Der Verbraucherpreisindex, Herr Renz, falls Sie nicht zugehört haben, der Verbraucherpreisindex steht fest.
Die angedachte Erhöhung gleicht also noch nicht mal den Inflationsverlust aus. Ich gebe zu bedenken, dass wir uns 1997 die 10 Mark, also 5,22 Euro, in finanziell deutlich angespannteren Zeiten geleistet haben als heute. Und ich zeige Ihnen mal an einem praktischen Beispiel von Schwerin, was Ihre Erhöhung, Ihre Änderung eigentlich bedeutet. Mein Kollege Henning Foerster hat die Größe der jeweiligen Alterskohorten hier in Schwerin mal abgefragt. Demnach gab es zum Stichtag 30. Juni 2019 13.832 10- bis 26-Jährige, aber nur 12.366 6- bis 21
Jährige, wo Frau Drese die Alterskohorte geändert haben möchte. Wir haben also weniger Köpfe, für die dann die Landesfördergelder gezahlt werden, 1.476 an der Zahl. Es bedeutet also eine Reduzierung.
Des Weiteren muss ich sagen, dass bereits jetzt die Landkreise und kreisfreien Städte deutlich draufpacken. Und auch hier sieht man ein deutliches Missverhältnis: 94 Prozent der Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit zahlen die Landkreise und kreisfreien Städte. Beispiel auch hier Schwerin: 70.900 Euro kommen vom Land für die Kinder- und Jugendarbeit, demgegenüber gibt die kreisfreie Stadt 1,13 Millionen Euro hinzu, um die Kinder- und Jugendarbeit in Schwerin aufrechtzuerhalten. Laut Aussage von Schwerin ergibt sich durch die geplante, seit mehreren Jahren angekündigte Änderung für Schwerin keine große Möglichkeit zu Veränderungen beziehungsweise Anpassungen der Förderung aufgrund der geänderten Regelung, weil es tatsächlich nur 8.760 Euro mehr für Schwerin wären, wenn man die beiden Änderungen, die Sie vornehmen, hier anlegen würde. 8.700 im Verhältnis zu den Gesamtkosten von 1,1 Millionen Euro, meine Damen und Herren, dann müssen Sie mir doch recht geben, dass das nur Peanuts sind und dass wir uns hier nicht zurücklehnen und sagen können, das ist ausreichend.
Des Weiteren möchte ich eingehen auf Herrn Schneider. Sie meinten, 6- bis 9-Jährige in Jugendklubs, damit würde eine Verringerung der Mittel einhergehen, dass wir die Alterskohorte ausweiten. Nein, Herr Schneider, dem ist nicht so. Wir weiten die Zahl der Köpfe aus, wir nehmen die 6- bis 9-Jährigen dazu, die schon jetzt in den Einrichtungen sind, sorgen dafür, dass auch hierfür Mittel gezahlt werden. Faktisch ist es eine Erhöhung.
Sie meinten, Sie gäben die Erhöhung statt in die Stellen der Kinder- und Jugendarbeit lieber in die Stärkung der Familien. Nun, Herr Schneider, wir sind uns sicherlich einig, dass wir hier ein völlig unterschiedliches Familienbildverständnis haben. Sie gehen von Mutter, Vater, Kind aus, wir sagen, auch Alleinerziehende, Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien sind einfach Familien, die Unterstützung brauchen, Unterstützung der Mitarbeiter der Kinder- und Jugendarbeit. Deshalb brauchen wir hier eine Erhöhung, um diese Familien zu unterstützen.
