nach wie vor beziehe ich mich auf die Verfassung. Sollte Ihnen die Landesverfassung von MecklenburgVorpommern nicht geläufig sein,
möchte ich Ihnen Artikel 79 gerne einmal vorlesen, „Sprachliche Gleichstellung“: „Amts- und Funktionsbezeichnungen in dieser Verfassung sowie in den Gesetzen und Rechtsvorschriften des Landes werden auch in weiblicher Form verwendet.“ Der Blick ins Gesetz erleichtert manchmal die Rechtsfindung.
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4013 zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Im Rahmen der Debatte ist zusätzlich beantragt worden, den Gesetzentwurf zur Beratung an den Finanzausschuss sowie den Energieausschuss und zuletzt an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag beziehungsweise die -vorschläge? –
Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind die Überweisungsvorschläge bei Zustimmung der Fraktionen der AfD, DIE LINKE sowie Freie Wähler/BMV bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/4014.
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/4014 –
Werte Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Diesmal geht es uns mit dem vorgelegten Gesetzentwurf um einen...
Höflichkeit kann nicht eingeklagt werden und Sie können mir ja gern noch mal einen Ordnungsruf deswegen zuteilwerden lassen. Ich würde mich mit Freude wieder an unser Verfassungsgericht wenden. So viel dazu.
(Thomas Krüger, SPD: Nee, die Anrede „Professor“ ist auch nur eine Höflichkeit, das wissen Sie, ʼne? – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)
Wir haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem es um ein drängendes Problem geht, das nicht erst von der CDU, von Herrn Lachmann aufgegriffen wurde, der gefordert hat, für Kinder, die die hinreichenden Deutschkenntnisse nicht haben, keine Einschulung in die Grundschule vorzunehmen, sondern erst mal eine entsprechende Vorschule einzuführen, in der diese Sprachkenntnisse erlernt werden können, also vorbildlich, ein Kollege der CDU hier. Aber auch der hat nur weitergeguckt und weiß, dass es eine entsprechende Regelung in Dänemark seit zweieinhalb Jahren und in Norwegen seit fünf Jahren gibt, bei der genau das geregelt wird.
Und ich glaube, dass man damit im wohlverstandenen Interesse genau der Kinder handelt, um die es hier geht. Wenn die betroffenen Kinder ohne hinreichende Deutschkenntnisse in eine Grundschule eingeschult werden, dann ist deren Eindruck von Schule erst mal sehr negativ. Sie langweilen sich, sie können sinnvoll an dem Geschehen nicht teilhaben, weil ihnen die entsprechenden Sprachkenntnisse fehlen, und damit wird vielleicht der ganze zukünftige Blick auf einen Werdegang im schulischen Betrieb verbaut.
Wenn man diesen Kindern dagegen ein Angebot macht, wenn man ihnen die Möglichkeit gibt, ihr kommt jetzt in eine Vorklasse, in der ihr die hinreichenden Sprachkenntnisse erlernen könnt, die sie vielleicht im Elternhaus mangels Sprachkenntnissen der Eltern oder aus anderen Gründen eben nicht erlernen können, dann tut man diesen Kindern einen großen Gefallen. Und da wir diese Vorklasse verpflichtend vorsehen wollen, verletzt man auch nicht den Grundsatz der Schulpflicht.
Man macht also, um das mal in Neudeutsch auszudrücken, eine Win-win-Situation, man fördert diese Kinder, denn Integration setzt – darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig – zumindest mal hinreichende Sprachkenntnisse voraus. Man fördert diese Kinder und fördert damit die Integration solcher Kinder, und man entlastet die Kinder in der Schule, in der Schulklasse, in der sie sonst eingeschult werden, weil es eben für die Lehrer ein sehr starker Mehraufwand ist, sich hinreichend um solche Kinder mit mangelnden Sprachkenntnissen zu kümmern, sodass die Gefahr groß ist, dass entweder diese Kinder nicht ordnungsgemäß betreut werden oder die andere Klasse in ihrem Lernimpuls behindert wird.
Insofern ist das ein wirklich wohlverstandener Antrag, der schulischen Belangen gerecht wird, der den Kindern gerecht wird und der auch die Situation der Eltern berücksichtigt.
Wenn Sie jetzt sagen, warum macht ihr das eigentlich, wir haben doch gerade eine Schulgesetznovelle am Laufen und da könntet ihr das doch einbringen – ja, das ist alles richtig, da sind wir bei dem Punkt, machen wir schon. Uns ist es aber wichtig, dass dieser Punkt mit den Vorklassen zur Einschulung im nächsten Schuljahr geregelt ist, und da wir nicht wissen, wie lange es dauert, bis das Schulgesetz wieder eingebracht wird, habe ich mir mal den Spaß gemacht, die veröffentlichten Kritiken daran zu sammeln, das ist mehr als ein Leitz-Ordner voll. Also ich kann mir vorstellen, dass da noch ganz schön viel Arbeit anliegt mit dieser Sammlung an Kritik am Schulgesetz, und damit, bis das dann beraten ist, bis wir durch die Erste und Zweite Lesung durch sind, ist in unseren Augen nicht sichergestellt, dass dieses neue Schulgesetz, in dem wir das einbringen könnten, so rechtzeitig auf den Weg gebracht wird, damit das für die Einschulung im nächsten Schuljahr bereits unter Dach und Fach ist. Und deswegen unser Antrag.
Sie können gern wieder sagen, ja, wartet doch aufs Schulgesetz, und Sie könnten auch sagen, das ist wieder typisch von der AfD, ihr wollt doch wieder nur gegen die Kinder mit Migrationshintergrund vorgehen. Wir wollen Förderung, wir wollen Integration erleichtern, wir wollen,
dass diesen Kindern eine echte Chance gegeben wird und dass ihr Werdegang in der Schule nicht allein deswegen, weil sie die hinreichenden Sprachkenntnisse nicht haben, erschwert oder völlig negativ bewertet wird.
Und aus all diesen Gründen haben wir diesen Antrag eingebracht und bitten um Zustimmung beziehungsweise um Überweisung, federführend in den Bildungsausschuss, aber auch in den Sozial- und Wirtschaftsausschuss. – Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde Herrn Professor Weber jetzt nicht erneut belehren, nehme aber zur Kenntnis, dass ihn die Verfassung in diesem Punkt nicht interessiert.
Und was ich genauso bedauerlich finde, ist, dass meiner Bitte um entsprechende Höflichkeit auch nicht nachgekommen wird.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 54 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Frau Martin.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich mal einen Irrtum ausräumen, dem Sie als AfD-Fraktion offensichtlich erlegen zu sein scheinen.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ach so! – Peter Ritter, DIE LINKE: Wir wollen sie ja nicht überfordern.)
Sie sagen, der Anteil von Kindern nicht deutscher Herkunftssprache, die den Lehrkräften wegen unzulänglicher Sprachkenntnisse Probleme bereiten, sei deutlich gestiegen.
Die Zahlen sagen aber was anderes. 2014 gab es knapp 2.000 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und sprachlichem Förderbedarf. Diese Zahl kletterte in den Jahren 2015 und 2016 auf beinahe 5.000. Zum Ende des Schuljahres 2018/2019 lag die Zahl aber wieder bei rund 2.000