestehen zahlreiche Funklöcher in unserem Land. Ebenso gut ist eine Internetverbindung in unserem Land immer noch in vielen Bereichen eine Frage des Glücks oder Zufalls. Auch in diesem Fall ist eine Warnung mittels Telekommunikation nur begrenzt wirksam.

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Sirenensystem in Mecklenburg-Vorpommern auszubauen. Das Katastrophenschutzkonzept der Landesregierung sieht vor, die Installation von Sirenen als Schwerpunktaufgabe zu fördern. Dennoch sieht diese Förderung vor, Sirenen nur in den kreisfreien Städten und in den großen kreisangehörigen Städten zu installieren.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das wäre doch was für den Strategiefonds.)

Die Bevölkerung in kleinen Städten und insbesondere im ländlichen Raum ist hiervon ausgeschlossen. Wir meinen, das ist nicht akzeptabel. Das Katastrophenschutzkonzept der Landesregierung aus dem Jahr 2015 muss hier insoweit aktualisiert werden. Sirenen sollten eben flächendeckend im ganzen Land installiert werden, um eine möglichst hohe Anzahl an Menschen im Katastrophenfall warnen zu können, auch die ländliche Bevölkerung.

Für die Errichtung von landesweit flächendeckenden Sirenenanlagen müssen im kommenden Haushaltsplan 2020/2021 entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Gleichzeitig muss das Land dafür sorgen, dass die unteren Katastrophenschutzbehörden flächendeckend Sirenenanlagen installieren. Meine Anfragen zum Thema Katastrophenschutz ergaben, dass im Land Mecklenburg-Vorpommern derzeit weit mehr als 347 Sirenen fehlen. Es sind deshalb ganz sicher weitaus mehr, da wir Angaben aus vier Landkreisen sowie einer kreisfreien Stadt immer noch nicht haben, obwohl wir dort bereits zweimal angefragt haben.

Mit unserem Änderungsantrag fordern wir daher die Landesregierung auf, den tatsächlichen Bedarf an noch

fehlenden Sirenen im Land zu ermitteln. Den Änderungsantrag mussten wir deshalb jetzt erst stellen, weil ich erst die Antwort auf die Kleine Anfrage bekommen hatte, und ich hatte noch gehofft, mittels der Beantwortung der Kleinen Anfragen jetzt die aktuell fehlenden Zahlen präsentieren zu können, aber auch jetzt haben die unteren Katastrophenschutzbehörden auf die Nachfrage der Landesregierung einfach nicht geantwortet.

Die Landesregierung will das Sirenensystem ausbauen, aber kümmert sich nicht darum, sich zu informieren, wie viele Sirenen denn tatsächlich fehlen. Die Landesregierung braucht sich nicht mit dieser Nichtinformation durch einige untere Katastrophenschutzbehörden zufriedenzugeben, sie kann und muss Auskunft verlangen. Die unteren Katastrophenschutzbehörden sind verpflichtet, eine Anfrage der Landesregierung zu beantworten, weil wir hier nicht über kommunale Selbstverwaltung reden, sondern Herr Caffier ist praktisch der oberste Katastrophenschützer, und wenn er die unteren Behörden anweist, gebt mir bitte die Information, haben sie die Information zu geben, und deshalb unser Änderungsantrag, dass wir eben wollen, wir müssen da nachbohren, wir müssen wissen, wie viele Sirenen fehlen im Land.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Denn es besteht Handlungsbedarf. Ich habe das mal durchschnittlich ausgerechnet. Wir erreichen derzeit 49 Prozent der Bevölkerung nicht mittels Sirenen. Konkret heißt das, im Landkreis Vorpommern-Greifswald würden 50 Prozent der Einwohner nicht mittels Sirenen gewarnt werden können. In Vorpommern-Rügen und im Landkreis Nordwest-Mecklenburg sind es 40 Prozent, die im Katastrophenfall nicht mittels Sirenen erreichbar sind. In der Landeshauptstadt Schwerin sind es 95 Prozent. Dann habe ich noch der Vollständigkeit halber, im Landkreis Rostock sind es, nein, Entschuldigung, in der Stadt Rostock 90 Prozent, Mecklenburgische Seenplatte 30 bis 40 Prozent, Landkreis Rostock 30 Prozent und Landkreis Ludwigslust-Parchim 13,5 Prozent jeweils der Bevölkerung, die wir nicht mit Sirenen im Notfall erreichen können.