Was ich einen sehr guten Beitrag fand – und das war wohltuend, mal zu hören –, war der Beitrag von Frau Friemann-Jennert,
die sich sozusagen vorstellen könnte, dass wir hier eine deutliche Erhöhung der Mittel zukünftig vornehmen. Was ich da nur als den Haken empfand, den Pferdefuß, ist, dass wir das erst 2022 diskutieren wollen. Die Probleme in der Kinder- und Jugendarbeit bestehen jetzt, was uns die Demos, die Brandbriefe von den Kinder- und Jugendverbänden zeigen. Insofern wäre es schön gewesen, wenn wir diesen Gesetzentwurf überweisen könnten – zumindest das – und dort, was Sie auch gewünscht haben, die Ergebnisse von „Jung sein in M-V“ mit einbeziehen. Es geht heute um die Überweisung. Vielleicht können Sie sich noch mal umorientieren, dass Sie der Überweisung zustimmen?!
Und zum Schluss komme ich auf den Redebeitrag von Herrn Arppe. Herr Arppe, mal eine ganz einfache Frage: Alles, was ich von Ihnen heute gehört habe, lässt mich zu dem Schluss kommen, Sie leiden unter Verfolgungswahn.
Davon auszugehen, dass die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendarbeit die linke Ideologisierung in ihrer Arbeit vornehmen, da haben Sie wirklich überhaupt keine Kenntnis von der Arbeit der Kinder- und Jugendarbeit. Erkundigen Sie sich erst mal, bevor Sie hier ans Rednerpult gehen und so einen Mist erzählen! Es ist wirklich nur Mist! Ich kann es nicht hören.
Und ich möchte es einfach nur zurückweisen, dass Sie Projekte der Kinder- und Jugendarbeit als verpönt bezeichnen. Ich kann das einfach nicht verstehen. Sie haben sie hier diffamiert, und auch das ist wieder ein Zeichen für Ihr ganzes Handeln. Sie leiden unter Verfolgungswahn, Sie diffamieren. Das ist alles, was Sie können, aber wirklich einen sachlichen Beitrag habe ich von Ihnen heute hier überhaupt noch nicht gehört. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4204 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Damit ist der Überweisungsvorschlag mehrheitlich abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Bevor ich die Begründung zum Dringlichkeitsantrag aufrufe, möchte ich ganz herzlich Besucherinnen und Besucher begrüßen, nämlich Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg. Herzlich willkommen hier bei uns im Landtag!
Meine Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen ein Dringlichkeitsantrag zur Aufsetzung der Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung zum Thema „Alle an einen Tisch – Zukunft der Kutter- und Küstenfischerei in MecklenburgVorpommern sicherstellen“ vor.
Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des
Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Dringlichkeit unseres Antrages ergibt sich aus einem ganz einfachen, aus der Zeitachse heraus folgenden Grund. Das Treffen der EUFischereiminister fand in der Nacht zum letzten Dienstag statt. Noch nie, so schätzen wir ein, gab es eine so drastische Kaskade von Restriktionen, die auf unsere Fischer zukommt, und deswegen halten wir es als Fraktion für dringend geboten, eine Aussprache, eine Debatte hier im Hause durchzuführen. Und deswegen bitte ich Sie darum, diesem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen. – Danke schön.
Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Herr Butzki hat sich gemeldet, deswegen bekommt er auch das Wort.
Sehr geehrter Herr Dr. Weiß, es ist Tatsache, die Situation der Küsten- und Kutterfischerei hat sich durch die Fangquoten dramatisch verschlechtert. Wir als Koalition, SPD-CDU-Koalition, haben bereits den Minister Backhaus gebeten, in der nächsten Ausschusssitzung ausführlich darüber zu berichten, uns die Zahlen genau darzustellen. Wir wollen auch zeitnah ein Expertengespräch dazu im Ausschuss beantragen. Ich habe das heute gemacht, aber wir müssen es ja dann im Ausschuss machen. Heute werden wir den Antrag ablehnen, weil wir uns erst informieren wollen. Die Idee eines runden Tisches werden wir aber gerne aufnehmen.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung beziehungsweise der Dringlichkeit nicht zugestimmt worden und der Dringlichkeitsantrag wird in der heutigen und morgigen Sitzung nicht behandelt.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine Anmerkung zu Änderungen in der Tagesordnung. Der Tagesordnungspunkt 13 wird von der heutigen Sitzung abgesetzt und morgen nach dem Tagesordnungspunkt 21 aufgerufen. Ich höre und sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern – 24. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß Paragraf 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern für
das Jahr 2018, Drucksache 7/3426, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 7/4234.
Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 24. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2018 – Drucksache 7/3426 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Um Ihnen einen aktuellen und vollständigen Überblick über unser Petitionswesen zu verschaffen, ist nicht nur der Petitionsausschuss verpflichtet, dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht vorzulegen über seine Tätigkeit, sondern auch der Bürgerbeauftragte. Diese Unterrichtung wurde im Benehmen mit dem Ältestenrat in der Amtlichen Mitteilung vom 9. Mai 2019 an den Petitionsausschuss zur federführenden Beratung und an sämtliche Ausschüsse überwiesen zur Mitberatung. Ich freue mich daher, Ihnen nunmehr auf Drucksache 7/4234 die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses über den Bericht des Bürgerbeauftragten im Jahre 2018 vorlegen zu können.
In der Sitzung des Ausschusses am 19.09. hat der Bürgerbeauftragte seinen Bericht im Petitionsausschuss federführend, wie gesagt, vorgestellt und er war Gegenstand unserer Aussprache. Dazu zählen beispielsweise die Auseinandersetzungen mit dem Kommunalen Schadensausgleich, kurz gesagt, KSA. Bei den Schadensersatzforderungen gegen Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte übernimmt in der Regel dieser Haftpflichtversicherer der Kommunen die Schadensregulierung, die er jedoch, so der Bürgerbeauftragte, oftmals erschwert und verzögert. Darüber hinaus verneint der KSA eine Prüfungsbefugnis des Bürgerbeauftragten, sodass er diesem gegenüber auch keine Stellungnahme abgibt und Gespräche – man sollte das nicht für möglich halten – auch ablehnt.
Der Petitionsausschuss empfiehlt Ihnen, meine Damen und Herren, die umfangreichen Anstrengungen des Bürgerbeauftragten bei Fragen der Schadensregulierung mit dem Kommunalen Schadensausgleich anzuerkennen und eine grundlegende Klärung, wie trotz Beteiligung des KSA sinnvoll Petitionsverfahren in Schadensfällen durchgeführt werden können, zu unterstützen.
Weiterhin bildet der Bereich des Sozialrechtes stets den Schwerpunkt der Tätigkeit des Bürgerbeauftragten, denn hier besteht sogar der gesetzliche Auftrag, die Bürger in sozialen Angelegenheiten zu beraten. Der Bürgerbeauftragte hat auf die vielfältigen Beschwerden verwiesen, wonach in den Jobcentern abgegebene Unterlagen nicht zu den Akten genommen werden. Das Bundesarbeitsministerium hat hier aber eine Verbesserung erreicht, indem es die Jobcenter angewiesen hat, auf Verlangen
Empfangsbestätigungen auszustellen und auf diese Möglichkeit auch hinzuweisen. Im Ergebnis der hierzu im Ausschuss, also im Petitionsausschuss geführten Diskussion wird der Bürgerbeauftragte im Auftrag des Petitionsausschusses nun überprüfen, ob die Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern diese Anweisung auch umsetzen. Und Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, empfehlen wir, diese Bemühungen des Bürgerbeauftragten um eine bürgerfreundliche Verwaltung zu unterstützen.
Ein weiterer besonderer, zu würdigender Aufgabenbereich des Bürgerbeauftragten folgt aus seiner Funktion als Beauftragter für die Belange der Menschen mit Behinderungen. In einem Fall, in dem es um die Beförderung eines schwerbehinderten Kindes zur Schule ging, ist es dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss gemeinsam gelungen, zumindest einen Ersatz der Fahrtkosten für die Eltern zu erreichen. Der Bürgerbeauftragte setzte sich zudem dafür ein, die Hortbetreuung von Kindern mit Behinderungen als einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabe an der schulischen Bildung zu bewerten, um auf diese Weise eine finanzielle Entlastung der Eltern zu erreichen.