Protokoll der Sitzung vom 21.06.2019

Und wir sind natürlich in dem Moment bereit, wenn die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihren Bericht vorlegt, dass

wir die Finanzierungsfragen geklärt haben. Und in dieser Empfehlung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird auch genau drinstehen, welche Berufsgruppen sind wie definiert. Bei Hebammen ist schon relativ klar, das wird ein Hochschulstudium werden, und bei den anderen wird es sozusagen Entscheidungen geben, sind das Fachschulberufe, sind die in besonderer Weise nicht akademisch, und wenn sie nicht akademisch sind, dann sind sie sozusagen in der Aufgabe der Länder verankert. Wir erwarten aber, dass der Bund uns als Ländern dabei hilft, denn es ist auch eine gewisse Systemerweiterung, die auch Solidarität vom Bund erfordert.

Meine Damen und Herren, von daher haben Sie alles richtig beschrieben. Auch bei den freien Schulen oder privaten Schulen geht es ja darum, dass das Land 65 bis 80 Prozent der laufenden Kosten finanziert. Also es ist ja nicht so, dass wir überhaupt nichts machen. Es geht jetzt darum, sich über den Rahmen des Bundes dann zu definieren, und wenn wir den Rahmen des Bundes kennen, dann werden wir eben dafür sorgen, dass natürlich über ein Gesetz dann auch die Frage beantwortet ist, wer ist zuständige Stelle und wer ist zuständige Behörde. Das wird in der Regel wieder so sein, dass das Wirtschafts- und das Bildungsministerium einerseits zuständige Behörde werden und andererseits wahrscheinlich dann das Landesamt für Gesundheit die zuständige Stelle.

Die Dinge sind so weit vorbereitet, also zumindest gedanklich vorbereitet, und ich kann nur sagen, Herr Koplin, auch wenn Sie sozusagen der Mahner sind, werden Sie die Beschleunigung bis zum Jahresende nicht hinkriegen. Wir brauchen da noch garantiert ein Jahr, um die ganzen Dinge vorzubereiten,

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

und wenn das dann vernünftig vorbereitet ist, lade ich Sie gern ein, die Dinge auch mit uns gemeinsam auf den Weg zu bringen. Ich hoffe da auf eine breite Zustimmung hier im Landtag, denn dass man die Gesundheitsberufe weiter fördern muss, sie schulgeldfrei machen muss, da sind wir uns vom Grunde her alle einig. Nur der Weg dorthin muss sozusagen über den Bundesrahmen geebnet sein, und wenn der Bundesrahmen steht, dann machen wir auch unsere Länderausführungen dazu. So weit zu Ihren Forderungen.

Also ich will sagen, wir sind da gut vorbereitet und wir hoffen da auf die Unterstützung der LINKEN im Landtag, wenn es dann so weit ist. In diesem Jahr jedenfalls wird es zu dieser Frage noch keine entscheidende Geschichte geben, aber im nächsten Jahr.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ganz schlecht.)

Ob das schlecht ist oder nicht schlecht ist, das ist praktisch gar nicht durchsetzbar, was Sie hier fordern.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Natürlich!)

Also Sie sind ja immer auch...

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Die anderen machen es doch auch!)

Ja, die anderen sind die andern, wir sind das Land Mecklenburg-Vorpommern. Wir machen das, was rational und

sinnvoll ist, und das machen wir im Gleichschritt mit dem Bund, und nicht immer gerade, was Ihnen so in den Kopf kommt.

(Heiterkeit und Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

So, meine Damen und Herren, von daher will ich meine Ausführungen jetzt beenden. Schulgeld für nicht akademische Gesundheitsberufe einzuführen, ist das erklärte Ziel auch dieser Landesregierung,

(Marc Reinhardt, CDU: Schulgeldfreiheit! – Zuruf von Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

und da hoffe ich, dass dann die LINKEN auch nachher dabei sind, wenn es ernst wird, und sich nicht in die Büsche schlagen, indem sie sich dann wieder enthalten oder sonst was machen.

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: In die Büsche schlagen?!)

Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE und der Beschluss der 92. Gesundheitsministerkonferenz zeigen, dass es im Antrag eigentlich nur noch um das Wort „sofort“ geht. Die Abschaffung des Schulgeldes selbst ist eigentlich beschlossene Sache und müsste nicht mehr eigens beantragt werden. Die Therapeuten selbst haben dies mit vielerlei Aktivtäten gefordert. Anfang dieses Monats unterstrichen angehende Therapeuten durch eine Radsternfahrt nach Berlin ihre Forderungen nach Schulgeldfreiheit. Auch wir als AfD-Fraktion hatten bereits in der Plenarsitzung vom 24.10.2018 angeregt, die Abschaffung des Schulgeldes in den Pflegeberufen auch auf die Gesundheitsfachberufe auszuweiten.