Das Innenministerium hatte ja auch bereits unseren Vorschlag hier bearbeitet, einen landesweiten Warntag einzuführen. Wie ich las, hat das ja dann auf der Innenministerkonferenz geklappt. Wir werden am 10. September nächsten Jahres erstmalig einen Warntag in Mecklenburg-Vorpommern haben. Und die Einführung eines solchen Warntages setzt natürlich das Vorhandensein der diversen Warnmittel voraus. Hierzu gehören nach unserer Meinung Sirenen als wichtigstes und effektivstes aller Warnmittel. Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat zunächst das Wort der Minister für Inneres und Europa. Bitte schön, Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten!

Herr Dr. Manthei, zwei kurze Vorbemerkungen. Die erste: Sie obliegen einem Trugschluss, dass die Kommune uns antworten muss zu der Frage. Das muss sie eben nicht, leider, kann man drüber diskutieren. Solange es keine Pflichtaufgabe ist, sich eine Sirene vorzuhalten, muss sie das im Zweifelsfall nicht. Das ist nun mal kommunale Selbstverwaltung, auch wenn ich für den Katastrophenschutz zuständig bin. Wir bemühen uns trotzdem um die – ich weiß, Sie haben da eine andere Auffassung, aber es ist derzeit so die Rechtslage –, und wir bemühen uns selbstverständlich um die Zahlen, aber ob sie geliefert werden, kann ich Ihnen nicht versprechen.

Diejenigen unter uns, die bereits ein Stück älter sind, also älter als 30, werden sich noch erinnern, dass im Land jeden Mittwoch um 13.00 Uhr die Sirenen anliefen. Und vielleicht erinnert sich auch noch der eine oder andere an die Bedeutung der unterschiedlichen Signale. Die Zeiten sind vorbei. Nach der Wiedervereinigung wurden die neuen Bundesländer nicht mehr an das westdeutsche Warnnetz angeschlossen. Und im Jahr 1992 haben sich Bund und Länder letztendlich geeinigt, die Bevölkerung nicht mehr mit Sirenen, sondern über den Rundfunk zu warnen. 1992! Die Folge: Der Warndienst und das bundesweite einheitliche Sirenennetz wurden aufgelöst und die Warnung der Bevölkerung wurde den Kommunen überlassen.

Sirenensignale haben heute nicht mehr die Bedeutung, die sie früher einmal hatten. Und auch das Wissen der Bevölkerung darüber, wie auf diese Signale zu reagieren ist, gehört der Vergangenheit an. Es sind jetzt die unteren Katastrophenschutzbehörden, die festlegen, ob und wie Sirenen zur Warnung der Bevölkerung einzusetzen sind. Und es sind die Gemeinden, die entscheiden, ob und wie sie Sirenen nutzen wollen, um die jeweilige Feuerwehr vor Ort zu alarmieren.

Was genau letztendlich den Ausschlag dafür gab, dass die Kommunen sich massenhaft dafür entscheiden haben, in ihrem Bereich die Sirenen zurückzubauen, das mag aus heutiger Sicht im Einzelnen nicht mehr nachzuvollziehen sein. Vielleicht war es,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist eine reine Kostenfrage.)

vielleicht war es die Friedenseuphorie nach der Auflösung des Warschauer Pakts und dem Ende des Kalten Krieges, vielleicht waren es die erwarteten Einsparungen für Wartungskosten, die nicht länger durch den Bund getragen wurden, vielleicht war es auch gerade in den neuen Ländern die neue Rechtsprechung, die eben nicht mehr genehmigte, dass der höchste Ort für eine Sirene genutzt wurde, sondern wenn der Eigentümer gesagt hat, bei mir nicht, dann war da eben keine Sirene mehr drauf. Es hatte sich hier sicher auch der Rechtsstatus verändert. Früher ist der Kreisleiter oder wer auch immer durch den Ort gegangen, höchster Ort, Sirene drauf. Das hat sich ja mit 1990 auch geändert, auch das gehört dazu. Also es gab unterschiedliche Gründe.

Sicherlich wurden die wöchentlichen Sirenenproben in einigen Gemeinden schlicht auch nur als Lärmbelästigung empfunden, auch das sieht man ja mittlerweile heutzutage bei unterschiedlichen Themen in den gerade ländlichen Bereichen immer mehr Einzug halten. Egal, welcher dieser Gründe in der Gemeinde am Ende ausschlaggebend war, für die Alarmierung der Feuerwehr

angehörigen haben die Kommunen auf moderne Funkmeldeempfänger umgestellt. Die Bevölkerung wiederum wird zuallererst über Hör- und Fernsehfunk gewarnt.

Inzwischen nutzen wir ja auch die neuen Medien. Ich habe schon in unserer Debatte zum Warntag in der Maisitzung des Landtages auf die Notfallinformationsnachrichten wie NINA, auf die App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, hingewiesen. Bereits jetzt kann die Bevölkerung über Smartphone, Fernsehen oder Radio flächendeckend gewarnt werden, in Wort und Bild, hoffentlich funklochfrei.

