dass die Bewilligungsbehörde damit praktisch keinen Ermessensspielraum mehr hat, weil die Spitzenverbände bereits vor Antragstellung über die Höhe der Zuwendungen
Die Landesregierung ist damit gar nicht mehr in der Lage zu beurteilen, ob die Verteilung der Landesmittel rechtswidrig oder unwirtschaftlich erfolgt. Noch mal: Es geht hier nicht primär nur um strafrechtliche Dinge, sondern auch um Rechtswidrigkeit und Unwirtschaftlichkeit.
(Jochen Schulte, SPD: Herr Kollege Manthei, aber Sie haben schon die Begründung dieses Antrages gelesen?!)
Absprachen von potenziellen Zuwendungsempfängern untereinander können Antrags- und Bewilligungsverfahren nicht vorwegnehmen. Die Bewilligungsbehörde hat die rechtlichen Voraussetzungen für die Bewilligung zu prüfen entsprechend den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung.
Noch eine weitere Einschätzung des Landesrechnungshofes möchte ich hier darstellen. Ich sage bewusst, das ist eine Einschätzung des Landesrechnungshofes, es ist keine Vorverurteilung, wie hier schon wieder teilweise gesagt wurde. Wenn Sie den Landesrechnungshofbericht gründlich gelesen hätten, wüssten Sie das auch selbst, welche Vorbehalte es gibt. Und zwar schätzt der Landesrechnungshof ein, dass der „Einfluss der Wohlfahrtsverbände“ auf die Landesregierung derart groß ist, dass die Landesregierung nicht mehr in der Lage ist, ihre „Pflichten zur Steuerung … vollumfänglich wahrzunehmen“.
Das erläutert der Landesrechnungshofbericht näher: nicht nur durch die Ausgestaltung der Förderung, sondern auch durch die Einflussnahme von Abgeordneten einzelner Parteien in den verschiedenen Gremien der Spitzenverbände. Die Förderung der Landesgeschäftsstellen aus diesem bereits erwähnten sogenannten LIGATitel soll Projekten dienen, die Fachberatungen beinhalten. Hierbei ist unklar, inwieweit die Förderungen den Geschäftsstellen als solche dienen und inwieweit der beabsichtigten Förderung von Fachberatungen.
Mein Fraktionsvorsitzender Leif-Erik Holm hat vorhin schon auf das Problem der Dauerförderung hingewiesen, ein weiteres Problem, was aufzuklären sein wird. Es werden hier teilweise Fördermittel für Projekte seit über 20 Jahren bewilligt, also es gibt hier Dauerförderungen. Auch das widerspricht dem Zuwendungsrecht. Es dürfen nur einzelne Projekte gefördert werden.
Der Landesrechnungshof hat vier der Spitzenverbände, nämlich die Arbeiterwohlfahrt, den Landesverband der Diakonie, das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband, und die Caritas Berlin, der Bereich für Vorpommern, für die Jahre 2010 bis 2013 geprüft, Zitat, „inwieweit diese die ihnen aus dem LIGA-Titel für ihren jeweiligen Landesverband bereitgestellten Zuschüsse ordnungsgemäß und zweckentsprechend verwendet haben“. Dazu muss man wissen, dass der Landesrechnungshof nicht jedes Jahr prüft, nicht regelmäßig und auch nur stichprobenartig. Das ist der aktuellste Bericht, den wir haben.
Und der Landesrechnungshof hat eben in zahlreichen Fällen zweckwidrige Ausgaben festgestellt. Ein Spitzenverband – es wird in dem Bericht nicht näher gesagt, welcher, es wird zu recherchieren sein – hat Personalausgaben für einen Mitarbeiter für zwei Monate in Höhe von rund 4.400 Euro abgerechnet, obwohl dieser Mitarbeiter vom Verband für diesen Zeitraum gar nicht beschäftigt und bezahlt wurde. Ich will ganz bewusst die Beispiele bringen, weil es eben schon länger bekannte Beispiele sind, nicht nur das, was im letzten Jahr hochgekocht ist, was Leif-Erik Holm vorhin dargestellt hat, sondern diese Vorfälle sind seit Jahren bekannt. Seit Jahren sind diese Vorfälle bekannt und es ist seitens der Regierung und der verantwortlichen Parteien nicht hinreichend reagiert worden.
Ein nächstes Beispiel: In einem weiteren Fall wurden zwei Verwendungsnachweise für zwei Jahre Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und sonstige Arbeitgeberleistungen für einen ehemaligen Geschäftsführer in Höhe von rund 4.600 Euro abgerechnet, die der Verband in diesen Jahren aber nicht gezahlt hatte. Zwei Verbände haben in mehreren Jahren Personalkosten für jeweils zwei Mitarbeiter verschiedener Bereiche abgerechnet, obwohl die Bewilligungsbehörde diese Ausgaben nur für jeweils einen Mitarbeiter als zuwendungsfähig anerkannt hatte.
(Torsten Renz, CDU: Warum ist denn die Staatsanwaltschaft nicht aktiv geworden? Da kann doch irgendwas nicht stimmen.)
Zudem hat einer dieser Verbände Personalausgaben für die gesamte Arbeitszeit eines Mitarbeiters abgerechnet, obwohl Personalausgaben nur für die Hälfte seiner Arbeitszeit zuwendungsfähig waren. Hierbei entstand ein Schaden von 26.300 Euro beziehungsweise 2.100 Euro.
