(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Den kann man nämlich in der Pfeife rauchen. – Minister Reinhard Meyer: Das ist aber giftig.)
Wir lehnen ihn aus inhaltlichen und politischen Gründen ab und wollen ihn auch nicht mit Ihnen im Ausschuss diskutieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich kann da anknüpfen,
wo der Kollege Koplin aufgehört hat. Ich möchte Ihnen gleich zu Beginn ganz feierlich die große Wasserpfeife in Kupfer verleihen
für das schamloseste Plagiat in der bisherigen Legislaturperiode und natürlich auch für die größte Arbeitsscheu hier im parlamentarischen Raum.
Der vorliegende Text des von der AfD eingebrachten Gesetzentwurfes zum Thema Kohlenmonoxid ist von der Begründung bis zu jedem einzelnen Paragrafen nahezu wörtlich vom aktuellen Gesetz der SPD-geführten Regierung in Hamburg abgekupfert,
aber – auch das ist bereits gesagt worden – die AfD wäre nicht die politische Giftspritze der Nation schlechthin,
wenn sie nicht auch bei diesem Thema zu ihrem eigentlichen Kernanliegen, nämlich der Angst vor dem Fremden, abgedriftet wäre, und die AfD wäre nicht die AfD, wenn sie es nicht auch vermocht hätte, einen sachlich inhaltlich fundierten Text aus der Hansestadt Hamburg, ich sage mal, im Einzelnen noch zu verschlimmbessern. Auf die Faktenlage aus den Kleinen Anfragen und die daraus gefolgten, ich sage mal, „Schlussfolgerungen“ ist Kollege Koplin eingegangen.
Meine Damen und Herren, zum Thema „Angst vor dem Fremden“ muss man sich selbstverständlich auf eine fundamentale Abweichung zum Gesetzentwurf aus Hamburg beziehen. Unter der Überschrift „Problem“ hat die AfD in Mecklenburg-Vorpommern nämlich eigens einen eigenen Absatz ergänzt, in dem dieser blau-braune Flaschengeist, möchte ich es mal nennen, beschworen wird, und Kohlenmonoxidbelastung auf, Zitat, „ungeordnete Masseneinwanderung aus Nordafrika und dem Nahen Osten“ und die, Zitat, „Nachahmung orientalischer Lebensweise“ zurückgeführt wird.
Herr Professor Weber, Ihnen steht ja noch Redezeit zu. Ich bitte Sie dann, das auch zu nutzen. Das ist etwas mehr gewesen als ein kurzer Zwischenruf.
Also diesen Zusammenhang herzustellen, dass das Thema Kohlenmonoxidbelastung etwas mit Einwanderung zu tun hat, dass es etwas mit einer Nachahmung orientalischer Lebensweise zu tun hat –
Udo Pastörs von der NPD hat das immer, Zitat, „Fremdenliebe“ genannt, vielleicht also ein kleiner sozusagen redaktioneller Tipp –,
und das entsprechend gleich mal so auf den Punkt bringen, dann müssen Sie hier nicht so rumlavieren. Also diesen Absatz haben Sie am Anfang selbstständig eingefügt. Einen solchen Ungeist gab es in der Originalfassung der SPD in Hamburg nicht.
Und auch an einer anderen Stelle gibt es mit Blick auf die Reinheit dieses Plagiats deutlichen Punktabzug. Die Kolleginnen und Kollegen in Hamburg sind nämlich im Text und in der Plenardebatte ohne jegliche Bezüge zu diesem Thema ausgekommen. Vor allen Dingen haben sie darüber hinaus sehr konkret dargelegt, wie die Ausbreitung und auch die Ausprägung des Problems in dem Bundesland Hamburg eigentlich aussieht und wie diese zu bewerten ist. Da es eine solche ableitbare Datenlage zum Thema Mecklenburg-Vorpommern gar nicht gibt – das haben Sie offensichtlich auch selbst in der Auswertung der Kleinen Anfragen, die Sie gestellt haben, festgestellt –, da es eine solche konkrete Zahlenlage zu den Behandlungsfällen und zu den konkreten, auf Wasserpfeifen zurückzuführenden Problemfällen gar nicht gibt, haben Sie diesen Absatz einfach schlicht weggelassen. Eine solche inhaltliche Begründung, wie es sie in dem Gesetzentwurf, den Sie abgeschrieben haben aus Hamburg, gibt, findet sich im Gesetzentwurf der AfD nicht.