Der Bedarf an Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und weiteren Therapieberufen hält sich auf einem hohen Niveau und der Bedarf ist auch von Herrn Koplin schon richtig beschrieben worden mit Zahlen. Er dürfte aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung weiter steigen, während die Anzahl der Auszubildenden seit Jahren deutlich zurückgegangen ist. Die Kleine Anfrage 7/2360 belegt das.

Die Ausbildungsgebühr an den privaten Schulen stellt für die angehenden Therapeuten eine erhebliche Belastung dar. Sie kann abhängig von Beruf und Schule in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 600 Euro monatlich betragen. Es ist den angehenden Therapeuten auch nicht zu vermitteln, warum Auszubildende an staatlichen Schulen sowie in vergleichbaren Berufen und auch Medizinstudenten keine derartige Gebühr zu entrichten haben. Von daher ist es verständlich, dass gerade die Auszubildenden auf eine schnelle Abschaffung des Schulgeldes drängen. Aus grundsätzlichen Erwägungen unterstützen wir dies.

Der Antrag der LINKEN besteht jedoch aus einer bloßen Forderung, ohne ein Finanzierungskonzept im Hintergrund darzulegen. Er greift überdies in das jetzt von der Gesundheitsministerkonferenz vorgesehene Verfahren ein. Zudem bleibt unklar, ob im Zusammenhang mit der Neustrukturierung der Ausbildung nicht auch noch eine Akademisierung der bisherigen nicht akademischen Therapeutenberufe verbunden sein wird. Der Minister ging bereits darauf ein. Den heutigen Antrag halten wir deshalb für kontraproduktiv. Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit.

Allerdings sehen wir auch ein Problem. Die Diskussion um die zu erwartende Schulgeldfreiheit in den derzeit nicht akademischen Therapieberufen an privaten Ausbildungseinrichtungen und das Angebot der Schulgeldfreiheit in unseren deutschen Nachbarländern, die bereits von Herrn Koplin genannt wurden und vom Minister, wird mit Sicherheit zu einem akuten Rückgang der Auszubildenden in Mecklenburg-Vorpommern führen. Das werden wir hinnehmen müssen. Da hilft nur eine alsbaldige Regelung auch in Mecklenburg-Vorpommern und eine Stichtagsregelung, nach der keine monatlichen Ausbildungsgebühren für alle Auszubildenden mehr anfallen. Und da ist der Herr Minister aufzufordern, dies möglichst schnell zu realisieren, damit nicht noch über das nächste Studienjahr hinaus derartige Defizite auftauchen.

Neben der Forderung nach Schulgeldfreiheit enthält der Antrag noch eine weitere, nämlich, ich zitiere, „die entsprechenden Ausbildungskapazitäten an den staatlichen Schulen bedarfsgerecht zu erweitern“, Zitatende. Hier soll offenbar der staatliche Sektor zulasten des privaten gestärkt und erweitert werden. Bedenkt man, dass der Hauptanteil der Ausbildungsplätze in diesen Berufen von privaten Schulen gestellt wird, bedeutet dies einen erheblichen Eingriff in die Schullandschaft.

Wir plädieren deshalb für ein einfacheres und für den Steuerzahler kostengünstigeres Vorgehen. Danach sollte das Land in einem geordneten Verfahren die kalkulativ ermittelte bedarfsgerechte Anzahl an Ausbildungsplätzen an den bestehenden privaten Schulen erwerben. Unabhängig davon sollten die privaten Schulen weiterhin privat finanzierte Ausbildungsplätze anbieten dürfen – in Klammern: Wie sollte man dies privaten Trägern sonst auch verbieten wollen? –, aber eben nicht zulasten der für das Land vorzuhaltenden Ausbildungsplätze. Diese Lösung könnte ein positives Beispiel für PPP, also Public Private Partnership, sein, eine Konstruktion, für die Rudolf Scharping von der SPD jahrelang geworben hat.

(Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Torsten Koplin, DIE LINKE)

Also aus den vorgenannten Gründen plädieren wir für ein geordnetes Verfahren zur Abschaffung des Schulgeldes in den therapeutischen Gesundheitsberufen im Rahmen des Landesbedarfes. Wir sind gegen unüberlegte Schnellschüsse, wie auch der Minister das bereits dargestellt hat. Da wir aber der grundsätzlichen Forderung positiv gegenüberstehen, werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.