Trotzdem will die Landesregierung auch den Sirenenausbau vorantreiben, Sie gingen schon kurz darauf ein. Der Grund liegt auf der Hand. Auch wenn heutzutage neue Medien mehr oder weniger allseits präsent sind, können Sirenen auch dann wahrgenommen werden, wenn alle anderen Geräte doch einmal ausgeschaltet sind.

Die Auswertung einer aktuellen Umfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zeigt, dass wir durch die zurzeit insgesamt rund 1.600 Sirenen im Land mindestens 54 Prozent der Bevölkerung auf diese Weise erreichen können. Aber es geht mehr, zu Recht, und deshalb unterstützt die Landesregierung die Landkreise und kreisfreien Städte bei dieser Aufgabe und hat den entsprechenden Haushaltstitel zum Katastrophenschutz seit 2016 um jährlich 50.000 Euro angehoben.

Aber die Mittel müssen auch beantragt werden. Erst in diesem Jahr hat mit der Hansestadt Rostock erstmals eine Kommune Mittel für den Sirenenausbau beantragt. Hier befinden wir uns derzeit in der Umsetzung. Aufgrund der höheren Bevölkerungsdichte der Stadt können wir davon ausgehen, dass wir allein bis Ende dieses Jahres rund 64 Prozent der Bevölkerung in MecklenburgVorpommern mit Sirenen erreichen werden. In absoluten Zahlen sind das über eine Million Menschen in unserem Land, die wir dann erreichen, 20 Prozent mehr, als das derzeit noch der Fall ist.

Trotz aller Vorteile, die Sirenen bringen, muss man aber auch festhalten, viele Menschen können mit den Signalen, die die Sirenen absetzen, gar nichts anfangen. Auch das gehört dann dazu. Eine Nachricht auf mein Handy, dass ich aufgrund eines Großbrandes auf einem Recyclinghof in der Nähe heute besser meine Fenster geschlossen halte, ist dann doch ausschlaggebender oder wahrnehmbarer als ein Sirenensignal.

Diese Problematik geht in die Richtung der Diskussion zum Warntag, die wir hier im letzten Monat schon geführt haben. Erstaunlicherweise haben Sie ja gerade das als Ihre Idee kreiert, aber das ist vollkommen egal. Entscheidend ist, dass wir den Warntag machen, und er wird nächstes Jahr bundesweit das erste Mal am 10. September durchgeführt werden, wo alle Möglichkeiten, die für eine Warnung bestehen, sowohl über Rundfunk, Fernsehen, über die zuständigen Apps, aber auch über die Sirenen genutzt werden. Hier ist die Innenministerkonferenz in der letzten Woche dann dem Vorschlag Mecklenburg-Vorpommerns gefolgt und ich freue mich, dass wir das 2020 erstmals durchführen.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Grimm?

Nur zu.

Herr Minister, es würde mich einmal interessieren, ob die Landesregierung eine Vorstellung hat, was zu tun ist, wenn ein länger andauernder Blackout herrscht im Land, und was kann das Sirenensystem uns da diesbezüglich helfen? Und wie halten Sie es mit der Abschaffung des analogen Rundfunks? Wäre es nicht angemessen, den Rundfunk beizubehalten, weil ein Transistorradio mit Batterien immer funktioniert

(Jörg Heydorn, SPD: Koppeln! Koppeln!)

und die Leute dann auch hören können, was los ist? – Danke.

Herr Kollege Abgeordneter, ich sage immer, es gibt Schlachten, die hat man verloren, und dieses Thema „analog“ ist eine Schlacht, die ist nicht mehr rückdrehbar, das ist jetzt digital. Wir müssen uns halt darauf einstellen, dass wir – und das ist meine feste Überzeugung – nicht ausschließlich immer davon ausgehen können, dass alle Altersgruppen sich über Smartphone oder über Handy oder über die ganz modernen neuen Instrumente informieren. Deswegen ist es unsere Aufgabe, gleichermaßen dafür zu sorgen, einen Mix aus alternativen Informationsmöglichkeiten zu schaffen.

Die Sirenenfrage heißt natürlich, wenn wir ein Sirenennetz erweitern, dass wir dann für Möglichkeiten des Blackouts allerdings auch eine externe Energieversorgung liefern müssen, weil sonst nützt mir der Blackout auch nichts, wenn dementsprechend die Sirenen nicht angesteuert werden können, weil die heute sehr modern in der Regel auch nicht mehr über Knopfdrücken angesteuert werden,