Die beiden zitierten Kleinen Anfragen geben Auskunft über Beratungen des Gemeinsamen Giftinformationszentrums – Klammer auf: im Jahr 2018 waren das übrigens drei –, aber es gibt keinen Zusammenhang mit dem Shisha-Konsum oder dem Betrieb entsprechender Einrichtungen. Und eine Beratung, die in der Kleinen Anfrage beziehungsweise in der Beantwortung der Kleinen Anfrage aufgeführt wurde. Eine wurde beispielsweise im Landkreis Rostock durchgeführt, und in diesem Landkreis Rostock gibt es nicht mal eine Einrichtung, in der Wasserpfeifen betrieben werden.
Also insofern ist die Prüfauflistung und dieser kausale Zusammenhang, der dort irrtümlicherweise von der AfD hergestellt wird, nicht aussagekräftig, weil diese Aspekte nicht einbezogen werden.
Meine Damen und Herren, kurzum zum vorliegenden Gesetzentwurf: So leicht kann es die AfD sich nicht machen.
Wir wissen, dass Sie nach jedem Strohhalm greifen, der die vermeintliche Gefahr durch alles Fremde verdeutlichen soll, so auch an dieser Stelle. Einfach aber einen Gesetzentwurf aus Hamburg ab- und dann „Achtung, Ausländer!“ davorzuschreiben,
(Stephan J. Reuken, AfD: Haben Sie eigentlich schon mal einen Gesetzentwurf aus anderen Fraktionen übernommen? Haben Sie das schon mal gemacht?)
Ihre eigennützige Behauptung, die in solchen Fällen immer kommt, wichtige Dinge hier in diesem Hause würden nicht beschlossen, nur, weil die AfD die Einzige sei, die sich darum kümmert, ist falsch. Sie geht ins Leere. Alle Fraktionen hier im Landtag sind sich darüber einig, dass es einen bestmöglichen Gesundheitsschutz und einen bestmöglichen Arbeitsschutz sowie eine sehr gute wirksame Prävention gerade für die jüngeren Generationen beim Thema „Rauchen und Suchtmittelmissbrauch“ geben muss.
(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die CDU hat ja noch gar nicht geredet. Woher wollen Sie das denn wissen?)
Stellen Sie sich vor, wir greifen zum Äußersten und reden miteinander in der Koalition, aber auch mit den anderen Fraktionen, und wir unterhalten uns über diese Themen sogar im Vorfeld.
Gerade in der letzten Sitzung dieses Landtages, meine Damen und Herren, haben wir uns mit dem Thema Suchtmittelprävention auseinandergesetzt, haben hier debattiert. Im aktuellen Doppelhaushalt des Landes MecklenburgVorpommern steht Geld dafür bereit. Die Krankenkassen unterstützen das Vorhaben der Prävention sehr aktiv. In unserem Land gibt es ein sehr engagiertes Netzwerk an Pädagoginnen, Pädagogen, an Ärzten, Trainerinnen und Trainern, die in Kooperation mit den Eltern beim Thema Suchtprävention an einem Strang ziehen. Und auch beim Spezialthema Kohlenmonoxid, meine Damen und Herren, Sie haben es den Ausführungen des Ministers entnommen, sind wir als Bundesland Mecklenburg-Vorpommern alles andere als tatenlos. Im Gegenteil, die Kontrollen werden entsprechend durchgeführt und es gibt auch selbstverständlich immer die Bereitschaft, auf sich verändernde Lagen entsprechend zu reagieren.
In Schleswig-Holstein, ebenfalls einem Nordland, reichte Ende 2018 übrigens der Erlass „… Gesundheitsschutz in Shisha-Bars“ des zuständigen Ministeriums, und es musste auch aufgrund der Fallzahlen nicht extra ein neues Gesetz her. Deshalb sollten wir auch in Mecklenburg-Vorpommern prüfen, ob wir einen solchen Weg gehen. Den Gesetzentwurf lehnen wir ab. – Herzlichen Dank.
Herr Professor Weber hat eine Kurzintervention beantragt, Herr Barlen, ich würde Sie bitten, noch am Rednerpult zu verweilen.