Ein weiterer Verband hat in mehreren Jahren innerhalb der Personalausgaben auch zusätzliche Sozialleistungen, Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung, Direktversicherung, Kinderbetreuungskosten und Zuschüsse für mehrere Mitarbeiter aus Landesmitteln finanziert und hierbei 6.000 Euro abgerechnet, die weder Bestandteil der Finanzierungspläne noch als zuwendungsfähig anerkannt waren. Darüber hinaus hat der Verband bei drei Mitarbeitern während des Bewilligungszeitraums die projektbezogene Arbeitszeit ohne Zustimmung der Bewilligungsbehörde erhöht und damit zusätzliche Personalausgaben in Höhe von rund 17.000 Euro aus Landesmitteln finanziert.
Ein anderer Verband hat Personalausgaben für einen Mitarbeiter für vier Monate gegenüber der Bewilligungsbehörde abgerechnet, obwohl dieser Mitarbeiter in diesem Zeitraum von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit war. Dazu kommt die Abrechnung der Ab
Ein Verband hat zusätzlich Sozialleistungen – in dem Fall wieder Kinderbetreuungskostenzuschüsse und Gehaltserhöhungen – bezahlt und abgerechnet, ohne dass es dafür arbeitsrechtliche beziehungsweise arbeitsvertragliche Grundlagen gab. Derselbe Verband hatte für seinen ehemaligen Geschäftsführer für mehrere Jahre rückwirkende Gehaltszahlungen sowie Sonder- und Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 28.500 Euro abgerechnet, die nicht Bestandteil der zuwendungsfähigen Ausgaben waren. Eine beschlossene Gehaltserhöhung sowie ein zusätzliches Monatsgehalt hatte der Verband drei Jahre später rückwirkend gezahlt und abgerechnet.
Mehrere Verbände haben über Jahre Sachausgaben abgerechnet, die zweckwidrig sind, zum Beispiel Abschreibungen auf Hard- und Software, Gebäude, Fuhrpark, Verpflegung auf verbandsinternen Tagungen, Caterings, überhöhte Mieten.
Und abschließend: Bei einem Verband – sozusagen der schwerste Vorwurf –, bei einem Verband bestehen gar erhebliche Zweifel an der Fähigkeit einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Mindestvoraussetzung bei Empfängern für die Zuwendungen ist jedoch, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleistet werden kann.
Zusammengefasst lässt sich sagen, es gibt wohl kaum einen noch denkbareren Anlass, um hier, wie beantragt, die Förderstruktur, das Förderverfahren und die Zuwendungspraxis für Zuschüsse aus Landesmitteln
(Tilo Gundlack, SPD: Die Landesrechnungs- hofberichte sind alle im Finanzausschuss zu beraten. Warum machen Sie es denn nicht da?)
Und abschließend noch kurz zwei, drei Worte zu meinen Vorrednern. Zu Ihnen, Herr Kollege Schulte, hatte ich schon gesagt, es geht eben nicht nur um strafrechtliche Verfolgung. Ich finde es auch ein bisschen schäbig, dass sozusagen andere Parteien versuchen,
Es geht gerade um die Ehrenämtler – ich selber bin einer –, die Woche für Woche ehrenamtlich, unentgeltlich arbeiten
(Jochen Schulte, SPD: Soll ich Ihnen das noch mal vorlesen, die Palette der Vorwürfe, und was dabei die persönliche Bereicherung ist?! – Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Wolfgang Waldmüller, CDU)
Zu dem, was Sie gesagt haben, dass es hier gegen Ehrenämtler geht, muss ich sagen, Sie selber haben den Antrag nicht gelesen, davon ist im Antrag mit keinem Wort die Rede.
Herr Manthei, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ich habe Ihnen schon etwas mehr Zeit gegeben, um zu einem Ende zu kommen, aber wenn jetzt hier noch bilaterale Gespräche losgehen, muss ich doch diesen Hinweis noch mal geben.
Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Einrichtung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen hat der Landtag das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Den Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses haben 18 Mitglieder des Landtages unterzeichnet. Damit ist das zur Beantragung der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erforderliche Quorum gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Untersuchungsausschussgesetz von einem Viertel der Mitglieder des Landtages erreicht. Die Voraussetzungen des Paragrafen 1 Absatz 2 Untersuchungsausschussgesetz liegen vor. Demzufolge hat der Landtag gemäß Paragraf 2 Absatz 1 und Paragraf 4 Untersuchungsausschussgesetz die Einsetzung des Untersuchungsausschusses unverzüglich zu beschließen.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/183 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/183 mit den Stimmen der Fraktion der AfD, bei Stimmenthaltung der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE angenommen.
Ich lasse nunmehr über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/139 abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/139 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktion der AfD, bei Stimmenthaltung der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Gute Arbeit und gute Löhne gegen den Fachkräftemangel, Drucksache 7/143.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Gute Arbeit und gute Löhne gegen den Fachkräftemangel – Drucksache 7/143 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gute Arbeit wurde und wird auf den Werften geleistet. Und, Herr Kollege Renz, das, was Sie der AfD vorwerfen, wenden Sie selbst an. Sie haben in dem Untersuchungsausschuss zur Insolvenz der P+S Werften mit dem Finger auf die Werftarbeiterinnen und Werftarbeiter gezeigt. Wir haben die Verantwortung der Landesregierung untersucht. Und das hat uns unterschieden.