Und ich möchte auch noch erwähnen oder ergänzen, dass es nicht nur darum geht, die Schulgeldfreiheit herzustellen, sondern die gesamte Struktur dieses Berufsganges eventuell zu überdenken, zum Beispiel durch

einen Direktzugang vom Patienten zu Physiotherapeuten. Auch diese Dinge sind in diesem Zusammenhang zu bedenken. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Barlen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Minister Glawe hat am Anfang seiner Rede die Linksfraktion und Herrn Koplin ausdrücklich gelobt und gesagt, das ist also ein wichtiges Thema, was hier angesprochen wird. Ich möchte mich dem anschließen. Ich glaube, generell, auch wenn man den Ausführungen von Minister Glawe zugehört hat, ist das kein Thema, wo Parteien, ich sage mal, um eine unterschiedliche Position ringen.

Wir sind uns einig, dass wir Waffengleichheit herstellen müssen zwischen den unterschiedlichen Ausbildungsangeboten im Bereich der auch nicht akademischen Gesundheitsberufe. Wir haben heute die staatlichen Schulen, wo kein Schulgeld bezahlt wird. Wir haben private Ausbildungsstätten oder freigemeinnützige Ausbildungsstätten, wo in sehr unterschiedlichem Maße Schulgeld erhoben wird. Wir brauchen, wie wir ja gestern schon bei diesem sehr facettenreichen, sehr, ich sage mal, sehr vielschichtigem Thema der medizinisch-pflegerischen flächendeckenden Versorgung festgestellt haben, jeden Mann und jede Frau, die einen Versorgungsbeitrag dazu leisten, und dementsprechend brauchen wir auch attraktive Ausbildungsplätze, unabhängig davon, ob sie in staatlicher Hand sind oder ob sie in privater oder in freigemeinnütziger Hand sind, und dementsprechend brauchen wir auch überall die Schuldgeldfreiheit.

Dieses Ziel eint uns hier in diesem Landtag und wir reden jetzt darüber, was ist der Weg dahin. Es ist so, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe arbeitet, und wir haben uns hier im Landtag auch im Wirtschaftsausschuss darauf verständigt, diese Ergebnisse abzuwarten. Es gibt einen entsprechenden Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, diesen Bundesrahmen zu skizzieren und darauf aufbauend wie bei der generalistischen Pflege dann auch die Schulgeldfreiheit für die nicht akademischen Gesundheitsberufe zu realisieren.

Ich muss tatsächlich sagen, ich halte das für einen sehr vernünftigen Weg. Ich würde mir persönlich – und das eint uns, glaube ich, auch – auch wünschen, dass wir einen umgehenden sofortigen Start der Schulgeldfreiheit auch im privaten, im freigemeinnützigen Bereich hinbekommen. Aber wir können den Landeseuro nur einmal ausgeben. Wir gehen bei der Schuldgeldfreiheit im Bereich der Pflege in Vorleistung als Land. Das ist der richtige Weg und wir haben uns aber verständigt, dass wir bei den nicht akademischen Gesundheitsberufen jetzt diesen Weg gehen, einen vernünftigen, ich sage mal, Bundesrahmen zu bekommen, so, wie wir es ja auch bei der generalistischen Pflege insgesamt haben. Und deshalb werden wir, obwohl wir dem Ziel zustimmen, dem Antrag nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Fraktionsvorsitzende Herr Wildt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich mache es für meine Fraktion kurz und bündig: Wir haben dem Antrag am 14.12. schon zugestimmt und werden ihm heute auch wieder zustimmen.

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Wie ja schon herausgearbeitet wurde, besteht der Unterschied eben darin, dass das Wörtchen „sofort“ noch ergänzt wurde, und das ist auch ein sehr wichtiges Wort. Wir haben hier zwei unterschiedliche Auffassungen. Die Landesregierung ist der Meinung, man solle besser den Bundesrahmen abwarten und sich dann im Rahmen der Bundesregelungen dazu weiterbewegen. Andere Bundesländer, die schon aufgezählt worden sind, sind da etwas mutiger, gehen in Vorleistung, um eben ein sofortiges Ergebnis zu bekommen.

Wir sind der Meinung, dass der mutigere Weg an dieser Stelle richtig ist, denn es ist ja vollkommen klar,

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

es ist ja vollkommen klar, dass es für unser Bundesland nachteilig ist, wenn man in einem der benachbarten Bundesländer die Ausbildung kostenlos erwerben kann und hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Wir müssen uns natürlich auch an den Nachbarländern orientieren und sind dadurch unter Zugzwang geraten. Ob wir das nun gut finden oder nicht und aus grundsätzlichen Überlegungen vielleicht lieber anders machen würden, spielt eigentlich gar keine Rolle. Wir müssen uns diesem Wettbewerb stellen, und wenn wir keine Köpfe verlieren wollen, sollten wir diesem Antrag zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall Dr. Matthias Manthei, Freie Wähler/BMV)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Wildt hat mich gerade fragt, wie Sie dem Antrag damals zustimmen konnten, weil wir haben den verwiesen, wir haben den gar nicht inhaltlich hier votiert im Dezember, aber das ist nur eine kleine Randnotiz.